hier: Schreberjugend/Gruppe "Smarties", Kamen, Bergkamen und Umgebung Alevitischer Kulturverein e. V. und Bezirks-Stenojugend Rheinland-Westfalen/SitzBergkamen
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des
Rates der Stadt Bergkamen beschließt, der Schreberjugend, Gruppe
"Smarties", dem Kamen, Bergkamen und Umgebung Alevitischen
Kulturverein e. V. und der Bezirks-Stenojugend Rheinland-Westfalen/Sitz
Bergkamen die öffentliche Anerkennung nach § 75 KJHG/SGB VIII auszusprechen.
Sachdarstellung:
1. Die
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG/SGB VIII wird
durch den örtlichen Träger ausgesprochen. Die Voraussetzungen, die für die
Anerkennung eines Trägers der freien Jugendhilfe erfüllt sein müssen, werden in
§ 75 KJHG/SGB VIII geregelt.
Voraussetzungen für die Anerkennung sind:
(1) Als Träger der freien Jugendhilfe kann anerkannt werden, wer
a) auf dem Gebiet der Jugendhilfe im
Sinne des § 1 tätig ist,
b)
gemeinnützige Ziele verfolgt,
c)
auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass
er einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist und
d) die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.
(2) Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.
(3) Die Kirchen- und Religionsgemeinschaften des
öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände
der freien Wohlfahrtspflege sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.
Wie
der Kommentar zum Sozialgesetzbuch (SGB) kommentiert, ist bei Antragstellern,
die eine Dreijahresfrist nicht erfüllen können, aber die Voraussetzungen nach §
75 Abs. 1 bis 4 KJHG/SGB VIII erfüllen, die Anerkennung nach pflichtgemäßem
Ermessen durch den öffentlichen Träger zu entscheiden.
Bei der Ausübung des Ermessens muss der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die
Dringlichkeit des Bedarfs, die Relation der Gesamtkosten zu der Eigenleistung,
die Interessen der Betroffenen und deren Möglichkeiten zur Einflussnahme, den
Grundsatz der Gleichbehandlung und die Finanzierungsgrundsätze der öffentlichen
Jugendhilfe beachten.
Als anerkannter Träger freier Jugendhilfe verfügt der Antragsteller über
folgende Rechte:
1. Vorschlagsrecht für die
Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss,
2. Inanspruchnahme von Fördermitteln
der Stadt nur für anerkannte Träger,
3. Möglichkeit der Wahrnehmung von
öffentlichen Aufgaben nur für anerkannte Träger,
4. Teilnahme anerkannter Träger an den
Arbeitsgemeinschaften nach
§ 78 KJHG/SGB VIII,
5. Beteiligung an der
Jugendhilfeplanung;
6. Mitgliedschaft im Stadtjugendring
Bergkamen.
Ebenfalls muss bei der Entscheidung über eine Anerkennung als Träger der freien
Jugendhilfe davon ausgegangen werden, dass bereits in den Vorjahren
Antragsteller positiv berücksichtigt worden sind (“Fidele Narrenschar
Bergkamen”, “Pfadfinderbund/Stamm Pendragon”, “Akkordeonclub Oberaden”,
“Deutscher Pfadfinderbund Mosaik/Stamm Normannen” usw.), die noch nicht die
Dreijahrestätigkeit vorlegen konnten, jedoch die Voraussetzungen des § 75
KJHG,Absätze 1 bis 4. erfüllen.
2. Dem
Jugendamt liegen die Anträge vom 01.03.2008 der Schreberjugend, Gruppe
"Smarties", vertreten durch Martina Eickhoff, Hafenweg 4, 59192
Bergkamen, des Kamen, Bergkamen und Umgebung Alevitischen Kulturvereins e. V.,
Antrag vom 14.03.2008, vertreten durch Ismail Koc, Schulstraße 43, 59192
Bergkamen, und der Bezirks-Stenojugend Rheinland-Westfalen/Sitz Bergkamen,
Antrag vom 29.04.2008, vertreten durch Thorsten Szczyrba, Kleiweg 3, 59192
Bergkamen, vor.
Die Zielsetzungen der Schreberjugend, Gruppe "Smarties", werden wie
folgt beschrieben:
- Erlernung der Grundlagen für Bewegung
und Tänze
- gemeinsame Auftritte
- Feiern von Geburtstagen
- Einstudieren von kleinen
Theaterstücken
- Stärkung des Körperbewusstseins
- Förderung der motorischen Fähigkeiten
und der Körpersprache
- Koordination von Bewegungen
- körperliche Sensibilisierung und
Beherrschung der Bewegungsausführung und der
Kommunikation
Der Gruppe gehören zurzeit 28 Kinder im Alter von 7 bis 10 Jahren an. Die
Gruppe trifft sich regelmäßig montags von 16.00 bis 18.00 Uhr im Mehrzweckraum
der Heideschule.
Beim Kamen, Bergkamen und Umgebung Alevitischen Kulturverein e. V. werden die
Zielsetzungen folgendermaßen beschrieben:
- Musikkurse für Kinder
- Integrationskurse für Migranten,
Zuwanderer und Spätaussiedler
- Rhetorikkurse für Jugendliche und
Schüler
- Alevitische Lehre
- Hausaufgabenhilfe
- Kinderbetreuung
- Seminare und Fortbildung
- Hilfe bei sozialen Notlagen
Der Kamen, Bergkamen und Umgebung Alevitische Kulturverein betreut zurzeit 211
Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 26 Jahren. Die Jugendlichen treffen
sich regelmäßig montags, 16.00 bis 19.00 Uhr, dienstags, 16.00 bis 19.00 Uhr,
freitags, 16.00 bis 19.00 Uhr und samstags, 13.00 bis 19.00 Uhr, in den
Räumlichkeiten des Alevitischen Kulturvereins.
Die Zielsetzungen der Bezirks-Stenojugend Rheinland-Westfalen/Sitz Bergkamen
werden wie folgt beschrieben:
- Freizeit- und Bildungsangebote
- Durchführung von Studienfahrten und
Erlebnistouren
- Wochenendseminare (Bereich Politik,
Recht, berufliche Weiterbildung, Sprachen,
Kultur, Spiel und Sport,
Medientechnik usw.
- interne Schulungen für ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Stenojugend ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und Mitglied im
Landesjugendring sowie der Arbeitsgemeinschaft der freien Jugendverbände in
NRW. Die Stenojugend hat einen ehrenamtlichen Vorstand, der mit viel Engagement
für die Jugend tätig ist. Die Jugendlichen der Bezirks-Stenojugend
Rheinland-Westfalen trifft sich zu unterschiedlichen Zeiten.
3. Nach
pflichtgemäßem Ermessen schlägt die Verwaltung des Jugendamtes vor, den
Antragstellern Schreberjugend, Gruppe "Smarties", Alevitischer
Kulturverein e. V. und der Bezirks-Stenojugend Rheinland-Westfalen/Sitz
Bergkamen die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe auf örtlicher Ebene
nach § 75 KJHG/SGB VIII auszusprechen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
|
Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Preising |
Sachgebietsleiter Kortendiek |