Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte
„Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vom.....“
einschließlich der der Satzung als Anlage 1 beigefügten Beitragstabelle und der
als Anlage 2 beigefügten Festsetzung des monatlichen Entgelts für die Teilnahme
von Kindern am Mittagessen.
Die Satzung einschließlich Anlagen
tritt zum 01.08.2008 in Kraft.
Sachdarstellung:
1.
Ausgangssituation
Zum
31.07.2006 wurde die bis dahin landesweit gültige Beitragstabelle für
Elternbeiträge gem.
§
17 Abs. 3 GTK (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) durch den
Landesgesetzgeber aufgehoben. Die Städte und Gemeinden waren gehalten, jeweils
für ihr Einzugsgebiet eigene Beitragssatzungen zu erlassen.
Der
Rat der Stadt Bergkamen hat am 22.06.2006 eine Satzung beschlossen, in der die
bis zum 31.07.2006 geltenden landesgesetzlichen Regelungen ebenso übernommen
wurden wie die bis dahin geltende Beitragstabelle.
Ab 01.08.2006 wurde der Landeszuschuss für den Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder vom Land auf 30,5 % festgelegt (Änderung der §§ 17,18 GTK). Um den Städten eine Kompensation der ausfallenden Landesmittel zu ermöglichen, wurde den Städten freigestellt, eigene Beitragssatzungen zu erstellen. Von Stadt zu Stadt ergaben sich dadurch unterschiedliche Elternbeitragstabellen.
Vor dem Hintergrund der sich Ende 2007 abzeichnenden Gesetzesänderung (KiBiz) hat der Rat der Stadt Bergkamen am 14.06.2007 beschlossen, die Satzung und die Elternbeitragstabelle noch für ein weiteres Kindergartenjahr (2007/2008) beizubehalten. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, „rechtzeitig vor dem Kindergartenjahr 2008/2009 ... die Satzung erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen“.
Am 25.10.2007 beschloss die
NRW-Landesregierung das „Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz
„KiBiz“). Vor dem Hintergrund neuer und veränderter Angebotsformen, die das
KiBiz mit sich brachte, stellt sich für die Kommunen erneut die Aufgabe, ihre
bisherigen Satzungen und Beitragstabellen zu überprüfen.
Das KiBiz tritt zum 01.08.2008 in Kraft. Vorgesehen sind
zukünftig Angebote für Kinder, die sich nach Gruppentyp, Alter der Kinder
und Betreuungszeiten unterscheiden lassen. Gem. § 19 KiBiz wird die
finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen zukünftig in Form von
Pauschalen für jedes in einer Tageseinrichtungen aufgenommene Kind
(Kindpauschalen) erfolgen, wobei im Rahmen
der Jugendhilfeplanung entschieden wird, welche Gruppenformen und
Betreuungszeiten in den einzelnen Tageseinrichtungen vorgehalten werden. Die
Meldung an das Land muss bis zum 15.03. erfolgen.
Das KiBiz ist am 16.11.2007 bekannt gemacht worden, ohne
– wie bisher bei neuen Gesetzesvorhaben üblich – auch die notwendigen
Verwaltungsvorschriften beizufügen, so dass auch heute noch viele
Fragestellungen zur praktischen Umsetzung ungeklärt sind. Aus diesem Grund und
angesichts des kurzen Zeitrahmens bis zum Meldetermin 15.03. hat die
Verwaltung Ende 2007 darauf verzichtet,
dem Rat der Stadt Bergkamen schon einen Textvorschlag für die Neufassung
der Beitragssatzung vorzulegen.
2. Beschluss des Rates der
Stadt Bergkamen vom 13.12.2007
Der Rat der Stadt Bergkamen
hat in seiner Sitzung am 13.12.2007 beschlossen, die Beitragssatzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen neu zu fassen (Drucksache Nr. 9/1125). Darüber
hinaus hat der Rat der Verwaltung eine bindende Zielvorgabe über die zukünftige
Höhe der Elternbeiträge erteilt, damit das Anmeldeverfahren gemäß KiBiz für das
Kindergartenjahr 2008/2009 durchgeführt werden kann.
Durch den Ratsbeschluss sollte den
Bergkamener Eltern, die sich bis Februar 2008 bei den Bergkamener
Tageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2008/2009 anmelden mussten,
frühzeitig Planungssicherheit gegeben werden. Mit der neuen Beitragstabelle,
die zusammen mit erläuternden Materialien an die Tageseinrichtungen Anfang
Januar verteilt wurde, konnten die Eltern relativ gut selbst abschätzen, welche
Kosten in Form von Elternbeiträgen ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 auf sie
zukommen werden und dies bei ihrer Anmeldung berücksichtigen.
3. Wichtige Änderungen in
der neuen Beitragssatzung
Die hiermit
vorgelegte neue „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege für die Stadt
Bergkamen“, beinhaltet gegenüber der alten Satzung folgende wesentliche
Änderungen:
·
Anpassung
des Satzungstextes an die veränderten gesetzlichen Grundlagen des KiBiz und des
Elternzeitgesetzes
·
Einarbeitung
der Bestimmungen der Tagespflege in die Satzung (insbesondere § 10)
·
Anwendung
der Regelung der Beitragsfreiheit beim zweiten Kind auch auf den Bereich der
Tagespflege (§ 7)
·
Verfahrensregelungen
als Folge der neuen Beitragsstruktur: insbesondere jährliche Überprüfung der
Beiträge, Einführung einer 20 %-Grenze bei Neufestsetzung des Elternbeitrags im
laufenden Kindergartenjahr (§ 4)
·
Abhängigkeit
des Elternbeitrags von der gewählten Betreuungszeit (§ 6)
·
neuer
Stichtag zur Festlegung des Kindesalters (§ 4)
·
Ausschluss
der Kündigung des Betreuungsvertrags in den Ferien und in den letzten drei
Monaten des Kindergartenjahrs
·
Redaktionelle
Umformulierungen, die der Klarstellung dienen sollen (insbesondere § 3 und § 8)
Die Regelungen des § 7 Abs. 1
(Beitragsfreiheit für die Betreuung ab dem zweiten Kind) sollen ab dem
kommenden Kindergarten-/Schuljahr auch für den Bereich der Offenen
Ganztagsschule (OGS) gelten. Das Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und
Sport wird dem Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung eine entsprechende
Änderung der bisher geltenden Beitragsregelung vorschlagen.
Da aufgrund der unterschiedlichen
Beitragstabellen der Elternbeitrag für den Besuch einer Tageseinrichtung in
jedem Fall höher ist als der für den Besuch der OGS, und somit in jedem Fall
der Kindergartenbeitrag zu entrichten ist, wurde auf einen entsprechenden
Hinweis in der neuen Satzung verzichtet.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
|
Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Harder |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |