Betreff
Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
Vorlage
9/1285
Aktenzeichen
ha-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte „Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vom.....“ einschließlich der der Satzung als Anlage 1 beigefügten Beitragstabelle und der als Anlage 2 beigefügten Festsetzung des monatlichen Entgelts für die Teilnahme von Kindern am Mittagessen.

 

Die Satzung einschließlich Anlagen tritt zum 01.08.2008 in Kraft.

 

 

 

 

Sachdarstellung:

 

1. Ausgangssituation

 

Zum 31.07.2006 wurde die bis dahin landesweit gültige Beitragstabelle für Elternbeiträge gem.

§ 17 Abs. 3 GTK (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) durch den Landesgesetzgeber aufgehoben. Die Städte und Gemeinden waren gehalten, jeweils für ihr Einzugsgebiet eigene Beitragssatzungen zu erlassen.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 22.06.2006 eine Satzung beschlossen, in der die bis zum 31.07.2006 geltenden landesgesetzlichen Regelungen ebenso übernommen wurden wie die bis dahin geltende Beitragstabelle.

 

Ab 01.08.2006 wurde der Landeszuschuss für den Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder vom Land auf 30,5 % festgelegt (Änderung der §§ 17,18 GTK). Um den Städten eine Kompensation der ausfallenden Landesmittel zu ermöglichen, wurde den Städten freigestellt, eigene Beitragssatzungen zu erstellen. Von Stadt zu Stadt ergaben sich dadurch unterschiedliche Elternbeitragstabellen.

 

Vor dem Hintergrund der sich Ende 2007 abzeichnenden Gesetzesänderung (KiBiz) hat der Rat der Stadt Bergkamen am 14.06.2007 beschlossen, die Satzung und die Elternbeitragstabelle noch für ein weiteres Kindergartenjahr (2007/2008) beizubehalten. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, „rechtzeitig vor dem Kindergartenjahr 2008/2009 ... die Satzung erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen“.

 

Am 25.10.2007 beschloss die NRW-Landesregierung das „Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz „KiBiz“). Vor dem Hintergrund neuer und veränderter Angebotsformen, die das KiBiz mit sich brachte, stellt sich für die Kommunen erneut die Aufgabe, ihre bisherigen Satzungen und Beitragstabellen zu überprüfen.

 

Das KiBiz tritt zum 01.08.2008 in Kraft. Vorgesehen sind zukünftig Angebote für Kinder, die sich nach Gruppentyp, Alter der Kinder und Betreuungszeiten unterscheiden lassen. Gem. § 19 KiBiz wird die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen zukünftig in Form von Pauschalen für jedes in einer Tageseinrichtungen aufgenommene Kind (Kindpauschalen) erfolgen, wobei im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden wird, welche Gruppenformen und Betreuungszeiten in den einzelnen Tageseinrichtungen vorgehalten werden. Die Meldung an das Land muss bis zum 15.03. erfolgen. 

 

Das KiBiz ist am 16.11.2007 bekannt gemacht worden, ohne – wie bisher bei neuen Gesetzesvorhaben üblich – auch die notwendigen Verwaltungsvorschriften beizufügen, so dass auch heute noch viele Fragestellungen zur praktischen Umsetzung ungeklärt sind. Aus diesem Grund und angesichts des kurzen Zeitrahmens bis zum Meldetermin 15.03. hat die Verwaltung  Ende 2007 darauf verzichtet, dem Rat der Stadt Bergkamen schon einen Textvorschlag für die Neufassung der Beitragssatzung vorzulegen.

 

 

2. Beschluss des Rates der Stadt Bergkamen vom 13.12.2007

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 13.12.2007 beschlossen, die Beitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen neu zu fassen (Drucksache Nr. 9/1125). Darüber hinaus hat der Rat der Verwaltung eine bindende Zielvorgabe über die zukünftige Höhe der Elternbeiträge erteilt, damit das Anmeldeverfahren gemäß KiBiz für das Kindergartenjahr 2008/2009 durchgeführt werden kann.

 

Durch den Ratsbeschluss sollte den Bergkamener Eltern, die sich bis Februar 2008 bei den Bergkamener Tageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2008/2009 anmelden mussten, frühzeitig Planungssicherheit gegeben werden. Mit der neuen Beitragstabelle, die zusammen mit erläuternden Materialien an die Tageseinrichtungen Anfang Januar verteilt wurde, konnten die Eltern relativ gut selbst abschätzen, welche Kosten in Form von Elternbeiträgen ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 auf sie zukommen werden und dies bei ihrer Anmeldung berücksichtigen.

 

 

3. Wichtige Änderungen in der neuen Beitragssatzung

 

Die hiermit vorgelegte neue „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege für die Stadt Bergkamen“, beinhaltet gegenüber der alten Satzung folgende wesentliche Änderungen:

 

·         Anpassung des Satzungstextes an die veränderten gesetzlichen Grundlagen des KiBiz und des Elternzeitgesetzes

·         Einarbeitung der Bestimmungen der Tagespflege in die Satzung (insbesondere § 10)

·         Anwendung der Regelung der Beitragsfreiheit beim zweiten Kind auch auf den Bereich der Tagespflege (§ 7)  

·         Verfahrensregelungen als Folge der neuen Beitragsstruktur: insbesondere jährliche Überprüfung der Beiträge, Einführung einer 20 %-Grenze bei Neufestsetzung des Elternbeitrags im laufenden Kindergartenjahr  (§ 4)

·         Abhängigkeit des Elternbeitrags von der gewählten Betreuungszeit (§ 6)

·         neuer Stichtag zur Festlegung des Kindesalters (§ 4)

·         Ausschluss der Kündigung des Betreuungsvertrags in den Ferien und in den letzten drei Monaten des Kindergartenjahrs

·         Redaktionelle Umformulierungen, die der Klarstellung dienen sollen (insbesondere § 3 und § 8)

 

Die Regelungen des § 7 Abs. 1 (Beitragsfreiheit für die Betreuung ab dem zweiten Kind) sollen ab dem kommenden Kindergarten-/Schuljahr auch für den Bereich der Offenen Ganztagsschule (OGS) gelten. Das Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport wird dem Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung eine entsprechende Änderung der bisher geltenden Beitragsregelung vorschlagen.

 

Da aufgrund der unterschiedlichen Beitragstabellen der Elternbeitrag für den Besuch einer Tageseinrichtung in jedem Fall höher ist als der für den Besuch der OGS, und somit in jedem Fall der Kindergartenbeitrag zu entrichten ist, wurde auf einen entsprechenden Hinweis in der neuen Satzung verzichtet. 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Harder

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger