Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Einkommensgrenzen und Monatsbeiträge für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule in Bergkamen ab dem Schuljahresbeginn 2008/2009 zu erheben.
Die Vorlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachdarstellung:
1. Ausgangslage
Zu Beginn des
Schuljahres 2004/2005 wurden an der Pfalz-Grundschule, der Jahn-Grundschule und
der Albert-Schweitzer-Förderschule erstmalig Offene Ganztagsschulen (OGGS)
eingerichtet. Einen entsprechenden Beschluss hat der Rat der Stadt Bergkamen in
seiner Sitzung am 15.01.2004, Drucksache Nr. 8/1968-00, gefasst. In gleicher
Sitzung wurde die Zustimmung zur Höhe der Elternbeiträge und der sozialen
Staffelung in Anlehnung an das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in NRW
(GTK) erteilt. Das bislang gültige Beitragsmodell für alle bis heute
eingerichteten Offenen Ganztagsschulen in Bergkamen sieht wie folgt aus:
Bruttojahreseinkommen |
Beitrag pro Monat |
|
von |
bis |
|
|
12.000,-- € |
0,-- € |
12.501,-- € |
35.000,-- € |
30,-- € |
35.001,-- € |
50.000,-- € |
50,-- € |
ab 50.001,-- € |
|
100,-- € |
Für das 2. Kind
ist die Hälfte des oben genannten Beitrages zu entrichten. Alle weiteren Kinder
sind beitragsfrei. Besucht ein Kind eine Kindertagesstätte und ein
Geschwisterkind ist in der Offenen Ganztagsschule, so müssen beide die
jeweiligen Beiträge voll bezahlen.
Die Zahlungen werden monatlich für 12 Monate im Schuljahr fällig. Für die Ferienbetreuung ist jedoch kein zusätzlicher Betrag zu entrichten.
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen bis zum Ende des laufenden Schuljahres 2007/2008 ist § 9 Abs. 3 des Schulgesetzes NRW. Darin ist geregelt, dass sich die Erhebung von Elternbeiträgen nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder -GTK- richtet.
2. Änderungen
der Beitragsgrenzen
Mit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz – zum 01.08.2008 entfällt diese Rechtsgrundlage. § 5 Abs. 3 KiBiz regelt nunmehr für die Beitragserhebung in der OGGS neu:
"Der Schulträger oder das Jugendamt kann für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen Offenener Ganztagsschulen und für andere außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Schulen Elternbeiträge erheben. Der Schulträger oder das Jugendamt sollen eine soziale Staffelung der Beiträge vorsehen. Beiträge für Geschwisterkinder können ermäßigt werden. Dies gilt auch für Kinder, deren Geschwister eine Kindertageseinrichtung besuchen."
Da die bisherigen Einkommensgrenzen identisch mit den vom Jugendamt nach GTK festgesetzten Einkommensgrenzen für Beiträge in Kindertageseinrichtungen waren, soll jetzt zum 01.08. ebenfalls eine Anpassung der Einkommensgrenzen an die in Bergkamen festgelegten Einkommensstufen erfolgen. Dies bedeutet zum einen eine Transparenz der Beitragserhebung für die Eltern bei Wechsel des Kindes von der Tageseinrichtung in die Grundschule. Zum anderen wird gewährleistet, dass das Verfahren zur Überprüfung und Festsetzung der Beiträge für beide Bereiche gleich erfolgen kann.
Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 13.12.2007 (Drucksache-Nr. 9/1125) beschlossen, die Beitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen neu festzusetzen. Danach werden mit Inkrafttreten des KiBiz ab dem 01.08.08 folgende Einkommensstufen gelten:
Bruttojahreseinkommen |
|
von |
bis |
|
15.000,-- € |
15.001,-- € |
25.000,-- € |
25.001,-- € |
37.500,-- € |
37.501,-- € |
50.000,-- € |
50.001,-- € |
62.500,-- € |
über 62.501,-- € |
Bei Übernahme dieser Struktur für die Offenen Ganztagsschule erhöht sich die Staffelung von 4 auf 6 Beitragsklassen. Hierdurch wird die soziale Komponente stärker betont, der Beitrag wird sich deutlicher an dem zur Verfügung stehenden Einkommen orientieren.
3. Änderung der Beiträge
Die Finanzierung der Offenen Ganztagsschulen wurde durch das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder durch den Erlass für die Durchführung außerunterrichtlichter Angebote im Primarbereich vom 12.02.2003 geregelt. Mit der letzten Änderung dieses Erlasses durch Runderlass vom 26.01.2006 hatte das Ministerium für Schule und Weiterbildung den Höchstbetrag für die Elternbeiträge 100,-- € auf 150,-- € angehoben. Zu diesem Zeitpunkt wurde jedoch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich nur ein geringer Prozentsatz der Eltern in der höchsten Beitragsklasse befinden, darauf verzichtet, eine Beitragsanpassung vorzunehmen.
Mit der Anpassung an das KiBiz und damit der Übernahme von 6 Beitragsklassen wird vorgeschlagen, den Rahmen von 0,-- € bis 150,-- € auszuschöpfen und die Beiträge für die Bergkamener Offenen Ganztagsschulen ab dem 01.08.08 wie folgt festzulegen:
Bruttojahreseinkommen |
Beitrag pro Monat |
|
|
15.000,-- € |
0,-- € |
15.001,-- € |
25.000,-- € |
20,-- € |
25.001,-- € |
37.500,-- € |
30,-- € |
37.501,-- € |
50.000,-- € |
50,-- € |
50.001,-- € |
62.500,-- € |
100,-- € |
über 62.501,-- € |
150,-- € |
Ähnliche Anpassungen wird es zum 01.08.08 vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien in der Gemeinde Bönen und der Stadt Kamen geben, wo die Einkommensgrenzen für die Offenen Ganztagsschulen ebenfalls denen nach dem KiBiz entsprechen werden.
Sowohl die
Elternbeiträge als auch die Beiträge für die Mittagsverpflegung werden in
Bergkamen vom Schulträger eingezogen. An die Träger wird unabhängig davon, ob
die Eltern die festgesetzten Beiträge tatsächlich entrichten, eine jeweils
schuljährlich vertraglich festgesetzte Summe geleistet. So ist
sichergestellt, dass kein Kind aus finanziellen Gründen vom Besuch der Offenen
Ganztagsschule und/oder der Teilnahme an den Mahlzeiten ausgeschlossen wird.
4. Änderung der Beitragsermäßigung
In Anlehnung an den Beschluss zur Neufassung der Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege soll die Beitragsermäßigung entsprechend der Ermächtigung des § 5 Abs. 2 KiBiz geändert werden. Beitragsermäßigungen sind ab dem 01.08.2008 wie folgt vorgesehen:
Besuchen mehr als ein Kind der Beitragspflichtigen gleichzeitig eine Einrichtung im Sinne des § 1 der o. g. Satzung oder ein Angebot der Offenen Ganztagsschule, so ist für das Kind der volle Beitrag zu entrichten, für welches nach der gewählten Betreuungsform der höchste Elternbeitrag zu entrichten wäre. Für das 2. und jedes weitere zu betreuende Kind entfallen die Beiträge. Aufgrund der unterschiedlichen Beitragstabellen wird für den Besuch einer Kindertageseinrichtung in jedem Fall ein höherer Beitrag als für den Besuch einer OGGS zu zahlen sein.
Gleiches gilt, wenn Geschwisterkinder die OGGS besuchen. In diesem Fall ist für ein Kind der Beitrag zu leisten, das / die Geschwisterkind/er sind beitragsfrei. Der Beitrag für die Mittagsverpflegung ist unabhängig von der Geschwisterzahl für jedes Kind zu entrichten.
5.
Kosten der Mittagsverpflegung
Derzeit wird für jedes Kind ein Elternbeitrag in Höhe von 50,-- € für 11 Monate im Schuljahr für die Mittagsverpflegung erhoben. Dieser Betrag ist seit Einführung der Offenen Ganztagsschulen in Bergkamen zum Schuljahresbeginn 2004/05 unverändert. Die Teilnahme am Mittagessen ist verpflichtend. Eine soziale Staffelung oder Ermäßigung für Geschwisterkinder sind nicht vorgesehen. Lediglich im Rahmen des Landesprogramms "Kein Kind ohne Mahlzeit" kann eine Beitragsermäßigung auf monatlich 20,-- € für den Personenkreis erfolgen, der Leistungen nach dem SGB II oder Sozialhilfe bezieht (siehe Dringlichkeitsentscheidung zur Teilnahme am Landesprogramm "Kein Kind ohne Mahlzeit", Drucksache Nr. 9/1046 sowie Drucksache Nr. 9/1085).
Bei dem Beitrag
für die Mittagsverpflegung handelt es sich um eine Mischkalkulation, d.h. auch
die Kosten für Getränke, Zwischenmahlzeiten, Lebensmittel für Koch- und
Backaktionen u.s.w. werden von diesen Einnahmen gezahlt. Da in der Regel eine
wirtschaftliche Verwendung durch die Leitungen der Offenen Ganztagsschulen
erfolgt, ist trotz gestiegener Kosten eine Erhöhung des Beitrages für die
Mittagsverpflegung für das kommende Schuljahr 2008/09 voraussichtlich nicht
erforderlich.
6.
Auswirkungen
Für den Personenkreis, der ab dem 01.08.2008 die Bergkamener Offenen Ganztagsschulen besucht, kann noch keine Aussage zu der Beitragsstruktur getroffen werden, da die Einkommensunterlagen noch nicht vorliegen. Um einen Vergleich zwischen alter und neuer Beitragsstruktur zu bekommen, wurden die Einkommensverhältnisse der Erziehungsberechtigten der im Schuljahr 2007/08 angemeldeten Kinder für einen Vergleich zugrunde gelegt.
Zurzeit ergeben sich monatliche Einnahmen von 5.260,-- € aus Elternbeiträgen (s. Anlage 1). Sofern die geänderten Beitragsgrenzen für genau diesen Personenkreis zugrunde gelegt werden, ergäbe sich eine monatliche Einnahme von 5.000,-- €.
Der Personenkreis, der derzeit von den Beitragszahlungen befreit ist, bleibt nahezu unverändert. Die gravierendsten Änderungen ergeben sich für den Personenkreis, der zz. 30,-- € zahlt. Für 28 von diesen 77 Zahlungspflichtigen in dieser Beitragsklasse reduziert sich der monatliche Betrag um 10,-- €.
Die 50,00 €-Beitragsklasse bleibt ebenfalls unverändert. In der bislang höchsten Beitragsklasse ab 50.000,-- € haben einige Zahlungspflichtige sich ohne weitere Vorlage von Nachweisen selbst eingeordnet, so dass sich hier noch leicht Verschiebungen in die höchste Beitragsklasse ergeben könnten.
Insgesamt gesehen ergibt sich jedoch durch die Änderung der Beitragsstruktur eine positive Auswirkung auf die betroffenen Eltern (s. Anlage 2).
Von der weitergehenden Ermäßigung für Geschwisterkinder sind 39 Familien betroffen. Über deren Einstufung kann jedoch keine Aussage getroffen werden. Da jedoch über 50% keinen Beitrag zu leisten hat und sich insofern auch durch die neue Geschwisterregelung keine Auswirkungen ergeben, ist davon auszugehen, dass die Einnahmeverluste durch die Neuregelung nur sehr gering sein werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiterin Hörstrup |
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