hier: Vorstellung des Lehrganges
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Ausgangslage
In der Sitzung des
Ausschusses für Schule, Sport und Weiterbildung am 30.05.07 - Drucksache Nr.
9/0936 - ist der "Lehrgang für Jugendliche ohne Schulabschluss zur
Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf" – kurz Sch.u.B.(s)
bereits vorgestellt worden.
Der in der damaligen
Vorlage als Wunschtermin für den Beginn der Maßnahme genannte August 2007
konnte nicht gehalten werden. Tatsächlich hat der Kurs am 11.02.08 begonnen.
Ausgelegt ist der Kurs
jetzt auf die Dauer von rund 1,5 Jahren. Dadurch besteht insbesondere die
Möglichkeit einer intensiveren Förderung im schulischen Bereich.
Dieser Lehrgang ist in sehr
enger Kooperation mit der ARGE im Kreis Unna, hier speziell dem Jugendlichen
Team in Bergkamen, der RAG Bildung GmbH und dem Amt für Schulverwaltung,
Weiterbildung und Sport entstanden.
2. Bereich AGH
Vom Grundsatz her handelt
es sich bei der Maßnahme um eine "Arbeitsgelegenheit mit
Mehraufwandsentschädigung" nach § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II - vollfinanziert
durch die ARGE im Kreis Unna. Die teilnehmenden Jugendlichen erhalten alle eine
Arbeitsgelegenheit, die selbstverständlich den entsprechenden Vorgaben genügen
müssen.
Insbesondere im Bereich des
Amtes für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport werden derartige
Arbeitsgelegenheiten seit Jahren beantragt und nach einer Bewilligung auch
besetzt. Träger der Maßnahmen ist die RAG Bildung GmbH. D.h., dass die gesamte
verwaltungsseitige Abwicklung von dort erfolgt.
Die Einsatzmöglichkeiten
umfassen zum einen die Tätigkeitsbezeichnung des Hausmeisterhelfers. D. h. dass
die Teilnehmer den Schulhausmeister bei den anfallenden Arbeiten wie z. B. der
Reinigung des Schulhofes und des Schulgebäudes unterstützen sollen, ihm bei
Umräumarbeiten, einfache Reparaturarbeiten usw. helfen sollen.
Ein weiteres wichtiges
Tätigkeitsfeld ist im Bereich der Offenen Ganztagsschule zu sehen. Der
Aufgabenbereich kann hier z. B. in der Unterstützung der Beaufsichtigung der
Kinder auf dem Schulhof oder auf dem Spielplatz erfolgen, der Mithilfe bei der
Essensausgabe, der Mithilfe bei Kreativangeboten und bei der Kontrolle der
Hausaufgaben. Angelehnt an die persönlichen Stärken des jeweiligen Teilnehmers
können die Arbeitsschwerpunkte hier variieren. Im Stadtmuseum ist als Tätigkeit
eine Mithilfe bei museumspädagogischen Programmen vorgesehen. Es geht hierbei
um die Mithilfe bei der Betreuung von Kindergartengruppen, Schulklassen,
Jugendlichen und Erwachsenengruppen im Museum unter der Aufsicht der
Museumspädagoginnen. Die Mithilfe bezieht sich hierbei ausschließlich auf
handwerkliche Tätigkeiten wie z. B. das Stampfen, Schneiden, Vorfertigen von
Unterrichtsmaterialien, die Vorbereitung von praktischen Arbeiten, die
Zubereitung eines gesunden Schülerfrühstücks,
Vorbereitung und Reinigung von Tischen für die Durchführung
museumspädagogischer Programme usw.
3. Bereich
Qualifizierung
Neu an den
Arbeitsgelegenheiten ist, dass der erforderliche Qualifizierungsteil diesmal
die Erlangung des Hauptschulabschlusses sein soll.
Die VHS Bergkamen bietet
derartige Kurse seit Jahren als Abendkurs in ihrem Programm an. Sie hat auch
die entsprechende Genehmigung von der Schulaufsicht, der Bezirksregierung
Arnsberg, derartige Kurse durchzuführen, Abschlussprüfungen abzunehmen und dann
die entsprechenden anerkannten Zeugnisse auszustellen.
Konkret für diesen
Tageskurs ist bei der Bezirksregierung die Genehmigung eingeholt worden, den
Kurs durchführen zu können. Der positive Bescheid ist am 13.02.08 bei der Stadt
Bergkamen eingegangen.
Der Hauptschulabschluss
basiert auf der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Landes NRW. Die
Unterrichtsinhalte und der Umfang der zu erteilenden Stunden orientiert sich an
den Lehrplänen der Hauptschulen.
Im Vordergrund steht ein
handlungs- und projektorientierter Unterricht der thematische Einheiten auch
fachübergreifend, orientiert an der Lebenswelt der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer behandelt.
Das Unterrichtsvolumen für
den Kernunterricht (ohne Förderunterricht, Prüfungsvorbereitung und
Prüfungsteile) umfasst 598 Unterrichtsstunden.
Der Fächerkanon des
Kernunterrichtes enthält die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch,
Geschichte und Biologie. Zusätzlich zum prüfungsrelevanten Kernunterricht wird
lehrgangsbegleitender Förderunterricht mit einer Unterrichtsstunde pro Woche in
den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erteilt.
Der Förderunterricht
verfolgt im Wesentlichen zwei Zielsetzungen:
·
Durch den lehrgangsbegleitenden
Förderunterricht sollen zeitnah mögliche Lernschwierigkeiten behoben werden, um
eine gleichmäßige Progression bei der Vermittlung des prüfungsrelevanten
Unterrichtsstoffes gemäß Richtlinien zu gewährleisten.
·
Bisherige schulische
Misserfolge durch Lernhilfen und unterschiedlichen Methoden auffangen und dabei
motivieren und so Lernpraxis mit Theorie verbunden und Transfermöglichkeiten
eröffnen.
Der Entscheidung für ein
erhöhtes Unterrichtsvolumen im Fach Deutsch liegt die Erfahrung zugrunde, dass
das Beherrschen der deutschen Sprache in der freien Wirtschaft als
Grundqualifikation von Schulabgängern erwartet wird.
Dies gilt uneingeschränkt
nicht nur für Schulabgänger mit Migrationshintergrund, sondern auch für
deutsche Teilnehmende, die häufig die Schule mit geringer Sprachkompetenz
verlassen haben.
Vorrangiges Ziel des
Deutschunterrichtes ist daher die Erweiterung der sprachlichen Kompetenz in
Wort und Schrift. Eine unabdingbare Voraussetzung für eine zukünftige
Ausbildung bzw. ein Beschäftigungsverhältnis, gleichzeitig aber auch
Voraussetzung für Teilhaben am sozialen und kulturellen Leben in einer
Gesellschaft.
Ein zusätzliches Kontingent
von 25 % von Förderunterricht im Fach Mathematik soll diesem Anliegen Rechnung
tragen.
Neben der geforderten
sprachlichen Kompetenz im Fach Deutsch und solidem mathematischen Grundwissen
wird heutzutage von vielen Betrieben auch fundiertes Wissen in der englischen
Sprache vorausgesetzt. Deshalb verfolgt der Englischunterricht das
hauptsächliche Ziel, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für
Kommunikationszirkulationen im beruflichen Alltag fit zu machen und wird
ebenfalls durch Förderunterricht aufgestockt.
4. Zeitlich Ablauf
Begonnen worden ist mit dem
Lehrgang am 11.02.08. In den ersten drei Wochen ist zunächst eine Eignungs- und
Orientierungsphase vorgesehen.
Diese ersten drei Wochen
werden auch dazu benutzt, 20 Jugendliche auszuwählen. Mit Stand vom 25.02.08
sind 19 Plätze tatsächlich besetzt.
Ab Anfang März soll dann
mit dem eigentlichen Unterricht und auch der Arbeit in den verschiedensten
Arbeitsgelegenheiten begonnen werden.
Unterbrochen wird dies von
den Ferien, in denen im Wesentlichen betriebliche Qualifikationen vorgesehen
sind.
Die schriftlichen Prüfungen
sind dann im Mai 2009. Nach den mündlichen Prüfungen im Juni 2009 wird der
Lehrgang beendet sein.
5. Personal
Wie auch bei den
Abendkursen erfolgt die Einstellung der Lehrerinnen und Lehrer durch das Amt für
Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport. Die Lehrkräfte werden alle - wie es
bei Volkshochschulen üblich ist - über Honorarverträge eingestellt. Die
Entlohnung richtet sich nach der gültigen Honorarordnung der Stadt Bergkamen
vom 14.12.2006.
Für den konkreten
Schulabschlusskurs sind Honorarverträge mit 3 Dozentinnen abgeschlossen worden.
Selbstverständlich ist, dass die Dozentinnen über eine entsprechende
Lehrbefähigung verfügen.
In den Jahren, seit dem die
VHS Bergkamen Schulabschlusslehrgänge anbietet, ist es immer wieder schwierig
gewesen, für die jugendlichen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern eine
sozialpädagogische Betreuung anzubieten. Es konnten in Einzelfällen immer nur
Kontakte zu professionellen Beratungsstellen vermittelt werden.
Die ARGE im Kreis Unna
finanziert eine Sozialpädagogin, die sich ausschließlich um die Jugendlichen
kümmern kann. Die Sozialpädagogin wird von der RAG Bildung angestellt, denn bei
der VHS sollen nur die Personen beschäftigt werden, die unmittelbar mit der Erteilung
des Unterrichtes befasst sind.
6. Finanzierung
Die Finanzierung seitens
der ARGE im Kreis Unna ist zweigeteilt. Sowohl die RAG Bildung als auch die VHS
haben ihre Kosten getrennt zusammengestellt. Somit ist auch klar, wer welche
Mittel erhalten wird.
Für die VHS Bergkamen ist
wichtig, dass es für diesen Kurs keine Förderung durch das Land geben wird. Die
zwei Kurse im Abendbereich der VHS werden gefördert.
Aufwendungen entstehen der
VHS im Wesentlichen für die Honorarkosten. Grundlage sind hier die zu
erteilenden Unterrichtsstunden und der zusätzliche Förderunterricht, der
erteilt werden soll. Die entstehenden Kosten werden von dem SGB II-Träger voll
getragen.
Hinzu kommt, dass die ARGE
im Kreis Unna auch die Kosten für die notwendigen Unterrichtsmittel bzw. die
Nutzung des Unterrichtsraumes usw. übernehmen wird.
Insgesamt gesehen wird der
Lehrgang finanziell neutral bleiben.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiterin Ostrowski |
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