Betreff
Lehrgang für Jugendliche ohne Schulabschluss zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf
hier: Vorstellung des Lehrganges
Vorlage
9/1225
Aktenzeichen
kry-pro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

1. Ausgangslage

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Weiterbildung am 30.05.07 - Drucksache Nr. 9/0936 - ist der "Lehrgang für Jugendliche ohne Schulabschluss zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf" – kurz Sch.u.B.(s) bereits vorgestellt worden.

 

Der in der damaligen Vorlage als Wunschtermin für den Beginn der Maßnahme genannte August 2007 konnte nicht gehalten werden. Tatsächlich hat der Kurs am 11.02.08 begonnen.

 

Ausgelegt ist der Kurs jetzt auf die Dauer von rund 1,5 Jahren. Dadurch besteht insbesondere die Möglichkeit einer intensiveren Förderung im schulischen Bereich.

 

Dieser Lehrgang ist in sehr enger Kooperation mit der ARGE im Kreis Unna, hier speziell dem Jugendlichen Team in Bergkamen, der RAG Bildung GmbH und dem Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport entstanden.

 

2. Bereich AGH

 

Vom Grundsatz her handelt es sich bei der Maßnahme um eine "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung" nach § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II - vollfinanziert durch die ARGE im Kreis Unna. Die teilnehmenden Jugendlichen erhalten alle eine Arbeitsgelegenheit, die selbstverständlich den entsprechenden Vorgaben genügen müssen.

Insbesondere im Bereich des Amtes für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport werden derartige Arbeitsgelegenheiten seit Jahren beantragt und nach einer Bewilligung auch besetzt. Träger der Maßnahmen ist die RAG Bildung GmbH. D.h., dass die gesamte verwaltungsseitige Abwicklung von dort erfolgt. 

 

Die Einsatzmöglichkeiten umfassen zum einen die Tätigkeitsbezeichnung des Hausmeisterhelfers. D. h. dass die Teilnehmer den Schulhausmeister bei den anfallenden Arbeiten wie z. B. der Reinigung des Schulhofes und des Schulgebäudes unterstützen sollen, ihm bei Umräumarbeiten, einfache Reparaturarbeiten usw. helfen sollen.

 

Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld ist im Bereich der Offenen Ganztagsschule zu sehen. Der Aufgabenbereich kann hier z. B. in der Unterstützung der Beaufsichtigung der Kinder auf dem Schulhof oder auf dem Spielplatz erfolgen, der Mithilfe bei der Essensausgabe, der Mithilfe bei Kreativangeboten und bei der Kontrolle der Hausaufgaben. Angelehnt an die persönlichen Stärken des jeweiligen Teilnehmers können die Arbeitsschwerpunkte hier variieren. Im Stadtmuseum ist als Tätigkeit eine Mithilfe bei museumspädagogischen Programmen vorgesehen. Es geht hierbei um die Mithilfe bei der Betreuung von Kindergartengruppen, Schulklassen, Jugendlichen und Erwachsenengruppen im Museum unter der Aufsicht der Museumspädagoginnen. Die Mithilfe bezieht sich hierbei ausschließlich auf handwerkliche Tätigkeiten wie z. B. das Stampfen, Schneiden, Vorfertigen von Unterrichtsmaterialien, die Vorbereitung von praktischen Arbeiten, die Zubereitung eines gesunden Schülerfrühstücks,  Vorbereitung und Reinigung von Tischen für die Durchführung museumspädagogischer Programme usw.

 

 

 

3. Bereich Qualifizierung

 

Neu an den Arbeitsgelegenheiten ist, dass der erforderliche Qualifizierungsteil diesmal die Erlangung des Hauptschulabschlusses sein soll.

Die VHS Bergkamen bietet derartige Kurse seit Jahren als Abendkurs in ihrem Programm an. Sie hat auch die entsprechende Genehmigung von der Schulaufsicht, der Bezirksregierung Arnsberg, derartige Kurse durchzuführen, Abschlussprüfungen abzunehmen und dann die entsprechenden anerkannten Zeugnisse auszustellen.

 

Konkret für diesen Tageskurs ist bei der Bezirksregierung die Genehmigung eingeholt worden, den Kurs durchführen zu können. Der positive Bescheid ist am 13.02.08 bei der Stadt Bergkamen eingegangen.

 

Der Hauptschulabschluss basiert auf der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Landes NRW. Die Unterrichtsinhalte und der Umfang der zu erteilenden Stunden orientiert sich an den Lehrplänen der Hauptschulen.

 

Im Vordergrund steht ein handlungs- und projektorientierter Unterricht der thematische Einheiten auch fachübergreifend, orientiert an der Lebenswelt der Teilnehmerinnen und Teilnehmer behandelt.

 

Das Unterrichtsvolumen für den Kernunterricht (ohne Förderunterricht, Prüfungsvorbereitung und Prüfungsteile) umfasst 598 Unterrichtsstunden.

 

Der Fächerkanon des Kernunterrichtes enthält die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch, Geschichte und Biologie. Zusätzlich zum prüfungsrelevanten Kernunterricht wird lehrgangsbegleitender Förderunterricht mit einer Unterrichtsstunde pro Woche in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erteilt.

 

Der Förderunterricht verfolgt im Wesentlichen zwei Zielsetzungen:

·         Durch den lehrgangsbegleitenden Förderunterricht sollen zeitnah mögliche Lernschwierigkeiten behoben werden, um eine gleichmäßige Progression bei der Vermittlung des prüfungsrelevanten Unterrichtsstoffes gemäß Richtlinien zu gewährleisten.

·         Bisherige schulische Misserfolge durch Lernhilfen und unterschiedlichen Methoden auffangen und dabei motivieren und so Lernpraxis mit Theorie verbunden und Transfermöglichkeiten eröffnen.

Der Entscheidung für ein erhöhtes Unterrichtsvolumen im Fach Deutsch liegt die Erfahrung zugrunde, dass das Beherrschen der deutschen Sprache in der freien Wirtschaft als Grundqualifikation von Schulabgängern erwartet wird.

 

Dies gilt uneingeschränkt nicht nur für Schulabgänger mit Migrationshintergrund, sondern auch für deutsche Teilnehmende, die häufig die Schule mit geringer Sprachkompetenz verlassen haben.

 

Vorrangiges Ziel des Deutschunterrichtes ist daher die Erweiterung der sprachlichen Kompetenz in Wort und Schrift. Eine unabdingbare Voraussetzung für eine zukünftige Ausbildung bzw. ein Beschäftigungsverhältnis, gleichzeitig aber auch Voraussetzung für Teilhaben am sozialen und kulturellen Leben in einer Gesellschaft.

 

Ein zusätzliches Kontingent von 25 % von Förderunterricht im Fach Mathematik soll diesem Anliegen Rechnung tragen.

 

Neben der geforderten sprachlichen Kompetenz im Fach Deutsch und solidem mathematischen Grundwissen wird heutzutage von vielen Betrieben auch fundiertes Wissen in der englischen Sprache vorausgesetzt. Deshalb verfolgt der Englischunterricht das hauptsächliche Ziel, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für Kommunikationszirkulationen im beruflichen Alltag fit zu machen und wird ebenfalls durch Förderunterricht aufgestockt.

 

 

4. Zeitlich Ablauf

 

Begonnen worden ist mit dem Lehrgang am 11.02.08. In den ersten drei Wochen ist zunächst eine Eignungs- und Orientierungsphase vorgesehen.

Diese ersten drei Wochen werden auch dazu benutzt, 20 Jugendliche auszuwählen. Mit Stand vom 25.02.08 sind 19 Plätze tatsächlich besetzt.

Ab Anfang März soll dann mit dem eigentlichen Unterricht und auch der Arbeit in den verschiedensten Arbeitsgelegenheiten begonnen werden.

Unterbrochen wird dies von den Ferien, in denen im Wesentlichen betriebliche Qualifikationen vorgesehen sind.

 

Die schriftlichen Prüfungen sind dann im Mai 2009. Nach den mündlichen Prüfungen im Juni 2009 wird der Lehrgang beendet sein.

 

 

 

5. Personal

 

Wie auch bei den Abendkursen erfolgt die Einstellung der Lehrerinnen und Lehrer durch das Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport. Die Lehrkräfte werden alle - wie es bei Volkshochschulen üblich ist - über Honorarverträge eingestellt. Die Entlohnung richtet sich nach der gültigen Honorarordnung der Stadt Bergkamen vom 14.12.2006.

Für den konkreten Schulabschlusskurs sind Honorarverträge mit 3 Dozentinnen abgeschlossen worden. Selbstverständlich ist, dass die Dozentinnen über eine entsprechende Lehrbefähigung verfügen.

 

In den Jahren, seit dem die VHS Bergkamen Schulabschlusslehrgänge anbietet, ist es immer wieder schwierig gewesen, für die jugendlichen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern eine sozialpädagogische Betreuung anzubieten. Es konnten in Einzelfällen immer nur Kontakte zu professionellen Beratungsstellen vermittelt werden.

Die ARGE im Kreis Unna finanziert eine Sozialpädagogin, die sich ausschließlich um die Jugendlichen kümmern kann. Die Sozialpädagogin wird von der RAG Bildung angestellt, denn bei der VHS sollen nur die Personen beschäftigt werden, die unmittelbar mit der Erteilung des Unterrichtes befasst sind.

 

 

 

 

6. Finanzierung

 

Die Finanzierung seitens der ARGE im Kreis Unna ist zweigeteilt. Sowohl die RAG Bildung als auch die VHS haben ihre Kosten getrennt zusammengestellt. Somit ist auch klar, wer welche Mittel erhalten wird.

Für die VHS Bergkamen ist wichtig, dass es für diesen Kurs keine Förderung durch das Land geben wird. Die zwei Kurse im Abendbereich der VHS werden gefördert.

Aufwendungen entstehen der VHS im Wesentlichen für die Honorarkosten. Grundlage sind hier die zu erteilenden Unterrichtsstunden und der zusätzliche Förderunterricht, der erteilt werden soll. Die entstehenden Kosten werden von dem SGB II-Träger voll getragen.

Hinzu kommt, dass die ARGE im Kreis Unna auch die Kosten für die notwendigen Unterrichtsmittel bzw. die Nutzung des Unterrichtsraumes usw. übernehmen wird.

Insgesamt gesehen wird der Lehrgang finanziell neutral bleiben.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Ostrowski