Betreff
Kommunalfriedhöfe in Bergkamen,
hier: Neufassung der Friedhofssatzung
Vorlage
9/1222
Aktenzeichen
67.3 ku-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung vom ..., wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

 

Sachdarstellung:

 

 

Die Stadt Bergkamen hat in den letzten Jahren die stetige Optimierung der Bestattungs- und Kostensituation auf den kommunalen Friedhöfen mit einer Vielzahl verschiedenster Maßnahmen betrieben.

 

Zuletzt hat das zuständige Fachamt dem Rat der Stadt Bergkamen in der Sitzung vom 07.11.2007 deshalb mit der Drucksache-Nr. 9/1054 neben gebührenrelevanten Änderungen auch weitere zeitgemäße Bestattungsformen vorgestellt.

 

Nach der Beratung dieser Vorlage wurde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt. Gemäß Punkt 4 dieses Beschlusses ist somit das Bestattungsangebot auf dem Parkfriedhof durch die Erstellung eines “Schmetterlingsfeldes”, eines Kindergrabfeldes im Rasenquartier, um Möglichkeiten zur Durchführung von Urnen-Baumbestattungen sowie das Angebot eines Urnengrabes mit vier Grabstellen zu ergänzen.

 

In Umsetzung dieses Beschlusses hat der Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung vom 13.12.2007 die 10. Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen.

 

Die hier vorliegende Neufassung der Friedhofssatzung umfasst nach umfangreicher rechtlicher Prüfung auch die Einführung dieser zusätzlichen Bestattungsformen:

 

 

 

“Schmetterlingsfeld”:

 

Auf diesem Grabfeld finden Eltern sehr kleiner tot- bzw. fehlgeborener Kinder einen hilfreichen Ort der Trauer. Es ermöglicht eine würdevolle Bestattung auch der Allerkleinsten und hilft betroffenen Eltern, ihr seelisches Leid leichter zu bewältigen.

Da im Bestattungsrecht für totgeborene Kinder unter 500 Gramm keine Bestattungspflicht vorgesehen ist, wissen die Eltern oft nicht, wohin mit der Trauer und es fehlt ihnen ein Ort, wo sie bewusst Abschied nehmen können. Bislang bestand zwar schon die Möglichkeit, ihr totgeborenes Kind bestatten zu lassen, etwa im Grab eines verstorbenen Verwandten oder in einem eigens gekauften Kinderreihengrab. Die Erfahrung in der Praxis zeigte jedoch, dass mit der Ruhezeit von 30 Jahren für viele Betroffenen ein zu langer Pflegezeitraum festgelegt ist. Ein pflegefreies Grabfeld, wie das Schmetterlingsfeld, ist die ideale Lösung für dieses emotionale Problem.

 

Diese Bestattungsmöglichkeit wurde auf dem Feld C in dem bereits ausgebauten Quartier 23 errichtet.

Das gesamte Feld wird zur äußeren Gestaltung in Form eines Schmetterlinges mit Körper und Flügeln bepflanzt. Der Körper erhält eine flächige Auffüllung aus hellem Kies, so dass hier für die Angehörigen die Möglichkeit besteht, Grabschmuck, Blumen, Grablichter u. ä. aufzustellen.

Entlang der mit Buchsbaum als klare Linie und zusätzlich mit blühenden Stauden bepflanzten Umrisse der Flügel können die Beisetzungen vorgenommen werden. Diese Innenbereiche der Flügel bestehen aus Rasenflächen.

Zusätzliche Rahmenbepflanzungen aus Ziersträuchern sorgen dafür, dass das Grabfeld über den gesamten Jahresverlauf eine blühende und bunte Atmosphäre erhält.

Die Kosten für die Beschaffung des Pflanzenmateriales liegt bei ca. 1500,00 €, die Durchführung der Pflanzarbeiten erfolgt durch die gärtnerische  Ausbildungskolonne des Baubetriebshofes.

 

Die Größe der Gräber im Schmetterlingsfeld beträgt in der Länge 0,60 m und in der Breite 0,40 m. Nach sechs Monaten kann das Grabfeld von den Angehörigen mit einer Grabplatte gekennzeichnet werden.

Es handelt sich hierbei also um eine Reihenbestattung in einem Rasenfeld.

 

 

Baumbestattungen:

 

An bereits vorhandenen Bäumen auf einer großen Rasenfläche südlich der Quartiere 6 und 7 werden Baumbestattungen angeboten. Ausreichend “große” Bäume sind auf dieser Fläche vorhanden.

Durch stellenweise Neubepflanzungen werden übersichtliche Räume geschaffen, die die Attraktivität dieses Bereiches steigern und eine geschütztere Atmosphäre schaffen. Die Nähe der Schutzhütte zu diesem Grabfeld bietet den trauernden Angehörigen Schutz, Sitzgelegenheit und einen weiten, schönen Blick auf den entsprechenden Baum.

In diesem Bereich sind nur Urnenreihenbeisetzungen möglich. Die Beisetzungen erfolgen innerhalb des Kronentraufbereiches der Bäume. Für die Angehörigen besteht die Möglichkeit, nach Ablauf von sechs Monaten eine Grabplatte aufzulegen. Die Pflege dieses Quartieres entspricht somit  den Grabfeldern im Rasenfeld.

Um den Trauernden die Möglichkeit zu bieten Blumen und Grablichter aufzustellen und für die Beschaffung der erforderlichen Pflanzen sind Mittel in Höhe von ca. 2.500,00 € erforderlich.

 

 

Kindergrab im Rasenfeld:

 

Es handelt sich hierbei um ein weiteres Bestattungsangebot im Rasenquartier. Die Kindergräber im Rasenfeld bieten Eltern verstorbener Kinder bis zu einem Alter von fünf Jahren die Möglichkeit,  diese als Erdreihengrab im Rasenfeld beizusetzen und nach Ablauf von einem Jahr eine Grabplatte aufzulegen. Bisher bestand nur die Möglichkeit zum Erwerb eines Kinderreihengrabes, welches von den Angehörigen 30 Jahre gepflegt werden muss.

 

Für die Kindergräber im Rasenfeld sind im Quartier 34, Feld C, Reihe 7 bis 10 vorgesehen. In der Reihe 6 wird zur Abgrenzung zu den anderen Gräbern im Rasenfeld eine Bepflanzung ähnlich der Umgrenzungsbepflanzung am Schmetterlingsfeld vorgenommen. Dies bedeutet, dass dieses Grabfeld eine über das gesamte Jahr blühende und bunte “Einfassung” erhält.

 

Die Kosten für das Pflanzenmaterial liegt bei ca. 1.000,00 €, die Ausführung der Arbeiten erfolgt durch die Auszubildenden der Fachrichtung “Gärtner”.

 

 

Urnengrabstätten als Familiengrabstätte:

 

Diese vierstellige Urnengrabstätte ist als eine Fläche mit den Maßen 1,50 m x 1,50 m  ausgewiesen und zu erwerben. Sie bietet damit die Möglichkeit, auf einer Fläche bis zu vier Urnen beizusetzen. Damit wird dem Wunsch nach Familienzusammengehörigkeit auch nach dem Tode nachgekommen.

 

Auf dieser Grabstelle ist mittig ein Grabmal anzuordnen. Um dieses Grabmal herum können dann die Urnen zeitlich unabhängig voneinander beigesetzt werden.

Für die erstmalige Errichtung eines solchen Grabfeldes wurde im Quartier 20, im Feld B, die Reihe 16 ausgewiesen. Diese befindet sich am Ende des Feld B und hat rückseitig eine Pflanzfläche, so dass diese Grabstellen nicht “verloren” oder einzeln innerhalb der Urnenreihengräber liegen.

Investitionskosten waren hierzu nicht erforderlich, da auch für diese Bestattungsart bereits ausgebaute Grabfelder zur Verfügung stehen.

 

Weitere Grabreihen für diese Bestattungsform, den beschriebenen Gestaltungsgrundsätzen entsprechend, wurden bereits in den Quartieren 23 und 24  festgesetzt .

 

 

 

 

Aufgrund dieser Vielzahl an neuen Bestattungs- und Beisetzungsformen, die in die Friedhofssatzung aufgenommen werden müssen und den vielen Änderungen und Neuerungen der Friedhofsatzung in den vergangenen Jahren, die jeweils über Änderungssatzungen beschlossen wurden, war der Beschluss einer Neufassung der Friedhofssatzung anzustreben.

 

In der als Anlage beigefügten Neufassung der Friedhofssatzung sind alle Änderungen und Neuerungen “fett” markiert und somit erkennbar.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Styrie

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Kupfer

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger