a) Feststellung des Jahresabschlusses 2006
b) Genehmigung des Lageberichtes
c) Behandlung des Jahresergebnisses
d) Entlastung der Betriebsleitung
Beschlussvorschlag:
Zu a) und b)
1. Der Jahresabschluss des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen zum 31.12.2006 wird in der vorgelegten Form festgestellt.
2. Der Lagebericht wird genehmigt.
Zu c)
Der Jahresüberschuss in Höhe von 208.152,61 € wird vollständig an den städtischen Haushalt abgeführt.
Zu d)
Der Rat der Stadt Bergkamen entlastet die
Betriebsleitung vorbehaltlos.
Sachdarstellung:
Zu a) und b)
Gemäß § 26 Abs. 1 EigVO hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss zusammen mit dem Lagebericht aufzustellen und unter Angabe des Datums unterschrieben über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen.
Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht in der Regel innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Dabei sollen die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in den Beratungen berücksichtigt werden. Da für 2006 die Abschlussprüfung erst zu einem späten Zeitpunkt möglich war, erfolgt die Feststellung erst nach mehr als einem Jahr.
Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen sowie Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen durch den Wirtschaftsprüfer.
Zu c)
Der Beschluss über die Feststellung ist mit einem Beschluss über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes verbunden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen weist einen Jahresüberschuss von 208.152,61 € aus.
Nach Vorschlag der Betriebsleitung soll der gesamte Jahresüberschuss an den städtischen Haushalt abgeführt werden.
Zu d)
Mit dem Beschluss über die Verwendung des Jahresgewinns soll in der Regel die Entlastung der Betriebsleitung verbunden werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Die Werkleitung: Mecklenbrauck Kaufmännischer Betriebsleiter |
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