Betreff
Wahl von zwei Vertretern für die Delegierten des Integrationsrates in den Gremien der LAGA NRW
Vorlage
9/1190
Aktenzeichen
mö-cl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat wählt das Mitglied _______________________ sowie das Mitglied ______________________ als Vertreter für die Delegierten des Integrationsrates in den Gremien der LAGA NRW:

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen in Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW) ist der landesweite Zusammenschluss der Ausländerbeiräte und alternativen Gremien. Sie wird durch das Land Nordrhein-Westfalen finanziell gefördert.

 

Grundsätzlich bildet sich die LAGA NRW durch die Mitgliederversammlung, die aus ihren Reihen den Hauptausschuss wählt sowie den Geschäftsführer bestimmt. Die Stadt Bergkamen entsendet zwei Delegierte  in die Mitgliederversammlung, die der Integrationsrat aus seinen Reihen wählt. Von diesen zwei Delegierten kann eine Person an den Hauptausschusssitzungen der LAGA NRW teilnehmen.

 

In der konstituierenden Sitzung des Integrationsrates am 20.12.2004 wurden die Mitglieder Kadri Aygün und Rasim Kaynar als Delegierte für den Integrationsrat Bergkamen gewählt.

 

Bislang war keine Vertreterregelung für diese Mitglieder vorgesehen. Auch die Satzung der LAGA NRW sieht lediglich Ersatzdelegierte bei Ausscheiden der ordentlichen Delegierten vor.

 

Nach Rücksprache der Verwaltung mit der Geschäftsstelle der LAGA NRW ist eine Vertreterregelung zwar nicht vorgesehen, im Gegenzug aber auch nicht ausgeschlossen. Von dort wird eine Vertreterregelung im Sinne der ständigen Vertretung sämtlicher Mitgliedsgremien jedoch befürwortet.

 

Insoweit sind durch den Integrationsrat zwei Vertreter für die ordentlichen Delegierten zu wählen.

 

Wahlen werden – wenn niemand widerspricht – durch offene Abstimmung (Handzeichen), sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet eine engere Wahl zwischen den Personen statt, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben. Gewählt ist dann, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet dann das Los.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Vögeding

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Möllmann