Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.l
Sachdarstellung:
Im Hinblick auf den
Beschluss des Landtags vom 16.10.2003 und den daraus erwachsenen
"Handlungsempfehlungen für die Arbeit und Organisation der
Ausländerbeiräte und anders organisierter Gremien" des Innenministeriums
hat der Ausländerbeirat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am 26.01.2004
beschlossen, die Bildung eines alternativen Gremiums ab der folgenden
Wahlperiode anstelle des gesetzlich vorgeschriebenen Ausländerbeirates gem. §
27 GO zu befürworten. Der Rat der Stadt Bergkamen ist in seiner Sitzung am
01.04.2004 diesem Beschluss des Ausländerbeirates gefolgt und hat ebenfalls
übereinstimmend die Bildung eines alternativen Gremiums
"Integrationsrat" befürwortet.
Das Innenministerium
des Landes hat auf den entsprechenden Antrag der Verwaltung mit
Genehmigungsschreiben aus Mai 2004 (ohne Datum) eine Abweichung von den
Vorschriften des § 27 GO zugelassen (Anlage 1). Die Genehmigung erfolgte
im Rahmen der sog. Experimentierklausel des § 126 GO.
Im
Genehmigungsschreiben bat das Innenministerium, zur Hälfte der Wahlperiode
einen Erfahrungsbericht darzulegen, wie sich das vom Ausländerbeirat und Rat
der Stadt Bergkamen gewählte Modell der Zusammenarbeit bewährt hat. Aufgrund
des Beschlusses des Integrationsrates der Stadt Bergkamen in der Sitzung am
24.05.2007 hat die Verwaltung einen Erfahrungsbericht anhand der durch die LAGA
NRW vorgegebenen Leitfragen gefertigt und dem Innenministerium mit Schreiben
vom 07.11.2007 zugeleitet (Anlage 2).
Im Gesetzentwurf zur
Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung - GO Reformgesetz -
(Landtagsdrucksache Nr. 14/3979) wurde zum Bereich der Ausländerbeiräte auf die
noch ausstehenden Berichte zu den vom Innenministerium genehmigten Abweichungen
zu § 27 GO verwiesen. Nach Auswertung dieser Berichte - in Abstimmung mit dem
Integrationsministerium, den kommunalen Spitzenverbänden und der LAGA NRW -
sollen Lösungen zur Entwicklung des § 27 GO erarbeitet werden. Ergibt sich
dabei eine Notwendigkeit zur Änderung des § 27 GO, so soll darauf gesetzgeberisch
rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2009 reagiert werden.
Im Hinblick auf eine
konstruktive Weiterentwicklung der Regelungen des § 27 GO ergibt sich insoweit
ein besonderes Interesse an einer weiteren Befassung mit diesem Thema durch die
zuständigen politischen Gremien.
Das Innenministerium
hat dem Ausschuss des Landtags für Generationen, Familie und Integration in der
Sitzung am 17.01.2008 erstmalig eine grobe Auswertung der bislang vorgelegten
Bericht zugeleitet (Anlage 3).
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Vögeding |
Sachbearbeiter Möllmann |
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