Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage Drucksache Nr. 9/1178 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Mit Wirkung vom 20.11.1999 trat das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) in Kraft. Es verpflichtet u. a. Kommunen zur Aufstellung eines Frauenförderplanes für den Zeitraum von jeweils drei Jahren.
Der Rat der Stadt Bergkamen beschloss in seiner Sitzung am 29.03.2007 den aktuellen fortgeschriebenen Frauenförderplan. Dieser Frauenförderplan ist befristet bis zum 28.03.2010. Gemäß § 5 a LGG ist nach Ablauf des Frauenförderplans ein Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten. Gleichzeitig ist der Frauenförderplan für weitere drei Jahre fortzuschreiben (siehe besondere Vorlage).
Da der Rat der Stadt Bergkamen beschlossen hat, eine jährliche Berichterstattung durchzuführen, wird nun der Bericht über die Umsetzung des Frauenförderplanes für das Jahr 2007 vorgelegt.
Zielvorgaben:
Die Zielvorgaben des
Frauenförderplanes prognostizierten für das Jahr 2007 keine große Veränderung
des Frauenanteils bei der Stadt Bergkamen. Der Frauenanteil betrug am 31.12.2006
42,38 % und hat sich zum Stichtag 31.12.2007 nur minimal auf 42,28%
verändert. Um diese Situation zu analysieren, wurden die Daten des Berichtes
für das Jahr 2007 mit denen des Berichtes für das Jahr 2006 verglichen, um
Entwicklungen erkennen zu können.
Bei der Berechnung des
Frauenanteils muss berücksichtigt werden, dass die Frauen, die Elternzeit oder
sonstigen unbezahlten Urlaub in Anspruch nehmen, als sogenannte „Beurlaubte“
getrennt erfasst werden und nicht in die statistische Personalkapazität
einfließen. Zur Vertretung der beurlaubten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
werden befristet Beschäftigte eingestellt. Sie dürfen aufgrund der Regelungen
des Landesgleichstellungsgesetzes allerdings nicht in den statistischen
Frauenanteil einfließen. Diese Verringerung der „weiblichen“ Personalkapazität
führt daher zu einem geringeren Frauenanteil.
Um zu verdeutlichen, wie
hoch der tatsächliche Anteil der beschäftigten Frauen bei der Stadt Bergkamen
ist, wurde erstmalig für den Bericht des Jahres 2004 die Anzahl der befristet
Beschäftigten gesondert erfasst und in den folgenden Jahren entsprechend
fortgeschrieben. Inklusive dieser Befristungen ergibt sich im Jahr 2007 ein
Frauenanteil von 42,75% (2006 = 42,38 %).
Zur Erinnerung: Der Rückgang des Frauenanteils im Vergleich zum Jahr 2005 (44,19%) ist bedingt durch die Gründung des EntsorgungsBetriebsBergkamen und die dadurch vorgenommene Einstellung von neun Fahrern und einem Disponenten.
Personalentwicklungsmaßnahmen:
Im Frauenförderplan wurde festgeschrieben, dass Frauen verstärkt zu beruflichen Fortbildungen zu motivieren bzw. hierbei zu unterstützen sind, da Qualifikation Voraussetzung für verantwortliche Tätigkeiten ist.
Zum Stichtag 31.12.2007
nehmen insgesamt 9 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bergkamen an
Personalentwicklungsmaßnahmen teil. Diese stellen sich wie folgt dar:
Angestelltenlehrgang I: 1 Mann
Angestelltenlehrgang II: 1 Frau
Vorbereitungslehrgang A II: 2 Männer
Ausbildereignungslehrgang: 3 Frauen, 1 Mann
Der Frauenanteil beträgt hier 50%.
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
hier: Arbeitszeit / Teilzeit:
Laut Frauenförderplan soll Teilzeitbeschäftigung gefördert
werden, in dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Antrag ihre vereinbarte
Wochenarbeitszeit verringern können, wenn dienstliche Gründe nicht
entgegenstehen.
Zum Stichtag 31.12.2007 befinden sich 101 Frauen und 23 Männer in einem
Teilzeitbeschäftigungsverhältnis (siehe Seite 24 der Anlage 1). Seit 1991 hat
sich somit die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten verdoppelt. Diese Zahl macht
deutlich, dass hinsichtlich der Teilzeitgewährung insbesondere versucht wird,
dem Bedürfniss der Frauen nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerecht zu
werden.
Dies spiegelt sich ebenfalls in der Gestaltung der Arbeitszeit wieder. Hier wird nach Möglichkeit den Anträgen der Beschäftigten entsprochen, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Stadt Bergkamen existieren daher sehr viele unterschiedliche Arbeitszeitmodelle (z. B. 3- bzw. 4-Tage-Woche, 2-und 3-Tage-Woche im Wechsel, flexibler vormittags- oder nachmittags-Dienst, Herausnahme aus der Kernarbeitszeit, Gleitzeit usw.).
Im Vergleich zum Jahr 2004 ist die Anzahl der teilzeitbeschäftigten Männer von 8 auf 23 angestiegen. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass im Prüfbericht des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes bemängelt wurde, dass geringfügig Beschäftigte bisher nicht im Stellenplan ausgewiesen wurden. Dies wurde im Rahmen des Stellenplanes für die Jahre 2005/2006 angepasst. Bei diesen geringfügig Beschäftigten handelt es sich um Aufsichtskräfte, deren wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt unter 6 Stunden liegt.
Analyse der Beschäftigungsstruktur 2007 (Anlage 1)
Das statistische Material des Jahres 2007 ist dieser Vorlage zur Einsicht als Anlage beigefügt. Erhoben wurden die laut Stellenplan (Stand: 31.12.2007) beschäftigten Frauen und Männer, getrennt nach Berufsgruppen, Laufbahnen und Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen.
Berücksichtigung des TVöD
Mit Wirkung vom 01.10.2005 ist der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft getreten. Dieser ersetzt grundsätzlich die bisherigen manteltariflichen Regelungen u. a. des BAT und des BMT-G. Ergebnis des neuen TVöD ist, dass es keine Trennung mehr zwischen Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeitern gibt. Die bisherigen Vergütungs- und Lohngruppen der Beschäftigten wurden anhand einer Tabelle den neuen Entgeltgruppen zugeordnet.
Unklar ist nach wie vor, wie sich der TVöD auf die statistische Auswertung des Frauenförderplanes auswirken soll. Trotz der Einführung des TVöD wurden die Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes nicht geändert.
Bis zu einer evtl. neuen Regelung wird die Statistik daher auf der Grundlage der alten Trennung zwischen Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeitern erstellt. Zur Information wurden die vergleichbaren neuen Entgeltgruppen in den Tabellen aufgeführt. Die Trennung des Arbeiterinnen- und Arbeiterbereiches macht vor dem Hintergrund des Berufsbildes auch weiterhin Sinn.
In der ersten Tabelle auf
Seite 2 der Anlage erfolgt eine Darstellung der Entwicklung des Frauenanteils
bei der Stadt Bergkamen seit 1999. Hier sind alle im Stellenplan aufgeführten
Beamtinnen, Beamten, Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter zusammengefasst.
Teilzeitbeschäftigte wurden entsprechend ihrer Arbeitszeit anteilmäßig bei der
Berechnung des Frauenanteils berücksichtigt. Dieses Verfahren wurde erstmalig
bei der Ermittlung der Zahlen für das Jahr 1999 verwendet. Frühere Jahre können
deshalb für statistische Vergleiche nicht hinzugezogen werden.
Seit 2004 erfolgt außerdem
die nachrichtliche Einbeziehung der befristet Beschäftigten.
Die Tabelle auf Seite 3 enthält eine Zusammenfassung aller Berufsgruppen mit Angestellten, Beamtinnen und Beamten. Diese Darstellung ist für die gesetzliche Prüfung der Unterrepräsentanz von Frauen erforderlich.
Zur detaillierten Übersicht wurde darüber hinaus nach folgenden Berufsgruppen differenziert:
Allgemeine Verwaltung
Technische Berufe
Sozialdienst
Erziehungsdienst
Schulhausmeister /Schulhausmeisterinnen
ADV
Musikschullehrer / Musikschullehrerinnen
Arbeiter / Arbeiterinnen
Praktikanten / Praktikantinnen
Wahlbeamte.
Innerhalb der einzelnen
Berufsgruppen wurden (soweit vorhanden) einzelne Listen pro Angestellte und pro
Beamtinnen und Beamte erstellt. Diese Einzellisten wurden in einer
„Gesamt“-Liste pro Berufsgruppe summiert.
Auch hier wurden Teilzeibeschäftigte entsprechend ihrer Arbeitszeit anteilmäßig bei der Berechnung des Frauenanteils berücksichtigt.
1. Angestellte, Beamtinnen und Beamte insgesamt
(Tabelle: Seite 3 der Anlage)
Laut Stellenplan wird mit Stichtag 31.12.2007 in
diesem Bereich ein Frauenanteil von 49,22% erreicht. Nachrichtlich erfolgt auch
hier die Einbeziehung der befristet Beschäftigten. Dadurch ist der Frauenanteil
(50,62%) erstmalig größer, als der Männeranteil (49,71%).
Betrachtet man die
einzelnen Laufbahngruppen (mittlerer, gehobener und höherer Dienst) getrennt
(ohne befristet Beschäftigte), ergibt sich ein differenzierteres Bild.
Im mittleren Dienst überwiegt der Anteil der mit Frauen besetzten Stellen mit insgesamt 58,7% (Vorjahr = 58,2%). Nur im Bereich der Vergütungs- / Besoldungsgruppe VIII/A5 und Vb/A9„S“ sind Frauen mit 0% bzw. 47% unterrepräsentiert.
Im gehobenen Dienst ist der Frauenanteil mit rund 41% geringer als im mittleren Dienst, wobei trotzdem eine Steigerung von 0,85% im Vergleich zum Vorjahr erreicht wurde. Anzumerken ist jedoch, dass nur im Bereich IV b / A 10 die Parität mit rd. 49% nahezu erreicht ist.
Im höheren Dienst beträgt der Frauenanteil rund 24% und ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben.
Im Vergleich zu den vergangenen Jahren lässt sich insgesamt erkennen, dass der Frauenanteil kontinuierlich ansteigt und zwar von 44,72% in 1999 auf 49,22% in 2007. Als Grund hierfür kann insbesondere das Ausscheiden von männlichen Beschäftigten in den Ruhestand und die Übernahme von weiblichen Auszubildenden genannt werden.
2. Berufsgruppe: Allgemeine Verwaltung
2.1 Angestellte, Beamtinnen und Beamte insgesamt
(Tabelle: Seite 4 der Anlage)
Der Frauenanteil beträgt insgesamt rund 58%. Je höher die Stellen bewertet sind, desto niedriger ist der Frauenanteil. Im höheren Dienst liegt der Frauenanteil bei rund 32% und ist damit im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben. Im gehobenen Dienst schloss das Jahr 2007 mit einem Frauenanteil von rd. 40% ab. Im mittleren Dienst beträgt der Frauenanteil rund 71%.
2.1.1 Allg. Verwaltung – Angestellte (Tabelle: S. 5 der
Anlage)
Der Gesamtanteil der mit Frauen besetzten Stellen überwiegt mit insgesamt rund 66%. Auffällig sind die hohen Frauenanteile im mittleren Dienst mit rund 74%; dies sind hauptsächlich Schulsekretärinnen und Schreibkräfte, die in der Regel in Teilzeit arbeiten (39 Ganztags- und 50 Teilzeitkräfte teilen sich 68,48 Stellen). Der Frauenanteil im gehobenen Dienst liegt bei rund 43%. Im höheren Dienst beträgt der Frauenanteil rund 58%. Damit ist hier der Anteil der Frauen – genau wie im Vorjahr - größer, als der Anteil der Männer.
2.1.2 Allg. Verw. – Beamtinnen und Beamte (Tabelle: S. 6
der Anlage)
Die Gesamtzahlen weisen einen Frauenanteil von rund 41% aus. Im mittleren Dienst liegt der Anteil der Frauen bei 57%.
Im gehobenen Dienst stellt
sich die Situation wie folgt dar: In der Besoldungsgruppe A 10 befinden sich
zurzeit sechs Frauen und fünf Männer. Aufgrund der Teilzeitbeschäftigung wird
ein Frauenanteil von 46% erreicht. In der Besoldungsgruppe A 11 wird die
Parität erreicht. Im Bereich A 12 konnte sich der Frauenanteil von 20% im
Jahr 2006 auf 40% verdoppeln. Im „Spitzenamt“ A 13 keine Frau mehr
vertreten. Für den gesamten gehobenen Dienst ergibt sich ein Frauenanteil von
rund 40%. Im höheren Dienst sind Frauen mit rd. 18% vertreten. Teilzeit wird
von Männern nicht in Anspruch genommen.
3. Berufsgruppe: Technische Berufe (Tabelle: S. 7 der
Anlage)
Da sich zum Stichtag die Beschäftigten im technischen Bereich fast ausschließlich im Angestelltenverhältnis befinden, ist die Auswertung der Tabellen auf Seite 7 und 8 der Anlage nahezu identisch. Tabelle 9 „Beamtinnen und Beamte“ weist die Daten für vier Beamte aus.
Der durchschnittliche Anteil der Frauen im technischen Bereich liegt bei rund 15%. Der niedrige Gesamtwert spiegelt sich auch im Bereich des mittleren Dienstes wieder (8%). Während im höheren Dienst keine weiblichen Angestellten zu finden sind, liegt der Wert im gehobenen Dienst bei rund 25%.
4. Berufsgruppe: Sozialdienst
4.1 Angestellte, Beamtinnen und Beamte insgesamt
(Tabelle: Seite 10 der Anlage)
Die Beschäftigten im Sozialdienst sind bewertungsmäßig – mit einer Ausnahme im mittleren Dienst - ausschließlich dem gehobenen Bereich zugeordnet. Die Beschäftigtenstruktur weist im Stellenplan einen fast paritätischen Gesamtanteil von Frauen aus (rund 47%). Dabei wird die höhere Anzahl der Frauen (18:15) relativiert durch die hohe Quote von Teilzeitbeschäftigten. Während in der Vergütungs- / Besoldungsgruppe IV b / A 10 der Anteil der Frauen (63%) den der Männer übersteigt, findet sich in den Gruppen IVa und III gegenüber sechs Männern keine Frau.
4.1.1 Sozialdienst – Angestellte (Tabelle: Seite 11 der
Anlage)
Die Frauen besetzen hier rund 47% der Stellen im gehobenen Bereich. Die Einzelanalyse entspricht den Aussagen der Gesamtübersicht (Tabelle: Seite 10 der Anlage).
4.1.2 Sozialdienst – Beamtinnen und Beamte (Tabelle:
Seite 12 der Anlage)
Der Anteil der Frauen beträgt insgesamt 50,2%. Die Einzelanalyse entspricht den Aussagen der Gesamtübersicht (Tabelle: Seite 10 der Anlage).
5. Berufsgruppe: Erziehungsdienst
Die im Erziehungsdienst angesiedelten Stellen befinden sich ausschließlich im mittleren und gehobenen Angestelltenbereich (Tabelle: Seite 13 der Anlage). Die Beschäftigten sind mit insgesamt rund 96% fast ausschließlich weiblich. Teilzeit wird überwiegend im mittleren Dienst in Anspruch genommen.
6. Berufsgruppe: Schulhausmeister / Schulhausmeisterin
Die Stellen in diesem Bereich sind ausschließlich Angestelltenstellen (Tabelle: Seite 14 der Anlage). Die besetzten Stellen sind zu 100% mit männlichen Personen und in Vollzeit besetzt.
7. Berufsgruppe: ADV
7.1 Angestellte, Beamtinnen und Beamte insgesamt
(Tabelle: Seite 15 der Anlage)
Die
Stellen sind zu 100% mit männlichen Personen in den Bereichen mittlerer und
gehobener Dienst besetzt.
7.1.1 ADV – Angestellte (Tabelle: Seite 16 der Anlage)
Die männlichen Angestellten
sind überwiegend im gehobenen Dienst eingruppiert.
7.1.2 ADV – Beamtinnen und Beamte (Tabelle: Seite 17 der
Anlage)
Die einzige Beamtenstelle
wird nach A 9 „S“ besoldet und ist durch einen Mann besetzt.
8. Berufsgruppe: Musikschullehrerinnen und –lehrer
(Tabelle: Seite 18 der Anlage)
Es handelt sich ausschließlich um Angestelltenverhältnisse. Die Stellen
sind durchweg im gehobenen Dienst angesiedelt. Der Frauenanteil liegt
insgesamt bei rund 25%. Entsprechend der Tätigkeit ist der Anteil der –
hier hauptsächlich männlichen – Teilzeitbeschäftigten hoch.
9. Berufsgruppe: Arbeiterinnen und Arbeiter
(Tabelle: Seite 19 der Anlage)
Die Gesamtzahl weist einen Frauenanteil von rund 11%
aus. Im unteren Lohngruppenbereich
kann ein Frauenanteil von rd. 53% verzeichnet werden. Im oberen
Lohngruppenbereich verringert sich der Frauenanteil auf insgesamt rund 8%. Zur
besseren Übersicht wurde bei der Liste eine Sortierung nach den neuen
Entgeltgruppen vorgenommen.
10. Berufsgruppe: Praktikantinnen und Praktikanten
(Tabelle: Seite 20 der Anlage)
Hierbei handelt es sich um Berufspraktikantenstellen im Erziehungs- und
Sozialdienst (Dauer = 1 Jahr). Die Einstellungen erfolgen in Abhängigkeit der
eingehenden Bewerbungen. Insgesamt kann hier ein starker Rückgang der
Bewerbungen um einen Praktikumsplatz verzeichnet werden. Im Erziehungsdienst
sind 2 Frauen beschäftigt. Im Sozialdienst ist eine Frau tätig.
11. Berufsgruppe: Wahlbeamte (Tabelle: Seite 21 der
Anlage)
Die Stellen sind zu 100% männlich besetzt.
12. Struktur der Führungsebenen (Tabelle: Seite 22 der
Anlage)
Der weibliche Anteil an Stellen mit Führungsfunktionen ist noch sehr
gering (23,5%). Anhand der Altersstruktur ist aber schon jetzt zu erkennen,
dass sich in Zukunft der Frauenanteil erhöhen kann. Dies zeigt auch der
Vergleich mit dem Jahr 2006, wo der Frauenanteil noch 21,5% betrug.
13. Auszubildende (Tabelle: Seite 23 der Anlage)
Anhand der Übersicht wird deutlich, dass der Frauenanteil von 2000 bis
2004 kontinuierlich angestiegen ist. Im Jahr 2007 wird ein Frauenanteil von 60%
erreicht. Auch hier ist seit dem Jahr 2005 wieder ein kontinuierlicher Anstieg
zu verzeichnen. Betrachtet man nur die Ausbildungsbereiche „Verwaltung“ und
„Bibliothek“ ohne den Gärtner-Bereich kann sogar ein Frauenanteil von rd. 86%
festgehalten werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister I Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiterin Rahn |
Sichtvermerk GST Bierkämper |