Betreff
Auflösung der Versorgungsverwaltung zum 01.01.2008
Vorlage
9/1165
Aktenzeichen
klo-cl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Behindertenbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

Sachdarstellung:

 

Aufgrund des II. Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur in NRW werden die bisherigen Aufgaben der Versorgungsämter zum 01.01.2008 den Kreisen und kreisfreien Städten, den Landschaftsverbänden und den Bezirksregierungen übertragen.

 

Damit wird eine deutlich vereinfachte staatliche Aufbauorganisation realisiert, die sich grundsätzlich zu einem klaren dreistufigen Aufbau bekennt und die große Verwaltungskraft unserer Kommunen in NRW weiter stärken wird. Sonderverwaltungen wird es in NRW nur noch ausnahmsweise geben. Die Veränderung führt zu deutlich kürzeren Wegen für diejenigen Eltern und Behinderten, die Anträge stellen oder Besuchstermine wahrnehmen müssen.

 

Ab dem 01.01.2008 werden den Kreisen und kreisfreien Städten als große Aufgabenbereiche das Schwerbehindertenrecht sowie das Elterngeld- und Elternzeitgesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen.

 

Den Landschaftsverbänden werden ausschließlich die Kriegsopferfürsorge und das soziale Entschädigungsrecht zugeordnet.

 

Die arbeitsmarkt- und  sozialpolitischen Förderprogramme werden von den Bezirksregierungen entwickelt.

 

Bezüglich der personellen Entwicklung wird zum einen durch Versetzung der beamteten Bediensteten als auch durch Personalgestellung bei Tarifbeschäftigten das operativ tätige Personal der Versorgungsämter auf die neuen Aufgabenträger übergehen. In diesem Zusammenhang ist eine Abschmelzung des Personalbedarfs bis Anfang 2014 beabsichtigt. Die Möglichkeit der Kostenerstattung im Rahmen des Konnexitätsprinzips wird eine Deckung der Personalkosten der neuen Aufgabenträger gewährleisten.

 

Zukünftig geplante Stellenentwicklung:

 

Personal Schwerbehindertenrecht                        22,5 Stellen

künftiger Zielwert                        20,5 Stellen

 

Personal Erziehungsgeld                    4,5 Stellen

künftiger Zielwert            4,0 Stellen

Hinsichtlich der organisatorischen Regelungen werden die nachstehenden Aufgaben folgenden Fachbereichen innerhalb der Kreisverwaltung übertragen:

 

-                     Fachbereich 50:

    Schwerbehindertenrecht

-                    Fachbereich 51:

    Erziehungsgeld-/Elternzeitgesetz

-                    Fachbereich 53:

    Schwerbehindertenrecht Medizinischer Dienst einschl. Einschaltung medizinischer Außengutachter

 

Die Aufgaben der Versorgungsverwaltung im Schwerbehindertenrecht beinhalten die Durchführung des Feststellungsverfahrens nach dem Schwerbehindertenrecht, die Feststellung einer Behinderung sowie der gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen sowie die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen.

 

Daten der Versorgungsverwaltung 2006 für den Kreis Unna

 

 

Behinderte

90.037 (21,12 %)

Erstanträge

4.940

Schwerbehinderte

(GdB abb 50 v.H.)

62.253 (14,6 %)

Änderungsänträge

7.974

SchwbR-Verfahren

18.225

Nachprüfungen

2.609

Summe der Verfahren

18.301

Widersprüche

2.778

 

 

Die Aufgaben der Versorgungsverwaltung im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz werden mit der Zielsetzung wahrgenommen, Müttern und Vätern die Gelegenheit zu geben, sich ohne finanzielle Nöte der Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu widmen. Hier nimmt der Kreis Unna die Aufgabe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden wahr. Im Fachbereich 51 erfolgt die Umsetzung des Anspruches auf Elterngeld für Mütter und Väter, die ihr Kind nach Geburt selbst betreuen und erziehen. Das Elterngeld beträgt max. 67 % des wegfallenden Nettoeinkommens, max. 1.800,00 € mtl. Für Eltern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, gibt es ein Mindestelterngeld von 300,00 €.

 

Die Aufgaben der Versorgungsverwaltung im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz umfassen die Prüfung des mtl. Nettoeinkommens des Elterngeldberechtigten und Festsetzung des Elterngeldes für einen Zeitraum von bis zu 14 Monaten. Das Elterngeld wird Aufnahme finden in dem neuen Produkt 51.03 Verwaltung, Kindertagesbetreuung, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld.

 

In diesem Zusammenhang wurden folgende Daten der Versorgungsverwaltung 2006 veröffentlicht:

 

Geburten Kreis Unna                        2.809

Verteilungsquote Versorgungsamt Dortmund                        19,54 %

Personalbedarf                        4,5

Optimiert bis 2014                        4,0

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Vögeding

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Klose