Beschlussvorschlag:
Der Behindertenbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
Sachdarstellung:
Aufgrund des II.
Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur in NRW werden die bisherigen
Aufgaben der Versorgungsämter zum 01.01.2008 den Kreisen und kreisfreien
Städten, den Landschaftsverbänden und den Bezirksregierungen übertragen.
Damit wird eine
deutlich vereinfachte staatliche Aufbauorganisation realisiert, die sich
grundsätzlich zu einem klaren dreistufigen Aufbau bekennt und die große
Verwaltungskraft unserer Kommunen in NRW weiter stärken wird.
Sonderverwaltungen wird es in NRW nur noch ausnahmsweise geben. Die Veränderung
führt zu deutlich kürzeren Wegen für diejenigen Eltern und Behinderten, die
Anträge stellen oder Besuchstermine wahrnehmen müssen.
Ab dem 01.01.2008
werden den Kreisen und kreisfreien Städten als große Aufgabenbereiche das
Schwerbehindertenrecht sowie das Elterngeld- und Elternzeitgesetz als
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen.
Den
Landschaftsverbänden werden ausschließlich die Kriegsopferfürsorge und das
soziale Entschädigungsrecht zugeordnet.
Die arbeitsmarkt-
und sozialpolitischen Förderprogramme
werden von den Bezirksregierungen entwickelt.
Bezüglich der
personellen Entwicklung wird zum einen durch Versetzung der beamteten
Bediensteten als auch durch Personalgestellung bei Tarifbeschäftigten das
operativ tätige Personal der Versorgungsämter auf die neuen Aufgabenträger
übergehen. In diesem Zusammenhang ist eine Abschmelzung des Personalbedarfs bis
Anfang 2014 beabsichtigt. Die Möglichkeit der Kostenerstattung im Rahmen des Konnexitätsprinzips
wird eine Deckung der Personalkosten der neuen Aufgabenträger gewährleisten.
Zukünftig geplante
Stellenentwicklung:
Personal
Schwerbehindertenrecht 22,5
Stellen
künftiger Zielwert 20,5 Stellen
Personal
Erziehungsgeld 4,5 Stellen
künftiger Zielwert
4,0 Stellen
Hinsichtlich der
organisatorischen Regelungen werden die nachstehenden Aufgaben folgenden
Fachbereichen innerhalb der Kreisverwaltung übertragen:
- Fachbereich
50:
Schwerbehindertenrecht
- Fachbereich
51:
Erziehungsgeld-/Elternzeitgesetz
- Fachbereich
53:
Schwerbehindertenrecht
Medizinischer Dienst einschl. Einschaltung medizinischer Außengutachter
Die Aufgaben der
Versorgungsverwaltung im Schwerbehindertenrecht beinhalten die Durchführung des
Feststellungsverfahrens nach dem Schwerbehindertenrecht, die Feststellung einer
Behinderung sowie der gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von
Nachteilsausgleichen sowie die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen.
Daten
der Versorgungsverwaltung 2006 für den Kreis Unna |
Behinderte |
90.037
(21,12 %) |
Erstanträge |
4.940 |
Schwerbehinderte (GdB abb 50 v.H.) |
62.253
(14,6 %) |
Änderungsänträge |
7.974 |
SchwbR-Verfahren |
18.225 |
Nachprüfungen |
2.609 |
Summe der Verfahren |
18.301 |
Widersprüche |
2.778 |
Die Aufgaben der
Versorgungsverwaltung im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz werden mit der
Zielsetzung wahrgenommen, Müttern und Vätern die Gelegenheit zu geben, sich
ohne finanzielle Nöte der Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu widmen. Hier
nimmt der Kreis Unna die Aufgabe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden
wahr. Im Fachbereich 51 erfolgt die Umsetzung des Anspruches auf Elterngeld für
Mütter und Väter, die ihr Kind nach Geburt selbst betreuen und erziehen. Das
Elterngeld beträgt max. 67 % des wegfallenden Nettoeinkommens, max. 1.800,00 €
mtl. Für Eltern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, gibt es ein
Mindestelterngeld von 300,00 €.
Die Aufgaben der
Versorgungsverwaltung im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz umfassen die Prüfung
des mtl. Nettoeinkommens des Elterngeldberechtigten und Festsetzung des
Elterngeldes für einen Zeitraum von bis zu 14 Monaten. Das Elterngeld wird
Aufnahme finden in dem neuen Produkt 51.03 Verwaltung, Kindertagesbetreuung,
Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld.
In diesem
Zusammenhang wurden folgende Daten der Versorgungsverwaltung 2006
veröffentlicht:
Geburten Kreis Unna 2.809
Verteilungsquote
Versorgungsamt Dortmund 19,54
%
Personalbedarf 4,5
Optimiert bis 2014 4,0
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Vögeding |
Sachbearbeiter Klose |
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