Betreff
Beteiligung der Städte und Gemeinden bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Unna für das Haushaltsjahr 2008
hier: Behandlung der Altfehlbeträge
Vorlage
9/1154
Aktenzeichen
mq-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadt Bergkamen erhebt keine Einwendungen gegen die Haushaltssatzung 2008 des Kreises Unna.

2.      Der Abschluss einer Stundungsvereinbarung erfolgt nicht. Der an den Kreis Unna zu zahlende Betrag (Altfehlbeträge) ist im Rahmen des eigenen Liquiditätsportfolios bereitzustellen.

 

Sachdarstellung:

 

Mit Schreiben vom 08.01.2008 hat der Landrat das formelle Beteiligungsverfahren nach § 55 Abs. 1 KrO NRW eingeleitet und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Gelegenheit gegeben, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung 2008 des Kreises Unna und ihrer Anlagen, insbesondere zur vorgesehenen Höhe des Kreisumlagehebesatzes, Stellung zu nehmen.

 

Über Einwendungen beschließt der Kreistag gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW in öffentlicher Sitzung.

 

Da in der letzten kameralen Haushaltssatzung 2008 auch eine Einrechnung des von den Städten und Gemeinden zu tragenden Anteils an den Altfehlbeträgen des Kreises erfolgt, ist der Rat über die angestrebte Lösung zu informieren und eine Entscheidung über die von der Stadt Bergkamen in dieser Frage einzunehmende Position herbeizuführen.

 

Die Entstehung der Altfehlbeträge ist darauf zurückzuführen, dass in den Haushaltsjahren 2002 bis 2006 die Kreisumlage aufgrund der schwierigen Finanzsituation der Städte und Gemeinden nicht in dem Umfang festgesetzt worden ist, wie es zum Ausgleich des Kreishaushaltes erforderlich gewesen wäre. Ursächlich hierfür waren fast ausschließlich die hohen Sozialaufwendungen im Kreis Unna, die in den letzten Jahren permanent angestiegen sind. Trotz erheblicher eigener Sparbemühungen des Kreises durch Aufgabenkritik sowie die Einsetzung einer Finanzstrukturkommission konnte ein Anwachsen der Altfehlbeträge nicht verhindert werden.

 

Die Entwicklung der Altfehlbeträge bis zum 31.12.2007 stellt sich wie folgt dar:

 

31.12.2002

651 T€

31.12.2003

16.628 T€

31.12.2004

10.501 T€

31.12.2005

19.872 T€

31.12.2006

12.526 T€

Zwischensumme

60.178 T€

Voraussichtliches Ergebnis 2007

3.980 T€

Gesamtdefizit 31.12.2007

64.156 T€

 

In der letzten kameralen Haushaltssatzung 2008 des Kreises Unna ist der von den Städten und Gemeinden zu tragende Anteil an den Altfehlbeträgen in den Hebesatz der Allgemeinen Kreisumlage einzurechnen. Nach den Vorgaben des Innenministers ist hierzu eine einvernehmliche Lösung mit den Städten und Gemeinden erforderlich. Zur Berechnung der Höhe dieses Anteils ist die im August/September 2007 auf der Verwaltungsebene entwickelte Konsensvereinbarung zwischen Kreis und Gemeinden im Zahlenwerk des Kreishaushaltes umgesetzt worden. Hierin wurden folgende wesentlichen Punkte festgelegt:

 

1.      In der Eröffnungsbilanz des Kreises soll ein Eigenkapital in Höhe von 1 % der Bilanzsumme (ca. 4 Mio. €) ausgewiesen werden.

2.      Die RWE-Aktien des Kreises sollen bis zur Verabschiedung des Haushaltes 2008 verkauft werden. Die Erlöse werden zur Schuldentilgung verwendet. Die Höhe der Altfehlbeträge wird um die Differenz zwischen Buchwert (75,33 €/Stck.) und Verkaufswert des Aktienpaketes vermindert.


3.      Sich noch ergebende Verbesserungen bei der Vermögensbewertung des Kreises führen zur Verminderung der Altfehlbeträge.

4.      Der Kreis bilanziert die Altfehlbeträge als Forderungen gegenüber den Städten und Gemeinden. Individuelle Vereinbarungen über die tatsächliche Rückzahlung mit einer Laufzeit bis zu acht Jahren sind möglich.

 

Ausgangspunkt der Berechnungen für den von den Städten und Gemeinden zu tragenden Anteil ist die vorläufige Vermögens- und Schuldenübersicht des Kreises Unna zum Stichtag 01.01.2007. Ausgehend von dem hier ausgewiesenen (vorläufigen) Eigenkapital in Höhe von rd. 20 Mio. € waren die voraussichtlichen Jahresergebnisse sowie Veränderungen in 2007 und 2008 zu berechnen und bilanziell zu berücksichtigen.

 

Die derzeitigen Einschätzungen des Kreises gehen davon aus, dass der Gesamtbetrag der Altfehlbeträge von rd. 64 Mio. € um rd. 17 Mio. € gesenkt werden kann. Für die Städte und Gemeinden ergibt sich somit ein vorläufiger Betrag von rd. 47 Mio. €. Dies entspricht auf der Basis der Umlagegrundlagen 2008 einem Hebesatz von rd. 10,49 v. H., der in § 5 Abs. 1 des Entwurfes der Haushaltsatzung des Kreises Unna ausgewiesen worden ist.

 

Den Zahlen liegt folgende vereinfachte Berechnung zugrunde:

 

     20 Mio. €

Ausgangszahl: Eigenkapital zum Stichtag 01.01.2007

-      4 Mio. €

angestrebtes Eigenkapital (1 % der Bilanzsumme)

-      6 Mio. €

Zuführungen zu Rückstellungen für Pensionen, Beihilfen u. a.

+     7 Mio. €

RWE-Aktienerlös (Differenz zwischen Buchwert und Verkaufswert

bei einem Kurs von 91,00 €/Aktie)

=   17 Mio. €

Minderungsbetrag zum Abbau der Altfehlbeträge

 

Von dem Gesamtbetrag in Höhe von voraussichtlich 47 Mio. € entfällt auf die Stadt Bergkamen hiervon ein Anteil in Höhe von 5.850.244 € (Anlage 1).

 

In der Sitzung des Kreistages zur Verabschiedung des Haushaltes 2008 am 11.03.2008 ist über die endgültige Höhe des Minderungsbetrages zu entscheiden.

 

Gemäß § 5 Abs. 3 der Haushaltssatzung kann die Fälligkeit der Kreisumlage zur Abdeckung der aufgelaufenen Altfehlbeträge durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Kreis und Gemeinden festgelegt werden. Der Betrag wird dann der Stadt/Gemeinde für das Jahr 2008 anteilig gestundet und ist in den Jahren 2009 bis 2015 zuzüglich einer anfallenden Verzinsung zu zahlen. Ein Vertragsentwurf ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Es wird vorgeschlagen, von dieser Stundungsmöglichkeit keinen Gebrauch zu machen, weil es für die Stadt Bergkamen aufgrund der zu zahlenden Zinsen keinen finanziellen Vorteil bringt. Da die Stadt Bergkamen in ihrer Eröffnungsbilanz für die Altfehlbeträge des Kreises eine Rückstellung in Höhe von 7.599.924 € gebildet hat, belastet die zu zahlende Summe nicht die laufende Ergebnisrechnung, sondern kann bilanziell abgedeckt werden.

 

Es handelt sich somit ausschließlich um eine Frage der Liquiditätsbeschaffung, so dass es sinnvoller erscheint, diesen Betrag in das eigene Portfolio der Liquiditätskredite aufzunehmen und damit ggf. noch zinsgünstiger wirtschaften zu können.


Der Mittelabfluss ist im Finanzplan als Auszahlung für das Jahr 2008 einzuplanen. Nach dem Beschluss über die endgültige Höhe des Minderungsbetrages ist die Rückstellung im Rahmen der Eröffnungsbilanz auf den konkreten Zahlbetrag zu reduzieren.

 

Aufgrund des gesamten Mittelabflusses in Höhe von voraussichtlich 5,9 Mio. € im Jahr 2008 (geplant war bisher lediglich ein Betrag in Höhe von 1,5 Mio. €) sind zusätzliche Aufwendungen für Zinsen für ergänzend aufzunehmende Kassenkredite in Höhe von 193.500 € im endgültigen Ergebnisplan für das Jahr 2008 zu veranschlagen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Overhage

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Marquardt