Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule,
Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen beschließt, bei der oberen
Schulaufsichtsbehörde einen Antrag auf Umwandlung der A.-Schweitzer-Schule im
Verbund in ein Kompetenzzentrum zu stellen.
Sachdarstellung:
1. Ausgangslage
Die A.-Schweitzer-Schule in
Bergkamen-Oberaden ist die einzige Förderschule in Bergkamen. Im laufenden
Schuljahr 2007/08 wird sie von 216 Schülerinnen und Schülern besucht.
Die Entwicklung der Schülerzahlen
in den letzten 6 Jahren zeigt, dass die Zahlen relativ konstant sind.
Schuljahr |
Schülerzahl A.-Schweitzer-Schule |
Schülerzahl insgesamt in Bergkamen |
Prozentualer Anteil an
Förderschülern |
2002/03 |
229 |
6.976 |
3,28 % |
2003/04 |
228 |
6.894 |
3,31 % |
2004/05 |
219 |
6.765 |
3,23 % |
2005/06 |
215 |
6.738 |
3,20 % |
2006/07 |
219 |
6.573 |
3,33 % |
2007/08 |
216 |
6.386 |
3,38 % |
Bis zum 31.07.05, also dem
Ende des Schuljahres 2004/05, war die A.-Schweitzer-Schule eine Schule
ausschließlich mit dem Förderschwerpunkt "Lernen". Zum
Schuljahresbeginn 2005/06 erfolgte dann die Umwandlung zu einer Schule im
Verbund mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung
sowie Sprache. Vorausgegangen war dem neben einem entsprechenden Schulkonferenzbeschluss
die Zustimmung des Rates der Stadt Bergkamen am 30.06.05 (Drucksache Nr.
9/824-00).
2. Rechtliche Grundlage
Das Schulgesetz lautet im §
20 Abs. 5 Satz 2 - 4 wie folgt:
"Der Schulträger kann
Förderschulen zu Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung ausbauen. Sie dienen der
schulischen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Angeboten zur Diagnose,
Beratung und
ortsnahen präventiven
Förderung. Das Ministerium wird ermächtigt, die Voraussetzungen zur Errichtung und die Aufgaben im Einzelnen
durch Rechtsverordnung näher zu regeln."
Das Ministerium hat keine
Rechtsverordnung erlassen, sondern entschieden, dass in einer Pilotphase 20
Schulen in Nordrhein-Westfalen zu Förderzentren umgewandelt werden sollen. Nach
einer Erprobungsphase von 3 Jahren soll aus den gewonnenen Erfahrungen heraus
eine Rechtsverordnung erlassen werden, nach der dann weitere Schulen in
Förderzentren umgewandelt werden können.
Zur näheren Erläuterung hat
das Ministerium ein Eckpunktepapier herausgegeben, dass als Anlage 1 beigefügt
ist.
Eine der wichtigsten
Aufgaben des Kompetenzzentrums wird es sein, die wohnortnahe Beschulung von
Schülerinnen und Schülern sicherzustellen. Dazu bedarf es einer ausführlichen
Beratung von Lehrkräften an den Schulen, an denen die betreffenden Schüler
unterrichtet werden.
So ist es demnach z. B.
möglich, ein Kind auch dann zu fördern, wenn z. B. noch kein Verfahren zur
Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durchgeführt worden ist. Das
Kind kann an der ursprünglichen Schule bleiben, erhält aber genauso wie Kinder,
die im gemeinsamen Unterricht sind, eine sonderpädagogische Förderung. Ziel
soll es sein, so vielen Kindern wie möglich die Chance zu geben, durch die
Förderung die Schullaufbahn an der Regelschule weiter zu durchlaufen.
Selbstverständlich ist dazu
auch eine Netzwerkstruktur erforderlich, die es dem Kompetenzzentrum
ermöglicht, auch andere Professionalitäten im außerschulischen Bereich mit in
die Förderung einzubeziehen.
Bergkamener Schulen der
Primarstufe und der Sekundarstufe I haben heute schon die Möglichkeit, die
A.-Schweitzer-Schule um Beratung zu bitten, wenn es um die Beurteilung
einzelner Schülerinnen und Schüler geht. Diese Möglichkeit soll weiter
ausgebaut werden. Die Schulen, die an dem Pilotprojekt teilnehmen werden,
bekommen eine halbe Lehrerstelle zusätzlich, um gerade diese Beratung
gewährleisten zu können.
3. Situation bezogen auf
die A.-Schweitzer-Förderschule
Die Schulkonferenz der
A.-Schweitzer-Förderschule hat am 29.11.07 beschlossen, dass die Schule sich an
der Pilotphase beteiligen möchte.
Damit setzt die Schule
konsequent fort, was sie mit der Umwandlung in eine Schule im Verbund bereits
begonnen hat. In dem damaligen Konzept hat die Schule unter dem Punkten 5.
"Kooperation" und 6. "Perspektiven" genau das ausgeführt,
was mit dem Förderzentrum umgesetzt werden kann.
Für den inneren Betrieb der
Schule ergeben sich somit keine wesentlichen Neuerungen. Vielmehr kann das
Begonnene fortgesetzt werden, jedoch mit einer besseren personellen
Ausstattung.
Die Schule muss zu dem
Antrag des Schulträgers ein ausführliches Konzept vorlegen. Dieses Konzept ist
der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Am 18.12.07 hat beim
Schulamt für den Kreis Unna auf Kreisebene ein Abstimmungsgespräch
stattgefunden. Grundsätzlich ist es erforderlich, dass die
Schulentwicklungsplanung einer Kommune mit den benachbarten Kommunen
abzustimmen ist. Dies ergibt sich aus § 80 Abs. 1 SchulG. Bei einer Umwandlung
der A.-Schweitzer-Förderschule in ein Kompetenzzentrum ergeben sich keine
direkten Auswirkungen auf die Nachbarkommunen. Bei dem Abstimmungsgespräch
haben die Kommunen Kamen und Fröndenberg und auch der Kreis Unna als
Schulträger geäußert, eigene Anträge stellen zu wollen.
4.Antragsverfahren
Nach dem Eckpunktepapier
ist neben dem Konzept der Schule gefordert, dass alle Schulen im Einzugsbereich
des Schulträgers der Umwandlung zustimmen.
Wie oben bereits ausgeführt,
ist das Eckpunktepapier Ende November vorgelegt worden. Die Schulkonferenz der
Schule hat am 29.11. getagt. Am 10.12.07 hat eine Informationsveranstaltung für
die Schulträger bei der Bezirksregierung in Arnsberg stattgefunden.
Unverzüglich nach dieser
Informationsveranstaltung sind die Bergkamener Schulen gebeten worden, einen
entsprechenden Schulkonferenzbeschluss - aufgrund der Eilbedürftigkeit auch
über den Eilausschuss der jeweiligen Schulkonferenz - herbeizuführen. Dieser
Aufforderung sind alle Schulen gefolgt indem sie bis zum Beginn der
Weihnachtsferien am 20.12. dem Schulträger schriftlich mitgeteilt haben, dass
ein entsprechender Beschluss gefasst worden ist.
Das Konzept der Schule
liegt ebenfalls vor, so dass nach entsprechender Beschlussfassung im Ausschuss
für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen der Antrag an die
Bezirksregierung gestellt werden kann. Der Antrag muss bis zum 31.01.08 bei der
Bezirksregierung vorliegen.
Nach dem Interesse bei der
Informationsveranstaltung der Bezirksregierung Arnsberg, aber auch aufgrund der
Aussagen von Nachbarkommunen beim Schulamt für den Kreis Unna ist davon
auszugehen, dass landesweit mehr als 20 Schulen bzw. Schulträger sich um eine
Beteiligung an der Pilotphase bewerben werden.
Eine Entscheidung kann erst
ab Februar 2008 getroffen werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
|
Amtsleiter Kray |
|
|