Betreff
Umwandlung der Albert-Schweitzer-Förderschule in ein Kompetenzzentrum
Vorlage
9/1151
Aktenzeichen
kry-pro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen beschließt, bei der oberen Schulaufsichtsbehörde einen Antrag auf Umwandlung der A.-Schweitzer-Schule im Verbund in ein Kompetenzzentrum zu stellen.

 

 

Sachdarstellung:

 

1. Ausgangslage

 

Die A.-Schweitzer-Schule in Bergkamen-Oberaden ist die einzige Förderschule in Bergkamen. Im laufenden Schuljahr 2007/08 wird sie von 216 Schülerinnen und Schülern besucht.

Die Entwicklung der Schülerzahlen in den letzten 6 Jahren zeigt, dass die Zahlen relativ konstant sind.

 

Schuljahr

Schülerzahl

A.-Schweitzer-Schule

Schülerzahl

insgesamt in Bergkamen

Prozentualer Anteil an Förderschülern

2002/03

229

6.976

3,28 %

2003/04

228

6.894

3,31 %

2004/05

219

6.765

3,23 %

2005/06

215

6.738

3,20 %

2006/07

219

6.573

3,33 %

2007/08

216

6.386

3,38 %

 

Bis zum 31.07.05, also dem Ende des Schuljahres 2004/05, war die A.-Schweitzer-Schule eine Schule ausschließlich mit dem Förderschwerpunkt "Lernen". Zum Schuljahresbeginn 2005/06 erfolgte dann die Umwandlung zu einer Schule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache. Vorausgegangen war dem neben einem entsprechenden Schulkonferenzbeschluss die Zustimmung des Rates der Stadt Bergkamen am 30.06.05 (Drucksache Nr. 9/824-00).

 

2. Rechtliche Grundlage

 

Das Schulgesetz lautet im § 20 Abs. 5 Satz 2 - 4 wie folgt:

 

"Der Schulträger kann Förderschulen zu Kompetenzzentren für die sonderpädagogische    Förderung ausbauen. Sie dienen der schulischen Förderung von Schülerinnen und Schülern   mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Angeboten zur Diagnose, Beratung und

ortsnahen präventiven Förderung. Das Ministerium wird ermächtigt, die Voraussetzungen  zur Errichtung und die Aufgaben im Einzelnen durch Rechtsverordnung näher zu regeln."

 

Das Ministerium hat keine Rechtsverordnung erlassen, sondern entschieden, dass in einer Pilotphase 20 Schulen in Nordrhein-Westfalen zu Förderzentren umgewandelt werden sollen. Nach einer Erprobungsphase von 3 Jahren soll aus den gewonnenen Erfahrungen heraus eine Rechtsverordnung erlassen werden, nach der dann weitere Schulen in Förderzentren umgewandelt werden können.

 

Zur näheren Erläuterung hat das Ministerium ein Eckpunktepapier herausgegeben, dass als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Eine der wichtigsten Aufgaben des Kompetenzzentrums wird es sein, die wohnortnahe Beschulung von Schülerinnen und Schülern sicherzustellen. Dazu bedarf es einer ausführlichen Beratung von Lehrkräften an den Schulen, an denen die betreffenden Schüler unterrichtet werden.

So ist es demnach z. B. möglich, ein Kind auch dann zu fördern, wenn z. B. noch kein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durchgeführt worden ist. Das Kind kann an der ursprünglichen Schule bleiben, erhält aber genauso wie Kinder, die im gemeinsamen Unterricht sind, eine sonderpädagogische Förderung. Ziel soll es sein, so vielen Kindern wie möglich die Chance zu geben, durch die Förderung die Schullaufbahn an der Regelschule weiter zu durchlaufen.

Selbstverständlich ist dazu auch eine Netzwerkstruktur erforderlich, die es dem Kompetenzzentrum ermöglicht, auch andere Professionalitäten im außerschulischen Bereich mit in die Förderung einzubeziehen.

 

Bergkamener Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I haben heute schon die Möglichkeit, die A.-Schweitzer-Schule um Beratung zu bitten, wenn es um die Beurteilung einzelner Schülerinnen und Schüler geht. Diese Möglichkeit soll weiter ausgebaut werden. Die Schulen, die an dem Pilotprojekt teilnehmen werden, bekommen eine halbe Lehrerstelle zusätzlich, um gerade diese Beratung gewährleisten zu können.

 

 

3. Situation bezogen auf die A.-Schweitzer-Förderschule

 

Die Schulkonferenz der A.-Schweitzer-Förderschule hat am 29.11.07 beschlossen, dass die Schule sich an der Pilotphase beteiligen möchte.

Damit setzt die Schule konsequent fort, was sie mit der Umwandlung in eine Schule im Verbund bereits begonnen hat. In dem damaligen Konzept hat die Schule unter dem Punkten 5. "Kooperation" und 6. "Perspektiven" genau das ausgeführt, was mit dem Förderzentrum umgesetzt werden kann.

Für den inneren Betrieb der Schule ergeben sich somit keine wesentlichen Neuerungen. Vielmehr kann das Begonnene fortgesetzt werden, jedoch mit einer besseren personellen Ausstattung.

 

Die Schule muss zu dem Antrag des Schulträgers ein ausführliches Konzept vorlegen. Dieses Konzept ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Am 18.12.07 hat beim Schulamt für den Kreis Unna auf Kreisebene ein Abstimmungsgespräch stattgefunden. Grundsätzlich ist es erforderlich, dass die Schulentwicklungsplanung einer Kommune mit den benachbarten Kommunen abzustimmen ist. Dies ergibt sich aus § 80 Abs. 1 SchulG. Bei einer Umwandlung der A.-Schweitzer-Förderschule in ein Kompetenzzentrum ergeben sich keine direkten Auswirkungen auf die Nachbarkommunen. Bei dem Abstimmungsgespräch haben die Kommunen Kamen und Fröndenberg und auch der Kreis Unna als Schulträger geäußert, eigene Anträge stellen zu wollen.

 

4.Antragsverfahren

 

Nach dem Eckpunktepapier ist neben dem Konzept der Schule gefordert, dass alle Schulen im Einzugsbereich des Schulträgers der Umwandlung zustimmen.

Wie oben bereits ausgeführt, ist das Eckpunktepapier Ende November vorgelegt worden. Die Schulkonferenz der Schule hat am 29.11. getagt. Am 10.12.07 hat eine Informationsveranstaltung für die Schulträger bei der Bezirksregierung in Arnsberg stattgefunden.

Unverzüglich nach dieser Informationsveranstaltung sind die Bergkamener Schulen gebeten worden, einen entsprechenden Schulkonferenzbeschluss - aufgrund der Eilbedürftigkeit auch über den Eilausschuss der jeweiligen Schulkonferenz - herbeizuführen. Dieser Aufforderung sind alle Schulen gefolgt indem sie bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 20.12. dem Schulträger schriftlich mitgeteilt haben, dass ein entsprechender Beschluss gefasst worden ist. 

 

Das Konzept der Schule liegt ebenfalls vor, so dass nach entsprechender Beschlussfassung im Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen der Antrag an die Bezirksregierung gestellt werden kann. Der Antrag muss bis zum 31.01.08 bei der Bezirksregierung vorliegen.

 

Nach dem Interesse bei der Informationsveranstaltung der Bezirksregierung Arnsberg, aber auch aufgrund der Aussagen von Nachbarkommunen beim Schulamt für den Kreis Unna ist davon auszugehen, dass landesweit mehr als 20 Schulen bzw. Schulträger sich um eine Beteiligung an der Pilotphase bewerben werden.

 

Eine Entscheidung kann erst ab Februar 2008 getroffen werden.

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray