Betreff
Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2008/2009 und ihrer Anlagen an den Rat
Vorlage
9/1149
Aktenzeichen
20.20 mq-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister festgestellten Entwurf der Haushaltssatzung 2008/2009 nebst Anlagen entgegenzunehmen und zur Vorberatung gemäß § 59 Abs. 2 GO NRW an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. In der Ratssitzung am 13.03.2008 soll über den Erlass der Haushaltssatzung 2008/2009 beraten und beschlossen werden.

Sachdarstellung:

 

Der am 14.12.2007 vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2008/2009 wird nebst Anlagen gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem Rat mit der Bitte zugeleitet,

 

a)      ihn an den Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung gemäß § 59 GO NRW zu verweisen,

b)      in der Ratssitzung am 13.03.2008 über den Erlass der Haushaltssatzung 2008/2009 gemäß § 80 Abs. 4 GO NRW zu beschließen.

 

Gemäß § 2 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) bildet der Ergebnisplan die Grundlage des neuen kommunalen Haushalts. Darin ist die Planung des Haushalts für die kommenden Jahre durch den Rat festgelegt. Der Rat steuert damit die Verteilung der Ressourcen und übt sein gesetzliches Budgetrecht aus. Im Ergebnisplan sind alle Aufwendungen und Erträge (Ressourcenverbrauch und Ressourcenaufkommen) enthalten. Als Aufwendungen bezeichnet man einen Werteverzehr (Verbrauch) an Gütern und Dienstleistungen, welcher das Eigenkapital mindert. Erträge sind alle erfolgswirksamen Wertzuflüsse, die das Eigenkapital erhöhen.

 

Neben dem Ergebnisplan besteht der Haushaltsplan weiterhin aus einem aufzustellenden Finanzplan. Darin sind alle Ermächtigungen zu Investitionen und zur Aufnahme von Krediten im jeweiligen Haushaltsjahr enthalten.

 

Der vorliegende doppische Haushaltsplanentwurf enthält Festsetzungen in der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 gemäß § 9 GemHVO (Haushaltsplan für zwei Jahre). Der Finanzplanungszeitraum umfasst die Jahre 2010 bis 2012.

 

Insbesondere bedingt durch erhebliche Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer ist im Haushaltsjahr 2008 ein kompletter Verzehr der gesetzlichen Ausgleichsrücklage erforderlich. Darüber hinaus ist ab dem Jahr 2008 eine Verringerung der allgemeinen Rücklage notwendig. Auch in den Jahren 2009 bis 2012 ist eine Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Haushaltsausgleich zu veranschlagen.

 

Wird bei der Aufstellung der Haushaltssatzung eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vorgesehen, bedarf dies gemäß § 75 Abs. 4 GO NRW der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Aufsichtsbehörde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags der Gemeinde eine andere Entscheidung trifft. Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden. Sie ist mit der Verpflichtung, ein Haushaltssicherungskonzept nach § 76 GO NRW aufzustellen, zu verbinden, wenn die Voraussetzungen des § 76 Abs. 1 vorliegen.

 

Da die Verringerung der allgemeinen Rücklage in den Jahren 2008 bis 2012 unterhalb der Schwellenwerte des § 76 GO NRW liegt, ist formell kein pflichtiges Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen. Gleichwohl ist festzustellen, dass die Haushaltssituation der Stadt Bergkamen nach wie vor sehr angespannt ist und auch weiterhin alle Anstrengungen unternommen werden müssen, den Haushalt so zu konsolidieren, dass mittelfristig kein Eigenkapitalverzehr durch Verringerung der allgemeinen Rücklage mehr eintritt.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Anlagen liegt ab dem 29.01. 2008 im Rathaus der Stadt Bergkamen, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen, aus. Alle Einwohner und Abgabepflichtigen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Auslegungsfrist Einwendungen bei der vorgenannten Stelle zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen hat.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

Mitunterzeichnung:

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Overhage

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Marquardt