Betreff
Planfeststellung für den Neubau der L 821 n Ortsumgehung Bergkamen-Oberaden einschl. der Anlage eines kombinierten Radweges an der B 61, Deckblatt 2
hier: 1. Änderungen im Planentwurf
2. Stellungnahme zu den Änderungen
Vorlage
9/1144
Aktenzeichen
frei-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen erhebt gegen die im Deckblatt 2 vorgesehenen Änderungen im Rahmen der Planfeststellung zur L 821 n keine Bedenken.

 

Sachdarstellung:

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat mit Schreiben vom 22. November 2007, eingegangen am 26.11.2007, der Stadt Bergkamen das Deckblatt 2 zum Neubau der L 821 n zugeleitet und um Stellungnahme bis 10.12.2007 gebeten.

 

1. Änderungen im Planentwurf

 

Kernpunkt der Änderungen des Deckblatts 2 gegenüber dem bisherigen Entwurf ist die verstärkte Beachtung der Belange der Landwirtschaft. In ihrer Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hatte die Stadt Bergkamen angeregt, die Flächeninanspruchnahme für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf den südlich des Kuhbachs gelegenen hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen zu reduzieren und diese Maßnahmen stattdessen in den Raum zwischen Kuhbach und Erich-Ollenhauer-Straße zu verlegen.

 

Dieser Anregung ist der Landesbetrieb Straßen NRW im Deckblatt 2 gefolgt. Südlich des Kuhbachs verbleiben nunmehr lediglich zwei kleinere Ausgleichsmaßnahmen auf Flächen unmittelbar südlich des Kuhbachs, die wegen ihrer geringen Größe und ihres ungünstigen Flächenzuschnitts nicht mehr in vertretbarem Aufwand ackerbaulich zu  nutzen sind. Beide Flächen sollen aufgeforstet werden.

 

Darüber hinaus sollen entlang der Wege in Nordsüd- und Ostwestrichtung südlich des Kuhbachs sowie entlang der B 61 Baumreihen gepflanzt werden. Bisher war vorgesehen, diese Reihen in Sukzessions-Streifen zu pflanzen. Nunmehr sollen sie in Landschaftsrasenflächen gesetzt werden. Die Flächen westlich und südwestlich des Parkfriedhofs, bisher für Aufforstungen vorgesehen, sollen nunmehr in ackerbaulicher Nutzung verbleiben. Damit ist es erforderlich, die notwendigen Zugangsmöglichkeiten neu zu schaffen. Dies führt zu einer erneuten Änderung des Wegenetzes.

 

Insbesondere soll die geplante Spange zwischen dem den Parkfriedhof in Ostwestrichtung querenden Hauptweg und dem Kuhbach entfallen und dafür eine neue Spange vom geplanten Kreisverkehr B 61/L 821n bis zum Ostwesthauptweg am Friedhof parallel zur Straßentrasse neu gebaut werden. Das zukünftige Wegenetz zwischen Pantenweg und B 61 im Bereich der L 821 n geht aus Anlage 1 hervor. Damit bleibt die wichtige Anbindung des Siedlungsschwerpunktes Oberaden an den Parkfriedhof gewährleistet.

 

In Anlage 2 sind die veränderten Ausgleichs- und Ersatzflächen dargestellt.

 

2. Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung begrüßt die Verlegung der Ausgleichs- und Ersatzflächen in den Landschaftsraum zwischen Kuhbach und Erich-Ollenhauer-Straße unter Schonung des landwirtschaftlich hochwertigen Bereichs südlich des Kuhbachs. Die erneute Änderung im Wegenetz führt zu keinen unzumutbaren Umwegen bei der Erreichbarkeit des Parkfriedhofs. Diese bleibt über Kuhbachtrasse bzw. den Pantenweg und die vorhandene Brücke über den Kuhbach mit Anschluss an den Parkfriedhof gewährleistet. Auch für den südlichen Teil Oberadens ist der Parkfriedhof über den neuen kombinierten Rad- und Gehweg entlang der B 61 und das neue Wegenetz nördlich des Kreisverkehrs B 61 gut erreichbar. Gegen die im Deckblatt vorgenommenen Änderungen der Planfeststellung bestehen keine Bedenken.

 

 

Hinweis:

Die schwierig zu lesenden Anlagen der Straßenbauverwaltung werden in der Sitzung sowie im Internet farbig vorgestellt.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Styrie

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Freimund