Betreff
3. Änderungssatzung vom ......................... zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 20.02.2006
Vorlage
9/1143
Aktenzeichen
wo-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 3. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 20.02.2006, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

Mit Ratsbeschluss vom 10.11.2005, Vorlage 9/404-00, wurde zum 01.01.2006 der EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) gegründet. Dieser nimmt zum 01.07.2006 das operative Abfuhrgeschäft für die Abfallentsorgung im Stadtgebiet Bergkamen wahr.

 

Aufgrund der nunmehr gezeigten Erfahrungswerte sollen wie nachfolgend beschrieben zusätzliche Gebühren erhoben werden:

 

Behältertauschgebühr

 

Die Änderung des Behälterbestandes eines Haushaltes führt zu einem erheblichen Verwaltungs-, Fahrzeug- und Personalaufwand. Um diesen auf ein notwendiges Maß zu reduzieren, soll eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro pro Bestandsänderung  eines Grundstückes erhoben werden, wenn dies auf Wunsch des Nutzungsberechtigten erfolgt. Weiter kostenfrei ist die Auslieferung bei Erstbestellung, sowie bei Ereignissen die nicht vom Anschlussberechtigten zu verantworten sind, wie z.B. Beschädigung beim Leerungsvorgang, Müllgefäß in Schüttung verschwunden.

 

Einbehaltung einer Verwaltungsgebühr bei Absage/Nichtbereitstellung des Sperrmülls

 

Bei Absage einer Sperrmüllabfuhr durch den Bürger sollen 10,00 Euro der gezahlten Sperrmüllgebühr als Verwaltungsgebühr für die Abfuhrplanung und für den Buchungsaufwand einbehalten werden. Hat der Bürger den Sperrmüll am Abfuhrtag nicht an die Straße gestellt, so erhöht sich der Betrag um weitere 5,00 Euro (Gesamt = 15,00 Euro), da hierdurch der Fahrzeug- und Personalaufwand durch die vergebliche Anfahrt ausgeglichen werden soll. Da der Bürger beispielsweise für 3 cbm Sperrmüll bereits 20,00 Euro Gebühr entrichtet hat, werden bei einer fälligen Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro (nicht Hinausstellen von Sperrmüll) 5,00 Euro wieder zurück überwiesen. Wird aber die Vergabe eines neuen Termins vereinbart, werden diese 5,00 Euro mit der neuen Gebühr verrechnet, so dass der Bürger anstatt 20,00 Euro nur noch 15,00 Euro zu entrichten hat.

 

Gebühr für die Anlieferung von Grünschnitt-Kleinstmengen am Wertstoffhof 

 

In Abstimmung mit der GWA wird für die Annahme einer Grünschnitt-Kleinstmenge am Wertstoffhof eine Mindestgebühr von 1,00 Euro erhoben (bisher erst ab Kofferraumladung PKW 2,50 Euro).

 

Gebühr für die Anlieferung von Sperrmüll-Kleinstmengen am Wertstoffhof

 

In Abstimmung mit der GWA wird für die Annahme einer Sperrmüll-Kleinstmenge eine Gebühr von 5,50 Euro erhoben (analog zur Gebühr für 90 l Restmüllsack). Darüber hinaus bleibt es bei der bereits gängigen Praxis, dass für eine Anlieferung mit PKW einschließlich Kombi (nur Kofferraum) eine Gebühr in Höhe von 8,00 Euro zu erheben ist, so wie bei einer Anlieferung mit PKW einschließlich Kombi mehr als eine Kofferraumladung eine Gebührenhöhe von 13,00 Euro zu entrichten ist.

 

Die Leistungen sind in den Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bergkamen aufzunehmen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Wolter