Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt Kenntnis, dass
Herr Richter am Amtsgericht Frank Ibrom, AG Kamen,
Poststraße 1, 59174 Kamen,
als beratendes Mitglied vom Präsidenten des Landgerichts Dortmund in den Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen bestellt wird.
Sachdarstellung:
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) vom 12.12.2990 in der zurzeit gültigen Fassung gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder je eine Richterin/ein Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/ein Jugendrichter, die/der von der zuständigen Präsidentin/dem zuständigen Präsidenten des Landgerichts bestellt wird, an.
Mit Schreiben vom 17.09.2004 hat der Präsident des Landgerichts Dortmund Herrn Direktor des Amtsgerichts Kamen Burkhard Treese zum beratenden Mitglied des damals neu zu bildenden Jugendhilfeausschusses der Stadt Bergkamen bestellt. Da Herr Treese zum Jahresende in den Ruhestand tritt, wird eine Nachbestellung als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss notwendig. Der Präsident des Landgerichts Dortmund teilte mit Schreiben vom 04.10.2007 mit, dass als Nachfolger für Herrn Treese
Herr Richter am Amtsgericht Frank Ibrom, AG Kamen,
als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses bestellt wird.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
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