Betreff
Stromkosten der Straßenbeleuchtung,
hier: Zustimmung zur Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung
Vorlage
9/1140
Aktenzeichen
ho-ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, bei der Buchungsstelle 12.54.02.5279 eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 115.220,00 €.

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen hat zur Erfüllung der Pflichtaufgabe Straßenbeleuchtung einen Vertrag mit den Gemeinschaftsstadtwerken Kamen, Bergkamen, Bönen zum Betrieb und zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtung innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Bergkamen geschlossen. Bei der Vertragsüberarbeitung wurden sämtliche Möglichkeiten von Kosteneinsparungen berücksichtigt, verhandelt und umgesetzt. Zur Erfüllung dieser vertraglichen Verpflichtung steht im Budget des StA 61 im Produkt 12.54.02 auf dem Sachkonto 5279 im Haushaltsjahr 2007 ein Betrag in Höhe von 594.849,00 € zur Verfügung. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass nicht nur Aufwendungen der Straßenbeleuchtung aus dem Sachkonto bezahlt werden, sondern auch Aufwendungen für den Betrieb der Signalanlagen und Signalschauen. Die in 2007 gezahlten Aufwendungen für den Bereich der Straßenbeleuchtung, Signalanlagen und Signalschauen belaufen sich auf 550.499,00 €. Somit stehen auf dem Sachkonto noch 44.350,00 € zur Verfügung. Aus der vertraglichen Forderung der GSW für die Straßenbeleuchtung von 706.000,00 € und bereits gezahlten Aufwendungen für den vg. Bereich aus dem Sachkonto von 529.500,00 € verbleibt eine Restforderung der GSW für die Straßenbeleuchtung von 176.500,00 €. Somit ergibt sich nach Abzug der noch zur Verfügung stehenden Mittel von 44.350,00 € eine Differenz bzw. ein Fehlbetrag für die letzte Abschlagszahlung in Höhe von 132.152,00 €. Um die Gesamtforderung der GSW an die Stadt Bergkamen begleichen zu können, ist es notwendig, die Buchungsstelle 12.54.02.5279 “Sonstige besondere Verwaltungsaufwendungen” um den o. g. Fehlbetrag zu verstärken. Zur Leistung dieser Zahlung im lfd. Haushaltsjahr ist die Stadt Bergkamen aufgrund des mit den GSW geschlossenen Vertrages rechtlich verpflichtet; ebenso besteht die Beleuchtungsverpflichtung im Rahmen der grundsätzlichen Verkehrssicherungspflicht lt. Straßen- und Wegegesetz NRW. Somit steht fest, dass die überplanmäßige Aufwendung sowohl zeitlich als auch sachlich unabweisbar ist.

 

Die Voraussetzung der überplanmäßigen Aufwendung ergibt sich aus § 83 GO NRW. Die Unabweisbarkeit ist in ausreichender Weise begründet. Folgende Mittel können durch das Fachamt aus dem Budgetbereich 61 zur Deckung der letzten Abschlagszahlung zur Verfügung gestellt werden:

 

1.      09.51.04.5431.99 Architekten- und Gutachterkosten                  10.628,56 €

2.      09.51.02.5201 Vermessungs- und Vermarkungsmaterial   1.631,20 €

3.      09.51.03.5431.99 Fluss – Stadt – Land            1.153,07 €

4.      12.54.03.5279 Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)          3.521,05 €

S u m m e                        16.933,88 €

Allerdings liegt keine vollständige Deckung gemäß § 83 GO NRW Abs. 1 Satz 2 für das lfd. Haushaltsjahr 2007 vor. In großen Teil macht es die Verkehrssicherungspflicht gemäß Straßen- und Wegegesetz NRW erforderlich, dass die Straßenbeleuchtung nachts nicht ausgeschaltet werden kann. Somit ergibt sich zwischen der Forderung des § 83 GO NRW und der Verpflichtung, die Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten, eine Güterabwägung, welche zu Gunsten der Beleuchtungspflicht ausgelegt wird. Nach Rücksprache mit der Kämmerei ist die Deckung nach Abzug der noch vorhandenen Mittel in Höhe von 16.933,88 € und den 44.348,78 € auf der Buchungsstelle 12.54.02.5279 im Budget und auch im Budgetbereich anderweitig nicht möglich. Der Jahresabschluss 2007 wird trotz der defizitären Grundtendenz mehr Erträge bei der Buchungsstelle “Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 16.61.01.4021” ausweisen. Dieses bedeutet, dass der Rat der beantragten überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 115.220,00 € zur Deckung der letzten Abschlagszahlung für die Straßenbeleuchtung 2007 zustimmen kann.

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 115.220,00

Produkt-/Sachkonto:              12.54.02.5279

 

                                              Kosten der Straßenbeleuchtung

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:

                                                                                                                        0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

     

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Kämmerer

 

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Styrie

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hoffmann

Sichtvermerk StA 20