Betreff
Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen,
hier: Rückbau der provisorischen Zu- bzw. Ausfahrt im Siedlungsbereich Kamer Heide nach Abschluss der Baumaßnahmen
Vorlage
9/1132
Aktenzeichen
sty-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Einwohnerantrag zum Rückbau der provisorischen Zufahrt zum Efeuweg nach Abschluss der Kanalbaumaßnahme zu.

Sachdarstellung:

 

Mit einer Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beantragt Herr Martin Gaide, Efeuweg 18, 59192 Bergkamen, den Einmündungsbereich Efeuweg/Landwehrstraße wieder in den Zustand zurückzubauen, wie er vor Beginn der Kanalbaumaßnahme im Bereich des Siedlungsgebietes Kamer Heide gestaltet war. Herr Gaide hat seinem Einwohnerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen eine umfangreiche Unterschriftenliste beigefügt, die aus datenschutzrechtlichen Gründen Gegenstand einer Vorlage im nichtöffentlichen Teil ist.

 

Begründet wird die Einwohneranregung damit, dass das Siedlungsgebiet Kamer Heide über ausreichend Erschließungsstraßen verfügt, die in der Lage sind, die vorhandenen Verkehrsströme aufzunehmen. Durch die Schaffung eines neuen Knotenpunktes im Bereich Efeuweg/Landwehrstraße würde ein potentieller Gefahren- und Unfallpunkt geschaffen, insbesondere wegen der erforderlichen Querung des vorhandenen Geh-/Radweges der intensiv als Schulweg genützt würde.

 

Die geringe Straßenbreite des Efeuweges würde eine zusätzliche Verkehrsbelastung nicht aufnehmen können ohne Gefahren für Fußgänger und Radfahrer, da keine Gegenwege vorhanden seien.

 

Durch eine Öffnung des Efeuweges ergäbe sich eine erheblich höhere Belastung für den Bereich Weißdornweg, Wacholderweg und angrenzende Straßen und außerdem stehe zu befürchten, dass die Verkehrsbelastung in nicht unerheblichem Maße steige, da diese Strecke dann als Abkürzung und zur Umgehung von Ampelanlagen genutzt würde.

 

Diese Mehrbelastung mit Fahrzeugverkehren führe zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.

 

Bezüglich der Darstellung der baurechtlichen Rahmenbedingungen und der bautechnischen Gegebenheiten wird seitens der Verwaltung auf die Vorlage, Drucksache Nr. 9/1129, verwiesen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Styrie