Betreff
Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen,
hier: Errichtung einer 3. Zu- bzw. Ausfahrt im Siedlungsbereich "Kamer Heide"
Vorlage
9/1129
Aktenzeichen
sty-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Bürgerantrag aus den in der Vorlage genannten Gründen ab.

Sachdarstellung:

 

Mit einer Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung NRW beantragt Herr Manfred Jacka, Kamer Heide 35, 59192 Bergkamen, stellvertretend für die Bürgerinnen und Bürger im Siedlungsbereich Kamer Heide die Errichtung einer 3. Zu- bzw. Ausfahrt im Siedlungsbereich Kamer Heide. Der Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine Unterschriftenliste beigefügt, die aus datenschutzrechtlichen Gründen Gegenstand einer Vorlage im nichtöffentlichen Teil ist.

 

Begründet wird diese Anregung damit, dass es durch die Schaffung einer 3. Zu- bzw. Ausfahrt zu einer Verkehrsentlastung des gesamten Siedlungsbereiches führen würde. Lange Umwege, um in die Landwehrstraße, Hansastraße oder Werner Straße zu gelangen, würden entfallen und auch die Einwohner im südlichen Siedlungsbereich würden von dieser Maßnahme profitieren. Eine Verringerung der Verkehre im Bereich der Grundschule und des Kindergartens würde hierdurch erreicht und gewährleiste zusätzliche Sicherheit für die Kinder. Kürzere Wege für das Rettungswesen würden erzielt und insgesamt ein Beitrag zur Verringerung der Schadstoffimmissionen geleistet.

 

Die Ausfahrt über den Efeuweg zur Landwehrstraße ist im Rahmen der Kanalbaumaßnahmen des SEB im Siedlungsgebiet Kamer Heide als Provisorium eingerichtet worden, um private Pkw-Verkehre in das Siedlungsgebiet aufrecht zu erhalten. Die Kanalbaumaßnahme wird voraussichtlich im Mai 2008 abgeschlossen sein.

Seitens des SEB wurde den vom Provisorium betroffenen Grundstückseigentümern zugesagt, nach Abschluss der Kanalarbeiten den ursprünglichen Verkehrszustand wiederherzustellen.

 

Die provisorische Zufahrt zur Landwehrstraße wurde am Wendehammer des Efeuweges angelegt, da nur hier eine kurze Anbindung an die Landwehrstraße möglich war.

 

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. OV 31 (2. Änderung von 1975) ist der Efeuweg als öffentliche Verkehrsfläche mit Wendeanlage festgesetzt. Die Verbindung vom Wendehammer zur Landwehrstraße ist in dem Bebauungsplan als Fuß- und Radwegeverbindung zur Landwehrstraße festgesetzt.

 

Das derzeit geltende Baurecht lässt daher die Herstellung einer dauerhaften Zufahrt zur Landwehrstraße an dieser Stelle nicht zu.

 

Die Schaffung einer Zufahrt ist nur mit einer Änderung des Bebauungsplanes möglich. Die Anbindung einer Straße an dieser Stelle wäre darüber hinaus als Einmündung in eine Landesstraße nur in Abstimmung mit dem zuständigen Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen NRW möglich.

 

Die mit dem Antrag begehrte Zufahrt liegt versetzt im Einmündungsbereich zum Siedlungsgebiet Hof Theiler. Dieser Einmündungsbereich ist in Abstimmung und nach Vorgaben von Straßen NRW vor wenigen Jahren hergestellt worden.

 

Die provisorische Ein- und Ausfahrt zum Efeuweg hat in den vergangenen Wochen zu Elternbeschwerden von Schulkindern geführt, da für ausfahrende Fahrzeuge der Gehweg kaum einsehbar ist und sich Gefahrensituationen ergeben haben. Hier wurde zum Schutze der Fußgänger eine provisorische Schwelle zur Geschwindigkeitsreduzierung eingebaut.

 

Mit Bekanntwerden der Einwohneranregung durch die Presseberichterstattung vom 23.11.2007 im Hellweger Anzeiger haben sich Bürger aus dem Siedlungsbereich Kamer Heide bei Mitarbeitern des Amtes für Planung, Tiefbau und Umwelt gemeldet und eine Gegeninitiative angekündigt.

 

Haushaltsmittel für den durchaus aufwendigen notwendigen Umbau der Einmündung bei der beantragten Öffnung des Efeuweges stehen derzeit nicht zur Verfügung.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 3 Anlagen

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Styrie