Betreff
Abwasserbeseitigung, hier: 2. Änderung zur Gebührensatzung
Vorlage
9/1128
Aktenzeichen
22.60.10 gl-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 2. Änderung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung der Stadt Bergkamen – so, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

 

1. Entwicklung der Lippeverbandsumlage

Nachdem zum 01.01.2007 die Veranlagungsgrundsätze für die Aufteilung der entstehenden Klärkosten geändert worden sind, hat der Lippeverband seine Veranlagungskriterien hinsichtlich des Niederschlagswassers sowie die  Aufteilung der entstehenden Kosten im Rahmen des Sesekeprogramms und der oberirdischen Gewässer und Abwasserkanäle mit Wirkung zum 01.01.2008 geändert.

So sind die in den angeführten Bereichen anfallenden Kosten zu 40 % auf das  Schmutzwasser bzw. 60 % auf das Niederschlagswasser zu verteilen. Nach alten Kriterien wurden die Kosten zu 80 % dem Schmutzwasser und zu 20 % dem Niederschlagswasser zugeordnet.

Hieraus erfolgt eine massive Kostenumverteilung zu Lasten des Niederschlagswassers.

Insgesamt hat sich die Lippeverbandsumlage hinsichtlich der Gesamthöhe erneut reduziert. Nachdem für 2007 erstmalig seit vielen Jahren die Umlage gesunken ist, erfolgt in 2008 eine weitere Reduzierung um rd. 216 T€.

       

2.                       Gewinn- und Verlustvorträge gemäß § 6 KAG NRW

              Zwingend vorgeschrieben ist in § 6 KAG, dass Gewinne innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Kalkulationszeitraumes Gebühren mindernd einzusetzen sind. Verluste sollten innerhalb des gleichen Zeitraumes ausgeglichen werden.

Die vortragsfähigen Gewinne bzw. Verluste aus der Betriebsabrechnung 2005 setzen sich wie folgt zusammen:

Schmutzwasser Lippeverband  ./.  267.327,009 €
Niederschlagswasser Lippeverband  ./.  61.668,00 €
Schmutzwasser städt. Kanalisation  +  38.856,00 €
Niederschlagswasser städt. Kanalisation  +  83.115,00 €

Davon sind die Gewinne im Bereich der städtischen Kanalisation in der Kalkulation 2007 als Gebühren mindernd eingesetzt worden. Daher verbleiben als vortragsfähig die Verluste im Bereich des Lippeverbandes.

Die Verwaltung schlägt vor, die Verluste in die Kalkulation 2008 einzustellen, da einerseits die Verrechnungsmöglichkeit nur noch für 2008 gegeben ist und andererseits der Ertragsausfall durch allgemeine Deckungsmittel im städtischen Haushalt ersetzt werden muss. Dieses ist aufgrund des defizitären Ergebnisplanes nicht zulässig.



Die Betriebsabrechnung 2006 schließt mit folgendem Ergebnis ab:

Schmutzwasser Lippeverband  ./.  185.206,00 €
Niederschlagswasser Lippeverband  ./.  17.647,00 €
Schmutzwasser städt. Kanalisation  +  26.818,00 €
Niederschlagswasser städt. Kanalisation  +  32.720,00 €

Für die Behandlung der Gewinne bzw. Verluste des Jahres 2006 schlägt die Verwaltung vor,

-

die Gewinne im Bereich der städtischen Kanalisation in die Kalkulation 2008 als Gebühren mindernd vorzutragen,

 

 

-

die Verluste aus dem Bereich des Lippeverbandes nicht in der Kalkulation 2008 zu berücksichtigen, um einen Gebührenanstieg zu verhindern. Die Verlustverrechnung erfolgt dann in der Kalkulation 2009.

 

    

3.                       Kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals

In den vergangenen Jahren wurden die kalkulatorischen Zinsen wie folgt ermittelt:

Restbuchwert nach Anschaffung zuzüglich Neuzugänge des Kalkulationsjahres
./.     Abzugskapital (Zuschüsse Dritter, Privaterschließungen, öffentl. Zuwendungen etc.)
=       betriebsnotwendiges gebundenes Kapital
./.      Schulden des SEB
=     Basis für die Ermittlung von Eigenkapitalzinsen

Zinsbetrag:      Zinsen für Schulden des SEB
          + Eigenkapitalzinsen

Für 2008 ist abzusehen, dass der Schuldenstand des SEB das betriebsnotwendige gebundene Kapital übersteigt mit der Folge, dass in die Kalkulation nur der Zinsbetrag des SEB für das betriebsnotwendige Kapital angesetzt werden dürfte.

Dieser Betrag reicht jedoch nicht aus, den Zinsaufwand im SEB zu decken, so dass Verluste entstehen.

Gemäß KAG NRW sind kalkulatorische Zinsen auf Fremd-(Schulden des SEB) und Eigenkapital zulässig. Nach den letzten Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes ist ein Zinssatz bis zu 7 % nicht rechtswidrig.

Die Verwaltung schlägt vor, den kalkulatorischen Zinssatz für 2008 mit 4,5 % auf das betriebsnotwendige gebundene Kapital festzusetzen. Ein höherer kalkulatorischer Zinssatz würde zu einer Gebührenerhöhung führen.


4.                       Ergebnis der Gebührenkalkulation (siehe Anlage 2)

Unter Berücksichtigung der o. g. Faktoren ergeben sich für das Jahr 2008 folgende festzusetzende Gebührensätze:


Gebührenart

2008

2007

Differenz

Schmutzwasser

3,17 €/cbm

3,36 €/cbm

./.   5,65 %

Niederschlagswasser

1,42 €/qm

1,12 € /qm

+  26,79 %

Schmutzwasser Verbandsmitglieder

(Nutzung städt. Kanalisation)

1,48 €/cbm

1,43 €/cbm

+  3,50 %

Niederschlagswasser

Verbandsmitglieder

0,88 €/qm

0,82 €/qm

+    7,32 %

Schmutzwasser Lippeverband

(ohne Nutzung städt. Kanalisation)

1,70 €/cbm

1,93 €/cbm

./.  11,92 %

Niederschlagswasser Lippeverband

0,54 €/qm

0,30 €/qm

+  80,00 %

 

 

5.                       Ermittlung des Gebührenbedarfs

              Bei vielen Kosten ist es nicht möglich, eine direkte Zuordnung auf die Kosten für die Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung vorzunehmen.

Als verursachungsgerechte Aufteilungsmöglichkeit bietet sich die Kanallänge je Kanalsystem an.

Die gesamte Kanallänge beträgt zurzeit 217.914,61 m.

Davon entfallen auf

- reine Regenwasserkanäle 17.148,71 m
- reine Schmutzwasserkanäle 13.144,42 m
- Mischwasserkanäle 187.621,48 m

Mischwasserkanäle dienen sowohl zur Aufnahme von Niederschlagswasser als auch von Schmutzwasser, so dass die Länge des Mischwassersystems je zur Hälfte auf Niederschlags- bzw. Schmutzwasserkanäle aufgeteilt wird.

Somit ergibt sich eine fiktive Länge

- der Regenwasserkanäle von 110.959,45 m   = 50,92 %,
- der Schmutzwasserkanäle von 106.955,16 m   = 49,08 %.

Alle Unterhaltungskosten, die in der nachfolgenden Bedarfsermittlung nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden im Verhältnis 49,08 % für Schmutzwasser und 50,92 % für Niederschlagswasser aufgeteilt.

 

 

5.1 Personalkosten des Stadtbetriebes Entwässerung 525.122,00 €

In der Kalkulation sind zunächst die vollen Personalkosten der für die Entwässerung in leitungsgebundener Form arbeitenden Mitarbeiter des Stadtbetriebes Entwässerung zu berücksichtigen (siehe auch nähere Erläuterungen zu Punkt 14 u. 15). Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten 2008.



 

5.2 Unterhaltung der baulichen Anlagen 384.500,00 €

Hierunter sind zusammengefasst Kosten für die Kanalunterhaltung, Unterhaltung der Sonderbauwerke (Pumpwerke/Rückhaltebecken) sowie Aufwendungen für technische Kleinteile. Die Kosten werden der Inanspruchnahme der städtischen Kanalisation angelastet und in o. g. Verhältnis auf Schmutz- bzw. Niederschlagswasser verteilt.


5.3  Mieten und Pachten 37.685,00 €

Zusammengefasst sind hier Raummieten (Büros im Rathaus) sowie Leasinggebühren.

 

 

5.4 Bewirtschaftung der Anlagen 28.600,00 €

Berücksichtigung finden hier die Stromkosten und Wasserkosten für die Pumpwerke.

 

5.5 Haltung von Fahrzeugen 3.500,00 €

Für das Fahrzeug des SEB, das für die Wartung und Kontrolle der Pumpwerke eingesetzt wird, wird für Versicherung, Reparatur und Sprit mit o. g. Kosten gerechnet.


5.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen 460.000,00 €

Unter dieser Aufwandsposition sind zusammengefasst die Kosten für die Kanalreinigung, für Wartungsverträge der technischen Einrichtungen in den Pumpwerken sowie Kosten für Gutachten und Beratung.


5.7 Sonstiger Personalaufwand 17.500,00 €

Für die Dienst- und Schutzkleidung der drei gewerblichen Mitarbeiter, für Fort- und Weiterbildung sowie sonstige Fahrtkosten werden voraussichtlich die o. g. Kosten anfallen.


5.8 Geschäftsaufwendungen 97.000,00 €

Als Aufwand für Büromaterial, Zeitschriften, Bewirtung, Beiträge zu Organisationen sowie für Jahresabschlusskosten und Gestattungsverträge wird der o. g. Betrag berücksichtigt.


5.9  Lippeverband 5.465.485,00 €

Wie bereits oben dargestellt, haben sich die Veranlagungskriterien des Lippeverbandes zum 01.01.2008 verändert mit der Folge, dass eine erhebliche Verschiebung der Kosten zu Lasten des Niederschlagswassers zu verzeichnen ist.

Die Aufteilung auf die unterschiedlichen Kostenträger ist der Anlage 3 zu entnehmen.

 

5.10 Abwasserabgabe 203.087,00 €

Gemäß der Mitteilung des Lippeverbandes fällt die Abwasserabgabe für 2008 allein für die Schmutzwasserbeseitigung an.


5.11 Kostenerstattungen 471.552,00 €

Diese Kostenposition beinhaltet folgende Erstattungen:

5.11.1 Kostenerstattungen für in Anspruch genommene Personal-
leistungen der Verwaltung          304.111,00 €

Der Stadtbetrieb Entwässerung nimmt Personalleistungen der Stadt Bergkamen in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse für die Einziehung der Entwässerungsgebühren. Hinzu kommen Personalkostenanteile des Baubetriebshofes für die Einsatzleitung der Beschäftigten des SEB.

5.11.2 Kostenerstattungen für Sachleistungen 48.443,00 €

Der Stadtbetrieb Entwässerung ist in den Räumen des Rathauses untergebracht und ist demzufolge an den Kosten des Rathauses zu beteiligen (z. B. Strom, Wasser, Heizung, Reinigung). Weiterhin nutzt der Stadtbetrieb das Telefonnetz der Stadt oder Kopierer.

5.11.3 Kostenerstattungen für Leistungen der EDV 69.000,00 €

Neben den unter 5.11.2 dargestellten Leistungen nutzt der SEB in erheblichem Maße die EDV der Stadt Bergkamen. Für die Mitbenutzung städtischer Programme sowie für Lizenzgebühren für Programme, die allein dem SEB dienen und von der Stadt bezahlt werden, sind die Kosten in o. g. Umfang zu erstatten.

5.11.4 Kostenerstattungen an den Baubetriebshof 50.000,00 €

Für die Instandsetzung und Pflege der Außenanlagen an den Pumpwerken und sonstigen Bauwerken des SEB nimmt der SEB Leistungen des Baubetriebshofes in Anspruch.

 

5.12  Kalkulatorische Abschreibungen       3.389.200,00 €

Es ergeben sich folgende Abschreibungsbeträge auf Basis der Wiederbeschaffungskosten:

- Reine Schmutzwasserkanäle 146.879,00 €
- Reine Regenwasserkanäle 243.566,00 €
- Mischwasserkanäle 2.953.611,00 €



Der Betrag für die Mischwasserkanäle wird nach dem Verhältnis der Neubaumaßnahmen (53,68 % für Schmutzwasser-, 46,32 % für Niederschlagswasserkanäle) aufgeteilt. Gleichfalls nach dieser Aufteilung werden die Abschreibungen für sonstiges technisches Gerät (17.744,00 €) und für das Kfz. (12.400,00 €) auf die unterschiedlichen Gebührenarten verteilt.

Insgesamt ergeben sich nach der Aufteilung Kosten für die Beseitigung von

- Schmutzwasser in Höhe von 1.748.559,00 €,
- Niederschlagswasser in Höhe von 1.625.641,00 €.

Für die Verwaltung des Stadtbetriebes werden Softwareprogramme/Büroeinrichtungen benötigt, die mit kalkulatorischen Abschreibungen in Höhe von 15.000,00 € zu Buche schlagen.öHHHHHHHHHHHHHHH

                 

5.13     Kalkulatorische Zinsen     2.583.858,00 €

Das durchschnittlich gebundene Kapital ermittelt sich als Restbuchwert auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich des Restbuchwertes des Abzugskapitals.

Als durchschnittlich zu verzinsendes gebundenes Kapital verbleiben die Restbuchwerte

-

für Mischwasserentsorgung

 

47.933.286,00 €

= 83,48 %

 

 

 

 

 

 

 

davon für

 

 

 

 

-

Mischwasserkanäle

47.891.245,00 €

 

 

 

-

Grundstücke

17.041,00 €

 

 

 

-

Maschinen

25.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

-

für Schmutzwasserentsorgung

 

3.243.784,00 €

=   5,65 %

 

 

 

 

 

-

für Niederschlagswasserentsorgung

6.201.997,00 €

=  10,80 %

 

 

 

 

-

für Verwaltung

40.000,00 €

=   0,07 %

 

 

 

 

Gesamt

57.419.067,00 €

 


Als kalkulatorischer Zinssatz werden 4,5 % berechnet.

 
Der o. g. Zinsbetrag wird nach den oben dargestellten Prozentanteilen auf die verschiedenen Entsorgungsanlagen aufgeteilt. Der sich für die Mischwasserentsorgung ergebende Zinsbetrag wird im Verhältnis der Neubaukosten auf Schmutzwasser (53,68 %) und Niederschlagswasser (46,32 %) umgelegt.



 

5.14     Aktivierte Eigenleistungen   ./.  439.313,00 €

Da der Stadtbetrieb Entwässerung mit Personal ausgestattet ist, das nicht ausschließlich gebührenrelevante Tätigkeiten ausführt, sind die auf eigene Planung und Bauleitung entfallenden Personalkostenanteile sowie ein anteiliger Verwaltungskostenbeitrag in der Kalkulation Gebühren mindernd zu berücksichtigen.

Von den 6 Stellen im Stadtbetrieb Entwässerung weisen 3,75 Stellen lt. Aufgabenverteilungsplan Aufgaben der Planung und Bauleitung auf. Die Personalkosten der entsprechenden Mitarbeiter, der entsprechende Anteil an den Verwaltungskosten des Stadtbetriebes sowie der Anteil an Dienstreisen und Mieten sind daher nicht in der Kalkulation zu berücksichtigen.


5.15     Kostenerstattungen       ./.   60.000,00 €

Hierbei handelt es sich um Kostenerstattungen, die die Stadt Bergkamen an den SEB leistet. Die gewerblichen Mitarbeiter werden aufgrund ihrer teilweise speziellen Ausbildungen für Arbeiten im städtischen Bereich herangezogen und sind daher nicht dem Gebührenzahler anzulasten.


5.16     Kostenerstattungen Bergbau     ./.  200.000,00 €

Der Bergbau beteiligt sich an Kosten, die durch bergbauliche Einwirkungen entstehen, z. B. Kanalreinigung von funktionsgestörten Kanälen, erhöhte Pumpleistungen und damit erhöhte Kosten in Pumpwerken.


6.     Ermittlung der zu berücksichtigenden Abwassermengen bzw. bebauten und

              und befestigten Flächen

 

6.1                   Schmutzwasser

6.1.1 Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 1 a) der Satzung)                                   2.425.667 cbm

6.1.2             Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 2 a) der Satzung)                             3.854 cbm

6.1.3             Abwassermengen, die über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 3 a) der Satzung)           7.027 cbm

 

              


 

6.2              Niederschlagswasser

6.2.1             Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 1 b) der Satzung)                           2.555.289 qm

6.2.2             Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen gesondert vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 2 b) der Satzung)               24.652 qm

6.2.3             Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 3 b) der Satzung)                           22.822 qm

6.2.4             Öffentliche Straßen, Wege und Plätze
(§ 3 der Satzung)              1.319.410 qm


7. Verteilung der Verwaltungskosten des Stadtbetriebes Entwässerung auf die
unterschiedlichen Gebührenarten


Die Verwaltungskosten in Höhe von 400.526,00 € werden mit Hilfe eines Schlüssels auf die unterschiedlichen Gebührenarten verteilt.

Der Schlüssel richtet sich nach der Anzahl der Veranlagungen am Jahresanfang.

           

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Overhage

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Gläser

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger