Betreff
14. Änderungssatzung zur Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Bergkamen vom 20.12.1982
Vorlage
9/1126
Aktenzeichen
37.41 qu-ku
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 14. Änderungssatzung vom  .......... zur Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Bergkamen vom 20.12.1982.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der gemeinsame Rettungsdienst für die Städte Kamen, Bergkamen und Bönen wird feder-führend von der Stadt Kamen bewirtschaftet. Zur Durchführung des Rettungsdienstes hat jede Kommune eine Satzung erlassen. Die nachfolgenden Ausführungen spiegeln vollständig die inhaltliche Darstellung und das Zahlenmaterial aus der Vorlage für die Sitzung des Rates der Stadt Kamen für Dezember 2007 wider.

 

Die Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Bergkamen vom 20.12.1982 wird jedes Jahr auf Grund der Kalkulation der Gebührensätze angepasst.

 

Die Satzung in der derzeitigen Fassung wurde in der Sitzung des Rates vom 14.12.2006 be-schlossen und gilt seit dem 01.01.2007. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 5 „Höhe der Gebühren“ ist notwendig. Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2008 übersteigen. Der § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) bestimmt jedoch, dass das veranschlagte Gebührenaufkommen die vor-aussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und in der Regel decken soll. Darum ist im Ergebnis für die Einrichtung Rettungsdienst eine Gebührensenkung in Höhe von ca. 3,4 % vorzunehmen. Weitere inhaltliche Änderungen der Satzung sind nicht vorgese-hen.

 

Nachfolgend werden kurz die wesentlichen Änderungen innerhalb der Kalkulation beschrieben:

 

Einen wesentlichen Anteil an dem insgesamt gegenüber der Kalkulation des Vorjahres um ca. 2,0 % gestiegenen Gebührenbedarf haben die um 49.162,00 € (2,0 %) höheren Personalkosten. Diese ergeben sich hauptsächlich aus den Übernahmen von Praktikanten bzw. befristet Beschäftigten in Angestelltenverhältnisse.

 

Die Sachkosten steigen im Vergleich zum Vorjahr um 58.410,00 € (9,5 %). Die größte Erhöhung zeigt sich bei den Sachkosten der Personalkosten für Querschnittsbereiche. Dies sind Kosten der Arbeiter, des Bereiches Personal und sonstiger Dienste als Anteil der Personalkosten. Erst-malig sind solche auch für im Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst beschäftigte Verwal-tungsmitarbeiter angesetzt worden, da deren Arbeitsplatzkosten nicht unmittelbar im Produkt Rettungsdienst veranschlagt werden. Bei den Fahrzeugkosten, die um 22.800,00 € (20,5 %) steigen, tragen die Reparaturen durch Unternehmer mit ca. 16.500,00 € mehr im Vergleich zum Vorjahr maßgeblich zur Steigerung der Kosten bei.

 

Die kalkulatorischen Kosten erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 42.300,00 € (19,5 %). Dies ist vornehmlich bedingt durch die planmäßige Beschaffung von 2 Rettungswagen. Aufgrund eines Unfalles, der zum Totalschaden eines Rettungswagen führte, können bei Ersatzbeschaffung weitere kalkulatorischen Kosten anfallen, die dann über die entsprechende Betriebsabrechnung einfließen.

 

Die Kosten der Einrichtung Rettungsdienst, die im Bereich der Stadt Bergkamen und der Ge-meinde Bönen verursacht werden, sinken gering um 660,00 € (0,8 %).

 

Gewichtigen Einfluss auf den Gebührenbedarf hat des Weiteren der Vortrag der halben Über­deckung (148.212,00 €) der Betriebsabrechnung 2006. Als in die Kalkulation des Jahres 2009 vorzutragender, gebührenbedarfsmindernder Rest verbleiben somit 148.212,00 €. Der Ansatz erfolgt aufgrund des § 6 Abs. 2 Satz 3 ff KAG NRW. Hiernach sind Kostenüberdeckungen als Ergebnis einer Betriebsabrechnung innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kosten-unterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Be-triebsabrechnung des Jahres 2006 und der sich daraus ergebende Überschuss wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2007 in der Mitteilungsvorlage 87/2007 dargestellt. Aus der Abrechnung des Jahres 2005 war nichts vorzutragen.

 

Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf 3.333.079,00 €..

 

Die Einsatzzahlen als Divisoren des Gebührenbedarfs zur Ermittlung der Gebührensätze werden, wie in den Jahren zuvor auch, eher zurückhaltend geschätzt. Bei den Krankentrans-porten wird allerdings erwartet, dass die Einsatzzahlen im Vergleich zur Hochrechnung des Jahres 2007 mit 1.838 Fahrten im Jahr 2008 (1.820 Einsätze) nur noch unwesentlich geringer sein werden. Bei Rettungswagen- und Notarzteinsätzen liegen die Planzahlen unter den Vor-jahresprognosen, aber über den Ist-Einsatzzahlen des Jahres 2006.

 

Auf der Grundlage geltender Gebührensätze würden dann 3.452.040,00 € als Erlöse erwartet. Damit würde eine Überdeckung des Gebührenbedarfs um 117.961,00 € (3,5 %) erzielt werden.

 

Grundsätzliche Veränderungen in der Berechnungstechnik werden im Vergleich zur Vorjahres­kalkulation nicht vorgenommen. Die gesamten Nebengebührenerlöse (km-Tarif, Wartezeiten, Reinigung und Desinfektion) liegen mit 164.354,00 € (2007 = 165.412,00 €) auf Vorjahresniveau.

 


 


Bei einer Satzungsänderung mit den vorgenannten Gebührensätzen für das Jahr 2008 werden Gesamterlöse in Höhe von 3.333.860,00 € erwartet. Dies entspricht insgesamt einer Gebühren-senkung in Höhe von 3,4 %. Der Gebührenbedarf wäre dann in Höhe von 219,00 € nicht gedeckt, was sich durch Rundungsdifferenzen bei der Multiplikation mit den Einsatzzahlen ergibt und wegen Geringfügigkeit hinzunehmen ist. Die Berechnungen, die obige Gebühren-sätze begründen, sind samt Erläuterungen als Anlage beigefügt.

 

Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im Rettungs-dienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Gemeinde Bönen festzusetzen. Die Stadt Bergkamen erlässt nach vorheriger Abstimmung eigenverantwortlich eine gleichlautende Sat-zung.

 

Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist der Satzungsentwurf ein-schließlich der Berechnungen zu den Gebührensätzen fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde wurde gleichermaßen informiert.


 

Ich weise an dieser Stelle auf folgende Anlagen hin:

 

Ø      Gebührensatzberechnung für das Jahr 2008 einschließlich Erläuterungen (Anlage 1)

Ø      14. Satzungsänderung ab 01.01.2008 zur gültigen Satzung für den Rettungsdienst, welche der jetzigen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bergkamen unterliegt (Anlage 2)

Ø      Neufassung der Satzung vom 20.12.1982 zur besseren Verdeutlichung (Anlage 3)

 

Ø      Aktuelle Satzung zwecks Kostenvergleich (Satzung 2007 – 2008) (Anlage 4)

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 4 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Busch

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Quabeck