Betreff
Kindergarten-Elternbeitragssatzung
hier: Neufassung auf der Grundlage des "Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)" - Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - SGBVIII
Vorlage
9/1125
Aktenzeichen
ha-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Beitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen neu zu fassen. Mit Wirkung zum 01.08.2008 werden die Elternbeiträge unter Aufhebung der bis dahin geltenden Regelung gemäß der nachfolgend abgebildeten Anlage 1 der Satzung neu festgesetzt.

 

Anlage 1

 

Einkommensstufen

 

Prozentwerte / Betreuungszeit

Gruppenform I+III

25 Std.

35 Std.

45 Std.

0-15.000 €

15.001-25.000 €

25.001-37.500 €

37.501-50.000 €

50.001-62.500 €

ab 62.501 €

0,00%

1,90%

2,10%

2,40%

3,00%

3,60%

0,00%

2,20%

2,50%

2,80%

3,50%

4,20%

0,00%

3,50%

3,80%

4,20%

5,00%

6,00%

Beitragsobergrenze

187,50 €

218,75 €

312,51 €

 

 

Einkommensstufen

 

Prozentwerte / Betreuungszeit

Gruppenform II

25 Std.

35 Std.

45 Std.

0 – 15.000 €

15.001 - 25.000 €

25.001 – 37.500 €

37.501 – 50.000 €

50.001 – 62.500 €

ab 62.501 €

0,00%

3,90%

4,10%

4,40%

5,00%

5,60%

0,00%

4,20%

4,50%

4,80%

5,50%

6,20%

0,00%

5,50%

5,80%

6,20%

7,00%

8,00%

Beitragsobergrenze

291,67 €

322,92 €

416,67 €

 

 

Sachdarstellung:

 

 

1.      Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

 

Die NRW-Landesregierung hat in 3. Lesung am 25.10.2007 das “Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz “KiBiz”) – Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – SGB VIII beschlossen. Das Gesetz ist unter dem 16.11.07 bekannt gemacht worden (GV.NRW.2007 S 462). Die Neuregelung tritt  zum 01.08.2008 in Kraft. Das KiBiz setzt einen Schwerpunkt beim Bildungsauftrag der Kindertagesstätten, ordnet deren innere Struktur und regelt die Finanzierung neu.

 

Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung eine Neufassung der Elternbeiträge ab 01.08.2008 vor. Dabei sind zunächst bei der Mittelanmeldung für den Haushalt 2008/2009 die nachfolgenden Gesichtspunkte eingeflossen.

 

-          Die ab 01.08.2008 geltenden gesetzlichen Trägeranteile werden berücksichtigt, d. h. bei kirchlichen Trägern 12 %, bei freien Trägern 9 %, bei Elterninitiativen 4 % und bei kommunaler Trägerschaft 21 %.

-          Angesichts des defizitären städtischen Haushaltes ist ein Deckungsbeitrag in Form einer rund 25 %-igen Erhöhung des Elternbeitragsaufkommens vorgesehen, nachdem in den beiden vorausgegangenen Kindergartenjahren keine Erhöhung durchgeführt wurde.

 

Festzustellen ist in diesem Zusammenhang weiterhin, dass das vom Land angenommene Elternbeitragsaufkommen in Höhe von 19 % der Gesamtaufwendungen trotz der Erhöhung nicht erreicht werden kann. Angesichts der insgesamt durch die Einführung des KiBiz verursachten Steigerung der Gesamtaufwendungen fiele die Quote des Elternbeitragsaufkommen in Bergkamen bislang von rd. 11,3 % auf rd. 9,5 % zurück, wenn es insoweit nicht zu einer Anpassung käme. Die in dieser Vorlage vorgeschlagene Erhöhung kann lediglich dazu dienen, in etwa den bisherigen Anteil von 11,3 % zu erreichen. Um die vom Land vorgegebene Marke einzuhalten, müssten die Elternbeiträge in Bergkamen verdoppelt werden.

 

Die verbleibende Differenz zwischen den voraussichtlich zu erreichenden 11,3 % Beitragsaufkommen und den angenommenen 19 % wird demnach aus dem städtischen Haushalt zu tragen sein. Insoweit hat der Regierungspräsident sich bereits geäußert, dass dies im Falle von genehmigungspflichtigen städtischen Haushalten aus der Sicht des Landes prinzipiell nicht gestattet ist. Er selbst vertritt jedoch als Obere Kommunalaufsicht die Auffassung, dass die Haushalte von strukturschwachen Kommunen genehmigungsfähig bleiben, wenn zugleich an anderer Stelle im Haushalt dargelegt ist, dass ernsthafte Sparbemühungen oder Einnahmeverbesserungen vorgesehen sind.

Dies sei vorausgeschickt um die anschließende Darstellung besser verständlich zu machen.

 

 

1.1  Finanzierung der Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2008

 

Die Finanzierung der Tageseinrichtungen ab dem 01.08.2008 ist in § 19 KiBiz wie folgt geregelt:

 

-          Die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen wird zukünftig in Form von Pauschalen für jedes in einer Tageseinrichtungen aufgenommene Kind (Kindpauschalen) gezahlt.

 

-          Die Eltern können zukünftig zwischen drei unterschiedlichen Gruppenformen und drei Betreuungszeiten wählen.

 

-          Gruppenform I für 20 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung

 

-          Gruppenform II für 10 Kinder von unter drei Jahren

 

-          Gruppenform III für Kinder von drei Jahren und älter, für 25 Kinder bei einer Betreuungszeit von 25/35 Wochen - Stunden und 20 Kinder bei einer Betreuungszeit von 45 Wochen - Stunden

 

-          In allen drei Gruppenformen können die Eltern zwischen 25, 35 und 45 Stunden wählen

 

-          Die in den Tageseinrichtungen vorgehaltenen Gruppenformen und Betreuungszeiten sollen gem. § 21 KiBiz zukünftig – “unter Berücksichtigung der Grundsätze der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit” – von der “örtlichen Jugendhilfeplanung” festgelegt werden.

 

-          Aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung ergeben sich Höhe und Anzahl der Kindpauschalen (§ 19 Abs. 3 KiBiz), die bis zum 15.03.2008 schriftlich beim Land gemeldet werden müssen.

 

Damit sich die Eltern bis Februar 2008 entscheiden können, welche Gruppenform und Betreuungszeit sie für die Betreuung ihres Kindes wählen wollen, müssen sie wissen, welche Kosten in Form von Elternbeiträgen auf sie zukommen.

 

Die zurzeit noch gültige Beitragssatzung der Stadt Bergkamen, die in der Anlage I (siehe Ziffer 3.1) die Elternbeitragstabelle enthält, kann von den Eltern bei ihren Planungen für das Kindergartenjahr 2008/2009 nicht herangezogen werden, weil sie

 

-          gemäß Ratsbeschluss vom 14.06.2007 nur noch für das Kindergartenjahr 2007/2008 gelten soll und darüber hinaus

-          die im KiBiz vorgesehenen Neuerungen (u.a. neue Gruppenformen und Betreuungszeiten) nicht erfasst.

 

Die geltende Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen muss deshalb den Neuregelungen des KiBiz angepasst werden, insbesondere muss die Elternbeitragstabelle geändert werden.

 

Das KiBiz ist am 16.11.2007 bekannt gemacht worden, ohne – wie bisher bei neuen Gesetzesvorhaben üblich – auch die notwendigen Verwaltungsvorschriften beizufügen, so dass zurzeit noch viele Fragestellungen zur praktische Umsetzung ungeklärt sind. Aus diesem Grund ist es zurzeit nicht möglich, dem Rat der Stadt Bergkamen einen Textvorschlag für eine Neufassung der gesamten Beitragssatzung vorzulegen.

 

Die Anpassung der Elternbeitragstabelle an die im KiBiz vorgesehenen neuen Gruppenformen und Betreuungszeiten sowie die Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2008/2009 ist allerdings schon jetzt möglich und aufgrund des engen Zeitrahmens, den das KiBiz vorgibt, aus Sicht des Jugendamts auch notwendig.

 

 

2. Zeitrahmen zur Umsetzung des KiBiz in Bergkamen

 

Dem Land muss bis zum 15.03.2008 gemeldet werden, welche Gruppentypen und welche Betreuungzeiten in den einzelnen Tageseinrichtungen vorgehalten werden. Dieser Zeitrahmen macht es unmöglich, zu Beginn des Kindergartenjahrs 2008/2009 ein mit allen Beteiligten detailliert abgestimmtes und wirklich "bedarfsgerechtes" Angebot vorzuhalten.

 

Vor allem die Nachfrage nach reinen Vormittagsangeboten, die im KiBiz in Form der 25-Stunden-Betreuung erstmals möglich sind, ist aus Sicht der Jugendhilfeplanung zurzeit nicht verlässlich abzuschätzen. Eine Elternbefragung, die hierüber Aufschluss geben könnte, ist aber nicht möglich, weil die Eltern zu ihrer Entscheidungsfindung auch wissen müssen, was sie die neuen Betreuungsformen kosten werden, wie also die Elternbeitragsstufen - und hier insbesondere die Differenz zwischen 25 und 35 Betreuungsstunden - gestaltet werden.

 

In den Anlagen des KiBiz gibt das Land zwar Planungsdaten vor, doch spiegeln diese Daten selten die Realität vor Ort wieder (siehe Elternbeiträge). Darüber ist noch ungeklärt, welche Folgen eine Unter- bzw. Überschreitung der landesweit geltenden “Plandaten” hat. Das Land geht im KiBiz von folgender durchschnittlicher Gruppenverteilung aus:

 

 

Gruppen I und III

Gruppe II (unter 3 Jahren)

25 Stunden

25 %

40 %

35 Stunden

50 %

40 %

45 Stunden

25 %

20 %

 

Damit die Träger der Tageseinrichtungen das Kindergartenjahr 2008/2009 personell, finanziell und organisatorisch vorbereiten können, sollte als grundlegende Planungsvoraussetzung spätestens zum Jahreswechsel eine Angabe zu den zu erwartenden Elternbeiträgen gemacht werden können. Da die Einführung einer neuen Beitragsstaffelung auch Auswirkungen auf das Nachfrageverhalten der Eltern hat, sollte die Entscheidung über die Beitragsstaffelung für das Kindergartenjahr 2008/2009 so zeitig fallen, dass Jugendhilfeplanung und Träger bis zum 15.03.2008 in ihren bisherigen Planungen Änderungen im Nachfrageverhalten zumindest teilweise noch berücksichtigen können.

 

Aufgrund des engen Zeitrahmens, den das KiBiz vorgibt und unter vorrangiger Berücksichtigung der Trägerbelange, die ihre personellen und finanziellen Planungen zu Jahresbeginn abschließen müssen, sollen die Gespräche mit den Trägern der Einrichtungen noch Mitte Dezember stattfinden. Grundlage für die Gespräche sind die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Daten der Jugendhilfeplanung.

 

Nach Möglichkeit möchte das Jugendamt folgenden zeitlichen Ablauf zur Einführung neuer Elternbeiträge realisieren:

 

-          28.11.07 Beratung im Unterausschuss Jugendhilfeplanung

-          06.12.07 Beratung im Jugendhilfeausschuss

-          12.12.07 Beratung und Beschluss im Hauptausschuss

-          13.12.07 Beratung und Beschluss im Rat

-          17./18.12.2007 Verständigung mit Leitungen und Trägern der Einrichtung über die Zusammensetzung der Gruppen und die Verteilung der Betreuungszeiten in den einzelnen Stadtteilen

-          23.01.2008 Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 KJHG, Beginn des Anmeldeverfahrens

-          Ende Februar: eventuell Korrektur der bisherigen Gruppenverteilung

-          15.03.2008 Meldung an das Land

-          etwa August 2008: Korrektur der gemeldeten Zahlen an das Land, in der Höhe, in der die tatsächliche Inanspruchnahme der Plätze die Ergebnisse der Jugendhilfeplanung um mehr als 10% über- oder unterschreitet.  

 

 

3. Grundlagen einer neuen Beitragsstaffelung

 

Das Land hat darauf verzichtet, landeseinheitliche Elternbeiträge festzusetzen. Es gelten folgende Regelungen:

 

-          Gem. § 23 KiBiz kann das Jugendamt für den Besuch von Tageseinrichtungen Elternbeiträge erheben.

-          Sofern Beiträge erhoben werden hat das Jugendamt “eine soziale Staffelung vorzusehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern, sowie die Betreuungszeit zu berücksichtigen”.

-          Das Jugendamt “kann ermäßigte Beiträge oder eine Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder, auch wenn sie eine Ganztagsschule im Primarbereich besuchen, vorsehen.”

-          Gem. § 18 Abs. 2 KiBiz können Eltern die Betreuungszeiten für ihre Kinder individuell wählen, aber nur, soweit diese “im Rahmen der kommunalen Jugendhilfeplanung als bedarfsgerecht angeboten werden”.

 

3.1 Bisheriges Beitragsaufkommen in Bergkamen

 

Zuzeit werden in der Stadt Bergkamen Elternbeiträge für den Besuch einer Tageseinrichtung nach der nachfolgenden Staffel erhoben, die im wesentlichen unverändert seit der GTK – Einführung 1992 ist.

 

Jahreseinkommen

Kindergarten

Kindergarten

Über Mittag

Tagesstätte

Kinder unter

drei Jahren

Hort

 Bis 12.271 €

0

0

0

0

 Bis 24.542 €

26,08 €

41,93 €

68,00 €

26,08 €

 Bis 36.813 €

44,48 €

70,56 €

141,12 €

57,78 €

 Bis 49.084 €

73,11 €

115,04 €

208,61 €

83,85 €

 Bis 61.355 €

115,04 €

177,93 €

276,61 €

115,04 €

 Über 61.355 €

151,34 €

235,19 €

312,91 €

151,34 €

 

 

Die Verteilung der Elternbeiträge für das laufende Kindergartenjahr stellte sich am 01.10.2007 aufgrund der bis dahin vorliegende Einkommensnachweise wie folgt dar:

 

Stadtteil

MN

MS

OW

OO

OV

RW

RO

WE

BK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

12.271

141

37

46

62

14

8

32

77

417

24.542

108

44

13

60

19

15

33

77

369

36.813

68

46

25

53

16

9

35

77

329

49.084

17

34

5

38

15

3

26

40

178

61.355

5

10

2

13

12

1

10

12

65

Mehr

13

17

2

14

7

3

7

17

80

 

352

188

93

240

83

39

143

300

1.438*

* 163 Anmeldungen waren zum Zeitpunkt der Auswertung noch nicht ausgewertet.

 

Stadtteil

MN

MS

OW

OO

OV

RW

RO

WE

BK

%

%

%

%

%

%

%

%

%

12.271

40,1

19,7

49,5

25,8

16,9

20,5

22,4

25,7

29,0

24.542

30,7

23,4

14,0

25,0

22,9

38,5

23,1

25,7

25,7

36.813

19,3

24,5

26,9

22,1

19,3

23,1

24,5

25,7

22,9

49.084

4,8

18,1

5,4

15,8

18,1

7,7

18,2

13,3

12,4

61.355

1,4

5,3

2,2

5,4

14,5

2,6

7,0

4,0

4,5

Mehr

3,7

9,0

2,2

5,8

8,4

7,7

4,9

5,7

5,6

 

 

-          Rund 30% der Bergkamener Eltern müssen für die Betreuung ihres Kindes in einer Tageseinrichtung keinen Elternbeitrag leisten.

-          Rund 50% der Eltern haben ein Einkommen zwischen 24.500 und 36.800 €.

-          Lediglich rund 10% der Bergkamener Eltern gehören zu den Einkommensstufen bis 61.355 € und mehr als 61.355 €

 

Im Kindergartenjahr 2006/2007 erzielte die Stadt Bergkamen Elternbeiträge in Höhe von rund 785.000 €, was einem Anteil von 11,3 % an den Gesamtbetriebskosten entsprach. Sowohl das alte GTK als auch das neue KiBiz gehen davon aus, dass der Anteil der Eltern an den Kosten für das Kindergartenjahr 19% beträgt. Mit dieser – zumindest seit Abschaffung des Elternbeitragsdefizitausgleichsverfahren - falschen Grundannahme ist die Landesregierung trotz massiver Proteste bisher nicht abgerückt und entlastet sich so seit Jahren auf Kosten der Städte und Gemeinden.

 

Nach Einschätzung vieler Kommunen wird das neue KiBiz zu zusätzlichen Belastungen führen. Das Jugendamt geht für die Stadt Bergkamen zurzeit von jährlichen Mehrbelastungen in Höhe von rund 875.000 € aus. Angesichts der finanziellen Mehrbelastungen, die durch das KiBiz entstehen und angesichts der schwierigen finanziellen Situation, in der sich die Stadt Bergkamen schon seit längerer Zeit befindet, schlägt das Jugendamt vor, einen teilweisen Deckungsbeitrag mittels angemessener Anpassung der Elternbeiträge zu erzielen.

 

 

3.2 Eckpunkte einer neuen Beitragsstruktur

 

Maßgebend für die Heranziehung der Eltern soll auch weiterhin das Bruttoeinkommen (abzüglich Werbungskosten, abzüglich Freibeträge drittes Kind) sein. Das Jugendamt schlägt weiterhin vor, die bisherige sechsstufige Beitragstabelle als Grundlage der neuen Beitragstabelle beizubehalten und um soziale Komponenten zu erweitern.

 

Bisher zahlen die Eltern einer Beitragsgruppe (z.B. 24.542 € – 36.812 €) einen Elternbeitrag in gleicher Höhe (Beispiel: 26,80 €). Durch die Einführung einer sozialen Komponente möchte das Jugendamt erreichen, dass der Elternbeitrag sich an dem tatsächlich zur Verfügung stehenden Eltern - Einkommen orientiert und innerhalb einer Beitragsgruppe eine Familie an der unteren Einkommensgrenze (24.542 €) weniger Beitrag entrichtet als eine Familie am oberen Rand (36.812 €).

 

Auch zwischen den sechs Beitragsstufen soll eine soziale Komponente bewirken, dass Familien mit hohem Einkommen prozentual mehr zum Gesamt - Beitragsaufkommen beitragen, als Familien mit geringem Einkommen. Um dies zu erreichen, schlägt das Jugendamt vor:    

 

-          die Einkommensgrenze, unterhalb derer kein Beitrag gezahlt werden muss, von bisher 12.271 € auf 15.000 € anzuheben

-          die anderen Beitragsstufen beizubehalten und lediglich zu runden

-          eine obere Einkommensstufe (ab 62.501 €) festzusetzen

-          innerhalb der einzelnen Beitragsstufen eine lineare Beitragsfestsetzung vorzusehen.

-          die Steigerung zwischen den Beitragsstufen progressiv zu gestalten

-          für Geschwisterkinder weiterhin keinen Beitrag zu erheben

 

Vorgeschlagen wird weiterhin, bei der Erhebung der Elternbeiträge für die zwei bis dreijährigen Kinder keine gesonderte Elternbeitragsklasse einzurichten. Damit wird vermieden, dass für Kinder, die in den Gruppentypen I oder III sind, “ungleiche” Beiträge gezahlt werden müssen.

 

 

3.3 Vorgehensweise des Jugendamts

 

Als Berechnungsgrundlage für die neuen Gruppenformen wurden die bisherigen Elternbeiträge der zurzeit gültigen Beitragsstaffelung wie folgt zu Grunde gelegt:

 

-          Gruppenform I+III (KiBiz) bei 35 Stunden = bisheriger Beitrag Kindergartengruppe

-          Gruppenform I+III (KiBiz) bei 45 Stunden = bisheriger Beitrag Tagesstättengruppe

-          Gruppenform II     (KiBiz) bei 45 Stunden = bisheriger Beitrag Kinder unter 3 Jahren

 

-          zu jeder Beitragsgruppen wurde der Mittelwert gebildet

-          der in der Beitragsstufe geltende Jahresbeitrag wurde hierzu ins Verhältnis gesetzt

-          der auf diese Weise errechnete “Anteil des Kindergarten - Jahresbeitrags am mittleren Jahreseinkommen” der jeweiligen Beitragsgruppe wurde prozentual erhöht und zwar

-          25% bei der Gruppenform I+III, 35/45 Stunden

-          10% bei der Gruppenform I+III, 25 Stunden

 

Beispiel:

 

alte Beitragsgruppe   12.271 € – 24.542 € in einer Kindergartengruppe, Beitrag 26,08 €

neue Beitragsgruppe 15.001 € - 25.000 € Gruppe I und III, 35 Stunden, Beitrag 2,2%

des Jahreseinkommens.

Rechenweg:

Bildung des Mittelwerts (12.271 € +24.542 €) : 2 = 18.406 €

Jahresbeitrag (12 x 26,08 € = 313 €)

Anteil Jahresbeitrag am mittleren Einkommen: 100:18.406 €  x 313 € =1,7%

Erhöhung um 25% :   1,7% : 100 x 25% = 2,20%

 

 

3.4 Elternbeiträge Gruppenform I+III

 

Auf Grundlage dieser Berechnung ergibt sich folgende Elternbeitragstabelle:

 

Einkommens – Stufen

Prozentwerte / Betreuungszeit

Gruppenform I + III

25 Std.

35 Std.

45 Std.

0-15.000 €

0,00%

0,00%

0,00%

15.001-25.000 €

1,90%

2,20%

3,50%

25.001-37.500 €

2,10%

2,50%

3,80%

37.501-50.000 €

2,40%

2,80%

4,20%

50.001-62.500 €

3,00%

3,50%

5,00%

ab 62.501 €

3,60%

4,20%

6,00%

 

Anhand von vier “Musterkindergärten” wurde diese Tabelle überprüft, wobei als Ergebnis festgestellt werden kann, dass die geforderte Anpassung des Elternbeitragsaufkommens in jedem Fall erreicht wurde. Da für die Eltern auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar ist, wie sich die vorgenannte Beitragsstaffelung für sie finanziell auswirkt, soll die nachfolgende Tabelle als Erläuterung beigefügt werden.

 

Einkommens–Stufen

Gruppenform I+III

25 Std.

Beitrag von – bis

35 Std.

Beitrag von – bis

45 Std.

Beitrag von – bis

 

 

 

 

0-15.000 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

15.001-25.000 €

23,75 €   - 39,58 €

27,50 €    - 45,83 €

43,75 €   - 72,92 €

25.001-37.500 €

43,75 €   - 65,63 €

52,09 €    - 78,13 €

79,17 € - 118,75 €

37.501-50.000 €

75,00 €   - 100,00 €

87,50 €  - 116,67 €

131,25 € - 175,00 €

50.001-62.500 €

125,00 € - 156,25 €

145,84 €  - 182,29 €

208,34 € - 260,42 €

ab 62.501 €

187,50 €

218,75 €

312,51 €

 

 

3.5 Elternbeiträge Gruppenform II

 

Gem. § 21 Abs. 5 KiBiz behält das Land sich vor, für den “schrittweisen Ausbau von Plätzen für unter dreijährige Kinder in Kindertageseinrichtungen...jährlich Höchstgrenzen” festzulegen. Dies wird insbesondere gelten für die Gruppenform II, in der 10 Kinder unter drei Jahren betreut werden sollen.

 

Da es eine solche Gruppenform bisher noch nicht gab, ist das Jugendamt bei der Festlegung der Elternbeiträge anders verfahren. Für die Berechnung hat das Jugendamt den GTK – Elternbeitrag für “Kinder unter drei Jahren” zugrunde gelegt und diesen gleichgesetzt mit der Gruppenform II, 45 Stunden. Für diese Gruppe wurde so der “Anteil des Kindergarten - Jahresbeitrags am mittleren Jahreseinkommen” in den einzelnen Beitragsstufen gerechnet.

 

Da der Anteil des errechneten Jahresbeitrags der Gruppenform II (45 Stunden) in allen Beitragsstufen fast genau 2% über den Prozentwerten der Gruppenform I+III (45 Stunden) lag, wurde die Prozentwerte für die 25- und 35-Stundenbetreuung über einen 2%-Aufschlag aus den Prozentwerten der Gruppenform I+III gebildet:

 

 

Einkommensstufen

 

Prozentwerte / Betreuungszeit

Gruppenform II

25 Std.

35 Std.

45 Std.

0 – 15.000 €

0,00%

0,00%

0,00%

15.001-25.000 €

3,90%

4,20%

5,50%

25.001 – 37.500 €

4,10%

4,50%

5,80%

37.501 – 50.000 €

4,40%

4,80%

6,20%

50.001 – 62.500 €

5,00%

5,50%

7,00%

ab 62.501 €

5,60%

6,20%

8,00%

 

 

 

Einkommens–Stufen

Gruppenform I+III

25 Std.

Beitrag von – bis

35 Std.

Beitrag von – bis

45 Std.

Beitrag von – bis

0 – 15.000 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

15.001-25.000 €

48,75 €

81,25 €

52,50 €

87,50 €

68,75 €

114,58 €

25.001 – 37.500 €

85,42 €

128,13 €

93,75 €

140,63 €

120,84 €

181,25 €

37.501 – 50.000 €

137,50 €

183,33 €

150,00 €

200,00 €

193,76 €

258,33 €

50.001 – 62.500 €

208,34 €

260,42 €

229,17 €

286,46 €

291,67 €

364,58 €

ab 62.501 €

 

291,67 €

 

322,92 €

 

416,67 €

 

 

3.6 Auswirkungen der neuen Beitragsstaffelung

 

Nachdem die Elternbeiträge in Bergkamen seit fast 15 Jahren konstant geblieben sind, führt die neue Beitragsstaffelung für alle Eltern zu finanziellen Mehrbelastungen, die bei den Familien mit einem Einkommen am “unteren” Rand deutlich geringer ausfallen als bei den Familien, deren Einkommen sich unmittelbar unterhalb der nächst höheren Beitragsstufe befinden. 

 

Alle Familien haben allerdings die Möglichkeit, ihre “Kinderbetreuungskosten” steuerlich als “besondere Belastung” geltend zu machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Harder