Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt:
1. Im
Jahre 2008 folgende Ferienfreizeiten durchzuführen:
Jugendherberge Gersfeld, 14.07. – 25.07.2008 und 25.07. – 05.08.2008,
2. die
Teilnehmerbeiträge nach folgenden Tarifgruppen festzusetzen:
Tarifgruppe I:
Für Teilnehmer aus Familien, die aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII haben oder deren Familienerwerbseinkommen den um 10 % erhöhten Regelsatz gem. § 20 SGB II für den Haushaltsvorstand 381,70 €, für Haushaltsangehörige von Beginn des 15. Lebensjahres 305,80 € und für Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 228,80 € nicht übersteigt, wird ein Kostenbeitrag von 80,00 € erhoben.
Tarifgruppe II:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 763,40 € (zweifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Haushaltsangehörige ab 15 Jahre 305,80 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 228,80 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 185,00 €.
Tarifgruppe III:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.145,10 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Haushaltsangehörige ab 15 Jahre 305,80 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 228,80 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 225,00 €.
Tarifgruppe IV:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.145,10 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Haushaltsangehörige ab 15 Jahre 305,80 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 228,80 € übersteigt, beträgt die Eigenleistung 270,00 €.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Budgets des Jugendamtes. Den Kosten in Höhe von 16.000,00 € stehen Einnahmen in Höhe von 8.000,0 € gegenüber.
Sachdarstellung:
Das Jugendamt hat in den letzten Jahren jeweils pro Jahr eine Ferienfreizeit für Kinder im Alter von 9 bis 12 Jahren durchgeführt. An der Freizeit 2007 nahmen 30 Kinder plus 7 Betreuer teil. Nach der Freizeit 2007 wurde mit der Jugendherberge Gersfeld über günstigere Konditionen verhandelt.
Für das Jahr 2008 ergibt sich somit im Rahmen des derzeitigen Budgets folgende Planung:
12 Tage Gersfeld, 25 Teilnehmer (9 bis 12 Jahre) 14.07. – 25.07.2008, 5 Betreuer
+ 12 Tage Gersfeld, 20 Jugendliche (13 bis 15 Jahre), 25.07. – 05.08.2008, 5 Betreuer
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 16.000,00 €. In der Kostenstelle 06.36.04.5331 stehen für das Ferienhilfswerk 17. 900,00 € zur Verfügung.
Entsprechend der durch die jeweiligen Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses festgelegten Verfahrensweisen geschieht die Staffelung der Teilnehmerbeiträge in Anlehnung an § 20 SGB II und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen über den Inhalt und Aufbau der Regelsätze. Die Höhe der Teilnehmerbeiträge entspricht der Regelung der Vorjahre. Somit ergibt sich folgende Beitragsstaffelung:
Tarifgruppe I:
Für Teilnehmer aus Familien, die aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII haben oder deren Familienerwerbseinkommen den um 10 % erhöhten Regelsatz gem. § 20 SGB II für den Haushaltsvorstand 381,70 €, für Haushaltsangehörige von Beginn des 15. Lebensjahres 305,80 € und für Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 228,80 € nicht übersteigt, wird ein Kostenbeitrag von 80,00 € erhoben.
Tarifgruppe II:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 763,40 € (zweifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Haushaltsangehörige ab 15 Jahre 305,80 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 228,80 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 185,00 €.
Tarifgruppe III:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.145,10 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Haushaltsangehörige ab 15 Jahre 305,80 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 228,80 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 225,00 €.
Tarifgruppe IV:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.145,10 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Haushaltsangehörige ab 15 Jahre 305,80 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 228,80 € übersteigt, beträgt die Eigenleistung 270,00 €.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Budgets des Jugendamtes. Den Kosten in Höhe von 16.000,00 € stehen Einnahmen in Höhe von 8.000,00 € gegenüber.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Preising |
Sachgebietsleiter Kortendiek |