hier: 13. Änderung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 13. Änderung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bergkamen) so, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1. Überprüfung des
Allgemeininteresses
(öffentlicher Anteil an
den Kosten der Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege
und Plätze)
Nach
der im Jahr 1997 erfolgten Abschaffung eines festen Prozentsatzes (25 %) an den
Kosten der Straßenreinigung wurde die Ermittlung des öffentlichen Anteils in
das Ermessen des Satzungsgebers gestellt. Bei der Stadt Bergkamen wurde seit
diesem Zeitpunkt der öffentliche Anteil als Anteil der Straßenflächen der
überörtlichen Straßen an den gesamt zu reinigenden Straßenflächen ermittelt.
Diese Art der Ermittlung wurde in den jüngsten Urteilen des OVG Münster
bestätigt.
Im Zuge der Ermittlung der Wertansätze für die Straßen, Wege und Plätze in der
Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen wurden die Fahrbahnflächen gemäß Straßen-
und Wegegesetz NRW vermessen.
Diese Daten dienen als Grundlage für die Kontrolle des bisher verwandten
öffentlichen Anteils von 18,13 %.
Der für 2008 anzuwendende öffentliche Anteil an den Kosten der öffentlichen
Straßenreinigung und des Winterdienstes wird mit 22,81 % festgestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Anteil als Gebühren mindernd in der
Kalkulation zu berücksichtigen.
2. Gebührenkalkulation
2.1 Kalkulationszeitraum
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW kann der Gebührenkalkulation ein Zeitraum von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Kalkulationszeitraum auf ein Jahr festzulegen.
2.2 Gewinn und Verlustvortrag gemäß KAG
NRW
Die Betriebsabrechnung 2006 schließt für den Bereich
- der Straßenreinigung mit einem Defizit von 28.143,00 € (Vorjahr: Gewinn 1.239,00 €),
- des Winterdienstes mit einem Defizit von 14.478,00 € (Vorjahr: 46.018,00 €)
ab.
Die Verwaltung schlägt vor, die Defizite in vollem Umfang als Gebühren erhöhend in die Kalkulation einzustellen.
2.3 Wesentliche Einflussfaktoren bei der
Kostenentwicklung
Wie schon im Bereich der
Abfallentsorgung zeigt sich auch hier die extreme Entwicklung der Dieselpreise,
ebenso wurden hier die Full-Service-Verträge (Wartungsverträge für Fahrzeuge
und Reparatur) angepasst.
Die gestiegenen kalkulatorischen Kosten sind auf den geplanten Kauf einer neuen
Großkehrmaschine zurückzuführen.
Angesichts der vollen Verlustverrechnung bei der Straßenreinigung erhöhen sich
die gebührenrelevanten Kosten, während im Bereich des Winterdienstes durch
einen geringeren Verlustvortrag die gebührenrelevanten Kosten sinken.
2.4 Ergebnis
Bedingt durch die dargelegten Faktoren steigen die durch Gebühren zu
deckenden Kosten für die Straßenreinigung im Vergleich zum Vorjahr um rd.
54.000,00 €, im Bereich des Winterdienstes ist ein Rückgang der durch Gebühren
zu deckenden Kosten in Höhe von rd. 28.000,00 € zu verzeichnen.
2.4.1 Gebühren für die Straßenreinigung
Die nachfolgende Gebührenkalkulation führt zu einem Gebührensatz von 1,39 € je Meter.
Dieses entspricht einer Steigerung gegenüber dem
Gebührensatz von 2007 von 40,40 % (= 0,40 €).
2.4.2 Gebühren für den Winterdienst
Aufgrund der Kalkulation
ergeben sich folgende Gebührensätze:
Straße |
2008 |
2007 |
Veränderung |
Priorität 1 |
0,91 € |
1,14 € |
./. 20,18 % |
Priorität 2 |
0,91 € |
1,14 € |
./. 20,18 % |
Priorität 3 |
0,68 € |
0,86 € |
./. 20,93 % |
2.4.3 Gesamtgebühren
Straßenreinigung/Winterdienst
In der Regel werden die Gebührenpflichtigen sowohl zu Straßenreinigungs-
als auch zu Winterdienstgebühren herangezogen.
Über beide Gebührenarten ergeben sich je Veranlagungsmeter folgende
Veränderungen:
Straße |
alt |
neu7 |
Veränderung |
Priorität 1 |
2,13 € |
2,30 € |
+ 7,98 % |
Priorität 2 |
2,13 € |
2,30 € |
+ 7,98 % |
Priorität 3 |
1,85 € |
2,07 € |
+ 11,89 % |
3.
Gebührenbedarfsermittlung
3.1 Personalkosten
3.1.1 Personalkosten
Einsatzleitung 9.798,00 €
Die Einsatzplanung von
Personal und Fahrzeugen wird von Personen (anteilig) des
Baubetriebshofes wahrgenommen.
3.1.2 Kosten
des Büroarbeitsplatzes 3.120,00 €
Wie schon in der Kalkulation für
die Abfallbeseitigung kommen die Pauschalansätze lt. KGSt-Bericht 6/2005 zu
Anwendung.
3.1.3 Personalkosten
Fahrer 77.596,00 €
Für die beiden Kehrmaschinen sind zwei Fahrer vom Baubetriebshof an den EBB
übergeleitet worden.
3.1.4 Kosten
des Arbeitsplatzes 7.760,00 €
Nach KGSt können für Nicht-Büroarbeitsplätze 10 % der Personalkosten für
die Abgeltung von z. B. Dienstkleidung, Kosten für Sozialräume etc.
berücksichtigt werden.
3.2 Kalkulatorische Abschreibungen
3.2.1 Kehrmaschinen 38.164,00 €
Für
die Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen werden die Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten zuzüglich Indizes zugrunde gelegt.
3.2.2 Zusatzgeräte
im Winterdienst 3.070,00 €
Gleiches gilt für die Zusatzgeräte im Winterdienst.
3.3 Kalkulatorische
Zinsen 9.737,00 €
Für die Ermittlung der Zinsen der Wirtschaftsgüter unter 2. werden die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Basis berücksichtigt. Der Zinssatz
beträgt 6,5 %.
3.4 Sonstige Kosten
3.4.1 Unterhaltung
Kehrmaschinen 88.878,00 €
Es
werden fixe Kosten berücksichtigt wie TÜV-Gebühren und Versicherungen.
Weiterhin finden Kraftstoffverbrauch und die Full-Service-Verträge hier ihren
Niederschlag.
3.4.2 Unterhaltung
Zusatzgeräte Winterdienst 2.000,00 €
Auch hier handelt es sich um Erfahrungswerte.
3.4.3 Kosten
des Winterdienstes 35.710,00 €
Für die Fahrzeuge sind im Winter besondere Aufsätze notwendig, die zurzeit
geleast sind. Hierfür sind Leasinggebühren zu zahlen. Für die Einsatzplanung
werden Angaben des Wetterdienstes benötigt.
Des Weiteren wird der Ankauf von Streumitteln berücksichtigt.
3.4.4 Deponierung
von Straßenkehricht 21.800,00 €
Für die Entsorgung von Straßenkehricht nicht nur von den öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen, sondern auch von Schulhöfen und sonstigen nicht
gewidmeten Flächen werden rund 550 t einer Entsorgung zugeführt.
3.5 Leitungskosten
EBB 30.503,00 €
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter,
Buchhaltung, Rechnungsprüfung und Zahlung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen
inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof (Mietereinbauten) an.
Die Verteilung der Gesamtsumme erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
Die Verteilung der Gesamtverwaltungskosten richtet sich nach den zu
vertretenden Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes.
3.6 Aufteilung
der Kosten der Straßenreinigung
Die hier ausgewiesenen Gesamtkosten der Straßenreinigung beinhalten auch
Kosten, die für die Reinigung von nicht gewidmeten Flächen entstehen.
Über die Straßenreinigungsgebühren dürfen aber nur die Kosten finanziert
werden, die für die Reinigung der gewidmeten Straßen, Wege und Plätze
entstehen.
Die Aufteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Kehrmaschinen für die
unterschiedlichen Bereiche.
3.7 Leistungen
des Baubetriebshofes 91.736,00 €
Die Reinigung der Fußgängerzone und des Bereichs des Busbahnhofes sind
überwiegend manuell vorzunehmen. Das notwendige Personal (800 Std.) sowie die
benötigte Ausrüstung wird vom Baubetriebshof in Anspruch genommen.
Für die Winterwartung werden ebenfalls weiterhin das Personal (1.200 Std.) des
Baubetriebshofes sowie die notwendigen Fahrzeuge in Anspruch genommen.
3.8 Öffentlicher
Anteil
Die Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes
belaufen sich ohne die Kosten der Verwaltung auf
- Straßenreinigung 181.239,00 €
- Winterdienst 102.419,00 €
Diese Kosten dürfen jedoch nicht komplett auf die Grundstückseigentümer
umgelegt werden, da die Allgemeinheit einen Teil der Kosten zu tragen hat, wie
z. B. die Beseitigung der Verschmutzung durch den Durchgangsverkehr.
Daher wird bei der Stadt Bergkamen der öffentliche Anteil anhand der zu
reinigenden Straßenflächen für überörtliche Straßen an den gesamt zu
reinigenden Straßenflächen gemessen; der Anteil beträgt nach Neuberechnung
22,81 %.
Den dann durch Gebühren zu deckenden Kosten sind die Kosten der Verwaltung
hinzuzurechnen.
3.9
Kosten der Verwaltung
3.9.1 Kosten
der Verwaltung - Personal - 30.484,00 €
Der
EntsorgungsBetriebBergkamen nimmt Personalleistungen der Verwaltung in
Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen und Versenden der
Gebührenbescheide, der Stadtkasse oder des Umweltamtes.
3.9.2
Kosten der Verwaltung - sächlich - 3.053,00
€
Mit diesem Betrag sind Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern
(s. o.) für die Beschäftigung mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst
entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
Die Umlage der Verwaltungskosten erfolgt je zur Hälfte auf die Straßenreinigung
und den Winterdienst, da die Anzahl der Veranlagungen identisch ist.
3.10
Gewinn- bzw. Verlustvortrag 2006
Gemäß
den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Defizite 2006 im Bereich der
Straßenreinigung (28.143,00 €) und im Bereich des Winterdienstes (14.474,00 €) Gebühren
erhöhend berücksichtigt.
Es ergeben sich somit durch Gebühren zu deckende Kosten für
- die Straßenreinigung 184.812,00 €
- den Winterdienst 110.360,00 €
4.
Kalkulation
4.1
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren
Insgesamt
sind 132.593 Meter zu veranlagen. Bei Division der Kosten (184.812,00 €) durch
die Veranlagungsmeter ergibt sich ein Gebührensatz von 1,3938 €.
Der Gebührensatz sollte auf 1,39 € gerundet und festgesetzt werden.
4.2
Kalkulation der Winterdienstgebühren
Um den unterschiedlichen Vorteil der
erhaltenen Leistung darstellen zu können, bedient man sich der
Äquivalenzziffernrechnung.
Die Winterdienstleistungen der Prioritäten 1 und 2 erfolgen in gleichem Umfang
und werden mit der Äquivalenzziffer 1 bewertet.
Die Winterdienstleistung der Priorität 3 umfasst einen geringeren Umfang und
wird mit der Ziffer 0,75 berücksichtigt. Damit ist sichergestellt, dass
Anlieger der Straßen mit der Priorität 3 auch einen Anteil an den so genannten
Vorhaltekosten (Abschreibungen, Zinsen, Leasinggebühren etc.), die unabhängig
von einem tatsächlichen Winterdienst anfallen, mittragen.
4.3
Nach Anwendung der Äquivalenzziffernrechnung ergibt sich
ein gewichteter Gebührensatz von 0,9112 €.
Für die unterschiedlichen Prioritäten sollten die Gebührensätze wie folgt
festgesetzt werden:
Priorität 1 0,91 €
Priorität 2 0,91 €
Priorität 3 0,68 €
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Overhage |
Sachbearbeiterin Gläser |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |