Betreff
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
hier: 13. Änderung
Vorlage
9/1118
Aktenzeichen
22.60.30 gl-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 13. Änderung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bergkamen) so, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

 

1.             Überprüfung des Allgemeininteresses
            (öffentlicher Anteil an den Kosten der Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege

            und Plätze)

 

Nach der im Jahr 1997 erfolgten Abschaffung eines festen Prozentsatzes (25 %) an den Kosten der Straßenreinigung wurde die Ermittlung des öffentlichen Anteils in das Ermessen des Satzungsgebers gestellt. Bei der Stadt Bergkamen wurde seit diesem Zeitpunkt der öffentliche Anteil als Anteil der Straßenflächen der überörtlichen Straßen an den gesamt zu reinigenden Straßenflächen ermittelt. Diese Art der Ermittlung wurde in den jüngsten Urteilen des OVG Münster bestätigt.

Im Zuge der Ermittlung der Wertansätze für die Straßen, Wege und Plätze in der Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen wurden die Fahrbahnflächen gemäß Straßen- und Wegegesetz NRW vermessen.

Diese Daten dienen als Grundlage für die Kontrolle des bisher verwandten öffentlichen Anteils von 18,13 %.

Der für 2008 anzuwendende öffentliche Anteil an den Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes wird mit 22,81 % festgestellt.

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Anteil als Gebühren mindernd in der Kalkulation zu berücksichtigen.    

 

 

2.             Gebührenkalkulation

 

2.1             Kalkulationszeitraum

 

Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW kann der Gebührenkalkulation ein Zeitraum von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Kalkulationszeitraum auf ein Jahr festzulegen.

 

2.2             Gewinn und Verlustvortrag gemäß KAG NRW

 

Die Betriebsabrechnung 2006 schließt für den Bereich

 

- der Straßenreinigung mit einem Defizit von 28.143,00 € (Vorjahr: Gewinn 1.239,00 €),

 

- des Winterdienstes mit einem Defizit von 14.478,00 € (Vorjahr: 46.018,00 €)

 

ab.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Defizite in vollem Umfang als Gebühren erhöhend in die Kalkulation einzustellen.


 

2.3            Wesentliche Einflussfaktoren bei der Kostenentwicklung

 

     Wie schon im Bereich der Abfallentsorgung zeigt sich auch hier die extreme Entwicklung der Dieselpreise, ebenso wurden hier die Full-Service-Verträge (Wartungsverträge für Fahrzeuge und Reparatur) angepasst.

Die gestiegenen kalkulatorischen Kosten sind auf den geplanten Kauf einer neuen Großkehrmaschine zurückzuführen.

Angesichts der vollen Verlustverrechnung bei der Straßenreinigung erhöhen sich die gebührenrelevanten Kosten, während im Bereich des Winterdienstes durch einen geringeren Verlustvortrag die gebührenrelevanten Kosten sinken.

2.4 Ergebnis

Bedingt durch die dargelegten Faktoren steigen die durch Gebühren zu deckenden Kosten für die Straßenreinigung im Vergleich zum Vorjahr um rd. 54.000,00 €, im Bereich des Winterdienstes ist ein Rückgang der durch Gebühren zu deckenden Kosten in Höhe von rd. 28.000,00 € zu verzeichnen.

 

2.4.1             Gebühren für die Straßenreinigung

 

Die nachfolgende Gebührenkalkulation führt zu einem Gebührensatz von 1,39 € je Meter.

 

Dieses entspricht einer Steigerung gegenüber dem Gebührensatz von 2007 von 40,40 % (= 0,40 €).

2.4.2            Gebühren für den Winterdienst

           
Aufgrund der Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:

Straße

2008

2007

Veränderung

Priorität 1

0,91 €

1,14 €

./.  20,18 %

Priorität 2

0,91 €

1,14 €

./.  20,18 %

Priorität 3

0,68 €

0,86 €

./.  20,93 %

 

2.4.3 Gesamtgebühren Straßenreinigung/Winterdienst

In der Regel werden die Gebührenpflichtigen sowohl zu Straßenreinigungs- als auch zu Winterdienstgebühren herangezogen.

Über beide Gebührenarten ergeben sich je Veranlagungsmeter folgende Veränderungen:

 

Straße

alt

neu7

Veränderung

Priorität 1

2,13 €

2,30 €

+    7,98 %

Priorität 2

2,13 €

2,30 €

+    7,98 %

Priorität 3

1,85 €

2,07 €

+  11,89 %

 

 


 

3.                  Gebührenbedarfsermittlung

3.1            Personalkosten

3.1.1            Personalkosten Einsatzleitung            9.798,00 €


            Die Einsatzplanung von Personal und Fahrzeugen wird von Personen (anteilig) des 

            Baubetriebshofes wahrgenommen.

3.1.2  Kosten des Büroarbeitsplatzes 3.120,00 €

    
Wie schon in der Kalkulation für die Abfallbeseitigung kommen die Pauschalansätze lt. KGSt-Bericht 6/2005 zu Anwendung.

3.1.3  Personalkosten Fahrer 77.596,00 €

Für die beiden Kehrmaschinen sind zwei Fahrer vom Baubetriebshof an den EBB übergeleitet worden.

3.1.4  Kosten des Arbeitsplatzes 7.760,00 €

Nach KGSt können für Nicht-Büroarbeitsplätze 10 % der Personalkosten für die Abgeltung von z. B. Dienstkleidung, Kosten für Sozialräume etc. berücksichtigt werden.


3.2        Kalkulatorische Abschreibungen

3.2.1 Kehrmaschinen 38.164,00 €

            Für die Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich Indizes zugrunde gelegt.

3.2.2 Zusatzgeräte im Winterdienst 3.070,00 €

Gleiches gilt für die Zusatzgeräte im Winterdienst.

 

 

3.3 Kalkulatorische Zinsen 9.737,00 €

Für die Ermittlung der Zinsen der Wirtschaftsgüter unter 2. werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Basis berücksichtigt. Der Zinssatz beträgt 6,5 %.


3.4       Sonstige Kosten

 

3.4.1 Unterhaltung Kehrmaschinen 88.878,00 € 

            Es werden fixe Kosten berücksichtigt wie TÜV-Gebühren und Versicherungen. Weiterhin finden Kraftstoffverbrauch und die Full-Service-Verträge hier ihren Niederschlag.

3.4.2 Unterhaltung Zusatzgeräte Winterdienst 2.000,00 €

Auch hier handelt es sich um Erfahrungswerte.

3.4.3  Kosten des Winterdienstes 35.710,00 €

Für die Fahrzeuge sind im Winter besondere Aufsätze notwendig, die zurzeit geleast sind. Hierfür sind Leasinggebühren zu zahlen. Für die Einsatzplanung werden Angaben des Wetterdienstes benötigt.

Des Weiteren wird der Ankauf von Streumitteln berücksichtigt.

3.4.4 Deponierung von Straßenkehricht 21.800,00 €

Für die Entsorgung von Straßenkehricht nicht nur von den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, sondern auch von Schulhöfen und sonstigen nicht gewidmeten Flächen werden rund 550 t einer Entsorgung zugeführt.

3.5 Leitungskosten EBB 30.503,00 €

Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungsprüfung und Zahlung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.

Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof (Mietereinbauten) an.

Die Verteilung der Gesamtsumme erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.

Die Verteilung der Gesamtverwaltungskosten richtet sich nach den zu vertretenden Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes.


3.6 Aufteilung der Kosten der Straßenreinigung

Die hier ausgewiesenen Gesamtkosten der Straßenreinigung beinhalten auch Kosten, die für die Reinigung von nicht gewidmeten Flächen entstehen.

Über die Straßenreinigungsgebühren dürfen aber nur die Kosten finanziert werden, die für die Reinigung der gewidmeten Straßen, Wege und Plätze entstehen.

Die Aufteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Kehrmaschinen für die unterschiedlichen Bereiche.


3.7 Leistungen des Baubetriebshofes 91.736,00 €

Die Reinigung der Fußgängerzone und des Bereichs des Busbahnhofes sind überwiegend manuell vorzunehmen. Das notwendige Personal (800 Std.) sowie die benötigte Ausrüstung wird vom Baubetriebshof in Anspruch genommen.

Für die Winterwartung werden ebenfalls weiterhin das Personal (1.200 Std.) des Baubetriebshofes sowie die notwendigen Fahrzeuge in Anspruch genommen.


3.8 Öffentlicher Anteil

Die Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes belaufen sich ohne die Kosten der Verwaltung auf

- Straßenreinigung 181.239,00 €
- Winterdienst 102.419,00 €

Diese Kosten dürfen jedoch nicht komplett auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden, da die Allgemeinheit einen Teil der Kosten zu tragen hat, wie z. B. die Beseitigung der Verschmutzung durch den Durchgangsverkehr.

Daher wird bei der Stadt Bergkamen der öffentliche Anteil anhand der zu reinigenden Straßenflächen für überörtliche Straßen an den gesamt zu reinigenden Straßenflächen gemessen; der Anteil beträgt nach Neuberechnung 22,81 %.

Den dann durch Gebühren zu deckenden Kosten sind die Kosten der Verwaltung hinzuzurechnen.

 

3.9              Kosten der Verwaltung

3.9.1  Kosten der Verwaltung - Personal - 30.484,00 €

            Der EntsorgungsBetriebBergkamen nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen und Versenden der Gebührenbescheide, der Stadtkasse oder des Umweltamtes.

3.9.2        Kosten der Verwaltung - sächlich -     3.053,00 €

Mit diesem Betrag sind Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern (s. o.) für die Beschäftigung mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst entstehen.

Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personenschlüsseln.

Die Umlage der Verwaltungskosten erfolgt je zur Hälfte auf die Straßenreinigung und den Winterdienst, da die Anzahl der Veranlagungen identisch ist.


3.10          Gewinn- bzw. Verlustvortrag 2006

Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Defizite 2006 im Bereich der Straßenreinigung (28.143,00 €) und im Bereich des Winterdienstes (14.474,00 €) Gebühren erhöhend berücksichtigt.



Es ergeben sich somit durch Gebühren zu deckende Kosten für

- die Straßenreinigung 184.812,00 €
- den Winterdienst 110.360,00 €

 

4.                  Kalkulation

4.1              Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren

Insgesamt sind 132.593 Meter zu veranlagen. Bei Division der Kosten (184.812,00 €) durch die Veranlagungsmeter ergibt sich ein Gebührensatz von 1,3938 €.

Der Gebührensatz sollte auf 1,39 € gerundet und festgesetzt werden.

4.2              Kalkulation der Winterdienstgebühren

      Um den unterschiedlichen Vorteil der erhaltenen Leistung darstellen zu können, bedient man sich der Äquivalenzziffernrechnung.

Die Winterdienstleistungen der Prioritäten 1 und 2 erfolgen in gleichem Umfang und werden mit der Äquivalenzziffer 1 bewertet.

Die Winterdienstleistung der Priorität 3 umfasst einen geringeren Umfang und wird mit der Ziffer 0,75 berücksichtigt. Damit ist sichergestellt, dass Anlieger der Straßen mit der Priorität 3 auch einen Anteil an den so genannten Vorhaltekosten (Abschreibungen, Zinsen, Leasinggebühren etc.), die unabhängig von einem tatsächlichen Winterdienst anfallen, mittragen.

4.3              Nach Anwendung der Äquivalenzziffernrechnung ergibt sich ein gewichteter Gebührensatz von 0,9112 €.

Für die unterschiedlichen Prioritäten sollten die Gebührensätze wie folgt festgesetzt werden:

Priorität 1 0,91 €
Priorität 2 0,91 €
Priorität 3 0,68 €




 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Overhage

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Gläser

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger