Betreff
Neufassung der Marktsatzung der Stadt Bergkamen
Vorlage
9/1107
Aktenzeichen
32.57.05.10 brü-ku
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die als Anlage 1 der Erstschrift der Niederschrift über beigefügte Satzung für die Märkte der Stadt Bergkamen (Marktsatzung).

 

Sachdarstellung

 

 

Die Märkte in Bergkamen gehören betriebswirtschaftlich gesehen zu den kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Bergkamen.

Dies bedeutet, dass die Gebührenkalkulation, welche das von den Marktbeschickern zu entrichtende Entgelt (Standgebühr) als Ergebnis hat, auf der einen Seite als Berechnungsgrundlage die durch den Marktbetrieb entstehenden Kosten und auf der anderen Seite die durch den Marktbetrieb eingenommenen Einnahmen berücksichtigt.

 

Diese Gebührenkalkulation ist jeweils für das nächste Wirtschaftsjahr durchzuführen. Dabei haben die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der zurückliegenden Jahre maßgeblichen Einfluss auf die Berechnung, d.h. die Verluste sind als Verlustvortrag und die Gewinne als Gewinnvortrag in die nächste Gebührenkalkulation einzustellen. So ist gewährleistet, dass die Märkte kostendeckend und ohne Gewinn veranstaltet werden.

Im Verlauf der letzten Jahre mussten allerdings die Standgebühren jährlich angehoben werden, weil die Planzahlen und die reale Finanzentwicklung immer weiter differierte.

 

Da es aus Sicht des Marktbetreibers und vor allem aus Sicht  der Marktbeschicker sinnvoller ist, diese Tendenz umzukehren, wurde durch das Sachgebiet für Ordnungsangelegenheiten Ursachenforschung betrieben und festgestellt, dass mehrere Faktoren kumulierend zusammengetroffen sind und zu der insgesamten Verschlechterung geführt haben.

 

Ursache 1, Abfallentsorgung:

Gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 der Marktsatzung der Stadt Bergkamen haben die Marktbeschicker die Möglichkeit, die während des Verkaufes anfallenden Abfälle innerhalb der Verkaufsstände aufzubewahren und nach Ende der Marktzeit in die von der Stadt bereitgestellten Abfallbehälter zu entsorgen.

 

Diese Regelung ist als Serviceleistung der Stadt Bergkamen zu verstehen, grundsätzlich freiwillig und lediglich durch die Festschreibung in der zur Zeit geltenden Marktsatzung für die Stadt Bergkamen bindend. Abgesehen von der Tatsache, dass sich die tatsächlich entsorgten Mengen entgegen der kalkulierten Erhöhung um das vierfache erhöht haben, hat sich der Preis pro zu entsorgender Tonne Abfall um das doppelte der kalkulierten Erhöhung gesteigert. Diese Entwicklungen haben zu einem nicht kalkulierten Mehrbedarf geführt und hatten somit den größten Anteil am zusätzlichen Finanzbedarf.

 

Bei der Beobachtung des Entsorgungsverhaltens der Marktbeschicker konnte festgestellt werden, dass ca. 70 % der Markthändler die zur Verfügung gestellte Entsorgungsmöglichkeit nicht oder nur in sehr geringem Umfange nutzen,  da bei ihrem Warenangebot keine oder nur wenige Abfallmengen anfallen. Daraus resultiert, dass nahezu der gesamte Abfall (und damit auch die entstehenden Entsorgungskosten) von wenigen Markthändlern verursacht werden. Grund dafür ist insbesondere deren Einkaufsverhalten beim Großmarkt.

 

Diese deutliche Ungleichheit bei der Inanspruchnahme der Entsorgungsmöglichkeiten ist nicht mit dem jeweiligen Anteil eines Marktbeschickers im Rahmen seiner entrichteten Standgebühr zu vereinbaren, da eben alle Kosten in die Gebührenkalkulation einfließen und demzufolge anteilig von allen Marktbeschickern gleichermaßen über das Standgeld zu bezahlen sind.  Diese Ungleichheit ist nach Ansicht der Verwaltung nicht weiter hinzunehmen.

 

Da es sich, wie bereits Eingangs erwähnt, um eine freiwillige Bereitstellung der Müllgefäße handelt und auch auf Grund des z. Z. gültigen Kreislauf- und Wirtschaftsgesetzes Abfälle von Verpackungseinheiten an den Großhandel zurückzugeben sind, wird vorgeschlagen, § 10 der Marktsatzung der Stadt Bergkamen zu ändern. Zukünftig sollen die Markthändler verpflichtet sein, die im Laufe des Veranstaltungstages anfallende Abfälle in ihrem Verkaufsstand zu sammeln, aufzubewahren und nach Ende der Veranstaltung mitzunehmen, um sie auf eigene Kosten zu entsorgen.

 

Ursache 2, Flächenberechnung:

Bereits seit mehreren Jahren wird nicht nur auf den Bergkamener Märkten sondern auf den Märkten allgemein festgestellt, dass das Kaufverhalten der Bürger nicht mehr dem Kaufverhalten von vor 2002 entspricht. Inwieweit dieses mit der Umstellung von DM auf Euro in Verbindung zu bringen ist mag dahingestellt sein. Fakt ist, dass in anderen Gemeinden die Märkte um ein Drittel und mehr verkleinert worden sind.

 

Eine Verkleinerung des Marktes in Bergkamen-Mitte ist nicht nötig. Jedoch können Flächen, die als Vorhalteflächen für  „fliegende Händler“ genutzt werden und Flächen die nicht mehr auf Grund anderer Nutzung dem Markt zur Verfügung stehen, aus dem bestehenden Konzept herausgerechnet werden.

 

Dabei handelt sich zum Einen um den Bereich der neugestalteten Imbissecke, von welcher die dort stehenden Stände entfernt wurden sind und nunmehr durch Bierzeltgarnituren, die zum Aufenthalt einladen, ersetzt wurden.

Zum Anderen handelt es sich um den Streifen vor der Bibliothek, welcher als Vorhalteplatz für „fliegende Händler“ genutzt wurde.

 

Diese Veränderungen finden in der eigentlichen Marktsatzung keinen Niederschlag und gehen lediglich als veränderte Größen in die Gebührenkalkulation für das Standgeld ein.

 

Ähnliche Überlegungen für den Samstagmarkt finden allerdings Niederschlag in der Marktsatzung, da dort die offizielle Marktfläche einzukürzen ist.  Das heißt, dass der bisherige Markt nicht mehr in dem Bereich vom Platz von Wieliczka bis zum Platz von Tasucu ausgewiesen wird, sondern erst am Herbert-Wehner-Platz (Platz von Gennevilliers) beginnt und wie bisher am Platz von Tasucu endet (vgl. Anlage 2 der Marktsatzung).

 

In diesem Bereich führt bislang die Verringerung der Verkaufsmeterlänge zu einem Einnahmeminus, welches sich auf Grund der weiterhin komplett berechneten Fläche nicht durch den tatsächlichen Marktbetrieb auffangen lässt.

 

Der gleiche Sachverhalt findet sich auch beim Freitagsmarkt in Oberaden, wo der Markt auf Wunsch der Marktbeschicker und der Kunden bereits vom Museumsplatz auf den Parkplatz vor dem Stadtmuseum verlagert worden ist.  Die bereitgehaltene Fläche auf dem Museumsplatz ist zu groß ist und es eignet sich der Parkplatz für einen kleinen überschaubaren Markt besser.

Hier wird die Ausweisung der Marktfläche und Verkaufslänge entsprechend verringert und damit dem Ist-Zustand angepasst (vgl. Anlage 3 der Marktsatzung).

 

Ursache 3, Marktverlegung / Feiertagsregelung:

In der derzeitigen Fassung des § 3 Abs. 1 Satz 2 der Marktsatzung wird festgelegt, dass bei dem Zusammenfall eines Feiertages nach dem Feiertagsgesetz mit einem Markttag der Wochenmarkt auf den Werktag davor, bzw. wenn es sich bei diesem ebenfalls um einen Feiertag handelt, auf den nachfolgenden Werktag verlegt wird.

 

Da die Marktbeschicker einen für sich schlüssigen und abgeschlossenen Wochenplan haben und auch an anderen Märkten teilnehmen, wurde im Verlauf der letzten Jahre festgestellt, dass in der Regel maximal die Hälfte der Marktbeschicker, die planmäßig am Donnerstag am Markt teilnehmen, am Mittwoch in Bergkamen erscheinen, da es sich für sie nicht lohnt, den laut ihrem Wochenplan angestammten Platz auf einem anderen Wochenmarkt für den verlegten Bergkamener Markt fallen zu lassen. Ein Großteil der Markthändler sind Barzahler, d. h., beim Fernbleiben des Marktes erzielt die Stadt keine oder nur ungenügende Einnahmen, zumal die Lücken in dieser Anzahl nicht durch fliegende Händler aufgefüllt werden können. Dieser Umstand und auch die Tatsache, dass diese Verlegungspraxis vielen Bergkamener Bürgern nicht bekannt ist und somit der Kundenstrom am verlegten Markttag ebenfalls sehr gering ist, führen dazu, dass sich das Einnahmedefizit weiterhin vergrößert und zum Marktdefizit beiträgt.

 

Die Verwaltung schlägt hier ebenfalls eine Änderung vor, wonach bei dem Zusammenfall eines Markttages mit einem Feiertag kein Markt mehr stattfindet.

 

Änderung Verkaufszeit

Weiterhin wird in § 3 Abs. 1 der Satzung die Verkaufszeit auf den Wochenmärkten ganzjährig für den Zeitraum von 7:30 bis 12:30 Uhr definiert.

Von Seiten der Verwaltung wurde durch entsprechende Kontrollen und Beobachtungen festgestellt, dass das Einkaufsverhalten der Marktbesucher dahingehend verschoben hat, dass gegen 12:30 Uhr noch reger Marktbetrieb herrscht. Hier wird von Seiten der Verwaltung die Verlängerung der Öffnungszeit um eine halbe Stunde auf Endzeit 13:00 Uhr vorgeschlagen.

 

Redaktionelle Änderung

Abschließend wird mitgeteilt, dass auf Grund der teilw. Umbenennungen der Straße „Am Wiehagen“  in „Pestalozzistraße“  und der Umbenennung der verschiedenen Plätze in die Namen der Partnerstädte, sowie der internen strukturellen Veränderungen des Bereiches Ordnungsangelegenheiten vom Rechts- und Ordnungsamt zum Bürgerbüro, redaktionelle Änderungen vorzunehmen sind.

 

Der Entwurf der neugefassten Marktsatzung ist Bestandteil dieser Vorlage.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Busch

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Brüggenthies

StA 30

 

 

 

 

Roreger