hier: 10. Änderung zur Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 10. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bergkamen so, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1. Situation
der kommunalen Friedhöfe und deren Einrichtungen
Nachdem mit Wirkung zum 01.01.2007 die Trauerhalle sowie die
Aufbahrungskabinen nicht mehr Bestandteil des kommunalen Bestattungswesens
sind, wurde das Jahr 2007 dazu genutzt, alternative Bestattungsformen zur
Attraktivitätssteigerung sowie weitere Möglichkeiten von Kostenersparnissen zu
ermitteln.
Um doppelte Ausführungen zu vermeiden, wird hierzu - auch hinsichtlich der
notwendigen Gebührenanpassungen bei 100%iger Kostendeckung - auf die
Erläuterungen der Drucksache 9/1054 für die Ratssitzung am 07.11.2007
verwiesen; die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
2.
Ergebnisse der Betriebsabrechnung 2006
Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG sind Gewinne innerhalb von drei
Jahren Gebühren mindernd einzusetzen, Verluste dagegen sollen Gebühren erhöhend
berücksichtigt werden.
In der Kalkulation der Gebühren 2006 wurden die Gebühren nicht mit einem
100%igen Kostendeckungsgrad festgesetzt. Als Beurteilungskriterium gilt daher
in der Betriebsabrechnung der festgesetzte Kostendeckungsgrad als Anteil an den
jeweiligen Kosten. Diesem Anteil werden die Erträge gegenübergestellt. Für das
Jahr 2006 wurden somit folgende Ergebnisse erzielt:
Erwerbsgebühren: Gewinn 8.885,00 €
Bestattungsgebühren: Verlust 4.557,00 €
Der Gewinn bei den Erwerbsgebühren ist gemäß den Bestimmungen des KAG NRW
Gebühren mindernd einzusetzen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Gewinn voll nach 2008 vorzutragen.
Bei den Verlusten besteht eine Wahlmöglichkeit. Die Verwaltung schlägt vor,
den Verlust bei den Bestattungsgebühren nicht in die Kalkulation einzustellen.
Bei der Bestattungsgebühr wird nicht eine jährlich wiederkehrende Gebühr
erhoben. Soweit dabei eine Unterdeckung entsteht, kann derjenige, zu dessen
Gunsten sich diese ausgewirkt hat, nicht mehr herangezogen werden. Vielmehr
müssen die Pflichtigen, die in den Folgejahren die Leistung in Anspruch nehmen,
die Verluste ausgleichen. Damit würde eine Ungleichbehandlung entstehen.
3.
Festlegung von Äquivalenzziffern
Die Äquivalenzziffernrechnung ist ein Kalkulationsverfahren für eng
verwandte Leistungen.
4.
Die Äquivalenzziffern sollen das Kostenverhältnis zwischen den einzelnen
Leistungen ausdrücken. Mit der Bildung von Äquivalenzziffern im
Friedhofsbereich (speziell bei den Erwerbsgebühren) soll ermöglicht werden, die
Vorteile, die einem Nutzungsberechtigten im Vergleich zu einer anderen
Nutzungsart erwachsen, darzustellen, um so eine gerechte Gebührenfestsetzung zu
ermöglichen.
Durch die Einführung neuer Bestattungsformen ist eine neue Ermittlung der
Äquivalenzziffern notwendig.
Die Äquivalenzziffern sind der Anlage 3 zu entnehmen.
Auch für die Bestattungsgebühren sind neue Äquivalenzziffern zu ermitteln.
Während eine Bestattung im Kinderrasengrab den gleichen Personalaufwand nach
sich zieht wie eine Kinderreihenbestattung, ist bei der Bestattung einer Urne
im Baumgrab damit zu rechnen, dass durch Verwurzelungen ein erhöhter Aufwand im
Vergleich zur Urnenbestattung notwendig ist. Hier wird mit einem Zeitaufwand
von 1,75 Std. (Urne 1,25 Std.) gerechnet.
Für Bestattungen im Schmetterlingsfeld wird ein Arbeitsaufwand von 1 Std.
angenommen.
Die Verwaltung schlägt vor, die genannten Äquivalenzziffern bei der
Gebührenermittlung zugrunde zu legen.
5.
Gegenüberstellung Gebühren 2007 und Gebühren 2008
In der nachfolgenden Gebührenbedarfsermittlung werden die voraussichtlichen
Kosten des Jahres 2008 sowie aus der Betriebsabrechnung 2006 abgeleitete
Fallzahlen für die Ermittlung der Gebührentarife mit 100%iger
Kostendeckung zugrunde gelegt.
Erwerbsgebühren |
Gebührentarif 2007 |
Gebührentarif 2008 |
Steigerung |
Wahlgrab |
1.400,00 € |
1.430,00 € |
+ 2,14 % |
Wahlgrab im Rasenfeld |
1.290,00 € |
1.300,00 € |
+ 0,78 % |
Reihengrab |
840,00 € |
855,00 € |
+ 1,79 % |
Urnenwahlgrab |
1.065,00 € |
1.090.00 € |
+ 2,35 % |
Urnenreihengrab |
500,00 € |
510,00 € |
+ 2,00 % |
Urnenwahlgrab im Rasenfeld |
950,00 € |
960,00 € |
+ 1,05 % |
Kindergrab |
630,00 € |
640,00 € |
+ 1,59 % |
Reihenrasen und anonym |
775,00 € |
790,00 € |
+ 1,94 % |
Urnenrasen und anonym |
440,00 € |
450,00 € |
+ 2,27 % |
Streufeld |
250,00 € |
255,00 € |
+ 2,00 % |
Urnenbaumgrab |
- |
510,00 € |
- |
Kindergrab im Rasenfeld |
- |
580,00 € |
- |
Schmetterlingsfeld |
- |
310,00 € |
- |
Urnenfamiliengrab |
- |
1.215,00 € |
- |
|
|
Bestattungsgebühren |
Gebührentarif 2007 |
Gebührentarif 2008 |
Steigerung |
Wahlgrab |
670,00 € |
760,00 € |
+ 13,43 % |
Reihengrab |
490,00 € |
580,00 € |
+ 18,37 % |
Urnengrab |
100,00 € |
115,00 € |
+ 15,00 % |
Kindergrab |
215,00 € |
255,00 € |
+ 18,60 % |
Urnenbaumgrab |
- |
160,00 € |
|
Schmetterlingsfeld |
- |
90,00 € |
|
5. Kalkulation 2008
5.1 Kalkulationszeitraum
Der Kalkulationszeitraum für
die Friedhofsgebühren beträgt ein Jahr.
5.2 Ermittlung des Gebührenbedarfes
5.2.1 Allgemeines
Im Rahmen des NKF sind viele Ausgabehaushaltsstellen zu so genannten Konten zusammengefasst worden.
Werden in die Kalkulation Kosten übernommen, deren Höhe
mit dem Betrag des NKF-Kontos übereinstimmt, so sind diese mit der Kontonummer
und der Kontenbezeichnung in der Kalkulation kenntlich gemacht.
Bei der Zusammenfassung mehrerer NKF-Konten erscheint nur der Oberbegriff.
Die kalkulatorischen Kosten können keinem NKF-Konto zugeordnet werden.
5.2.2 Personalkosten 75.230,00 €
Bei den Personalkosten der Verwaltung werden alle Personen berücksichtigt,
die für die Friedhöfe ganz oder teilweise tätig sind.
Bei den Kosten, die dem Erwerb zugeordnet sind, handelt es sich um Kosten für
geringfügig Beschäftigte, die auf den Friedhöfen einen Schließ- und Wachdienst
durchführen.
Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten des Jahres
2008 einschließlich der Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen
5.2.3 Unterhaltung
der Grundstücke und baulichen Anlagen 3.000,00
€
Für die verbleibenden, dem Friedhofszweck dienenden Gebäude und Anlagen
wird mit Instandhaltungskosten in o. g. Höhe gerechnet. Die Verteilung erfolgt
anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.
5.2.4 Unterhaltung
der sonstigen unbebauten Grundstücke 70.200,00
€
Dieses Konto beinhaltet folgende Kosten:
- Unterhaltung der Friedhofsanlagen 50.000,00 €
- Ersatzbeschaffung Anlagen 7.700,00 €
- Bergschadensbeseitigung 8.500,00 €
Diese Kosten werden dem Erwerb zugeordnet.
- Unterhaltung der Kriegsgräber 4.000,00 €
5.2.5 Erstattungen an Sondervermögen 66.214,00 €
Diese Kostenposition beinhaltet die Erstattung von Kosten für die Entsorgung
von Abfällen auf den Friedhöfen. Die Erstattung erfolgt an den EBB. Als Aufwand
werden 57.714,00 € für die Entsorgung folgender Mengen berücksichtigt:
Deponierung Grünschnitt: 180 t
Deponierung Sonstiges 120 t
Verbrennung 165 t
Weiterhin wird damit gerechnet, dass seitens des EBB 8.500,00 € für maschinelle
Reinigungsleistungen der Friedhofsanlagen berechnet werden.
5.2.6 Bewirtschaftung
der Grundstücke 16.319,00 €
Hierunter zusammengefasst sind Kosten für Strom, Wasser und Versicherungen
für die Friedhofsanlagen sowie Reinigungskosten für den angemieteten
Sozialtrakt.
5.2.7 Besondere
Aufwendungen für Beschäftigte 750,00 €
Die Aufwendungen für Dienst- und Schutzkleidung werden nach den
voraussichtlichen Arbeitsstunden auf die Kostenträger verteilt.
5.2.8 Mieten
und Pachten 7.054,00 €
Nach dem Verkauf der Gebäude am Hauptfriedhof ist für die Beschäftigten, die
auf dem Hauptfriedhof arbeiten, der Sozialtrakt zurückgemietet worden. Die
erwarteten Kosten beinhalten die Kaltmiete sowie Nebenkosten.
5.2.9 Geschäftsaufwendungen 900,00 €
Hierbei handelt es sich um Kosten für Porto, Telefon sowie Dienstreisen,
die zunächst dem Kostenträger Verwaltung zugerechnet werden.
5.2.10 Übrige
sonstige Aufwendungen 250,00 €
Aus diesem Konto werden die Beiträge für die Kriegsgräberfürsorge
beglichen.
5.2.11 Aufwendungen
BBH 204.435,00 €
Der Baubetriebshof übernimmt im Wesentlichen die mit der
Bestattungsgebühr bzw. Erwerbsgebühr abzugeltenden Leistungen.
Für die zu erwartenden Bestattungen werden 878,75 Std. berücksichtigt.
Für die Pflege der Kriegsgräber wird von einem Personalaufwand von 300 Std.
ausgegangen.
Die Pflegeleistungen sind zunächst auf 3.550 Std. beschränkt.
Jede Personalstunde wird seitens des Baubetriebshofes mit
36,00 € berechnet. An Fahrzeugkosten werden voraussichtlich 45.000,00 €
entstehen. Die Aufteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.
5.3.12 Interne Leistungsbeziehung 8.409,00 €
Verwaltungskostenbeitrag
Mit diesem Verwaltungskostenbeitrag sind die Kosten zu begleichen, die in den Fachämtern für die Beschäftigung mit den Friedhöfen entstehen. Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personalschlüsseln auf Basis der Betriebsabrechnung 2006.
5.2.13 Kalkulatorische
Kosten
- |
Abschreibungen |
18.941,00 € |
- |
Zinsen |
84.144,00 € |
Basis
für die Abschreibungen und Zinsen ist der Anschaffungswert; als
Verzinsung wird ein Zinssatz von 5 % berücksichtigt.
5.2.14 Ermittlung der Kostenstellenumlage Verwaltung 77.855,00 €
Die Verteilung dieser Kosten erfolgt anhand der in der Verwaltung zu
bearbeitenden Fallzahlen.
5.2.15 Öffentlicher Anteil 175.163,00
€
Mit Ratsbeschluss vom 07.11.2007 wurde der öffentliche Anteil aufgrund des
Parkcharakters des Hauptfriedhofes auf 40 % angehoben.
5.2.16 Gewinnvortrag 2006 8.885,00
€
Wie schon erwähnt, sind Gewinne aus Betriebsabrechnungen Gebühren mindernd
einzusetzen.
6. Gebührenkalkulation
6.1 Kriegsgräber
Kosten: 26.412,00 €
Für die Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber erhält die Stadt Bergkamen
einen Zuschuss in Höhe von 9.432,00 €. Der Differenzbetrag von 16.980,00 € kann
durch die Erhöhung des öffentlichen Anteils erreicht werden, da die Pflege der
Kriegsgräber im öffentlichen Interesse liegt.
6.2. Erwerbsgebühren
Kosten: 253.859,00 €
Die Ermittlung der Gebühr erfolgt mit Hilfe von Äquivalenzziffern (Anlage
3).
Bei der zu berücksichtigenden Anzahl an Erwerben wird von Erfahrungswerten
ausgegangen.
Die Kalkulation 2008 berücksichtigt folgende Fallzahlen und führt zu folgenden kostendeckenden
Gebühren:
|
Anzahl Erwerbe |
Gebühr 2008 |
Wahlgrab |
65 |
1.430,00 € |
Wahlgrab im Rasen |
8 |
1.300,00 € |
Reihengrab |
28 |
855,00 € |
Urnenwahlgrab |
60 |
1.090,00 € |
Urnenreihengrab, Baumgrab |
30 |
510,00 € |
Urnenwahlgrab im Rasen |
8 |
960,00 € |
Kindergrab |
1 |
640,00 € |
Reihenrasen und anonym |
15 |
790,00 € |
Urnenrasen und anonym |
55 |
450,00 € |
Streufeld |
1 |
255,00 € |
Kindergrab im Rasenfeld |
1 |
580,00 € |
Schmetterlingsfeld |
2 |
310,00 € |
Urnenfamiliengrab |
2 |
1.215,00 € |
6.3 Bestattungsgebühren
Kosten: 81.207,00 €
Der Stundenaufwand beträgt bei einer Bestattung im Wahlgrab 8,25 Std., im
Reihengrab 6,25 Std., im Urnengrab 1,25 Std., im Kindergrab 2,75 Std., im
Baumgrab 1,75 Std. und im Schmetterlingsfeld 1,00 Std.
Um bei der Ermittlung der Gebühr den unterschiedlichen Zeitanfall zu
berücksichtigen, werden Äquivalenzziffern vergeben, die dem Zeitaufwand
entsprechen.
Die Kalkulation ergibt folgende kostendeckende Gebühren:
|
Gebühr 2008 |
Wahlgrab |
760,00 € |
Reihengrab |
580,00 € |
Urnengrab |
115,00 € |
Kindergrab |
255,00 € |
Baumgrab |
160,00 € |
Schmetterlingsfeld |
90,00 € |
6.4 Gebühren für sonstige Verwaltungsleistungen
Kosten: 10.321,00 €
Im Durchschnitt ist von 180 Fällen von sonstigen Verwaltungsleistungen
auszugehen:
Art
der Leistung |
Anzahl |
Äquivalenzziffer |
Rechnungseinheit |
Betrag |
Gebühr |
Grabmäler |
160 |
4 |
640,00 |
15,4045 € |
61,50 € |
Gewerbe |
20 |
1,5 |
30,00 |
15.4045 € |
23,00 € |
|
|
|
670,00 |
|
|
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Overhage |
Sachbearbeiterin Gläser |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |