Betreff
Friedhöfe
hier: 10. Änderung zur Gebührensatzung
Vorlage
9/1104
Aktenzeichen
2.60.50 gl-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 10. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bergkamen so, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

 

1. Situation der kommunalen Friedhöfe und deren Einrichtungen

Nachdem mit Wirkung zum 01.01.2007 die Trauerhalle sowie die Aufbahrungskabinen nicht mehr Bestandteil des kommunalen Bestattungswesens sind, wurde das Jahr 2007 dazu genutzt, alternative Bestattungsformen zur Attraktivitätssteigerung sowie weitere Möglichkeiten von Kostenersparnissen zu ermitteln.

Um doppelte Ausführungen zu vermeiden, wird hierzu - auch hinsichtlich der notwendigen Gebührenanpassungen bei 100%iger Kostendeckung - auf die Erläuterungen der Drucksache 9/1054 für die Ratssitzung am 07.11.2007 verwiesen; die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

       

2.                       Ergebnisse der Betriebsabrechnung 2006

Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG sind Gewinne innerhalb von drei Jahren Gebühren mindernd einzusetzen, Verluste dagegen sollen Gebühren erhöhend berücksichtigt werden.

In der Kalkulation der Gebühren 2006 wurden die Gebühren nicht mit einem 100%igen Kostendeckungsgrad festgesetzt. Als Beurteilungskriterium gilt daher in der Betriebsabrechnung der festgesetzte Kostendeckungsgrad als Anteil an den jeweiligen Kosten. Diesem Anteil werden die Erträge gegenübergestellt. Für das Jahr 2006 wurden somit folgende Ergebnisse erzielt:

Erwerbsgebühren:          Gewinn          8.885,00 €
Bestattungsgebühren:          Verlust          4.557,00 €

Der Gewinn bei den Erwerbsgebühren ist gemäß den Bestimmungen des KAG NRW Gebühren mindernd einzusetzen.

Die Verwaltung schlägt vor, den Gewinn voll nach 2008 vorzutragen.

Bei den Verlusten besteht eine Wahlmöglichkeit. Die Verwaltung schlägt vor, den Verlust bei den Bestattungsgebühren nicht in die Kalkulation einzustellen.

Bei der Bestattungsgebühr wird nicht eine jährlich wiederkehrende Gebühr erhoben. Soweit dabei eine Unterdeckung entsteht, kann derjenige, zu dessen Gunsten sich diese ausgewirkt hat, nicht mehr herangezogen werden. Vielmehr müssen die Pflichtigen, die in den Folgejahren die Leistung in Anspruch nehmen, die Verluste ausgleichen. Damit würde eine Ungleichbehandlung entstehen.


3.                       Festlegung von Äquivalenzziffern

Die Äquivalenzziffernrechnung ist ein Kalkulationsverfahren für eng verwandte Leistungen.


4.                      
Die Äquivalenzziffern sollen das Kostenverhältnis zwischen den einzelnen Leistungen ausdrücken. Mit der Bildung von Äquivalenzziffern im Friedhofsbereich (speziell bei den Erwerbsgebühren) soll ermöglicht werden, die Vorteile, die einem Nutzungsberechtigten im Vergleich zu einer anderen Nutzungsart erwachsen, darzustellen, um so eine gerechte Gebührenfestsetzung zu ermöglichen.

Durch die Einführung neuer Bestattungsformen ist eine neue Ermittlung der Äquivalenzziffern notwendig.

Die Äquivalenzziffern sind der Anlage 3 zu entnehmen.

Auch für die Bestattungsgebühren sind neue Äquivalenzziffern zu ermitteln.

Während eine Bestattung im Kinderrasengrab den gleichen Personalaufwand nach sich zieht wie eine Kinderreihenbestattung, ist bei der Bestattung einer Urne im Baumgrab damit zu rechnen, dass durch Verwurzelungen ein erhöhter Aufwand im Vergleich zur Urnenbestattung notwendig ist. Hier wird mit einem Zeitaufwand von 1,75 Std. (Urne 1,25 Std.) gerechnet.

Für Bestattungen im Schmetterlingsfeld wird ein Arbeitsaufwand von 1 Std. angenommen.

Die Verwaltung schlägt vor, die genannten Äquivalenzziffern bei der Gebührenermittlung zugrunde zu legen.


5.                       Gegenüberstellung Gebühren 2007 und Gebühren 2008

In der nachfolgenden Gebührenbedarfsermittlung werden die voraussichtlichen Kosten des Jahres 2008 sowie aus der Betriebsabrechnung 2006 abgeleitete Fallzahlen für die Ermittlung der Gebührentarife mit 100%iger Kostendeckung zugrunde gelegt.

 

Erwerbsgebühren

Gebührentarif

2007

Gebührentarif

2008

Steigerung

Wahlgrab

1.400,00 €

1.430,00 €

+   2,14 %

Wahlgrab im Rasenfeld

1.290,00 €

1.300,00 €

+   0,78 %

Reihengrab

840,00 €

855,00 €

+   1,79 %

Urnenwahlgrab

1.065,00 €

1.090.00 €

+   2,35 %

Urnenreihengrab

500,00 €

510,00 €

+   2,00 %

Urnenwahlgrab im Rasenfeld

950,00 €

960,00 €

+   1,05 %

Kindergrab

630,00 €

640,00 €

+   1,59 %

Reihenrasen und anonym

775,00 €

790,00 €

+   1,94 %

Urnenrasen und anonym

440,00 €

450,00 €

+   2,27 %

Streufeld

250,00 €

255,00 €

+   2,00 %

Urnenbaumgrab

-

510,00 €

-

Kindergrab im Rasenfeld

-

580,00 €

-

Schmetterlingsfeld

-

310,00 €

-

Urnenfamiliengrab

-

1.215,00 €

-

 

 

 

 

 

Bestattungsgebühren

Gebührentarif

2007

Gebührentarif

2008

Steigerung

Wahlgrab

670,00 €

760,00 €

+  13,43 %

Reihengrab

490,00 €

580,00 €

+  18,37 %

Urnengrab

100,00 €

115,00 €

+  15,00 %

Kindergrab

215,00 €

255,00 €

+  18,60 %

Urnenbaumgrab

-

160,00 €

 

Schmetterlingsfeld

-

90,00 €

 

 

 

5.              Kalkulation 2008

5.1              Kalkulationszeitraum

              Der Kalkulationszeitraum für die Friedhofsgebühren beträgt ein Jahr.

5.2              Ermittlung des Gebührenbedarfes

5.2.1              Allgemeines

Im Rahmen des NKF sind viele Ausgabehaushaltsstellen zu so genannten Konten zusammengefasst worden.

 

Werden in die Kalkulation Kosten übernommen, deren Höhe mit dem Betrag des NKF-Kontos übereinstimmt, so sind diese mit der Kontonummer und der Kontenbezeichnung in der Kalkulation kenntlich gemacht.

Bei der Zusammenfassung mehrerer NKF-Konten erscheint nur der Oberbegriff.


Die kalkulatorischen Kosten können keinem NKF-Konto zugeordnet werden.


5.2.2              Personalkosten               75.230,00 €


Bei den Personalkosten der Verwaltung werden alle Personen berücksichtigt, die für die Friedhöfe ganz oder teilweise tätig sind.

Bei den Kosten, die dem Erwerb zugeordnet sind, handelt es sich um Kosten für geringfügig Beschäftigte, die auf den Friedhöfen einen Schließ- und Wachdienst durchführen.


Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten des Jahres 2008 einschließlich der Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen

 

5.2.3 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 3.000,00 €

Für die verbleibenden, dem Friedhofszweck dienenden Gebäude und Anlagen wird mit Instandhaltungskosten in o. g. Höhe gerechnet. Die Verteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.


5.2.4 Unterhaltung der sonstigen unbebauten Grundstücke 70.200,00 €

Dieses Konto beinhaltet folgende Kosten:

-     Unterhaltung der Friedhofsanlagen     50.000,00 €

-     Ersatzbeschaffung Anlagen     7.700,00 €

-     Bergschadensbeseitigung     8.500,00 €

                    
Diese Kosten werden dem Erwerb zugeordnet.

-     Unterhaltung der Kriegsgräber     4.000,00 €

             

5.2.5          Erstattungen an Sondervermögen          66.214,00 €

Diese Kostenposition beinhaltet die Erstattung von Kosten für die Entsorgung von Abfällen auf den Friedhöfen. Die Erstattung erfolgt an den EBB. Als Aufwand werden 57.714,00 € für die Entsorgung folgender Mengen berücksichtigt:

Deponierung Grünschnitt:          180 t
Deponierung Sonstiges          120 t
Verbrennung          165 t

Weiterhin wird damit gerechnet, dass seitens des EBB 8.500,00 € für maschinelle Reinigungsleistungen der Friedhofsanlagen berechnet werden.

 

5.2.6 Bewirtschaftung der Grundstücke 16.319,00 €

Hierunter zusammengefasst sind Kosten für Strom, Wasser und Versicherungen für die Friedhofsanlagen sowie Reinigungskosten für den angemieteten Sozialtrakt.


5.2.7 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte 750,00 €

Die Aufwendungen für Dienst- und Schutzkleidung werden nach den voraussichtlichen Arbeitsstunden auf die Kostenträger verteilt.


5.2.8  Mieten und Pachten 7.054,00 €

Nach dem Verkauf der Gebäude am Hauptfriedhof ist für die Beschäftigten, die auf dem Hauptfriedhof arbeiten, der Sozialtrakt zurückgemietet worden. Die erwarteten Kosten beinhalten die Kaltmiete sowie Nebenkosten.


5.2.9 Geschäftsaufwendungen 900,00 €

Hierbei handelt es sich um Kosten für Porto, Telefon sowie Dienstreisen, die zunächst dem Kostenträger Verwaltung zugerechnet werden.


 

5.2.10 Übrige sonstige Aufwendungen 250,00 €

Aus diesem Konto werden die Beiträge für die Kriegsgräberfürsorge beglichen.


5.2.11 Aufwendungen BBH 204.435,00 €
       

Der Baubetriebshof übernimmt im Wesentlichen die mit der Bestattungsgebühr bzw. Erwerbsgebühr abzugeltenden Leistungen.

Für die zu erwartenden Bestattungen werden 878,75 Std. berücksichtigt.

Für die Pflege der Kriegsgräber wird von einem Personalaufwand von 300 Std. ausgegangen.

Die Pflegeleistungen sind zunächst auf 3.550 Std. beschränkt.

Jede Personalstunde wird seitens des Baubetriebshofes mit 36,00 € berechnet. An Fahrzeugkosten werden voraussichtlich 45.000,00 € entstehen. Die Aufteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.


5.3.12              Interne Leistungsbeziehung              8.409,00 €

              Verwaltungskostenbeitrag
             

Mit diesem Verwaltungskostenbeitrag sind die Kosten zu begleichen, die in den  Fachämtern für die Beschäftigung mit den Friedhöfen entstehen. Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personalschlüsseln auf Basis der Betriebsabrechnung 2006.

 

 

5.2.13  Kalkulatorische Kosten

-

Abschreibungen

18.941,00 €

-

Zinsen

84.144,00 €

 

              Basis für die Abschreibungen und Zinsen ist der Anschaffungswert; als Verzinsung wird ein Zinssatz von 5 % berücksichtigt.


5.2.14 Ermittlung der Kostenstellenumlage Verwaltung 77.855,00 €

Die Verteilung dieser Kosten erfolgt anhand der in der Verwaltung zu bearbeitenden Fallzahlen.

 

5.2.15  Öffentlicher Anteil 175.163,00 €

Mit Ratsbeschluss vom 07.11.2007 wurde der öffentliche Anteil aufgrund des Parkcharakters des Hauptfriedhofes auf 40 % angehoben.


5.2.16 Gewinnvortrag 2006 8.885,00 €

Wie schon erwähnt, sind Gewinne aus Betriebsabrechnungen Gebühren mindernd einzusetzen.


6.              Gebührenkalkulation

6.1 Kriegsgräber

Kosten: 26.412,00 €

Für die Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber erhält die Stadt Bergkamen einen Zuschuss in Höhe von 9.432,00 €. Der Differenzbetrag von 16.980,00 € kann durch die Erhöhung des öffentlichen Anteils erreicht werden, da die Pflege der Kriegsgräber im öffentlichen Interesse liegt.


6.2. Erwerbsgebühren

Kosten: 253.859,00 €

Die Ermittlung der Gebühr erfolgt mit Hilfe von Äquivalenzziffern (Anlage 3).

Bei der zu berücksichtigenden Anzahl an Erwerben wird von Erfahrungswerten ausgegangen.

Die Kalkulation 2008 berücksichtigt folgende Fallzahlen und führt zu folgenden kostendeckenden Gebühren:

 

Anzahl

Erwerbe

Gebühr

2008

Wahlgrab

65

1.430,00 €

Wahlgrab im Rasen

8

1.300,00 €

Reihengrab

28

855,00 €

Urnenwahlgrab

60

1.090,00 €

Urnenreihengrab, Baumgrab

30

510,00 €

Urnenwahlgrab im Rasen

8

960,00 €

Kindergrab

1

640,00 €

Reihenrasen und anonym

15

790,00 €

Urnenrasen und anonym

55

450,00 €

Streufeld

1

255,00 €

Kindergrab im Rasenfeld

1

580,00 €

Schmetterlingsfeld

2

310,00 €

Urnenfamiliengrab

2

1.215,00 €




 

6.3 Bestattungsgebühren

Kosten: 81.207,00 €

Der Stundenaufwand beträgt bei einer Bestattung im Wahlgrab 8,25 Std., im Reihengrab 6,25 Std., im Urnengrab 1,25 Std., im Kindergrab 2,75 Std., im Baumgrab 1,75 Std. und im Schmetterlingsfeld 1,00 Std.

Um bei der Ermittlung der Gebühr den unterschiedlichen Zeitanfall zu berücksichtigen, werden Äquivalenzziffern vergeben, die dem Zeitaufwand entsprechen.

Die Kalkulation ergibt folgende kostendeckende Gebühren:

 

Gebühr 2008

Wahlgrab

         760,00 €

Reihengrab

         580,00 €

Urnengrab

         115,00 €

Kindergrab

         255,00 €

Baumgrab

         160,00 €

Schmetterlingsfeld

           90,00 €



6.4 Gebühren für sonstige Verwaltungsleistungen

              Kosten: 10.321,00 €

Im Durchschnitt ist von 180 Fällen von sonstigen Verwaltungsleistungen auszugehen:

Art der

Leistung

Anzahl

Äquivalenzziffer

Rechnungseinheit

Betrag

Gebühr

Grabmäler

160

4

640,00

15,4045 €

61,50 €

Gewerbe

20

1,5

30,00

15.4045 €

23,00 €

 

 

 

670,00

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Overhage

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Gläser

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger