Betreff
Satzung über die Erhebung von Standgeld an Markttagen, bei Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen
Vorlage
9/1098
Aktenzeichen
22.60.40 gl-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 6. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Standgeld an Markttagen, bei Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen der Stadt Bergkamen so, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

 

1.                       Öffentliche Einrichtung und Betrieb gewerblicher Art

§ 8 GO NRW eröffnet den Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die Möglichkeit, für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner die erforderlichen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen.

Die Bereitstellung und Unterhaltung von Plätzen für das Abhalten von Markt, Kirmes und sonstigen Veranstaltungen gehört zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Betreuung der Einwohner.

Diese öffentliche Einrichtung dient überwiegend einzelnen Personen oder Personengruppen (Marktbeschickern). Demzufolge sind nach § 6 KAG kostendeckende Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zu erheben.

Nach § 4 KStG betreibt die Stadt durch das Abhalten von Markttagen einen Betrieb gewerblicher Art, dessen Einnahmen nach § 2 Abs. 3 UStG der Umsatzsteuer unterliegen. Dabei geht das Umsatzsteuergesetz davon aus, dass 25 % der Einnahmen umsatzsteuerpflichtig (ab 2007 19 %) und 75 % der Einnahmen als Grundstücksvermietung umsatzsteuerfrei sind.

Bei der Ermittlung des Vorsteuerabzuges ist darauf zu achten, ob sich die entstandenen Kosten auf die Unterhaltung des Grundstücks oder auf die Unterhaltung der vermieteten Betriebseinrichtungen beziehen. Aus den Kosten für die Grundstücksunterhaltung ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen, während bei den Kosten für die Unterhaltung der Betriebseinrichtung der volle Vorsteuerabzug vorzunehmen ist.

Nach § 6 Abs. 2 KAG sind die Kosten einer öffentlichen Einrichtung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Die Umsatzsteuer gehört nicht zu den Kosten im betriebswirtschaftlichen Sinne, sofern sie als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden kann.

Aus diesem Grunde wird die folgende Gebührenkalkulation für die Marktstandsgelder als Nettokalkulation (Kosten abzüglich der darin enthaltenen abzugsfähigen Vorsteuer) durchgeführt. Die auf diese Weise ermittelte Gebühr wird um die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer erhöht.


2.                           Auswirkungen des NKF nach Einführung bei der Stadt Bergkamen

Durch die Einführung des NKF bei der Stadt Bergkamen zum 01.01.2007 wird die Kalkulation der Marktstandsgebühren nicht beeinflusst. Es bleibt weiterhin bei der Ermittlung des periodengerechten Ressourcenverbrauchs unter Berücksichtigung von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen.

Das Neue Kommunale Finanzmanagement stellt dagegen den periodengerechten Ressourcenverbrauch unter Berücksichtigung von bilanziellen Abschreibungen und tatsächlichen Zinsen dar.


3.                           Gewinn- und Verlustvortrag nach KAG

Mit Wirkung zum 01.01.1999 ist der § 6 KAG NRW dahingehend geändert worden, dass Gewinne aus Gebührenkalkulationen innerhalb der nächsten drei Jahre nach Beendigung des Kalkulationszeitraumes Gebühren mindernd, Verluste als Gebühren erhöhend in die Kalkulation einzustellen sind.

In der Betriebsabrechnung 2006 wurde für das Abhalten von Marktveranstaltungen ein vortragsfähiger Verlust von 26.579,00 € (Vorjahr 12.153,00 €) festgestellt.

Die Verwaltung schlägt vor, nur 13.290,00 € in die Kalkulation 2008 zu übernehmen, um den Gebührenanstieg nicht zu hoch ausfallen zu lassen.

Der Rest in Höhe von 13.289,00 € wird in das Jahr 2009 vorgetragen.

4.                           Wesentliche Änderungen im Marktbetrieb

Um eine der tatsächlichen Inanspruchnahme der städtischen Leistungen entsprechende Gebühr festzusetzen, wird für 2008 die Möglichkeit der Abfallentsorgung nach Ende des Marktbetriebes abgeschafft. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass nur wenige Marktbeschicker die Möglichkeit der Abfallentsorgung nutzen, über die Gebühr jedoch alle mit den Kosten belastet werden.

Weiterhin werden Marktveranstaltungen, die auf einen Feiertag fallen, nicht mehr verlegt, sondern fallen ersatzlos aus.  Auch die Änderung der Marktfläche in der Fußgängerzone am Samstag sowie der Fläche in Oberaden am Freitag hat Auswirkungen auf die nachfolgende Kalkulation.


5.                           Kalkulation 2008

5.1        Kalkulationszeitraum

Der Kalkulationszeitraum für die Marktstandsgebühren beträgt ein Jahr.

5.2        Ergebnis

Aufgrund der als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich eine Nettogebühr von 2,5830 €.

Die Bruttogebühr inkl. 19 % MwSt. auf ein Viertel der Nettogebühr beträgt 2,7054 €. Als Gebühr sollte ein Betrag von 2,71 € je lfd. Meter festgesetzt werden.

Die Bruttoeinnahmen belaufen sich bei einem Gebührensatz von 2,71 € auf 147.925,00 €; nach Abführung der MwSt. erreichen die Nettoeinnahmen eine Höhe von 142.021,00 €.

Die Nettokosten einschl. Verlustvortrag werden mit 140.994,00 € erwartet. Der Kostendeckungsgrad beträgt 100,73 %.

5.3        Ermittlung des Gebührenbedarfes

5.3.1        Allgemeines

 

                 Im Rahmen des NKF sind viele Ausgabehaushaltsstellen zu so genannten Konten zusammengefasst worden.

Werden in die Kalkulation Kosten übernommen, deren Höhe mit dem Betrag des NKF-Kontos übereinstimmt, so sind diese mit der Kontonummer und der Kontenbezeichnung in der Kalkulation kenntlich gemacht.

Bei der Zusammenfassung mehrerer NKF-Konten erscheint nur der Oberbegriff.

Die kalkulatorischen Kosten können keinen NKF-Konten zugeordnet werden.

5.3.2       Personalkosten

Bruttokosten:             57.666,00 €
Nettokosten:             57.666,00 €

Für die Überwachung des ordnungsgemäßen Auf- und Abbaus der Stände und des reibungslosen Marktbetriebes sowie für die verwaltungsmäßige Abwicklung wird städtisches Personal eingesetzt.

Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten einschließlich der Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamte des Jahres 2008 der für den Bereich Märkte tätigen Mitarbeiter.


5.3.3       Unterhaltung der sonstigen unbebauten Flächen

Bruttokosten:       3.000,00 €
Nettokosten:       2.761,00 €

Bei diesem Kostenbetrag wird davon ausgegangen, dass sich 1.500,00 € auf die Flächenunterhaltung und 1.500,00 € auf die Unterhaltung von Betriebseinrichtungen beziehen. Lediglich aus den Kosten für die Betriebseinrichtungen sind Vorsteuern geltend zu machen, so dass als Nettokosten 2.761,00 € in die Kalkulation einfließen.

5.3.4 Kostenerstattungen an Sondervermögen

Bruttokosten: 9.000,00 €
Nettokosten: 9.000,00 €

Der EBB führt die maschinelle Reinigung der Marktflächen durch. Die entstehenden Kosten sind zu erstatten.

5.3.5 Kostenerstattungen an Unternehmen

Bruttokosten: 1.251,00 €
Nettokosten: 1.251,00 €

Für die Toilettennutzung durch Marktbesucher sowie Marktbeschicker am Samstag öffnet das Café an der Präsidentenstraße zu einem früheren Zeitpunkt. Der Betreiber erhält hierfür eine Nutzungsentschädigung. Weiterhin ist die Stadt Bergkamen an dem Gebäude auf dem Marktplatz beteiligt. Für die anteilige bauliche Unterhaltung der an den Markttagen geöffneten Toiletten ist an die Verwaltung des Gebäudekomplexes ein Betrag zu zahlen.

5.3.6 Geschäftsausgaben

Bruttokosten: 2.500,00 €
Nettokosten: 2.500,00 €

Die Mitarbeiter des Außendienstes des Ordnungsamtes erhalten für die Nutzung ihres privaten Pkw Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz für Wege zu Marktveranstaltungen, die nicht in unmittelbarer Nähe des Rathauses stattfinden.

5.3.7 Bewirtschaftung der Grundstücke

Bruttokosten: 3.523,00 €
Nettokosten: 3.052,00 €

Unter diesen Kosten sind Aufwendungen für folgende Leistungen zusammengefasst:


 

-

Grundbesitzabgaben

netto

70,00 €

 

 

 

 

 

Hierbei handelt es sich um anteilige Straßenreinigungsgebühren, die vor den Marktgrundstücken anfallen.

 

 

 

 

-

Reinigungsmittel

netto

84,00 €

 

 

 

 

-

Reinigung

netto

2.101,00 €

 

 

 

 

 

An den Markttagen am Donnerstag ist die Toilettenanlage im Gebäude am Marktplatz für den Marktbetrieb geöffnet. Für die Reinigung dieser Toilettenanlagen sowie freitags in Oberaden wird mit Kosten in angegebener Höhe gerechnet.

 

 

 

 

-

Strom, Wasser

netto

797,00 €

 

 

 

 

 

Hierbei handelt es sich um Wasserkosten sowie um Kosten des Allgemeinstromes. Die Stromkosten für spezielle Einrichtungen der Marktbeschicker werden nach Verbrauch in Rechnung gestellt und sind nicht Bestandteil dieser Kalkulation.

 

5.3.8 Baubetriebshofleistungen

Brutto: 34.500,00 €
Netto: 34.500,00 €

Für die Absperrung und Räumung der Marktplätze vor und nach den Marktveranstaltungen erhält der Baubetriebshof einen Pauschalpreis.

5.3.9                 Sonstige interne Leistungsbeziehungen

-     Verwaltungskostenbeitrag     netto     5.089,00 €

Mit diesem Verwaltungskostenbeitrag sind die Kosten zu begleichen, die in den      Fachämtern für die Beschäftigung mit den Märkten entstehen. Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personenschlüsseln auf Basis der Betriebsabrechnung 2006. 

5.3.10 Kalkulatorische Kosten

Brutto: 11.886,00 €
Netto: 11.886,00 €

Die Abschreibungen in Höhe von 7.116,00 € ermitteln sich anhand des Wiederbeschaffungswertes. Bei der Ermittlung der Zinsen wurde ein Zinssatz von 6,5 % zugrunde gelegt (Basis: Anschaffungskosten).

5.3.11 Verlustvortrag 2006

Der hälftige Verlust des Jahres 2006 wird als Gebühren erhöhend berücksichtigt.




6. Ermittlung der Frontmeter

Bei Vollauslastung der Marktflächen ergeben sich folgende Frontmeter:

Markt Mitte

1.010 m

47 Veranstaltungen

Markt Fußgängerzone

85 m

51 Veranstaltungen

Markt Oberaden

20 m

49 Veranstaltungen

Verlegungsmarkt Mitte

900 m

2 Veranstaltungen

Gesamtmeter pro Jahr

54.585 m

 

 

 

7. Gebührenkalkulation

                 Nach Division der Gesamtkosten von 140.994,00 € durch 54.585 mögliche Frontmeter ergibt sich eine Nettogebühr von 2,5830 € je lfd. Frontmeter. Auf ¼ (0,65 €) sind 19 % MwSt. zu erheben (0,12 €). die Gesamtgebühr je lfd. Meter beträgt somit 2,7057 €.

Die Gebühr sollte auf 2,71 € festgesetzt werden.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Overhage

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Gläser

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger