Betreff
Entwicklung der Tageseinrichtung Wichernhaus zum Kindergartenjahr 2009/2010
Vorlage
9/1091
Aktenzeichen
ha-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntis.

 

 

Sachdarstellung:

 

Seit Anfang 2007 findet eine, teils öffentlich geführte, Diskussion über das evangelische Gemeindezentrum Wichernhaus an der Hochstraße in Bergkamen-Mitte statt. Da auch Vertreter der Stadt (Planung, Jugendamt) an Klärungsgesprächen mit der Kirchengemeinde beteiligt waren, wird der Jugendhilfeausschuss hiermit über das Ergebnis unterrichtet:

 

Das Presbyterium der Evangelischen Friedenskirchengemeinde hat im Januar 2007 beschlossen, die Tageseinrichtung Wichernhaus zum Kindergartenjahr 2009/2010 zu schließen. Als Gründe für die Schließung wurden neben den deutlich rückläufigen Kirchensteuereinnahmen mit der Folge einer notwendigen jährlichen Ausgabenverminderung in Höhe von 130.000 € ab 2010 auch gravierende bauliche Mängel der Einrichtung genannt, die kurzfristig Investitionen in Höhe von über 150.000 € notwendig machen würden.

 

Das Jugendamt wurde durch diesen Beschluss ebenso überrascht wie die Erzieherinnen und Eltern der Tageseinrichtung, die mit öffentlichen Protesten auf den Schließungsbeschluss reagierten.

 

Am 06.02.07 kam es auf Einladung der Stadt zu einem ersten Gespräch mit Vertretern der Evangelischen Friedenskirche, das von Seiten der Stadt mit dem Ziel geführt wurde, den Standort Wichernhaus aus Gründen der Stadtentwicklung für Zwecke der Jugendhilfe und der Gemeinwesenarbeit – möglichst unter Trägerschaft der evangelischen Kirche – zu halten.

 

In den nachfolgenden Gesprächen wurde ein Nutzungskonzept entwickelt, das unter der Überschrift "Mehrgenerationenhaus" die Beibehaltung der Tageseinrichtung und die Einrichtung einer Seniorenwohnanlage einschließlich Räumen für die Gemeinde- und Gemeinwesenarbeit vorsah. Es konnte sogar ein Investor gefunden werden, der aber seine Zusage gegenüber der evangelischen Kirche am 27.08.2007 wieder zurückzog.

 

Am 08.10.2007 wurden in dem bisher letzten Gespräch zwischen Stadt und evangelischer Kirche nochmals die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten zum Erhalt des Standorts Wichernhaus durchgesprochen. Die Vertreter der evangelischen Kirche machten deutlich, dass die Beibehaltung des Kindergartenstandorts Wichernhaus unter kirchlicher Trägerschaft nur möglich sei, wenn die Stadt Bergkamen den überwiegenden Teil der Sanierungskosten trage und die Kirche bei den Betriebskosten kostenfrei stelle.

 

Die Ergebnisse dieses Gesprächs wurden in der Verwaltung ausführlich beraten. Nach Abwägung aller Umstände kam man zu dem Schluss, dass das von der Stadt mitfavorisierte Modell des Nutzungskonzeptes (s. oben) gegenwärtig schwer zu realisieren sein werde, weil es kurzfristig eines entsprechenden Investors bedürfe, wohingegen eine (isolierte) Fortführung der Kindertagesstätte nach wie vor in der Entscheidung der Kirchengemeinde liegt. Die Fortführung könnte nach Auffassung der Verwaltung unter den geltenden Voraussetzungen erfolgen, ohne dass zusätzliche städtische Mittel bereitgestellt würden.

 

In Ermangelung von zurzeit realistischen Alternativen wird der zu respektierende Beschluss des Presbyteriums aus dem Januar 2007 daher zur Kenntnis genommen und der Gemeinde im Bedarfsfall die Unterstützung der Stadt für die weitere Entwicklung des Anwesens, z. B. durch planerische Beratung, angeboten.    

 

Mit der Evangelischen Kirche wurde im Februar 2007 verabredet, dass im Falle einer Schließung die Tageseinrichtung Wichernhaus bereits zum Kindergartenjahr 2008/2009 keine neuen Kinder mehr aufnimmt und ein Jahr lang als Zwei-Gruppen-Einrichtung geführt wird. Am 31.08.2009 soll die Tageseinrichtung Wichernhaus geschlossen werden.

 

Die Evangelische Friedenskirche hat zugesagt, die zum Ende des Kindergartenjahres 2008/2009 in der Einrichtung verbliebenen Kinder in den benachbarten evangelischen Tageseinrichtungen unterzubringen, sofern die Eltern dies wünschen.

 

Das Jugendamt geht davon aus, dass sowohl der Platzabbau zum Kindergartenjahr 2008/2009 als auch der Platzabbau im Folgejahr in den umliegenden Tageseinrichtungen kompensiert werden kann. Möglicherweise muss hierzu in einigen Tageseinrichtungen die Gruppengröße für ein Jahr um ein bis zwei Kinder erhöht oder den Eltern ein etwas längerer Anfahrtsweg zugemutet werden. Das Jugendamt geht ferner davon aus, dass auch der Rechtsanspruch für die zweijährigen Kinder ab 2010 umgesetzt werden kann.

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

      

Produkt-/Sachkonto:                   

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:

                                                                                                                             

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

     

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Harder