Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntis.
Sachdarstellung:
Seit Anfang 2007
findet eine, teils öffentlich geführte, Diskussion über das evangelische
Gemeindezentrum Wichernhaus an der Hochstraße in Bergkamen-Mitte statt. Da auch
Vertreter der Stadt (Planung, Jugendamt) an Klärungsgesprächen mit der
Kirchengemeinde beteiligt waren, wird der Jugendhilfeausschuss hiermit über das
Ergebnis unterrichtet:
Das Presbyterium der
Evangelischen Friedenskirchengemeinde hat im Januar 2007 beschlossen, die
Tageseinrichtung Wichernhaus zum Kindergartenjahr 2009/2010 zu schließen. Als
Gründe für die Schließung wurden neben den deutlich rückläufigen
Kirchensteuereinnahmen mit der Folge einer notwendigen jährlichen
Ausgabenverminderung in Höhe von 130.000 € ab 2010 auch gravierende bauliche Mängel
der Einrichtung genannt, die kurzfristig Investitionen in Höhe von über 150.000
€ notwendig machen würden.
Das Jugendamt wurde
durch diesen Beschluss ebenso überrascht wie die Erzieherinnen und Eltern der
Tageseinrichtung, die mit öffentlichen Protesten auf den Schließungsbeschluss
reagierten.
Am 06.02.07 kam es
auf Einladung der Stadt zu einem ersten Gespräch mit Vertretern der
Evangelischen Friedenskirche, das von Seiten der Stadt mit dem Ziel geführt
wurde, den Standort Wichernhaus aus Gründen der Stadtentwicklung für Zwecke der
Jugendhilfe und der Gemeinwesenarbeit – möglichst unter Trägerschaft der
evangelischen Kirche – zu halten.
In den nachfolgenden
Gesprächen wurde ein Nutzungskonzept entwickelt, das unter der Überschrift
"Mehrgenerationenhaus" die Beibehaltung der Tageseinrichtung und die
Einrichtung einer Seniorenwohnanlage einschließlich Räumen für die Gemeinde-
und Gemeinwesenarbeit vorsah. Es konnte sogar ein Investor gefunden werden, der
aber seine Zusage gegenüber der evangelischen Kirche am 27.08.2007 wieder
zurückzog.
Am 08.10.2007 wurden
in dem bisher letzten Gespräch zwischen Stadt und evangelischer Kirche nochmals
die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten zum Erhalt des Standorts Wichernhaus
durchgesprochen. Die Vertreter der evangelischen Kirche machten deutlich, dass
die Beibehaltung des Kindergartenstandorts Wichernhaus unter kirchlicher
Trägerschaft nur möglich sei, wenn die Stadt Bergkamen den überwiegenden Teil
der Sanierungskosten trage und die Kirche bei den Betriebskosten kostenfrei
stelle.
Die Ergebnisse
dieses Gesprächs wurden in der Verwaltung ausführlich beraten. Nach Abwägung
aller Umstände kam man zu dem Schluss, dass das von der Stadt mitfavorisierte
Modell des Nutzungskonzeptes (s. oben) gegenwärtig schwer zu realisieren sein
werde, weil es kurzfristig eines entsprechenden Investors bedürfe, wohingegen
eine (isolierte) Fortführung der Kindertagesstätte nach wie vor in der
Entscheidung der Kirchengemeinde liegt. Die Fortführung könnte nach Auffassung
der Verwaltung unter den geltenden Voraussetzungen erfolgen, ohne dass
zusätzliche städtische Mittel bereitgestellt würden.
In Ermangelung von
zurzeit realistischen Alternativen wird der zu respektierende Beschluss des
Presbyteriums aus dem Januar 2007 daher zur Kenntnis genommen und der Gemeinde
im Bedarfsfall die Unterstützung der Stadt für die weitere Entwicklung des
Anwesens, z. B. durch planerische Beratung, angeboten.
Mit der
Evangelischen Kirche wurde im Februar 2007 verabredet, dass im Falle einer
Schließung die Tageseinrichtung Wichernhaus bereits zum Kindergartenjahr
2008/2009 keine neuen Kinder mehr aufnimmt und ein Jahr lang als
Zwei-Gruppen-Einrichtung geführt wird. Am 31.08.2009 soll die Tageseinrichtung
Wichernhaus geschlossen werden.
Die Evangelische Friedenskirche hat zugesagt, die zum Ende des Kindergartenjahres 2008/2009 in der Einrichtung verbliebenen Kinder in den benachbarten evangelischen Tageseinrichtungen unterzubringen, sofern die Eltern dies wünschen.
Das Jugendamt geht
davon aus, dass sowohl der Platzabbau zum Kindergartenjahr 2008/2009 als auch
der Platzabbau im Folgejahr in den umliegenden Tageseinrichtungen kompensiert
werden kann. Möglicherweise muss hierzu in einigen Tageseinrichtungen die
Gruppengröße für ein Jahr um ein bis zwei Kinder erhöht oder den Eltern ein
etwas längerer Anfahrtsweg zugemutet werden. Das Jugendamt geht ferner davon
aus, dass auch der Rechtsanspruch für die zweijährigen Kinder ab 2010 umgesetzt
werden kann.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
|
Amtsleiter Kriegs |
Sachgebietsleiter Harder |
|