Betreff
Einschulungsverfahren 2008/2009 und Aufhebung der Rechtsverordnung über die Abgrenzung der Schulbezirke der Grundschulen in der Stadt Bergkamen vom 09.04.1998
Vorlage
9/1086
Aktenzeichen
hör-pro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Rechtsverordnung über die Abgrenzung der Schulbezirke der Grundschulen in der Stadt Bergkamen vom 09.04.1998 mit Ablauf des 31.07.2008 aufzuheben.

Sachdarstellung:

 

1.      Sachstand

Nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen war für jede öffentliche Grundschule durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulbezirk zu bilden      (§ 84 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.02.2005). Mit der Änderung des Schulgesetzes NRW vom 27.06.2006 wurde die verpflichtende Bildung von Schulbezirken für Grundschulen ersatzlos abgeschafft. Die alte Fassung des § 84 SchulG NRW gilt übergangsweise fort bis zum 31.07.2008. Zum 01.08.2008 können die Erziehungsberechtigten ihr Kind erstmalig ohne Beachtung der bisher gültigen Schulbezirke anmelden.

Bereits in der Vorlage zur Auflösung der Schulbezirksgrenzen zum Schuljahr 2008/2009 und Festlegung der maximalen Zügigkeit der Grundschulen wurde der Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am 29.03.2007 (Drucksache 9-0863) ausführlich über diese Gesetzesänderung informiert. Gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW hat jedes (schulpflichtige) Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

Sofern Eltern ihr Kind an einer Grundschule anmelden, die nicht nächstgelegene Grundschule ist, besteht dort kein Anspruch auf Aufnahme. Erst wenn nach der Aufnahme der Kinder mit Anspruch noch Plätze an der Schule frei sind, kann auch den Kindern, die vor Beginn der Schulpflicht auf Antrag eingeschult werden sollen und den weiter entfernt wohnenden Kindern, ein Platz angeboten werden.

Die Kapazitäten der Bergkamener Grundschulen hat der Rat in seiner Sitzung am 29.03.2007 durch Festlegung der Zügigkeiten der einzelnen Grundschulen beschlossen.

2.      Durchführung des Verfahrens

Am 26.04.2007 wurde in einer Besprechung mit den Bergkamener Grundschulleiterinnen und Grundschulleitern der Zeitablauf und das Verfahren für die Einschulung 2008/2009 festgelegt.

Anhand der Namens- und Adresslisten wurde für jedes Kind die nächstgelegene Schule festgelegt. In der 38. KW wurde ein Schreiben an die Eltern der schulpflichtigen Kinder verschickt, in dem das Aufnahmeverfahren beschrieben wurde. Die Eltern wurden aufgefordert, eine Grundschule für ihr Kind auszusuchen, ein dem Schreiben beigefügten Anmeldeschein auszufüllen und für den Fall, dass nicht die nächstgelegene Schule gewählt wurde, einen Alternativ-Wunsch anzugeben. Die Anmeldungen sollten bis zum 19.10.2007 der gewünschten Schule zugeleitet werden. Durch die Aushändigung eines namentlich gekennzeichneten Anmeldescheines wurde verhindert, dass sich Eltern gleichzeitig an mehreren Schulen anmelden.

Unmittelbar nach Abschluss der ersten Anmeldung erfolgte die Auswertung. Die Erziehungsberechtigten,  die sich noch nicht angemeldet haben, wurden aufgefordert, dies bis zum 26.10. nachzuholen. Entsprechend dem Verfahren in den Vorjahren werden seitens der Schulen die Termine zur Anmeldung mit dem Kind vergeben. Diese finden in der Zeit vom 05.11.2007 bis 09.11.2007 statt.

Wird die Kapazitätsgrenze einer Schule nicht erreicht, müssen alle Kinder aufgenommen werden. Bei einem Anmeldeüberhang entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über die Aufnahme anhand des im § 1 Abs. 3 der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule festgelegten, abschließend aufgeführten Auswahlkriterien (Anlage 1). Zu beachten ist hierbei, dass die sogenannten „Kann-Kinder“ nach § 35 Abs. 2 Satz 1 SchulG erst nach Aufnahme in die Grundschule schulpflichtig werden. Sie können daher bei freien Kapazitäten nur nachrangig zu den schulpflichtigen Kindern aufgenommen werden.

Nach Vorlage aller Anmeldungen und Entscheidung der Schulleiterinnen und Schulleiter der Bergkamener Grundschulen über die Aufnahme der einzelnen Kinder erhalten die Eltern von den Schulen entsprechende Bescheide.

 

3.      Ergebnis nach Auswertung der ersten Anmeldungen

 

533 Erziehungsberechtigte, deren Kinder zum Schuljahr 2008/09 schulpflichtig werden, wurden angeschrieben. Drei Kinder wurden bereits vorher zu einer Kamener Grundschule angemeldet. Am 19.10. lagen 467 Anmeldungen an den neun Bergkamener Grundschulen vor, darunter 22 von Antragskindern. Außerdem gab es zwei Anmeldungen aus Kamen und eine aus Hamm. 91 Eltern sind der Aufforderung zur Anmeldung nicht nachgekommen und wurden nochmals erinnert. Dies entspricht einem Anteil von ca. 20 %.

Als vorläufiges Ergebnis ist festzuhalten, dass sich an der Jahnschule, der Overberger Schule und der Schillerschule mehr Kinder angemeldet haben als die, für die diese Schule die nächstgelegene ist. Wegen der hohen Zahl der noch fehlenden Anmeldungen kann zu dem endgültigen Ergebnis noch keine Aussage getroffen werden, voraussichtlich werden die festgelegten Kapazitäten jedoch ausreichen, die angemeldeten Kinder aufzunehmen (siehe Anlage 2).

 

4.      Aufhebung der Rechtsverordnung über die Abgrenzung der Schulbezirke der Grundschulen in der Stadt Bergkamen

Wie unter Punkt 1 der Vorlage erläutert, wird durch die Änderung des SchulG NRW vom 27.06.2006 die verpflichtende Bildung von Schulbezirken für Grundschulen ersatzlos abgeschafft. Die alte Fassung des § 84 SchulG gilt übergangsweise fort bis zum 31.07.2008. Aufgrund der Aufhebung der Rechtsgrundlage zum 01.08.2008 ist die Rechtsverordnung über die Abgrenzung der Schulbezirke der Grundschulen in der Stadt Bergkamen vom 09.04.1998 mit Ablauf des 31.07.2008 auch formal noch aufzuheben.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup

Sichtvermerk:

 

 

 

 

Roreger