Betreff
Kommunalfriedhöfe in Bergkamen,
hier: Fortschreibung der Friedhofsorganisation
Vorlage
9/1054
Aktenzeichen
66 irm-ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, keine (europaweiten) Ausschreibung zur Durchführung der Bestattungs- und Unterhaltungsarbeiten auf den städt. Friedhöfen durchzuführen.

2.      Eine weitere Reduzierung der Pflegestunden des Baubetriebshofes sowie der Hellweg-Werkstätten erfolgt nicht.

3.      Der öffentliche Grünanteil ist aufgrund der Parklandschaftsanteile des Hauptfriedhofes auf 40 % zu erhöhen. Die Erwerbsgebühren sind dann mit 100 %-iger Kostendeckung für 2008 zu kalkulieren.

 

4.      Das Bestattungsangebot auf dem Hauptfriedhof ist durch die Erstellung eines “Schmetterlingsfeldes”, eines Kindergrabfeldes im Rasenquartier, um Möglichkeiten zur Durchführung von Urnen-Baumbestattungen sowie das Angebot eines Urnengrabes mit vier Grabstellen zu ergänzen.

 

5.      Das vorgeschlagene Beratungsangebot für die hiesigen Bestatter sowie die Erstellung einer eigenen Internetseite “Hauptfriedhof” sind umzusetzen.

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen hat in den letzten Jahren die stetige Optimierung der Bestattungs- und Kostensituation auf den kommunalen Friedhöfen betrieben:

 

Abbruch der Trauerhallen auf den Stadtteilfriedhöfen, Verkauf der Gebäude am Hauptfriedhof, Übergabe der Trauerhalle Hauptfriedhof in private Hände, Änderung der Friedhofssatzung bezüglich Beibelegungen auf den Stadtteilfriedhöfen aber auch konsequente Reduzierung des Friedhofspersonals und Einführung neuer Bestattungsformen sind nur einige wichtige Schlaglichter, die in diesem Zusammenhang zu nennen sind.

 

Die im Rat der Stadt Bergkamen vertretenen Fraktionen erwarten, dass dieser eingeschlagene Weg auch weiterhin konsequent beschritten wird. Insbesondere die SPD- als auch die CDU-Fraktion haben das Thema in den letzten Jahren z. B. im Zuge der Haushaltsplanberatungen inhaltlich besetzt.

Letztmalig hat die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen am 14.12.2006 einen Antrag beim Bürgermeister eingebracht, weitergehende Maßnahmen in der Friedhofsorganisation einzuleiten und Möglichkeiten weiterer ”zeitgemäßer” Bestattungs- und Beisetzungsformen einer genauen Prüfung zu unterziehen. 

 

 

Aktuelle Kostensituation:

 

Aus der Betriebsabrechnung 2006 ”Friedhöfe” ist ersichtlich, dass in diesem Zeitraum ein gebührenrelevanter Sachkostenaufwand in Höhe von 237.229,00 € für Erwerb und Unterhaltung sowie 53.680,00 € für Bestattungsarbeiten angefallen sind; mithin ein Gesamtbetrag in Höhe von 290.909,00 €, siehe Anlage 1.

 

Die bedeutendsten Einzelpositionen aus dieser Kostenaufstellung sind neben den Deponiekosten in einer Gesamthöhe von 42.794,00 €, die in der Anlage 2 dargestellten Kosten aus der ”Inneren Verrechnung Baubetriebshof”.

Hier werden die für die Unterhaltung aller städt. Friedhöfe sowie Durchführung der Bestattungsarbeiten bei dem städt. Baubetriebshof anfallenden Kosten aufgelistet. Abzüglich der Kosten für die Lehrlingsausbildung, die nicht in die Gebührenkalkulation eingeht, wurden im Haushaltsjahr 2006 durch den Baubetriebshof für die Friedhofspflege und –unterhaltung 2.683,25 Stunden, das entspricht Kosten in Höhe von 125.351,91 € und für die Durchführung der Bestattungsarbeiten 868,5 Stunden mit einem Kostenanteil von 39.882,35 € geleistet.

 

Als weiterer wichtiger Einzelposten ist noch die ”Unterhaltung der Friedhofsanlagen” zu nennen. Hier summieren sich neben allgemeinen Pflegekosten und Materialbeschaffungen auch die Kosten für gärtnerische Hilfskräfte und der jährlich an das Perthes-Werk vergebene Pflegeauftrag. Dieser Posten summiert sich auf insgesamt 55.748,00 €, siehe Anlage 1.

 

Im Haushaltsplan 2007 der Stadt Bergkamen, nach NKF-Richtlinien erstellt, sind neben den erforderlichen Ausgabepositionen und den Kosten für die ”Innere Verrechnung” des Baubetriebshofes u. a. auch die so genannten ”Drohverluste” ausgewiesen. Diese Ausweisung ist erforderlich, da die Stadt Bergkamen mit dem Verleihen der Nutzungsrechte die Verpflichtung übernommen hat, für die Dauer der jeweiligen Ruhezeit den Friedhof in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Diese Ausweisung darf aber andererseits nicht so verstanden werden, als ob tatsächlich zu einem späteren Zeitpunkt außer- oder überplanmäßig ein entsprechender Betrag bereitgestellt werden müsste.

 

Vielmehr sind die geforderten Gebühren in 2007 nicht kostendeckend festgesetzt worden, so dass für die nicht über Gebühren finanzierten Aufwendungen ein buchhalterischer nicht zahlungswirksamer Aufwand in der Bilanz ausgewiesen ist.

Diese ”Drohverluste” werden in einer Rückstellung angesammelt (siehe vorläufige Eröffnungsbilanz, Rückstellungsposition Nr. 12) und über die Dauer der Nutzungsrechte (in der Regel 30 Jahre) ertragswirksam, nicht zahlungswirksam aufgelöst.

 

 

Gebührenvergleich mit kirchlichen Trägern

 

Ein Gebührenvergleich mit den im Stadtgebiet konkurrierenden kirchlichen Friedhöfe, siehe hierzu Anlage 3, auf Basis der aktuellen Gebühren für das Jahr 2007 zeigt, dass die Stadt Bergkamen lediglich bei den Kinder- und Wahlgräbern geringfügig höhere Gebühren erhebt als die Kirchen.

 

Bei den Gebühren für Belegungen im Rasenquartier sind die Kirchen deutlich teurer. Zwar sind in den kirchlichen Gebühren die Kosten für die jeweilige Grabplatte enthalten, doch auch bei einem realistischen Abzug pro Grabplatte in Höhe von bis zu 400,00 € bleibt ein Preisvorteil bei der Stadt Bergkamen.

 

Aus der Liste ist aber auch ersichtlich, dass die Stadt Bergkamen jetzt bereits mehr Bestattungsformen anbieten kann als die kirchlichen Träger.

Das anonyme Reihen- und Urnenreihengrab, das Urnenreihengrab sowie das Urnenwahlgrab im Rasenfeld werden im Stadtgebiet nicht bzw. nicht auf allen kirchlichen Friedhöfen angeboten.

 

Die Stadt Bergkamen ist also im Vergleich mit den kirchlichen Trägern bezüglich der Gebührenhöhe und der angebotenen Bestattungsformen wettbewerbsfähig.

 

 

Ausschreibung der Pflege- und Bestattungsarbeiten:

 

Auf Basis der für das Jahr 2007 geltenden Friedhofsgebühren wurden fiktive Ausschreibungsergebnisse ausgewählt, um daran die Wechselwirkung auf die Friedhofsgebühren und den Kostendeckungsgrad darzustellen.

Für die als Anlage 4 – 7 beiliegenden Alternativberechnungen wurden folgende Annahmen getroffen, um eine möglichst realistische Berechnungsgrundlage zu erhalten:

 

-          Verringerung der heutigen Kosten der Baubetriebshofleistungen um 20, 30, 40 bzw. 50 % durch eine europaweite Ausschreibung

 

-          Verringerung der Unterhaltungskosten der Friedhofsanlagen (Ansatz 2007 = 70.200,00 € inclusive Perthes-Werk) in allen Rechnungen um 15 %

 

-          Verringerung der Abfallentsorgungskosten (Ansatz 2007 = 66.248,00 €) von 10 % in allen Rechenvarianten

 

-          Erhöhung der Personalkosten der Verwaltung (Controller) um 22.500,00 € in allen Varianten

 

-          Beibehaltung der jetzigen Gebühren.

 


Aus den jeweiligen Anlagen ist zu erkennen, wie sich der Kostendeckungsgrad bei der jeweiligen Alternative erhöht. Der aktuelle Deckungsgrad ist der Betriebsabrechnung 2006 zu entnehmen (Anlage 8).

 

Als Ergebnis bleibt festzustellen, dass selbst bei einer unrealistisch hohen 50 %-igen Einsparung bei den Pflege- und Bestattungskosten durch eine europaweite Ausschreibung der angestrebte Kostendeckungsgrad bei den Erwerbskosten von

100 % nicht erreicht werden würde.

 

Um Aussagen über das derzeitige Preisgefüge im Bereich der Grün- und Freiflächenpflege zu erhalten, wurde eine tel. Abfrage bei Landschaftsbaufirmen und Landschaftsarchitekten, die im Pflegebereich tätig sind, für die drei großen Unterhaltungsbereiche Rasenpflege, Unterhaltung der Pflanzflächen sowie Kontrolle und Unterhaltung der Wegeflächen durchgeführt.

Auf Grundlage dieser Ergebnisse kann bei einer öffentlichen Ausschreibung für Pflege und Unterhaltungsarbeiten realistisch nicht von einer derartig hohen Reduzierung der heute dafür aufzuwendenden Kosten ausgegangen werden.

 

Ferner ist zu beachten:

 

Nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung hat der günstigste Bieter in der Regel einen Rechtsanspruch auf Erteilung des Auftrages, unabhängig davon, ob das erzielte Ergebnis die erhoffte Kosteneinsparung ermöglicht oder nicht. Ferner ist zu bedenken, dass jede Ausschreibung natürlich auch das Risiko birgt, dass das Submissionsergebnis höher ausfällt als die Kostenschätzung der Verwaltung.

 

 

Einführung weiterer Bestattungsformen:

 

Da aus Sicht der Verwaltung kein Ausschreibungsergebnis erwartet werden kann, wonach die heutigen Ausgaben drastisch reduziert und ein Kostendeckungsgrad von 100 % erreicht wird, liegen die Chancen für die städt. Friedhöfe, insbesondere aber des Hauptfriedhofes, in einer weiteren Steigerung der Attraktivität bei gleichbleibend günstigen Gebühren gegenüber den konkurrierenden kirchlichen Friedhöfen.

 

Hierzu können weitere Bestattungsformen angeboten werden, die im Folgenden bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit bewertet werden:

 

 

 

  1. ”Schmetterlingsfeld”:

    Auf diesem Grabfeld finden Eltern sehr kleiner tot- bzw. fehlgeborener Kinder einen hilfreichen Ort der Trauer. Man könnte damit eine würdevolle Bestattung auch der Allerkleinsten ermöglichen und betroffenen Eltern helfen, ihr seelisches Leid leichter zu bewältigen.

    Da im Bestattungsrecht für totgeborene Kinder unter 500 Gramm keine Bestattungspflicht vorgesehen ist, wissen die Eltern oft buchstäblich nicht, wohin mit der Trauer und es fehlt ihnen ein Ort, wo sie bewusst Abschied nehmen können. Bislang bestand zwar schon die Möglichkeit, ihr totgeborenes Kind bestatten zu lassen, etwa im Grab eines verstorbenen Verwandten oder in einem eigens gekauften Reihengrab. Die Erfahrung in der Praxis zeigt jedoch, dass mit der Ruhezeit von 20 Jahre für viele Betroffene ein zu langer Pflegezeitraum festgelegt ist. Ein pflegefreies Grabfeld ist hier die ideale Lösung für dieses emotionale Problem.

    Hier fallen keine Investitionskosten an, da bereits vorhandene ausgebaute und bislang nicht belegte Quartiere verwendet werden können.
    Um eine passende Atmosphäre zu schaffen, ist eine themengerechte Bepflanzung vorzunehmen.
    Die Kosten für das Pflanzmaterial belaufen sich auf ca. 1.500,00 €.


  2. Baumbestattung:

    An bereits vorhandenen Bäumen, die an geeigneten Orten stehen, könnten Urnenbeisetzungen vorgenommen werden. Zur Identifikation der Verstorbenen ist eine Möglichkeit zur Anbringung von Namenstafeln einzurichten. Man könnte hier wie bei Wahlgräbern auch direkt mehrere Grabstellen bis hin zu einem kompletten ”Familien-Baum” anbieten.

    Für diese Bestattungsform muss die Möglichkeit zur Anbringung von Namenstafeln eingerichtet werden. Hierzu sind kleine Eisenkreuze aufzustellen, auf denen die jeweiligen Namenstafeln aufgeschraubt werden können.
    Hierfür belaufen sich die Kosten auf ca. 2.500,00 €.


  3. Kindergrab im Rasenfeld:

    Hier handelt es sich um ein ähnliches Grabfeld wie beim ”Schmetterlingsfeld”. Der Unterschied liegt lediglich darin, dass hier Kinder, die bis zu einem Alter von fünf Jahren verstorben sind, beigesetzt werden können in Urnen- sowie Reihengräbern.

    Wie beim ”Schmetterlingsfeld” ist auch hier eine themengerechte Bepflanzung vorzunehmen; Kosten hierfür ca. 1.000,00 €.


  4. Urnengrabstätten für bis zu vier Urnen

    Urnengrabstätten, die als eine Fläche erworben, die Möglichkeit bieten, bis zu vier Urnen auf dieser Stelle beizusetzen, tragen dem Wunsch und dem Gefühl der Zusammengehörigkeit von Familien, Eltern und Kindern etc. Rechnung.
    Um eine mittig angeordnete Grabstelle herum finden zeitlich unabhängig voneinander bis zu vier Urnen Platz.
    Investitionskosten sind nicht erforderlich, da hierfür vorhandene und ausgebaute Grabfelder zur Verfügung stehen.



 

 

 

Öffentlicher Grünflächenanteil:

 

Bereits bei der elementaren Grundsatzentscheidung zur Einrichtung des Hauptfriedhofes ist dieser als großzügige Park- und Gartenanlage für die Gesamtstadt konzipiert worden.

Kosten, die für die Unterhaltung und Pflege der Parkanlagen entstehen, dürfen dem Gebührenpflichtigen nicht angelastet werden. Die Entlastung erfolgt durch Abzug eines festgesetzten Anteiles (öffentlicher Anteil) von den Kosten für die Pflege der Friedhöfe.

Die Ermittlung des öffentlichen Anteiles erfolgt mit Hilfe des so genannten ”Hagener Gutachtens”. Hierbei werden die bei der Planung ausgewiesenen Grünflächen nach einem Berechnungsmodus ins Verhältnis zur Gesamtfläche gesetzt.

 

Die letzte Ermittlung erfolgte im Jahre 2002 und führte zu einem öffentlichen Anteil von 21,35 %. Im Rahmen der Gebührenkalkulation wird jedoch mit einem öffentlichen Anteil von 28,5 % gerechnet, da durch das Einebnen von Gräbern auf den Außenfriedhöfen und der dort nicht mehr vorhandenen Möglichkeit, Grabstätten neu zu erwerben, der öffentliche Anteil auf den Außenfriedhöfen steigt.

 

Eine weitere Erhöhung des öffentlichen Grünflächenanteiles auf 40 % von jetzt 28,5 % führt bei gleichbleibenden Gebührensätzen zu einem Kostendeckungsgrad von 96,56 % bei den Erwerbskosten.

Dies stellt jedoch nur eine Kostenverschiebung dar, da sich gleichzeitig die Kosten für die allgemeine Grünunterhaltung erhöhen würden.

 

Dennoch sollte der Grünflächenanteil höher ausgewiesen werden. Einerseits wird damit die historisch begründete und bis heute aktuelle Entscheidung, eine Friedhofsparklandschaft zu schaffen und sich leisten zu wollen, auch nach außen hin Rechnung getragen.

Andererseits ist die Erhöhung des Grünflächenanteiles aber auch gerechtfertigt durch die Tatsache, dass auf den Friedhöfen Bergkamen-Mitte und Bergkamen-Weddinghoen (Am Südhang) letztmalig am 31.12.2011 bestattet werden darf.
Auf dem Friedhof Bergk.-Mitte dürfen bereits zum jetzigen Zeitpunkt keine Bestattungen mehr stattfinden.

 

Durch das Auslaufen dieser Friedhöfe und das damit verbundene vermehrte Abtreten von Grabstellen erhöht sich auf diesen Friedhöfen über die Jahre gesehen kontinuierlich der Grünflächenanteil bzw. der Parkcharakter.

 

Bei der Ermittelung der Erwerbsgebühren zur Erreichung des 100 %-igen Deckungsgrades nach Erhöhung des Grünflächenanteiles auf 40 % (Anlage 9) handelt es sich um eine Vorkalkulation auf Basis der für 2007 geltenden Kostenannahmen.

Eine genaue Berechnung der notwendigen Gebührenanhebungen ergibt sich danach aus der Kalkulation für 2008, die wie in den letzten Jahren auch in der Dezember-Ratssitzung des Jahres 2007 vorgelegt wird.

 

 

 

 

 

Derzeitige Personalsituation und Pflegestandard:

 

Die Personalsituation auf den städt. Friedhöfen ist in den zurückliegenden Jahren fortlaufend erheblich reduziert worden. Dies liegt nur zum Teil an der Übernahme der Stadtteilfriedhöfe Overberge, Rünthe und Oberaden durch die Evangelische Kirchengemeinde bis zum Jahre 2001.

Die vom  Baubetriebshof geleisteten Arbeitsstunden für Pflege, Bestattung und Kriegsgräberunterhaltung auf allen Friedhöfen reduzierte sich von 19.071,50 Gesamtpflegestunden im Jahr 1990 auf 11.661,75 Stunden im Jahr 2001.

Im Haushaltsjahr 2006 wurden lediglich noch insgesamt 3.551,75 Arbeitsstunden auf allen städt. Friedhöfen geleistet.

 

Auch der Umfang des jährlich vergebenen Pflegeauftrages an die Hellweg-Werkstätten Martin-Luther-King, Nebenstelle Nicolai-Werkstatt, Bergkamen-Oberaden, ist von 4.823 Stunden im Jahre 1996 auf 1.400 Pflegestunden im Jahr 2007 ebenfalls deutlich heruntergefahren worden.

 

Mit dem heute vorhandenen Stundenkontingent des Baubetriebshofes als auch des Perthes-Werkes kann der politisch gewollte und von den Bürgern mitgetragene Pflegestandard noch erreicht werden.

 

Eine weitere Reduzierung dieser Pflegeansätze/-standards ist keinesfalls mehr vertretbar.

 

 

 

 

Verbesserung des Beratungsangebotes für betroffene Bürger und Angehörige:

 

Eine Chance zur Verbesserung des Kostendeckungsgrades liegt bei gleichbleibendem Aufwand in der Erhöhung der Bestattungszahlen im Wettbewerb mit anderen Anbietern.

Um die Friedhofsgebühren, das umfangreiche Bestattungsangebot sowie die parkähnliche Anlage des Hauptfriedhofes einer breiten Öffentlichkeit bekannter zu machen und somit das Ansehen des Hauptfriedhofes zu stärken, bietet es sich an, insbesondere den heimischen Bestattungsunternehmern verbesserte Informationsmaterialien (Flyer o. ä.) zur Verfügung zu stellen.

 

Weiterhin ist die Internetpräsens mit einer eigenen Homepage deutlich auszuweiten. Informationen zur Lage und Aussehen des Hauptfriedhofes, Darstellung der Bestattungsformen sowie die Friedhofssatzung und die Gebührenordnung sind einfach und übersichtlich darzustellen.

 

Die Bürger und Bürgerinnen müssen ein umfangreiches Beratungsangebot erhalten. Alle wichtigen Informationen über die Friedhofs- und Bestattungsangebote der Stadt Bergkamen müssen auf einfache Art und Weise erkennbar sein.

Es ist somit möglich, den Hauptfriedhof der Stadt Bergkamen umfassend kennen zu lernen und mit konkurrierenden Friedhöfen vergleichen zu können. 

 

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 5.000,00

Produkt-/Sachkonto:                   

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:

                                                                                                                             

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

     

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 9 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Kämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Styrie

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Irmisch

StA 20

 

 

 

 

Gläser