Betreff
Abwasserbeseitigungskonzept - Fortschreibung 2007 -
Vorlage
9/1041
Aktenzeichen
66.4 strü-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss als Betriebsausschuss nimmt die Vorlage des SEB zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen ist gemäß § 53 Landeswassergesetz (LWG) dazu verpflichtet, das auf dem Stadtgebiet anfallende Abwasser, so weit nicht anderen die Beseitigungspflicht übertragen wurde, zu entsorgen.

 

Alle vorhandenen und geplanten Anlagen zur Abwasserbeseitigung sind gemäß § 55 und § 56 LWG in einem Abwasserbeseitigungsplan darzustellen und zu erläutern.

 

Durch die Rechtsverbindlichkeit, die sich aus dem Abwasserbeseitigungsplan ergibt, sind in Nordrhein-Westfalen vielfach Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Maßnahmen und der Ausführungsfristen entstanden. Aus dieser Problematik heraus hat das Land das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) entwickelt, das alle Städte und Gemeinden der Oberen Wasserbehörde vorzulegen haben.

 

Die Stadt Bergkamen hat erstmals im Jahre 1981 einen Abwasserbeseitigungsplan dem Regierungspräsidenten Arnsberg vorgelegt. 1985 wurde das erste ABK der Oberen Wasserbehörde vorgelegt und der Regierungspräsident Arnsberg stimmte dem ABK der Stadt Bergkamen am 03.02.1987 zu.

 

Seit 1997 nimmt der Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (SEB) die rechtlichen und technischen Belange zur Abwasserbeseitigung in Bergkamen wahr.

Mit Unterstützung des Ingenieurbüros Kresse aus Menden liegt nunmehr die 4. Fortschreibung für die Jahre 2007 bis 2012 vor.

 

Das vorliegende Konzept soll einen Überblick über die vom SEB durchzuführenden Maßnahmen geben und sie in einer Dringlichkeitsfolge einordnen. Es gibt einen Überblick über die Gesamtheit der Abwasseranlagen, die vom SEB noch zu errichten sind, die erweitert und den Anforderungen gem. Landeswassergesetz und Wasserhaushaltsgesetz angepasst werden müssen. Ziel des ABK ist es, eine zusammenfassende Darstellung zu erhalten oder bereits prüffähige Details und deren technische Lösungen aufzuzeigen.

 

Zum Mindestinhalt gehören die Erfassung der Abwasseranlagen und Übergabestellen, Angaben zur Abwasserbehandlung und zur Entwässerung, eine Darstellung der Verbindungen, Zuleitungen und Anbindungen sowie Angaben über die notwendigen Baumaßnahmen. Für die einzelnen Projekte werden die Baukosten nach dem derzeitigen Planungsstand und dem Preisniveau geschätzt.

 

Da das Stadtgebiet in der Vergangenheit und auch noch heute bergbaulichen Einflüssen unterliegt, ist es erforderlich, die Sanierung und Erneuerung den Abbauplänen der Deutschen Steinkohle AG anzupassen. Eine entsprechende finanzielle Beteiligung an den Baukosten spiegelt sich im Wirtschaftsplan des SEB wider.

 

Als Anlage ist ein tabellarischer Auszug aus dem ABK über die durchgeführten  Baumaßnahmen und deren Baukosten sowie die zurzeit im Bau befindlichen Maßnahmen mit deren geschätzten Baukosten bis 2012 aufgeführt.

 

Wichtig ist, dass das Abwasserbeseitigungskonzept in Bezug auf die Durchführung der Baumaßnahmen sich flexibel darstellt. Dies zeigt sich aktuell an der Baumaßnahme „Kanalsanierung Kamer Heide“. Dieses Projekt war für das Jahr 2008 eingeplant. Aufgrund der Einflüsse der Deutschen Steinkohle AG wird dieses Projekt aber schon 2007 beendet sein.

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept – Fortschreibung 2007 – wurde mit Schreiben vom 14.08.2007 den Aufsichtsbehörden übersandt.

 

Die Einsichtnahme in das aktuelle Abwasserbeseitigungskonzept beim SEB ist jederzeit nach Absprache möglich.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 3 Anlagen

 

Die Betriebsleitung des SEB:

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Kaufm. Betriebsleiter

 

 

 

 

 

Mühlhause

Techn. Betriebsleiter

 

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Strüwer