hier: Ersatzwahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Stadt Bergkamen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen wählt folgende Vertreterin bzw. folgenden Vertreter in die Mitgliederversammlung der Bauverein und Siedlungsgenossenschaft Hamm eG:
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Sachdarstellung:
Der ehemalige Stadtverordnete Herr Klaus Gilla wurde vom Rat der Stadt Bergkamen am 11.11.2004 als Vertreter der Stadt Bergkamen in die Mitgliederversammlung der Bauverein und Siedlungsgenossenschaft Hamm eG gewählt. Da Herr Gilla sein Ratsmandat niedergelegt hat, wird es nunmehr erforderlich, eine Ersatzwahl für die o. a. Mitgliederversammlung durchzuführen.
Scheidet gemäß § 50 Abs. 4 Satz 2 GO NRW eine Person vorzeitig aus einem Gremium aus, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählen die Ratsmitglieder den Nachfolger für die restliche Zeit nach Abs. 2.
Gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW wird die Wahl, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
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