06.36.09 5331 Soz. Leistungen an natürl. Personen außerh. von Einrichtungen + 50.000,00 €
06.36.09 5332 Soz. Leistungen an natürl. Personen innerh. von Einrichtungen + 600.000,00 €
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, gem. § 83 Abs. 1 GO NRW bei dem Produkt 8 – familienergänzende, - ersetzende Maßnahmen, Sachkonto 06.36.09 5331 (soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen), 50.000,00 € und beim Sachkonto 06.36.09 5332 (soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen) 600.000,00 € überplanmäßig bereitzustellen.
Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.
Sachdarstellung:
Die Stadt Bergkamen ist gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 und 6
Sozialgesetzbuch VIII verpflichtet, bei nachgewiesenem Bedarf Hilfen zur
Erziehung zu gewähren.
Dem Jugendamt wurden bei der Aufstellung des
Haushalts-/Budgetplans 2007 für das Produkt 8 (Familienergänzende, -ersetzende
Maßnahmen) folgende Finanzmittel für die Sachkonten
06.36.09.5331
soziale Leistungen an
natürliche Personen
außerh. von Einrichtungen 805.220,--
€
früher:
HhSt. 4556-7601
Familienpflege (Vollzeitpflege)
4556-7602
Familienpflege kostenerst. berechtigt)
4556-7603 Familienpflege
(Kostenerstattung)
4561-7600
Familienpflege für junge Volljährige
und
06.36.09.5332
soziale Leistungen an natürliche Personen
innerhalb von Einrichtungen 2.749.630,-- €
früher:
HhSt. 4555-7700
Tagesgruppe
4557-7700
Heimpflege/betreutes Wohnen
4557-7701 ambulante
Hilfen
4557-7702 Heimpflege
(seelische Behinderung)
4561-7700 Heimpflege
für junge Volljährige
zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten
Haushaltsmittel werden bis Ende September beim Sachkonto 06.36.09 5332 bzw.
Ende November beim Sachkonto 06.36.09 5331 vollständig verausgabt sein. Um die
Rechnungen bis zum Jahresende begleichen zu können, sind zusätzliche
Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 650.000 € (in den Vorjahren:
2005 + 825.000,-- €; 2006
+ 900.000 €) notwendig.
Aufgrund der teilweise schwierigen Sozialstrukturen in
den betroffenen Familien liegt die Zahl der in Heimen untergebrachten Kinder
und Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen weiterhin über 60.
Darüber hinaus wurden 2007 die Pflegesätze in der
Heimpflege weiter nach oben angepasst. Die pauschalen Pflegesätze in der
Familienpflege haben sich wieder um über 2 % erhöht. Weiterhin wird in der
Familienpflege deutlich, dass neben der Gewährung des Pflegegeldes (materielle
und erzieherischer Aufwand) immer häufiger zusätzliche unterstützende Maßnahmen
eingeleitet und finanziert werden müssen.
Nach einer aktuellen Hochrechnung vom 01.08.2007 werden folgende
Haushaltsmittel benötigt:
- Sachkonto 06.36.09 5331 Leistungen außerhalb
von Einrichtungen + 50.000,-- €
- Sachkonto 06.36.09.5332 Leistungen innerhalb
von Einrichtungen + 600.000,-- €
insgesamt
+ 650.000,-- €
Die notwendigen Mehraufwendungen können nicht
innerhalb des Jugendamtbudgets ausgeglichen werden. Da auch keine wesentlichen
Mehrerträge in diesem Jahr zu erwarten sind, müssen die Haushaltsmittel
überplanmäßig bereitgestellt werden.
Gem. § 83 Abs. 1 GO NRW ist eine
überplanmäßige Aufwendung nur zulässig, wenn eine Deckung der Aufwendungen im
lfd. Haushaltsjahr gegeben ist. Wenn die Aufwendung - wie im vorliegenden Fall
- erheblich sind, ist der Kämmerer verpflichtet, die vorherige Zustimmung des
Rates einzuholen.
Eine Deckung ist im Budget des Jugendamtes
und im Budgetbereich 2 nicht vorhanden. Die besonderen Voraussetzungen zur
Vermeidung eines Haushaltsverstoßes setzen weiterhin voraus, dass die
überplanmäßige Aufwendung in jeder Hinsicht unumgänglich ist bzw. eine
Rechtsverpflichtung besteht. Die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
reichen nicht aus, um die Rechnungen für die Monate Oktober bis Dezember 2007
zahlbar machen zu können.
Das Erfordernis einer notwendigen Deckung
gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht
erfüllt werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Mitunterzeichnung Wenske Beigeordneter |
Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Reiß |
Sichtvermerk StA 20 Overhage |