Betreff
Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen ohne Deckung gem. § 83 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 8 - familienergänzende und familienersetzende Maßnahmen,
06.36.09 5331 Soz. Leistungen an natürl. Personen außerh. von Einrichtungen + 50.000,00 €
06.36.09 5332 Soz. Leistungen an natürl. Personen innerh. von Einrichtungen + 600.000,00 €
Vorlage
9/1013
Aktenzeichen
re-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, gem. § 83 Abs. 1 GO NRW bei dem Produkt 8 – familienergänzende, - ersetzende Maßnahmen, Sachkonto 06.36.09 5331 (soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen), 50.000,00 € und beim Sachkonto 06.36.09 5332 (soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen) 600.000,00 € überplanmäßig bereitzustellen.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen ist gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 und 6 Sozialgesetzbuch VIII verpflichtet, bei nachgewiesenem Bedarf Hilfen zur Erziehung zu gewähren.

 

Dem Jugendamt wurden bei der Aufstellung des Haushalts-/Budgetplans 2007 für das Produkt 8 (Familienergänzende, -ersetzende Maßnahmen) folgende Finanzmittel für die Sachkonten

 

06.36.09.5331    soziale Leistungen an natürliche Personen

                         außerh. von Einrichtungen                                           805.220,-- €

                         früher:  HhSt.                          4556-7601 Familienpflege (Vollzeitpflege)

                                                                         4556-7602 Familienpflege kostenerst. berechtigt)

                                                                         4556-7603 Familienpflege (Kostenerstattung)

                                                                         4561-7600 Familienpflege für junge Volljährige

 

und

 

06.36.09.5332  soziale Leistungen an natürliche Personen    

                         innerhalb von Einrichtungen                                     2.749.630,-- €

                         früher:  HhSt.                          4555-7700 Tagesgruppe

                                                                         4557-7700 Heimpflege/betreutes Wohnen

                                                                         4557-7701 ambulante Hilfen

                                                                         4557-7702 Heimpflege (seelische Behinderung)

                                                                         4561-7700 Heimpflege für junge Volljährige

 

zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Haushaltsmittel werden bis Ende September beim Sachkonto 06.36.09 5332 bzw. Ende November beim Sachkonto 06.36.09 5331 vollständig verausgabt sein. Um die Rechnungen bis zum Jahresende begleichen zu können, sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 650.000 €  (in den Vorjahren:  2005  + 825.000,-- €;  2006  + 900.000 €) notwendig.

 

Aufgrund der teilweise schwierigen Sozialstrukturen in den betroffenen Familien liegt die Zahl der in Heimen untergebrachten Kinder und Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen weiterhin über 60.

 

Darüber hinaus wurden 2007 die Pflegesätze in der Heimpflege weiter nach oben angepasst. Die pauschalen Pflegesätze in der Familienpflege haben sich wieder um über 2 % erhöht. Weiterhin wird in der Familienpflege deutlich, dass neben der Gewährung des Pflegegeldes (materielle und erzieherischer Aufwand) immer häufiger zusätzliche unterstützende Maßnahmen eingeleitet und finanziert werden müssen.

 

Nach einer aktuellen Hochrechnung  vom 01.08.2007 werden folgende Haushaltsmittel benötigt:

 

-  Sachkonto 06.36.09 5331 Leistungen außerhalb von Einrichtungen + 50.000,-- €

-  Sachkonto 06.36.09.5332 Leistungen innerhalb von Einrichtungen + 600.000,-- €

 

insgesamt                                                                                             + 650.000,-- €

 

 

Die notwendigen Mehraufwendungen können nicht innerhalb des Jugendamtbudgets ausgeglichen werden. Da auch keine wesentlichen Mehrerträge in diesem Jahr zu erwarten sind, müssen die Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Gem. § 83 Abs. 1 GO NRW ist eine überplanmäßige Aufwendung nur zulässig, wenn eine Deckung der Aufwendungen im lfd. Haushaltsjahr gegeben ist. Wenn die Aufwendung - wie im vorliegenden Fall - erheblich sind, ist der Kämmerer verpflichtet, die vorherige Zustimmung des Rates einzuholen.

 

 

Eine Deckung ist im Budget des Jugendamtes und im Budgetbereich 2 nicht vorhanden. Die besonderen Voraussetzungen zur Vermeidung eines Haushaltsverstoßes setzen weiterhin voraus, dass die überplanmäßige Aufwendung in jeder Hinsicht unumgänglich ist bzw. eine Rechtsverpflichtung besteht. Die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen nicht aus, um die Rechnungen für die Monate Oktober bis Dezember 2007 zahlbar machen zu können.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden.

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 650.000,00

Produkt-/Sachkonto:              06.36.09 5331       50,000,00 €

                                              06.36.09 5332       600.000,00 €

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:

                                                                                                                        0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

Ja

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

Mitunterzeichnung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

Amtsleiter

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

Reiß

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

Overhage