Beschlussvorschlag:
Folgende gemäß § 60 GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW 2005, S. 498), von Bürgermeister Schäfer und Stadtverordneter Middendorf am 16. Mai 2007 getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt:
„Die Zustimmung für folgende außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW wird erteilt:
1.
Für die Einrichtung des Selbstlernzentrums bei der
Buchungsstelle 04.25.05.0248.7839 eine außerplanmäßige Auszahlung von 28.600,-
Euro. Die Deckung erfolgt durch eine außerplanmäßige Einzahlung
(Landeszuweisung) i. H. v. 14.300,- Euro bei der Buchungsstelle
04.25.05.0248.6891 sowie durch Minderauszahlungen i. H. v. 14.300,- Euro bei der Buchungsstelle 01.11.06.0113.7839
– Erwerb von Software.
2. Für die Einführung der Bibliothekssoftware bei der Buchungsstelle 04.25.05.0249.7839 eine außerplanmäßige Auszahlung von 48.266,- Euro. Die Deckung erfolgt durch eine außerplanmäßige Einzahlung (Landeszuweisung) i. H. v. 24.135,- Euro bei der Buchungsstelle 04.25.05.0249.6891 sowie durch Minderauszahlungen i. H. v. 24.131,- Euro bei der Buchungsstelle 01.11.06.0113.7839 – Erwerb von Software.“
Sachdarstellung:
Am 16. Mai 2007 wurde die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung getroffen, in der ebenfalls die Begründung und Entscheidung erläutert wurden.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW vom
14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005
(GV NRW 2005, S. 498)
Federführendes Fachamt:
Fachdezernat Innere Verwaltung
ht-se
Entscheidung wegen eines Falles äußerster Dringlichkeit
gem. § 60 GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW 2005, S. 498)
hier: Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen gem.
§ 83 Abs. 1 Satz 3 GO
NRW
Begründung:
In der Stadtbibliothek soll die vorhandene Software ersetzt werden. Das vorhandene System wurde nicht weiterentwickelt und weist insbesondere bei Fremddatenübernahme und im Bereich der Statistik sehr große Mängel auf. Außerdem werden inzwischen standardisierte Kriterien nicht erfüllt. Darüber hinaus ermöglicht die neue Software den Aufbau eines Computer-Lerncenters mit 12 Arbeitsplätzen. Dies ermöglicht den Bergkamener Schulen die Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz. Des weiteren soll der Bestand an Lernsoftware und Literatur für Immigranten in Zusammenarbeit mit der Regionalen Arbeitsstelle für Ausländer (RAA) ausgebaut werden.
Für das gesamte Projekt ist beim Land NRW ein entsprechender Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gestellt worden. Diesem Antrag ist nun stattgegeben worden. Die Stadt Bergkamen erhält zu dem gesamten Projekt einen 50 %-igen Zuschuss. Der kommunale Eigenanteil wird durch Minderauszahlungen beim Erwerb von Software zur Verfügung gestellt.
Damit der Echtbetrieb bereits nach den Sommerferien erfolgen kann, ist mit der unverzüglichen Realisierung (Vergabe erster Aufträge, div. Angebotseinziehungen) zu beginnen.
Aus dem vg. Gesamtprojekt ergeben sich nachfolgende außerplanmäßige Auszahlungen:
1.
Einrichtung Selbstlernzentrum
Buchungsstelle 04.25.05.0248.7839 28.600,- Euro
2.
Einführung der Bibliothekssoftware
Buchungsstelle 04.25.05.0249.7839 48.266,- Euro
Gesamtsumme des Projekts 76.866,-
Euro
Die Deckung der o.g. Summe erfolgt in Form einer Landeszuweisung i. H. v. 38.435,- Euro. Der städtische Eigenanteil von 38.431,- Euro erfolgt aus Minderauszahlungen bei der Buchungsstelle 01.11.06.0113.7839 – Erwerb von Software.
Bergkamen, 16.05.2007
Der Bürgermeister
In Vertretung Sichtvermerk StA 20
gez. gez.
Mecklenbrauck Mölle
Erster Beigeordneter
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW S.
666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW 2005, S. 498)
Die Zustimmung für folgende außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW wird erteilt:
1.
Für die Einrichtung des Selbstlernzentrums bei der
Buchungsstelle 04.25.05.0248.7839 eine außerplanmäßige Auszahlung von 28.600,-
Euro. Die Deckung erfolgt durch eine außerplanmäßige Einzahlung
(Landeszuweisung) i. H. v. 14.300,- Euro bei der Buchungsstelle
04.25.05.0248.6891 sowie durch Minderauszahlungen i. H. v. 14.300,- Euro bei der Buchungsstelle 01.11.06.0113.7839
– Erwerb von Software.
2. Für die Einführung der Bibliothekssoftware bei der Buchungsstelle 04.25.05.0249.7839 eine außerplanmäßige Auszahlung von 48.266,- Euro. Die Deckung erfolgt durch eine außerplanmäßige Einzahlung (Landeszuweisung) i. H. v. 24.135,- Euro bei der Buchungsstelle 04.25.05.0249.6891 sowie durch Minderauszahlungen i. H. v. 24.131,- Euro bei der Buchungsstelle 01.11.06.0113.7839 – Erwerb von Software.
Bergkamen, 16. Mai 2007
gez. gez.
Schäfer Elke Middendorf
Bürgermeister Stadtverordnete/r
Die Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung gemäß § 60 GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW 2005, S. 498), zu genehmigen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hartl |
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