Betreff
2. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
Vorlage
9/0981
Aktenzeichen
schn-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 2. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bergkamen, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 20.02.2006 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 28.06.2006 bedarf aus folgenden Gründen einer Änderung:

 

1.      Umstellung auf den TVÖD seit dem 01.10.2006

2.      Erweiterung des Gebührentarifes um die Tarifstelle „Ambientetrauung“

3.      Zusammenfassung von Tarifstellen und damit verbundenen notwendigen redaktionellen Änderungen

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die auf Punkt 1 basierende Erhöhung der Verwaltungsgebühren 0,5 % der Summe aller im Vorjahr festgesetzten Verwaltungsgebühren nicht überschreitet. Einzig die aufgrund von Punkt 2 ermittelte Gebühr für die Ambientetrauung stellt eine nennenswerte Veränderung zur derzeit gültigen Satzung dar.

 

 

1.            Umstellung auf den TVÖD

 

Verwaltungsgebühren werden auf Grundlage von

 

·                Personalkosten

·                allgemeinen Sachkosten

·                ggf. besonderen Sachkosten

 

ermittelt.

 

Durch die Umstellung auf den TVÖD gilt für Kommunen seit dem 01.10.2006 ein neuer Tarifvertrag. Es wird nicht mehr zwischen den bisherigen Angestellten und Arbeitern unterschieden; vielmehr werden diese nun als Beschäftigte in 15 Entgeltgruppen geführt. Diese Zusammenfassung wirkt sich bis zur Entgeltgruppe 9 (vglb. ehem. IV b) aus.

 

Der aktuelle KGSt-Bericht 12/2006 – Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand: 2006/2007) empfiehlt auf Grund der vg. Auswirkungen für ehemalige Angestellte bis einschl. EG 9 einen 5 %-igen Abzug von den vorliegenden KGSt-Personalkostentabellen vorzunehmen.

 

Der nun vorliegenden Gebührenkalkulation liegen folgende Stundenwerte zu Grunde:

 

Sachbearbeitung                    EG 9 (bereinigt)            32,93 €

Schreibarbeit / Zuarbeit            EG 5 (bereinigt)            24,32 €

 

Die Personalkosten für die letztmalige Gebührenkalkulation stellen sich im Vergleich wie folgt dar:

 

Sachbearbeitung                    IV b                              32,10 €

Schreibarbeit / Zuarbeit            VII                                22,20 €

 

Die neben den Personalkosten für die Gebührenkalkulation notwendigen allgemeinen und ggf. erforderlichen besonderen Sachkosten bleiben im Vergleich zu der letztmaligen Gebührenkalkulation unverändert.

 

Das Gleiche gilt für den zu Grunde gelegten Zeitaufwand.


2.              Erweiterung des Gebührentarifes um die Tarifstelle „Ambientetrauung“

 

Durch den Neubau im Hafen wird eine Möglichkeit der sog. Ambientetrauung geschaffen. Ab dem 07.07.2007 besteht somit die Möglichkeit, im Rahmen der Hafenkulisse Eheschließungen durchzuführen.

 

Grundsätzlich verhält es sich so, dass für die Prüfung der Ehefähigkeit und zusätzlich  für Eheschließungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes Gebühren nach der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) erhoben werden. Diese belaufen sich wie folgt:

 

·                Prüfung der Ehefähigkeit                           33,00 €

(§ 68 Abs. 1 Ziffer 1 PStV)

·                Vornahme von Eheschließungen außerhalb

der üblichen Öffnungszeiten                     55,00 €

(§ 68 Abs. 1 Ziffer 4 PStV)

 

Weitere Gebühren können nach Lage des Einzelfalls hinzu kommen; dazu zählen die Beschaffung von weiteren Urkunden und Bescheinigungen sowie insbesondere weitere Prüfungen bei Eheschließungen mit ausländischer Beteiligung. Das ist für alle Standesämter gleich geregelt.

 

Gebühren für sog. Ambientetrauungen regelt die PStV nicht. Ermächtigungsgrundlage für eine zusätzliche Gebühr für die Durchführung einer Ambientetrauung ist mithin § 70 b Personenstandsgesetz (PStG), wonach weitere Kosten und Aufwendungen abgerechnet werden können.

 

Zur Gebührenkalkulation ist von einer Mischkalkulation der Personalkosten für die Standesbeamten sowie zusätzlich von allgemeinen und besonderen Sachkosten auszugehen.

 

Die Mischkalkulation der Personalkosten ist notwendig, da die Besoldung der bestellten Standesbeamten von A 8 bis A 14 BBesG bzw. EG 6 reicht.

 

Es ist davon auszugehen, dass eine Eheschließung im Hafen inklusive An- und Abfahrt des Standesbeamten 60 Minuten dauert.

 

Die Personalkosten per Stunden errechnen sich wie folgt:

 

1 Person A 14   48,27 €/Std.

1 Person A 11   35,18 €/Std.

1 Person A 9 m.D.   29,52 € Std.

1 Person A 8    27,08 €/Std.

1 Person EG 6   26,03 €/Std.

 

Gesamt: 166,08 €/Std.

Durchschnitt:  33,22 €/Std.

 

Die allgemeinen Sachkosten belaufen sich als Pauschale – wie bei den weiteren Gebührentarifen – auf 5,39 €/Std.

 

Als besondere Sachkosten fallen die an die Standesbeamten zu zahlenden Fahrkosten für die Nutzung des Privatfahrzeuges an. Für die Hin- und Rückfahrt sind insgesamt 5 km zurückzulegen; pro gefahrenem Kilometer ist ein Betrag in Höhe von 0,30 € fällig. Somit belaufen sich die besonderen Fahrtkosten auf 3,00 €.

 

Die zusätzlich ermittelte Gebühr beläuft sich somit auf 41,61 € bzw. im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gerundet auf 40,00 €. Diese Gebühr ist in den Gebührentarif der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bergkamen aufzunehmen.

 

Gemäß abzuschließendem Mietvertrag über das Trauzimmer ist außerdem ein Entgelt in Höhe von 100,00 € zu entrichten.

 

Die Eheschließung im Hafen würde somit folgenden weiteren Kostenaufwand bedeuten, der zzgl. der jeweiligen Gebühren für die Prüfung der Ehefähigkeit, Urkunden etc. anfällt:

 

·         Eheschließungen während der normalen Öffnungszeiten:

Entgelt Beta:                           100,00 €
Verwaltungsgebühr:                      40,00 €
Gesamt:                     140,00 €

·         Eheschließungen außerhalb der normalen Öffnungszeiten:

Entgelt Beta:                           100,00 €
Verwaltungsgebühr:                      40,00 €
Gebühr nach PStV:                           55,00 €
Gesamt:                     195,00 €

Ein interkommunaler Vergleich zeigt, dass sich die Stadt Bergkamen mit den vg. zusätzlichen Gebühren in einem vergleichbaren Rahmen bewegt:

 

Die Gemeinde Holzwickede hat eine Verwaltungsgebühr von 70,00 € zzgl. Raummiete zzgl. Prüfung der Ehefähigkeit etc. festgelegt. Das Schloss Opherdicke kostet je Nutzung 28,00 €.

 

Die Stadt Dortmund erhebt grundsätzlich eine Gebühr von 100,00 € für die Ambientetrauung innerhalb der normalen Dienstzeiten. Kosten für die Räumlichkeiten sind individuell mit dem Betreiber zu regeln (Zollamt, Zoo etc.).

 

Die Stadt Lünen erhebt besondere Gebühren für Eheschließungen außerhalb der normalen Dienstzeit zwischen 100,00 € und 270,00 € (bei Sonn- und Feiertagen bzw. nach 19.00 Uhr).

 

Die Gemeinde Bönen hat kein Trauzimmer im Rathaus und muss deshalb das Backhaus gebührenfrei als Trauzimmer verfügbar halten.

 

 

3.   Zusammenfassung von Tarifstellen und damit verbundenen notwendigen redaktionellen Änderungen

 

3.1       Die für die Ambientetrauung fällige Gebühr in Höhe von 40,00 € wird als Tarifstelle 11 in den Gebührentarif aufgenommen.

           

            Die bisher unter der Tarifstelle 11 erfasste Leistung „Zweitausfertigung von Fischereischeinen“ erhält die neue Tarifstelle 13.2.

Die bisher unter der Tarifstelle 13 erfasste Leistung „Ausstellen einer Ersatzlohnsteuerkarte“ erhält die Tarifstelle 13.1.

3.2       Die Tarifstellen 1.2 und 1.3 werden auf Grund gleicher Gebührenhöhe zu der Tarifstelle 1.2 zusammengefasst. Dadurch ändert sich die Nummerierung der Tarifstellen 1.4 bis 1.5.

3.3       Zur besseren Übersicht und auf Grund gleicher Gebührenhöhe werden die Einzelaufzählungen der Tarifstellen 20.1 bis 20.3 zusammengefasst.


 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Schneider

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger