Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Ausgangslage der VHS
Ein wichtiges
Betätigungsfeld der Volkshochschulen ist es, Kurse zum nachträglichen Erwerb
von Schulabschlüssen anzubieten. In Bergkamen werden seit Jahren entsprechende
Kurse zur Erlangung des Hauptschulabschlusses (HSA) bzw. auch der
Fachoberschulreife (FOSR) angeboten. Die vorgenannten Kurse werden in Form von
Abendkursen in Teilzeit durchgeführt. Die Laufzeit beträgt 2 bzw. 4 Semester.
Die Ermächtigung, staatlich
anerkannte Lehrgänge und Prüfungen zum Erwerb von Schulabschlüssen
durchzuführen, hat die Volkshochschule nach dem Weiterbildungsgesetz NRW und
den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen.
Die Lehrpläne entsprechen
denen der Regelschulen.
Auch wenn regelmäßig
Teilnehmer die entsprechenden Schulabschlüsse bekommen, ist die Abbrecherquote
bei den Abendkursen nicht gering. In der Regel erlangen etwa 1/3 derjenigen,
die mit dem Schulabschlusskurs begonnen haben, auch einen Abschluss.
Der geschilderten Situation
soll nun mit Hilfe eines neuen Konzeptes für den Schulabschlussbereich
entgegengewirkt werden.
2. Einstieg in das
Projekt
In Schwerte gibt es seit
2006 einen modellhaften Lehrgang zur Verbesserung der Situation von
Jugendlichen ohne Schulabschluss in Trägerschaft der VHS in Kooperation mit dem
Verein "Schwerter Interessengemeinschaft nicht nur Arbeitsloser
e.V.".
Vorrangiges Ziel dieser
Maßnahme ist die Vermittlung des Hauptschulabschlusses in Kombination mit der
Aktivierung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch Arbeit, Herstellung und
Sicherung ihrer Beschäftigungsfähigkeit sowie die Entwicklung und Umsetzung
einer realistischen Anschlussperspektive am Ende des Lehrganges.
In Gesprächen mit der ARGE
hat diese signalisiert, dass ein solches Projekt auch in Bergkamen
wünschenswert wäre, da die Zahl arbeitsloser Jugendlicher ohne Schulabschluss
in Bergkamen sehr hoch ist. Die ARGE übernimmt dann auch die komplette
Finanzierung.
3. Projektdarstellung
a) Eignungsfeststellung und Orientierungsphase
Zu Beginn des Lehrgangs wird eine dreiwöchige Eignungsfeststellungs-
und Orientierungsphase durchgeführt, in der die Jugendlichen auf ihre Eignung
und Befähigung getestet werden, in der individuelle Qualifizierungspläne
aufgestellt werden und ein Gruppenbewusstsein entstehen soll.
b)
Maßnahmestruktur
Die Jugendlichen besuchen von Montag bis
Mittwoch in der Zeit von ca. 8.00 bis 15.00 Uhr den Schulabschlusslehrgang bei
der VHS, wobei die Unterrichtsfächer und die Unterrichtsinhalte deckungsgleich
mit denen im Abendbereich sind. Jeweils donnerstags und freitags arbeiten die
Jugendlichen auf Basis von AGH (Arbeitsgelegenheiten).
Wobei die AGH Plätze sowohl „Berufsweltorientiert“ als auch „Neigungsorientiert“
sein müssen und sich paritätisch an Mädchen und Jungen richten. Der AGH-Bereich
wird von der RAG Bildung organisiert und betreut.
Darüber hinaus beinhaltet der Lehrgang Zeiten für Werkstattstunden und
Berufspraktika zur Berufsorientierung und –findung.
Angereichert wird der Lehrgang durch bedarfsorientierten Förderunterricht und
permanente sozialpädagogische Betreuung um eine Schulabschluss- und
Vermittlungsquote in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in Höhe von 80 % zu
erreichen.
c)
Kooperationspartner
ARGE, VHS und RAG Bildung sind
gleichberechtigte Partner, die im Rahmen des Lehrganges für ihre jeweiligen
Kernkompetenzen zuständig sind, d. h.
ARGE ist Finanzgeber und als ständiger Gesprächspartner für den erfolgreichen
Verlauf, Controlling, Vermittelung etc. zuständig. Die VHS wickelt das
Schulgeschäft ab, die RAG Bildung organisiert und führt AGH durch und stellt
die permanente sozialpädagogische Betreuung sicher.
Darüber hinaus stellt die VHS die Räumlichkeiten zur Verfügung, der zuständige
HPM betreut intensiv während der gesamten Laufzeit den Lehrgang, ein Teil der
Verwaltungstätigkeiten wird von der VHS übernommen und die VHS stellt die
Lehrkräfte mit der Befähigung für die Sek. I. Hinzu kommen Dozentinnen und
Dozenten für den Förderunterricht. So wie bei den Schulabschlusslehrgängen im
Abendbereich ist das Schulamt für den Kreis Unna und die Bezirksregierung
eingebunden.
d)
Zielsetzung
Sechzehn Jugendlichen, die zurzeit keine Chance auf dem Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt haben, legen ihren Hauptschulabschluss ab und erhalten somit die
formalen Voraussetzungen für eine Bewerbung um einen Ausbildungs- oder
Arbeitsplatz.
Gleichzeitig lernen sie reale Arbeitsbedingungen (AGH) kennen und werden über
individuelle Förderung auch persönlich fit gemacht, sich den tatsächlichen
Anforderungen des Berufslebens anzupassen.
Deshalb ist es auch notwendig, dass die Schul- und Arbeitsanforderungen
tagsüber zum Tragen kommen. Denn den klassischen „Abendschüler“, der tagsüber
berufstätig ist und abends seine schulische Bildung nachholt, gibt es in
Bergkamen kaum noch. In der Regel sind die Jugendlichen den ganzen Tag ohne
Beschäftigung. Sich dann abends noch auf den Weg zu machen, ist oftmals kaum
möglich.
Diesem Phänomen wird hier Rechnung getragen.
Hier erfolgt eine schrittweise Annäherung an geregelte Tagesabläufe und
regelmäßige Anforderung verbunden mit der Perspektive einer Vermittlungschance.
Durch die engmaschige Betreuung der zuständigen Sozialpädagogin/des
Sozialpädagogen wird das Risiko zu scheitern auf ein Minimum reduziert.
e)
Finanzierung und
Umsetzung
Die Finanzierung erfolgt komplett über die
ARGE im Kreis Unna. Der zuständige Projektkoordinator war auf der Suche nach
weiteren geeigneten Kooperationspartnern (außer VHS Schwerte) und hat das
Konzept, dass VHS und RAG Bildung gemeinsam entwickelt haben, für gut befunden.
Die ARGE wird sich auch personell an der erfolgreichen Abwicklung des
Lehrganges beteiligen.
Zurzeit laufen die Vorbereitungen ohne klare finanzielle Zusage der ARGE für
2007, da noch andere Arbeitsmarktprogramme umgesetzt werden müssen, d. h. der
Lehrgang startet spätestens im Schuljahr 2008/2009. Wobei ganz deutlich
festgestellt werden kann, dass der Wunschtermin für den Beginn der Maßnahme der
August 2007 ist.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiterin Ostrowski |
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