Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt, der Jugendgruppe der Schreberjugend Bergkamen, Gruppe “Funkelstern”, die öffentliche Anerkennung nach § 75 KJHG/SGB VIII auszusprechen.
Sachdarstellung:
1. Die
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG/SGB VIII wird
durch den örtlichen Träger ausgesprochen. Die Voraussetzungen, die für die
Anerkennung eines Trägers der freien Jugendhilfe erfüllt sein müssen, werden in
§ 75 KJHG/SGB VIII geregelt.
Voraussetzungen für die Anerkennung sind:
(1) Als Träger der freien Jugendhilfe kann anerkannt werden, wer
a) auf dem Gebiet der Jugendhilfe
im Sinne des § 1 tätig ist,
b) gemeinnützige Ziele verfolgt,
c) aufgrund der fachlichen und
personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er
einen nicht unwesentlichen
Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu
leisten imstande ist und
d) die Gewähr für eine den Zielen
des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.
(2) Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter
den
Voraussetzungen des Absatzes 1, wer
auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens
drei Jahre tätig gewesen ist.
(3) Die Kirchen- und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die
auf
Bundesebene zusammengeschlossenen
Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind
anerkannte Träger der freien
Jugendhilfe.
Wie der Kommentar zum Sozialgesetzbuch (SGB) kommentiert, ist bei
Antragstellern, die eine Dreijahresfrist nicht erfüllen können, aber die
Voraussetzungen nach § 75 Abs. 1 bis 4 KJHG/SGB VIII erfüllen, die Anerkennung
nach pflichtgemäßem Ermessen durch den öffentlichen Träger zu entscheiden.
Bei der Ausübung des Ermessens muss der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die
Dringlichkeit des Bedarfs, die Relation der Gesamtkosten zu der Eigenleistung,
die Interessen der Betroffenen und deren Möglichkeiten zur Einflussnahme, den
Grundsatz der Gleichbehandlung und die Finanzierungsgrundsätze der öffentlichen
Jugendhilfe beachten.
Als anerkannter Träger freier Jugendhilfe verfügt der Antragsteller über
folgende Rechte:
1. Vorschlagsrecht für die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss,
2. Fördermittel der Stadt nur für anerkannte Träger,
3. Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben nur für anerkannte Träger,
4. Teilnahme anerkannter Träger an den Arbeitsgemeinschaften nach
§ 78 KJHG/SGB VIII,
5. Teilnahme an der Jugendhilfeplanung,
6. Mitgliedschaft im Stadtjugendring Bergkamen.
Ebenfalls muss bei der Entscheidung über eine Anerkennung als Träger der freien
Jugendhilfe davon ausgegangen werden, dass bereits in den Vorjahren
Antragsteller positiv berücksichtigt worden sind (“Fidele Narrenschar
Bergkamen”, “Pfadfinderbund/Stamm Pendragon”, “Akkordeonclub Oberaden”,
“Deutscher Pfadfinderbund Mosaik/Stamm Normannen” usw.), die noch nicht die
Dreijahrestätigkeit vorlegen konnten, jedoch die Voraussetzung des § 75 KJHG
erfüllen.
2. Dem
Jugendamt liegt der Antrag vom 14.11.2006 der Schreberjugend Bergkamen, Gruppe
“Funkelstern”, vertreten durch Regina Pachel, Lothar-Erdmann-Str. 18 a, 59192
Bergkamen, vor.
Die Zielsetzungen der Schreberjugendgruppe “Funkelstern” werden wie folgt
beschrieben:
- In dieser Gruppe werden die Grundlagen für Bewegung und alle Tänze gelegt,
die diese
jungen Tänzerinnen und Tänzer im Laufe
ihrer Mitgliedschaft erlernen werden,
– Förderung des sozialen Miteinanders,
- Stärkung des Körperbewusstseins,
- Förderung der motorischen Fähigkeiten und der Körpersprache,
- Förderung des Selbstbewusstseins der Kinder und Jugendlichen durch
Erarbeitung von
Aufgabenbereichen,
- Förderung des “tänzerischen Gedächtnisses” durch Erarbeitung kleiner
Choreografien,
- Kanalisierung und Steuerung des natürlichen Bewegungsdranges.
Der Gruppe gehören zz. 28 Mädchen im Alter von sechs bis zehn Jahren an. Die
Gruppe trifft sich regelmäßig wöchentlich donnerstags von 16.30 Uhr bis 18.00
Uhr im Mehrzweckraum der Heideschule Bergkamen-Weddinghofen.
3. Nach pflichtgemäßem Ermessen schlägt die Verwaltung des Jugendamtes vor, dem Antragsteller Schreberjugend Bergkamen, Gruppe “Funkelstern”, vertreten durch Regina Pachel, Lothar-Erdmann-Str. 18 a, 59192 Bergkamen, die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe auf örtlicher Ebene nach § 75 KJHG/SGB VIII auszusprechen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Preising |
Sachgebietsleiter Kortendiek |