Betreff
Frauenförderplan der Stadt Bergkamen vom 29.03.2007 bis 28.03.2010 auf der Grundlage des LGG NRW (Fortschreibung)
Vorlage
9/0875
Aktenzeichen
sy-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den „Frauenförderplan der Stadt Bergkamen vom 29.03.2007 bis 28.03.2010“ mit sofortiger Wirkung .

Sachdarstellung:

 

Mit Wirkung vom 20.11.1999 trat das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) in Kraft. Es verpflichtet u. a. Kommunen zur Aufstellung eines Frauenförderplanes für den Zeitraum von jeweils drei Jahren. Der erste Frauenförderplan der Stadt Bergkamen galt bis zum 31.12.2003.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschloss in seiner Sitzung am 01.04.2004 den fortgeschriebenen Frauenförderplan. Dieser Frauenförderplan war befristet bis zum 31.12.2006. Gemäß § 5 a LGG ist nach Ablauf des Frauenförderplans ein Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten (siehe besondere Vorlage). Gleichzeitig ist der Frauenförderplan für weitere drei Jahre fortzuschreiben.

 

Der bisherige Frauenförderplan wurde durch das FDI in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten und unter Beteiligung des Personalrates überarbeitet. Da sich die Regelungen des Frauenförderplanes in der Vergangenheit bewährt haben, sind nur geringfügige Änderungen im Bereich „Fortbildung“ eingearbeitet worden. Die Gleichstellungsbeauftragte hat nun die Möglichkeit, Seminare speziell für Frauen anzubieten und erhält dafür ein besonderes Fortbildungsbudget.

 

Der fortgeschriebene „Frauenförderplan vom 29.03.2007 bis 28.03.2010“ liegt nun als Anlage zur Beschlussfassung durch den Rat vor.

 

Der Frauenförderplan gibt einen Überblick über die Personalentwicklung bis 2012 und formuliert die sich aus den Daten ergebende Zielvorgabe für die Personalpolitik der nächsten drei Jahre. Die dazu notwendigen personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen sind im folgenden zusammengestellt. Hinzu kommen spezielle Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Frauenförderplan beinhaltet darüber hinaus die Aufgaben und Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten. Die Bestimmungen zur Umsetzung sowie zur Fortschreibung schließen den Frauenförderplan ab.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Scharwey

Sichtvermerk GST

 

 

 

 

Bierkämper