Betreff
Korruptionsprävention - jährlicher Bericht -
Vorlage
9/0872
Aktenzeichen
lb-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage Drucksache Nr. 9/0872 zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.03.05 wurde die Verwaltung beauftragt, über das Thema Korruptionsprävention jährlich zu berichten. 

Das gesellschaftliche System spiegelt sich auch im Handeln der Verwaltung wider. Hier bilden sich die Bürger ein Bild von einem funktionierenden, demokratischen System und machen evtl. Erfahrungen mit „Vetternwirtschaft“, Machtmissbrauch und Verschwendung, den schädlichen Folgen der Korruption. Korruptionsvorwürfe auf kommunaler Ebene haben in den letzten Jahre in einigen großen Ruhrgebietsstädten (Müll-, Wohnungsbauskandale) öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Korruptionsdelikte finden fast ausschließlich im Rahmen intransparenter Vergabeverfahren wie der so genannten „freihändigen Vergabe“ und bei „beschränkten Verfahren“ ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb statt.

In Bergkamen hat es im letzten Jahr keinen Fall eines Korruptionsverdachtes gegeben.

Nachfolgend wird über die gesetzlich vorgeschriebenen und die darüber hinausgehenden freiwilligen Maßnahmen zur Korruptionsprävention berichtet:

 

1.      Anfragen nach § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz („Vergaberegister“)

Bei der Informationsstelle des Finanzministeriums NRW wurde das Vergaberegister eingerichtet. Dieses enthält Informationen über Vergabeausschlüsse und Hinweise auf Verfehlungen von Firmen. Die Stadt Bergkamen ist verpflichtet, bei Dienstleistungsaufträgen über 25.000 Euro und bei Bauaufträgen über 50.000 Euro eine Anfrage an das Vergaberegister zu stellen. Im Gegenzug besteht die Verpflichtung, dem Vergaberegister die Daten der Firmen zu melden, die im Sinne des Korruptionsbekämpfungsgesetzes auffällig geworden sind.

Im Jahre 2006 wurde das Vergaberegister wie folgt angefragt:


Stadtamt

Anzahl der Anfragen

Bürgerbüro (Feuerwehr)

12

Gebäudeamt

9

Fachdezernat Innere Verwaltung

9

Schulverwaltungsamt

8

Bauverwaltungsamt einschl. Stadtbetrieb Entwässerung

20

Planungsamt

2

Baubetriebshof

7

EntsorgungsBetrieb Bergkamen

6

Anfragen insgesamt

 

Einträge ergaben sich bei den abgefragten Firmen nicht.

 

73

           

 

 

 

2.      Anzeigen nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz (Vergabeanzeigen und Veräußerungsregister)

Gemäß § 16 Abs. 1 müssen die Vergabe von Aufträgen, die einen Wert von 200.000 Euro übersteigen und gem. Abs. 2 die Vermögensveräußerungen über 200.000 Euro der Gemeindeprüfungsanstalt NRW angezeigt werden. Im Jahre 2006 wurden 9 Vergaben über 200.000 Euro angezeigt und 2 Grundstücksveräußerungen. Hier handelte es sich im Einzelnen um folgende Projekte/Objekte:


Stadtamt

Projekt/Objekt

 

Vergabeanzeigen

EntsorgungsBetrieb

Lieferung von Lkw-Fahrgestellen für Abfallsammelfahrzeuge im März 2006

Gebäudeamt

2 Aufträge zur Unterhaltsreinigung öffentlicher Gebäude im April 2006

Stadtbetrieb Entwässerung

Kanalsanierung Landwehrstraße im Mai 2006

Stadtbetrieb Entwässerung

Straßen- und Kanalbauarbeiten Heinrichstraße – Augustweg bis Werner Straße im Mai 2006

Stadtbetrieb Entwässerung

Kanalsanierung Auf den Sieben Stücken im Mai 2006

EntsorgungsBetrieb

Lieferung von Seitenlader- und Hecklader-Abfallsammelaufbauten im Juli 2006

Stadtbetrieb Entwässerung

Kanalsanierung Auf den Sieben Stücken im August 2006

Amt für Bauverwaltung/Bauordnung

Abbruch der City-Brücke im November 2006

 

 

Veräußerungsregister

Gebäudeamt

Grundstücksverkauf ehem. Sportübungsplatz zwischen Hochstraße und der Straße „Am Friedrichsberg“ zur Errichtung von Eigenheimen

Gebäudeamt

Grundstücksverkauf eines unbebauten Geländes an der Erich-Ollenhauer-Straße zur Errichtung einer gerontopsychiatrischen Tagesklinik

 



3.      Veröffentlichungspflicht gem. § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz

§ 17 sieht eine jährliche Veröffentlichung der beruflichen Daten, Beratungsverträge, Mitgliedschaften in Gremien und Organen sowie Vereinsfunktionen öffentlicher Mandatsträger (Bürgermeister, Ratsmitglieder und sachkundiger Bürger) vor.

Durch die Offenlegung werden berufliche Betätigung, andere Mandate und Ehrenämter während der Zeit der parlamentarischen Arbeit transparent und somit deren Vereinbarkeit dargestellt. Der Weg der Offenlegung auch der ehrenamtlichen Funktionen kann Aufschluss geben über die den Entscheidungen der Mandatsträger zugrunde liegenden Motivationen.

Die Angaben hierzu werden zum 01.03.2007 auf der städtischen Homepage aktualisiert.

4.      Ehrenordnung der Stadt Bergkamen

Mit der überarbeiteten Ehrenordnung vom 29.03.06 und hiermit verbundenem Ehren- bzw. Verhaltenskodex haben sich die Mandatsträger der Stadt Bergkamen über die Regelungen zur Offenbarung hinaus verpflichtet, keine materiellen und immateriellen Vorteile, die ihnen aufgrund ihrer Mandatstätigkeit angeboten werden, anzunehmen.

5.      Anzeigepflicht des Hauptverwaltungsbeamten gem. § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz

Der Bürgermeister kommt seiner Anzeigepflicht gem. § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz gegenüber dem Rat nach. Im Übrigen veröffentlicht der Bürgermeister alle Nebentätigkeiten und Mitgliedschaften in Organen, Gremien und Vereinen auf seiner privaten Website.

6.      Dienstanweisung zur Vorbeugung von Korruption bei der Stadtverwaltung Bergkamen

Mit Datum vom 28.03.2006 hat der Bürgermeister für alle Beschäftigten in den städtischen Dienststellen einschließlich des Stadtbetriebs Entwässerung und des EntsorgungsBetriebs Bergkamen eine Dienstanweisung erlassen, um die Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW, außerdem die einschlägigen strafrechtlichen, landesbeamtenrechtlichen und tarifrechtlichen Regelungen zu vertiefen und zu ergänzen.

In dieser Dienstanweisung wird deutlich gemacht, dass Korruption viele Erscheinungsformen hat, deren gemeinsames Kennzeichen die Erlangung eines persönlichen Vorteils ist. Die Beschäftigten werden angewiesen, ihre Aufgaben korrekt und unparteiisch zu erfüllen.

7.      Verwaltungsstelle für Korruptionsprävention

Der Bürgermeister hat eine Beschäftigte der Verwaltung (die gleichzeitig die Datenschutzbeauftragte ist) zur Ansprechpartnerin für Korruptionsprävention bestellt, um zentrale gesetzliche Aufgaben wahrzunehmen, die Entwicklung und neuere Erkenntnisse auf dem Gebiet der Korruptionsprävention zu verfolgen und ggf. Hinweise auf Korruptionsfälle entgegenzunehmen.

8.      Einsatz des Rechnungsprüfungsamtes

Im Fall eines Korruptionsverdachtes kann der Bürgermeister gem. § 103 Abs. 3 GO NRW dem Rechnungsprüfungsamt einen gesonderten Prüfungsauftrag erteilen. Dies war in Bergkamen im letzten Jahr nicht erforderlich.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Lambertz-Boden