Betreff
Neuzuordnung des Grundstückes in Bergkamen, Flur 2, Flurstück 1426, ehemals "Insterburger Straße" zur "Görlitzer Straße"
Vorlage
9/0867
Aktenzeichen
63 Zi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die in der der Vorlage als Anlage beigefügten Planunterlage dargestellten Grundstücke der “Görlitzer Straße” zuzuordnen. Das im Bereich der jetzigen Insterburger Straße” liegende Grundstück wird künftig ebenfalls der “Görlitzer Straße” zugeordnet und die bisherige Straßenbezeichnung wird aufgegeben.

 

Sachdarstellung:

 

In Bergkamen-Mitte, im südöstlichen Bereich der “Görlitzer Straße”, zwischen der “Insterburger Straße” und der “Heinrichstraße” wird zur Erschließung der dort auf den Grundstücken in Bergkamen, Flur 2, Flurstücke 1408-1447, entstehenden Wohnbebauung eine private Erschließungsanlage in Form einer untergeordneten Wegeparzelle (Flur 2, Flurstück 1448) errichtet.

 

Da bereits die ersten bauaufsichtlichen Genehmigungen für die dort entstehenden Doppelhäuser vorliegen, ist es erforderlich, den Bauvorhaben Hausnummern-Bezeichnungen zuzuordnen.

 

Nach erfolgter Abstimmung mit dem Ortsvorsteher für den Stadtteil Bergkamen-Mitte, Herrn Herdring, wird vorgeschlagen, dieser untergeordneten Erschließungsanlage keine neue Straßenbezeichnung zuzuordnen, sondern für diesen Bereich die Bezeichnung “Görlitzer Straße” zu belassen.

Als Folgemaßnahme dieser Benennung werden den Wohngebäuden “Görlitzer Straße 1-11” in Abstimmung mit dem Ortsvorsteher und der maßgeblichen Wohnungseigentümerin neue Hausnummern zugewiesen und das Grundstück “Insterburger Straße 1-3” ebenfalls der “Görlitzer Straße zugeordnet, damit dieser gesamte Bereich eine einheitliche Benennung hat.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Buhl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Ziepel