Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Einleitung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen für das gesamte Stadtgebiet von Bergkamen.
Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg des Teilnahmeprozesses. Er beauftragt die Verwaltung, das Städtebauliche Leitbild und die Integrierten Stadtteilkonzepte zu erarbeiten. Zur Begleitung des Prozesses soll ein interfraktioneller Arbeitskreis gebildet werden, in dem alle Fraktionen vertreten sein sollen.
Sachdarstellung:
1. Bisherige
Flächennutzungsplanung
Der derzeit gültige Flächennutzungsplan (FNP)
der Stadt Bergkamen stammt aus dem Jahre 1986. Das Verfahren wurde 1978 eingeleitet.
Er bildete das Fundament für die zweite Phase der Stadtentwicklung nach der
Stadtgründung 1966. Die Aufstellung war auch deswegen notwendig geworden, weil
bisher nur eine Zusammenzeichnung der “alten Gemeindepläne” der einzelnen
Gemeinden bestand.
Zum Zeitpunkt der Planaufstellung hatte die Stadt eine Einwohnerzahl von ca.
51.000 und man erwartete für das Jahr 1995 rund 54.000 Einwohner. Aufgrund
dieses prognostizierten Einwohnerzuwachses wurden seinerzeit 184 ha zusätzliche
Wohnbauflächen dargestellt. Obwohl Bergkamen 1995 mit einer Einwohnerzahl von
53.000 nur knapp unterhalb der prognostizierten Einwohnerzahlentwicklung blieb,
sind die seinerzeit im Plan dargestellten Wohnbauflächen bis heute noch nicht
vollständig ausgeschöpft. Ursachen hierfür sind die gestiegenen Grundstückspreise,
die zu einer deutlichen Verringerung des Wohnflächenzuwachs pro Person geführt
haben, die Konzentration der Neubauflächenentwicklung auf Bereiche innerhalb
der Ortslage sowie eine veränderte demografische Entwicklung.
Die Schwerpunkte der Stadtplanung waren abgeleitet von der gesamtstädtischen
Planung. Teilräumliche Betrachtungen, Entwicklungsachsen,
Siedlungsschwerpunkte, Verkehr, Stadtsanierung, Stadtgestaltung und
Freiraumschutz gewannen auch an Bedeutung im Zielsystem der
Flächennutzungsplanung. Bis heute sind 24 Änderungen, ausgelöst durch konkrete
Planungen, durchgeführt worden. Ca. 100 Darstellungsänderungen (z. B. auch von
Fachplanungen abgeleitet) stehen jetzt an.
2. Anlass
der Neuaufstellung
Der FNP von 1986 ist wegen der tatsächlichen Entwicklungen und der rechtlichen
Änderungen der inzwischen vergangenen 20 Jahre überholt. Die Laufzeit eines
F-Planes sollte gem. Novelle BauGB 2004 15 Jahre nicht überschreiten. Die
“kleineren” Änderungen bis heute sollten nur kurzfristig die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für neue, dringend benötigte Baugebiete und Projekte schaffen.
Für die von 1986 bis heute wirksam gewordenen 11 FNP-Änderungen gilt dies im
zunehmenden Maße. Zwar sind die auf dieser Grundlage aufgestellten
Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt; die in den letzten Jahren durchgeführten
Änderungen beruhen jedoch auf einem veralteten Planwerk.
Der FNP 1986 enthielt im Jahr 2006 noch ca. 94 ha dargestellte Bauflächen, die
aus verschiedenen Gründen nicht realisiert worden waren. Ein erheblicher Teil
dieser Flächen ist nach heutigen fachlichen und rechtlichen Maßstäben nicht
mehr für die künftige Siedlungsentwicklung von Bergkamen geeignet. Zudem sind
die Darstellungen des Bestandes im FNP 1986 aufgrund der tatsächlichen
Entwicklung vielfach veraltet und müssen aktualisiert werden. Teilweise sind
die Bauflächen bereits im GEP Dortmund-Unna-Hamm von August 2004 nicht mehr als
Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt.
Durch die seit 1986 stark entwickelte und immer mehr durch europarechtliche
Vorgaben geprägte Umweltgesetzgebung sowie durch die Novellierungen des
Baugesetzbuchs von 1998, 2004 und 2007 haben sich die gesetzlichen
Rahmenbedingungen für die vorbereitende Bauleitplanung erheblich verändert. Für
die Planung der künftigen am Grundsatz der Nachhaltigkeit orientierten
Siedlungsentwicklung sind daher zunächst realistische Prognosen zur Ermittlung
des Bedarfs an Wohn- und gewerblichen Bauflächen sowie eine umfassende
ökologische Bestandsaufnahme im Rahmen des Umweltberichtes erforderlich. Dabei kann auf vorhandene Untersuchungen
auch im Rahmen von Fachplanungen wie z.B. Rahmenbetriebspläne des Bergbaus,
Landschaftsplanung und das Freiflächengutachten Rand und Band zurückgegriffen
werden.
Dabei sind die demografische Entwicklung und die Veränderungen unserer
Wirtschaft durch die Globalisierung sowie die Berücksichtigung der
unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen jeden Alters und Geschlechts in
allen Lebensrealitäten auch unter dem
Aspekt von Gender-Mainstreaming ebenso zu berücksichtigen wie die inzwischen
gewonnenen Erkenntnisse über die Notwendigkeit einer ressourcen- und
umweltschonenden Siedlungsentwicklung. Es darf nicht übersehen werden, dass
auch bei rückgäniger Bevölkerungsentwicklung weiterhin ein erheblicher Bedarf
an Flächen für den Wohnungsbau besteht.
Die Globalisierung und der im Kreis Unna schon sehr weit fortgeschrittene
Wandel von einer Produktionsgesellschaft zu einer Dienstleistungsgesellschaft
führen nicht dazu, dass auf neue gewerbliche Bauflächen für die Bereiche Produktion,
Handwerk und Distribution ganz verzichtet werden kann. In Zukunft besteht vor
allem für die Verlagerung expandierender Betriebe sowie für die Neuansiedlung
von Betrieben aus den Bereichen Logistik und Chemie zumindest weiterhin Bedarf
an geeigneten Gewerbeflächen.
In den letzten Jahren haben sich viele Voraussetzungen der Stadtentwicklung
geändert. So wird in Bergkamen keine Kohle mehr gefördert. Für die großen
Flächen im Stadtgebiet, die früher von dieser Wirtschaftsbranche in Anspruch
genommen worden sind, mussten neue Nutzungskonzepte gefunden werden, die
wichtige Beiträge für die zukünftige wirtschaftliche Basis der Stadt leisten
sollten. Gerade die Aufgabe der Standorte der heimischen Steinkohle erfordern
es, den Prozess des Strukturwandels durch die Flächennutzungsplanung zu
begleiten.
Der FNP 1986 ist durch einen an absehbaren ökonomischen und gesellschaftlichen
Entwicklungen orientierten neuen FNP zu ersetzen, der in ausreichendem Umfang
tatsächlich realisierbare Bauflächen darstellt. Die Stadt reagiert mit der
Neuaufstellung eines FNP somit auf die Änderungen von Rahmenbedingungen. Hierzu
gehören z. B.:
- Neue Anforderungen in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Verkehr an die Flächennutzung
- Veränderte demografische Rahmenbedingungen (Bevölkerungsrückgang, Überalterung)
- Verändertes Freizeitverhalten
- Höhere Sensibilität der Bevölkerung bei ihren ökologischen Ansprüchen
- Neuaufstellung
des Gebietsentwicklungsplanes
- Aufgabe
des Bergbaus
Ein neuer FNP stellt die entsprechenden Nutzungsverteilungen
neu dar und sichert dadurch die zukünftige Stadtentwicklung.
3.
Aufgaben, Funktionen
und Wirkungen des FNP
Im FNP ist für das ganze Gemeindegebiet die sich
aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der
Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den
Grundzügen darzustellen (§ 5 Abs. 1 BauGB). Er soll eine nachhaltige
städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und
umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen
Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit
dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Der FNP soll so dazu
beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen
Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den
Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild
baukulturell zu erhalten und zu entwickeln (§ 1 Abs. 5 BauGB). Der FNP hat die
Aufgabe, als integrierte Gesamtplanung die unterschiedlichen Flächenansprüche
auf der Grundlage der verschiedenen fachlichen Belange zusammenzuführen.
Aus dem FNP sind nach § 8 Abs. 2 BauGB die Bebauungspläne zu entwickeln. Er hat
damit die Funktion eines Zielrahmens, der sich an der von der Gemeinde
beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und an den voraussehbaren
Bedürfnissen der Bevölkerung orientiert. Der FNP führt die übergeordneten
Fachplanungen anderer Planungsträger sowie die kommunalen Planungen und Ziele
im Gemeindegebiet zusammen. Insofern besitzt der FNP auch eine
Koordinationsfunktion. Ferner konkretisiert der FNP in bestimmten Fällen
übergeordnete Planungen auf einem genauen Standort in der Gemeinde und erfüllt
damit eine Allokationsfunktion. Bei bereits parzellenscharfen Fachplanungen
kommt ihm eine wichtige Informationsfunktion zu. Für die Fachplanungsträger
kann der FNP eine Bindungswirkung entfalten. Nach § 7 BauGB haben die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange ihre Planungen dem FNP anzupassen,
soweit sie diesem Plan bei der Behördenbeteiligung nicht widersprochen haben.
Im Gegensatz zum Bebauungsplan entfaltet der FNP vorwiegend behördeninterne
Rechtsbindungen. Er begründet keine Ansprüche auf die Aufstellung eines
Bebauungsplans und die Nutzung der Grundstücke entsprechend den Darstellungen
des FNP.
Die Gemeinde bindet der FNP vor allem in den folgenden Punkten:
-
durch das Entwicklungsgebot
bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (§ 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB)
-
beim Erlass von
Entwicklungssatzungen (§ 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB) und von Ergänzungssatzungen (§
34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB)
-
beim allgemeinen Vorkaufsrecht (§ 24
Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
4. Organisation
des Teilnahmeprozesses/Beteiligung der Öffentlichkeit und des Stadtrates
Die Stadt Bergkamen wird im Prozess zur Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans (FNP) einen neuen Weg gehen. Parallel zum FNP-Verfahren
werden ein städtebauliches Leitbild und teilräumliche integrierte
Stadtteilentwicklungskonzepte und Masterpläne als sektorale Entwicklungspläne
für einzelne Themen erarbeitet. Der formale Prozess des neuen
Flächennutzungsplans wird damit inhaltlich begleitet und die Mitwirkung der
Bürger und Fachleute erhält eine neue Qualität.
Durch die Stadteilkonzepte, die sich auf die Siedlungsschwerpunkte
- SSP I Bergkamen/Weddinghofen/Overberge,
-
SSP II Oberaden,
-
SSP III Rünthe
konzentrieren sollen, wird eine
Zusammenschau der Entwicklung, ihrer Ziele und Perspektiven auf der Ebene der
Stadtteile erarbeitet. Die Fokussierung auf die Stadtteilebene bietet die Chance,
auf die Eigenständigkeit der Stadtteile in angemessener Weise einzugehen.
In Stadtteilforen soll über die Stadtteilentwicklungskonzepte ein ausgiebiger
Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, den politischen Vertretungen und der
Fachöffentlichkeit geführt werden. Den Auftakt bildet jeweils die Vorstellung
der Planung durch den Technischen Dezernenten in dem Stadtteil. Weitere
öffentliche Veranstaltungen im Stadtbezirk und das Angebot der Nachbereitung in
einem Planladen in der Stadtmitte mit reger Beteiligung der Bürgerschaft
folgen. Die Statteilentwicklungskonzepte sollen den Ausgleich der Stadtteile
untereinander, die Funktionsteilung der Stadtteile unter Berücksichtigung der
Masterpläne Wohnen, Wirtschaftsflächen, Einzelhandel, Mobilität und dem Umweltbericht
bieten.
Die Stadtteilentwicklungskonzepte enthalten neben einer teilräumlichen
Strukturanalyse die ermittelten Entwicklungspotenziale und die Beschreibung der
Entwicklungsvorhaben im Stadtbezirk. Die Integrierten Stadtteilkonzepte
dienen neben dem Projekt Städtebauliches Leitbild und dem Stadtmarketingkonzept
dazu, die lokale Identität zu stärken, Bürgerengagement zu fördern und
Interessen zu mobilisieren.
Begleitet und gesteuert werden soll dieser Teilnahmeprozess durch eine interfraktionelle Arbeitsgruppe des Stadtrates zum FNP und durch eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe, die die Erarbeitung der Inhalte des Städtebaulichen Leitbildes und der Integrierten Stadtteilkonzepte fachlich begleiten soll.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
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Stellv. Amtsleiter Boden |
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