Beschlussvorschlag:
Der Behindertenbeirat bestellt folgende Schriftführer:
Schriftführer: Stadthauptsekretär Ralph Klose
Stellv. Schriftführer: Stadtoberinspektor Ralf Möllmann
Sachdarstellung:
Gem. § 52 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Bürgermeister und einem/einer vom Rat zu bestellenden Schriftführer/in unterzeichnet. Gem. § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW findet das Verfahren für den Rat in den Fachausschüssen entsprechende Anwendung. Dementsprechend wird die Niederschrift für den Behindertenbeirat durch die/den Vorsitzende/n sowie durch den/die bestellte/n Schriftführer/in unterzeichnet.
Aus dieser Vorgabe ergibt sich die Notwendigkeit, dass der Behindertenbeirat die Bestellung eines/einer Schriftführers/in vornimmt.
Aufgrund der Aufgabenneuverteilung innerhalb der Verwaltung kann der bislang bestellte Schriftführer diese Aufgabe nicht mehr wahrnehmen. Von der Verwaltung werden daher vorgeschlagen:
Schriftführer: Stadthauptsekretär Ralph Klose
Stellv. Schriftführer: Stadtoberinspektor Ralf Möllmann
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Vögeding |
Sachbearbeiter Klose |
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