Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Jugendhilfeplan
„Kinder und Jugendliche in Bergkamen (Kinder- und Jugendförderplan)“ mit den
Anlagen 1 - 4, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt
sind.
Der Kinder- und Jugendförderplan tritt am 01.01.2007 in
Kraft.
Sachdarstellung:
Im Herbst des Jahres 1997 beschloss der Rat der Stadt Bergkamen den „Jugendhilfeplan Kinder und Jugendliche in Bergkamen – Freizeitstättenbedarfsplan –„. In diesem Plan wurden bereits wesentliche Elemente der Jugendhilfe dargestellt, wie etwa die Jugendpflege oder der erzieherische Kinder- und Jugendschutz. Die damit verbundenen Leitlinien waren Gegenstand der Jugendhilfearbeit in den zurückliegenden Jahren.
Nach langen Diskussionen auf Landesebene, insbesondere im Hinblick auf die wechselhafte Landesförderung, beschloss der Landtag NRW am 12.10.2004 ein Gesetz, das zum 01.01.2005 in Kraft gesetzt wurde und mit dem eine verlässliche Planungsgrundlage für die kommunale Kinder- und Jugendarbeit geschaffen sowie eine gezielte finanzielle Landesförderung erreicht werden sollte. So ist die Zuweisung der Landesmittel ab dem 01.01.2007 davon abhängig, dass eine Kommune entsprechend den gesetzlichen Anforderungen einen verbindlichen Kinder- und Jugendförderplan vorweist.
Auch aus diesem Grunde hatte das Jugendamt der Stadt Bergkamen den fachlichen Auftrag, den jetzt dem Rat vorgelegten Plan zu erarbeiten, um damit eine fachliche und verbindliche Perspektive für die eigene Arbeit sowie die Arbeit der freien Träger entstehen zu lassen.
Das Fachamt hat sich dabei von den gesetzlichen Anforderungen leiten lassen. Dabei wurden naturgemäß fachliche Positionen erarbeitet, die nun für den Zeitraum der laufenden Ratsperiode Geltung erlangen sollen. Die Aspekte Bestandsaufnahme, fachliche Zielsetzung zur Optimierung der Jugendhilfearbeit und die Schaffung einer Planungssicherheit fließen an unterschiedlichen Stellen in die Darstellung ein. Dabei ist es selbstverständlich, dass weitere Bereiche, die außerhalb der reinen Fachlichkeit liegen, wie etwa Personal oder Finanzen, berührt werden. Sollten insoweit Zielkonflikte entstehen, müssten diese im Rahmen einer politischen Abwägung gelöst werden.
In diesem Zusammenhang muss deutlich gemacht werden, dass der Kinder- und Jugendförderplan lediglich ein Baustein im gesellschaftlichen Gebäude ist. Die Stadt Bergkamen arbeitet in vielen Bereichen daran, ihre Stellung als familienfreundliche Stadt auszubauen. Zu nennen seien hier u. a. die familienbezogene Wohnungsbaupolitik, das bedarfsgerechte Kindergarten-Angebot, die ausgeprägte Schullandschaft, die Förderung des Sports und die Seniorenarbeit. Der Kinder- und Jugendförderplan setzt da an, wo Kinder- und Jugendliche oder ihre Eltern Unterstützung benötigen oder Angebote erforderlich sind, um das soziale Gedeihen der jungen Menschen zu fördern.
Dieser Baustein kann weder aus dem gesamten Gefüge herausgezogen werden, noch darf er in fachlicher Hinsicht geschwächt werden. Die Situation der Kinder und Jugendlichen in Bergkamen ist unabhängig von den genannten Angeboten der Stadt auch geprägt von der Sozialstruktur, der hohen Arbeitslosigkeit, dem Ausbildungsplatz-Problem und den mit der Migration zusammenhängenden Fragen. Diese Gesichtspunkte verpflichten die Verantwortlichen in Verwaltung und Politik moralisch und politisch dazu, die Jugendhilfe in einem angemessenen Umfang sowie einer guten Qualität auszustatten, damit die betroffenen jungen Menschen Ansprechpartner und Angebote zum richtigen Zeitpunkt erhalten, die sie in ihrer Lebensperspektive weiterbringen.
Der jetzt vorgelegte
Plan enthält daher Anregungen und Vorschläge, die auf die Zukunft gerichtet
sind. Eine sofortige Umsetzung aller Punkte ist ohnehin nicht möglich und wird
auch nicht verlangt. Vielmehr sollen die einzelnen Handlungsfelder schrittweise
erarbeitet werden, damit die planerischen Zielsetzungen konkretisiert und im
Einzelnen abgestimmt werden können.
Trägerbeteiligung
Der Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans wurde den Trägern der freien Jugendhilfe und den Fraktionen im Dezember 2006 zur Diskussion und Stellungnahme vorgelegt.
Der Stadtjugendring Bergkamen e.V. stimmt dem Entwurf
des Kinder- und Jugendförderplans zu und regt darüber hinaus u.a. an:
·
die
Einrichtung eines Jugendzentrums im Siedlungsschwerpunkt I, eventuell in
Kooperation mit der Jugendkunstschule
·
die
Besetzung einer zweiten hauptamtlichen Stelle im Jugendheim Oberaden, um die
Öffnungszeiten abzusichern
·
einen
weiteren Ausbau der präventiven Maßnahmen im erzieherischen Kinder- und
Jugendschutz
·
die
Absicherung des Angebots „13 plus“ im Yellowstone
Darüber hinaus kündigt der Stadtjugendring an, dass die bisherige jährliche
Bezuschussung in Höhe von EUR 1.800,- nicht ausreicht, um die Weiterführung der
Arbeit des Stadtjugendrings in den nächsten Jahren sicherzustellen. Einen
Antrag auf Erhöhung des Jahreszuschusses wird der Stadtjugendring in Kürze an
anderer Stelle stellen.
Die vollständige Stellungnahme des Stadtjugendrings ist der
Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Der Bergkamener Verein für Kinder- und Jugendhilfe e.V.
stimmt dem Kinder- und Jugendförderplan zu und regt an, dass auch bei Wegfall
der Hortförderung durch das Land, in Bergkamen Hortplätze weiter zur Verfügung
stehen sollten, da „sie einen wesentlichen Anteil an guter und gelingender
Jugendhilfearbeit“ haben (Anlage 3).
In ihrer Stellungnahme stimmt die Evangelischen Kirche
dem Kinder- und Jugendförderplan zu. Für die Evangelische Kirche hat die
Kinder- und Jugendarbeit auch zukünftig einen hohen Stellenwert. Die offenen
Angebote in Weddinghofen und Rünthe sollen in dem bisherigen Umfang bis 2009
ebenso aufrecht erhalten werden, wie die Freizeitangebote in den Ferien. Ein
hohen Stellenwert hat bei der Kirche weiterhin die Ehrenamtlichkeit, die
zukünftig gestärkt werden soll, sowie die Kooperation mit allen Anbietern der
Jugendhilfe.
Die Evangelischen Kirche überlegt, u.a. in Rünthe und
Oberaden die Angebote für Jugendliche auszuweiten. Das hierzu notwendige
pädagogische Personal kann die Evangelische Kirche allerdings nicht mehr durch
Eigenmittel finanzieren und bittet das Jugendamt deshalb zu prüfen, ob eine
finanzielle Unterstützung zukünftig möglich ist (Anlage 4).
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 4 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Harder |
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