Betreff
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit hier: Festlegung der Fördersätze für das Jahr 2007
Vorlage
9/0839
Aktenzeichen
pr-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit für das Haushaltsjahr 1007 folgende Fördersätze:

 

 

 

 

       

        2007/€

 

1.

 

Fahrten und Lager

- pro Tag und Teilnehmer
- pro Tag und Betreuer/Betreuerinnen

 

 

          2,20

          3,00

 

2.

 

Internationale Jugendbegegnung

- pro Tag und Teilnehmer im Ausland

- pro Tag und Teilnehmer am Ort

- pro Tag und Teilnehmer bei Unterbringung

    im Hotel, Gästehaus usw.

 

 

          3,20

          2,50

 

          3,00

 

3.

 

Ferienhilfswerk

- für Teilnehmer aus Familien die aufgrund ihres   
    Einkommens Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw.

    SGB XII haben

-  für behinderte Kinder von Beziehern von Leistungen nach

    SGB XII

-  für geschlossene Sondermaßnahmen

    für Behinderte
- für alle übrigen Kinder
-  Betreuer/Betreuerinnen

 

 

 

 

 

        83,00       

       

        70,00

       

        70,00       

        50,00

        50,00

 

4.

 

Familienhilfswerk
- pro Teilnehmer und Maßnahme

 

 

        26,00

 

5.

 

Zuschüsse für Jugendgruppen und Jugendverbände

 

"Pro-Kopf-
Bezuschussung"
im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haus-
haltsmittel"

 

 

6.

 

Qualifizierungsmaßnahmen für ehren-/
nebenamtlicheMitarbeiter/Mitarbeiterinnen


Schulungen außerhalb Bergkamens
-  3/3 Schulungstag

-  2/3 Schulungstag

-  1/3 Schulungstag               

 

Schulungen außerhalb Bergkamens

-  3/3 Schulungstag

- 2/3 Schulungstag

- 1/3 Schulungstag

 

 

       

 

       
          4,50
          3,50

          1,00

 

         

          2,50

          2,00

          1,00

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit sehen eine Förderung Bergkamener Träger der freien Jugendhilfe vor, die gem. § 75 KJHG die Gewähr für eine dem Ziel des Grundgesetztes förderliche Arbeit bieten und eine sachgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel garantieren.

 

Die in den Richtlinien enthaltenen Fördersätze werden durch den Jugendhilfeausschuss jährlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel neu festgesetzt.

 

Im Budgetplan 2007 sind Haushaltsmittel unter der Planungsstelle 06.36.04.5310 – Zuschuss für Fahrten und Ferienmaßnahmen – vorgesehen.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, die Fördersätze für das Haushaltsjahr 2007 wie folgt festzulegen:

 

 

 

       

        2007/€

     

      2006/€

        

 

1.

 

Fahrten und Lager

- pro Tag und Teilnehmer
- pro Tag und Betreuer/Betreuerinnen

 

 

          2,20

          3,00

 

 

        2,20

        3,00

 

 

2.

 

Internationale Jugendbegegnung

- pro Tag und Teilnehmer im Ausland

- pro Tag und Teilnehmer am Ort

- pro Tag und Teilnehmer bei Unterbringung

    im Hotel, Gästehaus usw.

 

 

          3,20

          2,50

 

          3,00

 

 

        3,20

        2,50

 

        3,00

 

 

3.

 

Ferienhilfswerk

- für Teilnehmer aus Familien die aufgrund ihres     Einkommens Anspruch auf Leistungen nach     SGB II bzw. SGB XII haben

-  für behinderte Kinder von Beziehern von     Leistungen nach SGB XII

-  für geschlossene Sondermaßnahmen

    für Behinderte
- für alle übrigen Kinder
-  Betreuer/Betreuerinnen

 

 

 

 

 

        83,00       

       

        70,00

       

        70,00       

        50,00

        50,00

 

 

 

 

      83,00       

     

      70,00

     

      70,00

      50,00

      50,00

 

4.

 

Familienhilfswerk
- pro Teilnehmer und Maßnahme

 

 

        26,00

 

 

      26,00

 

 

5.

 

Zuschüsse für Jugendgruppen und Jugendverbände

 

"Pro-Kopf-
Bezuschussung"
im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haus-
haltsmittel"

 

"Pro-Kopf-
Bezuschussung"
im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haus-
haltsmittel"

 

 

6.

 

Qualifizierungsmaßnahmen für ehren-/
nebenamtlicheMitarbeiter/Mitarbeiterinnen


Schulungen außerhalb Bergkamens
-  3/3 Schulungstag

-  2/3 Schulungstag

-  1/3 Schulungstag               

 

Schulungen außerhalb Bergkamens

-  3/3 Schulungstag

- 2/3 Schulungstag

- 1/3 Schulungstag

 

 

       

 

       
          4,50
          3,50

          1,00

 

         

          2,50

          2,00

          1,00

 

 

 

 

 

          4,50
          3,50

          1,00

 

         

          2,50

          2,00

          1,00

 

 

 

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 36.500,00

Haushaltsstelle:              06.36.04

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:

                                                                                                                        0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

ja

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Preising

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Kortendiek