Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister festgestellten Entwurf der Haushaltssatzung 2007 nebst Anlagen entgegenzunehmen und zur Vorberatung gemäß § 59 Abs. 2 GO NRW an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. In der Ratssitzung am 29.03.2007 soll über den Erlass der Haushaltssatzung 2007 beraten und beschlossen werden.
Sachdarstellung:
Der am 13.12.2006 vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2007 wird nebst Anlagen gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem Rat mit der Bitte zugeleitet,
a) ihn
an den Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung gemäß § 59 GO NRW zu
verweisen,
b) in der Ratssitzung am 29.03.2007 über den Erlass der Haushaltssatzung 2007 gemäß § 80 Abs. 4 GO NRW zu beschließen.
Das Innenministerium NRW hat im Mai 1999 ein Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes beschlossen. Nach mehreren Jahren der Vorbereitung der Reform des kommunalen Haushaltsrechts und der Erprobung durch die Modellstädte Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Moers und Münster, die Gemeinde Hiddenhausen sowie den Kreis Gütersloh hat der Landtag Nordrhein-Westfalen am 10.11.2004 das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW - NKFG NRW -) beschlossen. Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Damit löst die doppische Buchführung bis spätestens zum 1. Januar 2009 das bisherige kamerale Rechnungswesen in den Städten, Gemeinden und Kreisen Nordrhein-Westfalens ab.
Bei der Stadt Bergkamen wird das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) zum 01.01.2007 eingeführt.
Das NKF besteht aus drei Bausteinen:
§
Ergebnisrechnung
§
Finanzrechnung
§
Bilanz
Die
wesentlichen Instrumente zur Steuerung des Ressourceneinsatzes sind der Ergebnisplan
und der Finanzplan.
Gemäß
§ 2 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) bildet der Ergebnisplan
die Grundlage des Neuen Kommunalen Haushalts. Darin ist die Planung des
Haushalts für das kommende Jahr durch den Rat festgelegt. Der Rat steuert damit
die Verteilung der Ressourcen und übt sein gesetzliches Budgetrecht aus. Im
Ergebnisplan sind alle Aufwendungen und Erträge (Ressourcenverbrauch und
Ressourcenaufkommen) enthalten. Als Aufwendungen bezeichnet man einen Werteverzehr
(Verbrauch) an Gütern und Dienstleistungen, welcher das Eigenkapital mindert.
Erträge sind alle erfolgswirksamen Wertzuflüsse, die das Eigenkapital erhöhen.
Neben dem Ergebnisplan besteht der Haushaltsplan weiterhin
aus einem aufzustellenden Finanzplan. Darin sind alle Ermächtigungen zu
Investitionen und zur Aufnahme von Krediten im jeweiligen Haushaltsjahr
enthalten. Der Finanzplan zeigt die Veränderungen des Finanzmittelbestandes auf
und bietet erstmals eine Grundlage zur Einschätzung der finanziellen Situation
der Kommune.
Sowohl für den Ergebnisplan als auch für den Finanzplan sind
produktorientierte Teilpläne aufzustellen. Der dritte Baustein ist die
aufzustellende Bilanz. Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von
Vermögen und Kapital der Kommune zu einem bestimmten Stichtag. Sie dient als
Datengrundlage für das Ressourcenverbrauchskonzept und stellt somit einen
Wertespeicher der vorhandenen Ressourcen dar. In der Bilanz sind alle
Vermögenswerte (Aktiva) und ihre Finanzierung durch Eigenkapital und
Fremdkapital (Passiva) umfassend und nach klaren Regeln zusammengefasst. Das
Eigenkapital setzt sich zusammen aus Allgemeiner Rücklage, Sonderrücklagen,
Ausgleichsrücklage und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Grundlage für die
Bilanz ist die Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens. Das Vermögen
wird unterteilt in Anlage- und Umlaufvermögen. Das Anlagevermögen bildet sich
aus den weniger schnell umsetzbaren Vermögensgegenständen, die dem dauerhaften
Verwaltungsbetrieb dienen und die Grundlage für die Verwaltung bilden (Gebäude,
Grundstücke, Straßen, Wege, Plätze usw.). Das Umlaufvermögen setzt sich aus
Vermögensgegenständen zusammen, die nur kurzfristig in der Verwaltung sind
(Betriebs- und Hilfsstoffe, Forderungen). Das Umlaufvermögen ändert sich
ständig; die Unterscheidung beruht also auf einer rein zeitlichen
Betrachtungsweise des Vermögensbestandes.
Die aufzustellenden Teilpläne für den Ergebnis- und
Finanzplan sind gemäß § 4 Abs. 1 GemHVO produktorientiert aufzustellen. Sie
werden nach Produktbereichen unter Beachtung des vom Innenministerium bekannt
gegebenen Produktrahmens aufgestellt. Diese Regelung ersetzt die bisherigen
Vorschriften zur Gliederung (Unterabschnitte) des kameralen Haushaltes.
Der verbindlich vorgeschriebene Produktrahmen beinhaltet 17
Produktbereiche:
01 |
Innere
Verwaltung |
02 |
Sicherheit
und Ordnung |
03 |
Schulträgeraufgaben |
04 |
Kultur
und Wissenschaft |
05 |
Soziale
Hilfen |
06 |
Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe |
07 |
Gesundheitsdienste |
08 |
Sportförderung |
09 |
Räumliche
Planung und Entwicklung, Geoinformationen |
10 |
Bauen
und Wohnen |
11 |
Ver-
und Entsorgung |
12 |
Verkehrsflächen
und Anlagen, ÖPNV |
13 |
Natur-
und Landschaftspflege |
14 |
Umweltschutz |
15 |
Wirtschaft
und Tourismus |
16 |
Allgemeine
Finanzwirtschaft |
17 |
Stiftungen |
Die nächste Ebene (“Produktgruppe”) orientiert sich an der
zukünftig zu erstellenden Finanzstatistik des Landes NRW. Die darunter liegende
Ebene der Produkte stellt die Planungsebene dar. Die im NKF-Produktplan
der Stadt Bergkamen gebildeten Produkte sind bereits weitestgehend auch im
kameralen Haushalt Grundlage der Haushaltsplanaufstellung gewesen. Für jedes
Produkt wird ein Teilergebnisplan aufgestellt.
Die Organisationsstruktur (Aufteilung in vier Dezernate und
ein Sonderbudget “Allgemeine Finanzwirtschaft”) bleibt auch zukünftig
unverändert. Die Aufstellung der Teilergebnispläne je Produkt erfolgt wie in
den Vorjahren im Rahmen der aufzustellenden ämterbezogenen Budgets. Jedes
Produkt ist daher einem Budget zugeordnet worden. Investive Maßnahmen, die im
Teilfinanzplan dargestellt werden, unterliegen nicht der Budgetierung.
Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Anlagen liegt ab dem 31.01.2007 im Rathaus der Stadt Bergkamen, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen, öffentlich aus. Alle Einwohner und Abgabepflichtigen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Auslegungsfrist Einwendungen bei der vorgenannten Stelle zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen hat.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Schäfer |
Mitunterzeichnung: In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Overhage |
Sachbearbeiter Marquardt |
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