Betreff
Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2007 und ihrer Anlagen an den Rat
Vorlage
9/0836
Aktenzeichen
20.20 mq-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister festgestellten Entwurf der Haushaltssatzung 2007 nebst Anlagen entgegenzunehmen und zur Vorberatung gemäß § 59 Abs. 2 GO NRW an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. In der Ratssitzung am 29.03.2007 soll über den Erlass der Haushaltssatzung 2007 beraten und beschlossen werden.

 

Sachdarstellung:

 

Der am 13.12.2006 vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2007 wird nebst Anlagen gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem Rat mit der Bitte zugeleitet,

 

a)      ihn an den Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung gemäß § 59 GO NRW zu verweisen,

b)      in der Ratssitzung am 29.03.2007 über den Erlass der Haushaltssatzung 2007 gemäß § 80 Abs. 4 GO NRW zu beschließen.

 

Das Innenministerium NRW hat im Mai 1999 ein Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes beschlossen. Nach mehreren Jahren der Vorbereitung der Reform des kommunalen Haushaltsrechts und der Erprobung durch die Modellstädte Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Moers und Münster, die Gemeinde Hiddenhausen sowie den Kreis Gütersloh hat der Landtag Nordrhein-Westfalen am 10.11.2004 das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW - NKFG NRW -) beschlossen. Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Damit löst die doppische Buchführung bis spätestens zum 1. Januar 2009 das bisherige kamerale Rechnungswesen in den Städten, Gemeinden und Kreisen Nordrhein-Westfalens ab.

 

Bei der Stadt Bergkamen wird das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) zum 01.01.2007 eingeführt.

 

Das NKF besteht aus drei Bausteinen:

 

§         Ergebnisrechnung

§         Finanzrechnung

§         Bilanz

 

Die wesentlichen Instrumente zur Steuerung des Ressourceneinsatzes sind der Ergebnisplan und der Finanzplan.

 

Gemäß § 2 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) bildet der Ergebnisplan die Grundlage des Neuen Kommunalen Haushalts. Darin ist die Planung des Haushalts für das kommende Jahr durch den Rat festgelegt. Der Rat steuert damit die Verteilung der Ressourcen und übt sein gesetzliches Budgetrecht aus. Im Ergebnisplan sind alle Aufwendungen und Erträge (Ressourcenverbrauch und Ressourcenaufkommen) enthalten. Als Aufwendungen bezeichnet man einen Werteverzehr (Verbrauch) an Gütern und Dienstleistungen, welcher das Eigenkapital mindert. Erträge sind alle erfolgswirksamen Wertzuflüsse, die das Eigenkapital erhöhen.

 


Neben dem Ergebnisplan besteht der Haushaltsplan weiterhin aus einem aufzustellenden Finanzplan. Darin sind alle Ermächtigungen zu Investitionen und zur Aufnahme von Krediten im jeweiligen Haushaltsjahr enthalten. Der Finanzplan zeigt die Veränderungen des Finanzmittelbestandes auf und bietet erstmals eine Grundlage zur Einschätzung der finanziellen Situation der Kommune.

 

Sowohl für den Ergebnisplan als auch für den Finanzplan sind produktorientierte Teilpläne aufzustellen. Der dritte Baustein ist die aufzustellende Bilanz. Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital der Kommune zu einem bestimmten Stichtag. Sie dient als Datengrundlage für das Ressourcenverbrauchskonzept und stellt somit einen Wertespeicher der vorhandenen Ressourcen dar. In der Bilanz sind alle Vermögenswerte (Aktiva) und ihre Finanzierung durch Eigenkapital und Fremdkapital (Passiva) umfassend und nach klaren Regeln zusammengefasst. Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus Allgemeiner Rücklage, Sonderrücklagen, Ausgleichsrücklage und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Grundlage für die Bilanz ist die Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens. Das Vermögen wird unterteilt in Anlage- und Umlaufvermögen. Das Anlagevermögen bildet sich aus den weniger schnell umsetzbaren Vermögensgegenständen, die dem dauerhaften Verwaltungsbetrieb dienen und die Grundlage für die Verwaltung bilden (Gebäude, Grundstücke, Straßen, Wege, Plätze usw.). Das Umlaufvermögen setzt sich aus Vermögensgegenständen zusammen, die nur kurzfristig in der Verwaltung sind (Betriebs- und Hilfsstoffe, Forderungen). Das Umlaufvermögen ändert sich ständig; die Unterscheidung beruht also auf einer rein zeitlichen Betrachtungsweise des Vermögensbestandes.

 


 

Die aufzustellenden Teilpläne für den Ergebnis- und Finanzplan sind gemäß § 4 Abs. 1 GemHVO produktorientiert aufzustellen. Sie werden nach Produktbereichen unter Beachtung des vom Innenministerium bekannt gegebenen Produktrahmens aufgestellt. Diese Regelung ersetzt die bisherigen Vorschriften zur Gliederung (Unterabschnitte) des kameralen Haushaltes.

 

Der verbindlich vorgeschriebene Produktrahmen beinhaltet 17 Produktbereiche:

 

01

Innere Verwaltung

02

Sicherheit und Ordnung

03

Schulträgeraufgaben

04

Kultur und Wissenschaft

05

Soziale Hilfen

06

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

07

Gesundheitsdienste

08

Sportförderung

09

Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen

10

Bauen und Wohnen

11

Ver- und Entsorgung

12

Verkehrsflächen und Anlagen, ÖPNV

13

Natur- und Landschaftspflege

14

Umweltschutz

15

Wirtschaft und Tourismus

16

Allgemeine Finanzwirtschaft

17

Stiftungen

 

 


 

Die nächste Ebene (“Produktgruppe”) orientiert sich an der zukünftig zu erstellenden Finanzstatistik des Landes NRW. Die darunter liegende Ebene der Produkte stellt die Planungsebene dar. Die im NKF-Produktplan der Stadt Bergkamen gebildeten Produkte sind bereits weitestgehend auch im kameralen Haushalt Grundlage der Haushaltsplanaufstellung gewesen. Für jedes Produkt wird ein Teilergebnisplan aufgestellt.

 

Die Organisationsstruktur (Aufteilung in vier Dezernate und ein Sonderbudget “Allgemeine Finanzwirtschaft”) bleibt auch zukünftig unverändert. Die Aufstellung der Teilergebnispläne je Produkt erfolgt wie in den Vorjahren im Rahmen der aufzustellenden ämterbezogenen Budgets. Jedes Produkt ist daher einem Budget zugeordnet worden. Investive Maßnahmen, die im Teilfinanzplan dargestellt werden, unterliegen nicht der Budgetierung.

 

Der Entwurf  der Haushaltssatzung nebst Anlagen liegt ab dem 31.01.2007 im Rathaus der Stadt Bergkamen, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen, öffentlich aus. Alle Einwohner und Abgabepflichtigen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Auslegungsfrist Einwendungen bei der vorgenannten Stelle zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen hat.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

Mitunterzeichnung:

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Overhage

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Marquardt