Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen hier: Verkaufsoffene Sonntage im Jahre 2007
Vorlage
9/0819
Aktenzeichen
qu-ku
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage  beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen zu erlassen.

Sachdarstellung:

 

Am 21.11.2006 ist das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) in Kraft getreten.

 

Durch dieses Gesetz werden die Ladenöffnungszeiten für Werktage komplett freigegeben, d.h. Ladengeschäfte dürfen fortan von montags bis samstags rund um die Uhr geöffnet sein. An Sonn- und Feiertagen müssen die Geschäfte - wie bisher - geschlossen bleiben. Es gibt jedoch Ausnahmen für den Verkauf bestimmter Waren (Blumen, Zeitschriften, Backwaren usw.) sowie für bestimmte Verkaufsstellen (z. B. Apotheken und Tankstellen). Weitere Ausnahmen sind möglich.

 

Darüber hinaus regelt das Gesetz die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen. Grundsätzlich dürfen Verkaufsstellen im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 LÖG NRW an Sonn- und Feiertagen nicht geöffnet sein. Allerdings gibt es zu diesem Grundsatz auch eine Ausnahmeregelung, welche in § 6 LÖG NRW formuliert ist.

 

Danach dürfen abweichend von der Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 1 LÖG NRW Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen für die Dauer von 5 Stunden geöffnet sein. Neu ist, dass an diesen Tage nicht mehr gleichzeitig Märkte, Messen oder ähnliche Veranstaltungen stattfinden müssen.

 

Ebenfalls neu geregelt ist die Freigabe der Verkaufssonntage für den Monat Dezember. Während vor In-Kraft-Treten des Ladenöffnungsgesetzes keine Sonntage im Dezember für den Verkauf freigegeben werden durften, so sind nach der Gesetzesnovellierung von der Freigabe der Tage drei Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, Oster- und Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW ausgenommen (§ 6 Abs. 4 Satz 4 LÖG NRW).

 

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass nunmehr an einem Adventssonntag ein Verkaufsoffener Sonntag für die Dauer von 5 Stunden (13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) stattfinden darf und den Einzelhändlern somit die Möglichkeit gegeben werden kann, ihre Geschäfte am Rande von Weihnachtsmärkten zu öffnen.

 

Um den Einzelhändlern sowie den Veranstaltern dieser Festivitäten innerhalb des Stadtgebietes Bergkamens und auch den Bergkamener Bürgern sowie den Besuchern größtmögliche Planungssicherheit hinsichtlich der Termine und der Organisation geben zu können, sollen die vier zugelassenen verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2007 in einer Rechtsverordnung, gültig für das gesamte Stadtgebiet, festgesetzt werden. Die Ermächtigung findet ihre Rechtsgrundlage in § 6 des Gesetzes.

 

Zur Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage hat das Sachgebiet Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bereits am 19.10.2006 zu einem Abstimmungsgespräch mit den in Bergkamen ansässigen Vertretern des Einzelhandels eingeladen.

 

Im Ergebnis sprachen sich die Beteiligten mehrheitlich für die nachfolgenden Termine aus:

 

·         Sonntag, 25.03.2007 (Kinder-Theater-Festival und Ostermarkt)

 

·         Sonntag, 06.05.2007 (Wirtschaftsschau)

 

·         Sonntag, 14.10.2007 (Herbstkirmes)

 

·         Sonntag, 02.12.2007 (Weihnachtsmarkt)

 

Ebenfalls sind die entsprechenden Sozialpartner, d.h. die Kirchen, die Gewerkschaften und der Einzelhandelsverband in das Genehmigungsverfahren des hiesigen Sachgebietes für Ordnungsangelegenheiten eingebunden. Diesbezüglich erfolgte ein erstes Anschreiben am 30.10.2006 und ein zweites im Zuge der Gesetzesnovellierung, insbesondere hinsichtlich des Verkaufssonntages im Dezember, mit Datum vom 20.11.2006.

 

Folgende Sozialpartner wurden um Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme gebeten:

 

·         IHK Dortmund

·         Einzelhandelverband Westfalen-Mitte e.V.

·         Gewerkschaft verdi

·         DGB Ortskartell Bergkamen

·         Friedenskirchengemeinde Bergkamen

·         Katholische Kirchengemeinde Pfarramt St. Elisabeth

·         Katholische Kirchengemeinde Oberaden

·         Evangelische Kirchengemeinde Oberaden

·         Evangelische Kirchengemeinde Rünthe

·         Katholische Kirchengemeinde Herz-Jesu Rünthe

·         Katholische Kirchengemeinde Weddinghofen

 

Die abgegebenen Stellungnahmen sind der Anlage zu entnehmen.

 

Von der Möglichkeit der Stellungnahme haben die Gewerkschaft verdi, die Katholische Kirchengemeinde Oberaden, Rünthe und Weddinghofen keinen Gebrauch gemacht.

 

Unter Berücksichtigung der hier vorliegenden Stellungnahmen schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt Bergkamen vor, die als Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zu erlassen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Busch

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Quabeck

Stichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger