Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen zu erlassen.
Sachdarstellung:
Am 21.11.2006 ist das Gesetz zur
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) in Kraft getreten.
Durch dieses Gesetz werden die Ladenöffnungszeiten für
Werktage komplett freigegeben, d.h. Ladengeschäfte dürfen fortan von montags
bis samstags rund um die Uhr geöffnet sein. An Sonn- und Feiertagen müssen die
Geschäfte - wie bisher - geschlossen bleiben. Es gibt jedoch Ausnahmen für den
Verkauf bestimmter Waren (Blumen, Zeitschriften, Backwaren usw.) sowie für
bestimmte Verkaufsstellen (z. B. Apotheken und Tankstellen). Weitere Ausnahmen
sind möglich.
Darüber hinaus regelt das Gesetz die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen. Grundsätzlich dürfen Verkaufsstellen im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 LÖG NRW an Sonn- und Feiertagen nicht geöffnet sein. Allerdings gibt es zu diesem Grundsatz auch eine Ausnahmeregelung, welche in § 6 LÖG NRW formuliert ist.
Danach dürfen abweichend von der Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 1 LÖG NRW Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen für die Dauer von 5 Stunden geöffnet sein. Neu ist, dass an diesen Tage nicht mehr gleichzeitig Märkte, Messen oder ähnliche Veranstaltungen stattfinden müssen.
Ebenfalls neu geregelt ist die Freigabe der
Verkaufssonntage für den Monat Dezember. Während vor In-Kraft-Treten des
Ladenöffnungsgesetzes keine Sonntage im Dezember für den Verkauf freigegeben
werden durften, so sind nach der Gesetzesnovellierung von der Freigabe der Tage
drei Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, Oster- und Pfingstsonntag
sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW ausgenommen (§ 6
Abs. 4 Satz 4 LÖG NRW).
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass nunmehr an einem
Adventssonntag ein Verkaufsoffener Sonntag für die Dauer von 5 Stunden (13.00
Uhr bis 18.00 Uhr) stattfinden darf und den Einzelhändlern somit die
Möglichkeit gegeben werden kann, ihre Geschäfte am Rande von Weihnachtsmärkten
zu öffnen.
Um den Einzelhändlern sowie den Veranstaltern dieser Festivitäten innerhalb des Stadtgebietes Bergkamens und auch den Bergkamener Bürgern sowie den Besuchern größtmögliche Planungssicherheit hinsichtlich der Termine und der Organisation geben zu können, sollen die vier zugelassenen verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2007 in einer Rechtsverordnung, gültig für das gesamte Stadtgebiet, festgesetzt werden. Die Ermächtigung findet ihre Rechtsgrundlage in § 6 des Gesetzes.
Zur Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage hat das Sachgebiet Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bereits am 19.10.2006 zu einem Abstimmungsgespräch mit den in Bergkamen ansässigen Vertretern des Einzelhandels eingeladen.
Im Ergebnis sprachen sich die
Beteiligten mehrheitlich für die nachfolgenden Termine aus:
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Sonntag,
25.03.2007 (Kinder-Theater-Festival und Ostermarkt)
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Sonntag,
06.05.2007 (Wirtschaftsschau)
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Sonntag,
14.10.2007 (Herbstkirmes)
·
Sonntag,
02.12.2007 (Weihnachtsmarkt)
Ebenfalls sind die entsprechenden Sozialpartner, d.h. die Kirchen, die Gewerkschaften und der Einzelhandelsverband in das Genehmigungsverfahren des hiesigen Sachgebietes für Ordnungsangelegenheiten eingebunden. Diesbezüglich erfolgte ein erstes Anschreiben am 30.10.2006 und ein zweites im Zuge der Gesetzesnovellierung, insbesondere hinsichtlich des Verkaufssonntages im Dezember, mit Datum vom 20.11.2006.
Folgende Sozialpartner
wurden um Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme gebeten:
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IHK Dortmund
·
Einzelhandelverband
Westfalen-Mitte e.V.
·
Gewerkschaft verdi
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DGB Ortskartell Bergkamen
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Friedenskirchengemeinde
Bergkamen
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Katholische
Kirchengemeinde Pfarramt St. Elisabeth
·
Katholische
Kirchengemeinde Oberaden
·
Evangelische
Kirchengemeinde Oberaden
·
Evangelische
Kirchengemeinde Rünthe
·
Katholische
Kirchengemeinde Herz-Jesu Rünthe
·
Katholische
Kirchengemeinde Weddinghofen
Die abgegebenen
Stellungnahmen sind der Anlage zu entnehmen.
Von der Möglichkeit der
Stellungnahme haben die Gewerkschaft verdi, die Katholische Kirchengemeinde
Oberaden, Rünthe und Weddinghofen keinen Gebrauch gemacht.
Unter Berücksichtigung der
hier vorliegenden Stellungnahmen schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt
Bergkamen vor, die als Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zu
erlassen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Busch |
Sachbearbeiter Quabeck |
Stichtvermerk StA 30 Roreger |