Betreff
Klärschlammentsorgung des SEB, 1. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 22.06.2006
Vorlage
9/0809
Aktenzeichen
66.44.04 se-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage der Erstschrift dieser Niederschrift beigefügte 1. Änderung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.

 

 

Sachdarstellung:

 

I.                    Allgemeines

 

Die Aufbereitung des Klärschlammes aus Kleinkläranlagen ist gem. § 18 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 51 Abs. 3 Landeswassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.

 

Eine Neufassung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wurde am 22.06.2006 durch den Haupt- und Finanzausschuss als Betriebsausschuss beschlossen.

 

Laut durchgeführter freihändiger Vergabe der Grubenentleerung sowie Anpassung der Personalkosten ergibt sich der unter III. ermittelte Gebührensatz von 73,65 €. Als Kalkulationszeitraum bei der Ermittlung des Gebührensatzes wurde der Zeitraum eines Jahres zugrunde gelegt.

 

Die Kostensteigerung in Höhe von 6,86 €/m³ ist einerseits auf die Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer und andererseits auf eine geringfügige Anhebung der Lippeverbandsumlage für das Beseitigen von Klärschlamm zurückzuführen.

 

 

II.                  Gebührenbedarfsermittlung

 

1.                  Kosten der Grubenentleerung

 

Zu entsorgen sind ca. 500 m³ Grubeninhalt zu einem

Preis von 12.554,50 € inklusive MwSt. =                                    12.554,50 €

Die Kosten ergeben sich aus der Beauftragung

“Entsorgung von Grubeninhalten für das Jahr 2007”.

 

2.                  Personalkosten

 

Anteilige Personalkosten (10 %) eines Mitarbeiters

des SEB, welcher mit der Organisation der Gruben-

entleerung und der Klärschlammbeseitigung betraut

ist.                                                                                                  6.504,00 €

3.                  Kosten eines Büroarbeitsplatzes

 

Lt. Empfehlung der KGST, Nr. 7/1998 KGST, sind für

einen Arbeitsplatz mit Technikunterstützung Kosten von

10.255,84 € jährlich anzusetzen:

 

10 % von 10.255,84 €/á                                                              1.022,58 €

           

4.                  Sachkosten und von anderen Ämtern bezogene

Leistungen

 

Lt. Empfehlung der KGST, Nr. B 7/1998 KGST, sind

20 % der Personalkosten als Zuschlag für Sachkosten

und für von anderen Ämtern bezogene Leistungen

anzusetzen:

 

20 % von 6.268,00 € =                                                              1.296,40 €

           

5.                  Entsorgungskosten Lippeverband

 

Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klärschlamm

wird durch das Entsorgungsunternehmen den Kläran-

lagen des Lippeverbandes zugeführt. Die Kosten hier-

für sind in der Lippeverbandsumlage enthalten.                        15.447,00 €

 

           

III.                Gebührenkalkulation

 

1. Grubenentleerung                  12.554,50 €

 

2. Personalkosten                        6.504,00 €

 

3. Büroarbeitsplatz                     1.022,58 €

 

4. Sachkosten                             1.296,40 €

 

5. Lippeverband             15.447,00 €

                                               

36.824,48 €

 

 

 

36.824,48 € : 500 = 73,65 €/m³

 

 

 

 

           

           

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Die Betriebsleitung:

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Kaufm. Betriebsleiter

 

 

 

 

 

Mühlhause

Techn. Betriebsleiter

 

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Selent

Sichtvermerk

 

 

 

 

StA 30