Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage der Erstschrift dieser Niederschrift beigefügte 1. Änderung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.
Sachdarstellung:
I. Allgemeines
Die Aufbereitung des Klärschlammes aus Kleinkläranlagen ist gem. § 18 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 51 Abs. 3 Landeswassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.
Eine Neufassung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wurde am 22.06.2006 durch den Haupt- und Finanzausschuss als Betriebsausschuss beschlossen.
Laut durchgeführter freihändiger Vergabe der Grubenentleerung sowie Anpassung der Personalkosten ergibt sich der unter III. ermittelte Gebührensatz von 73,65 €. Als Kalkulationszeitraum bei der Ermittlung des Gebührensatzes wurde der Zeitraum eines Jahres zugrunde gelegt.
Die Kostensteigerung in Höhe von 6,86 €/m³ ist einerseits auf die Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer und andererseits auf eine geringfügige Anhebung der Lippeverbandsumlage für das Beseitigen von Klärschlamm zurückzuführen.
II. Gebührenbedarfsermittlung
1.
Kosten der Grubenentleerung
Zu entsorgen sind ca. 500 m³ Grubeninhalt zu einem
Preis von 12.554,50 € inklusive MwSt. = 12.554,50 €
Die Kosten ergeben sich aus der Beauftragung
“Entsorgung von Grubeninhalten für das Jahr 2007”.
2.
Personalkosten
Anteilige Personalkosten (10 %) eines Mitarbeiters
des SEB, welcher mit der Organisation der Gruben-
entleerung und der Klärschlammbeseitigung betraut
ist. 6.504,00 €
3.
Kosten eines Büroarbeitsplatzes
Lt. Empfehlung der KGST, Nr. 7/1998 KGST, sind für
einen Arbeitsplatz mit Technikunterstützung Kosten von
10.255,84 € jährlich anzusetzen:
10 % von 10.255,84 €/á 1.022,58 €
4.
Sachkosten und von anderen Ämtern bezogene
Leistungen
Lt. Empfehlung der KGST, Nr. B 7/1998 KGST, sind
20 % der Personalkosten als Zuschlag für Sachkosten
und für von anderen Ämtern bezogene Leistungen
anzusetzen:
20 % von 6.268,00 € = 1.296,40 €
5.
Entsorgungskosten Lippeverband
Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klärschlamm
wird durch das Entsorgungsunternehmen den Kläran-
lagen des Lippeverbandes zugeführt. Die Kosten hier-
für sind in der Lippeverbandsumlage enthalten. 15.447,00 €
III. Gebührenkalkulation
1. Grubenentleerung 12.554,50 €
2. Personalkosten 6.504,00 €
3. Büroarbeitsplatz 1.022,58 €
4. Sachkosten 1.296,40 €
5.
Lippeverband 15.447,00 €
36.824,48 €
36.824,48 € : 500 = 73,65 €/m³
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Die Betriebsleitung: Mecklenbrauck Kaufm. Betriebsleiter |
Mühlhause Techn. Betriebsleiter |
Sachbearbeiter Selent |
Sichtvermerk StA 30 |
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