Betreff
13. Änderungssatzung zur Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Bergkamen vom 20.12.1982
Vorlage
9/0807
Aktenzeichen
qu-ku
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage  beigefügte 13. Änderungssatzung vom .......... zur Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Bergkamen vom 20.12.1982.

 

Sachdarstellung:

 

 

Der gemeinsame Rettungsdienst für die Städte Kamen, Bergkamen und Bönen wird federführend von der Stadt Kamen bewirtschaftet. Zur Durchführung des Rettungsdienstes hat jede Kommune eine Satzung erlassen. Die nachfolgenden Ausführungen spiegeln vollständig die inhaltliche Darstellung und das Zahlenmaterial aus der Vorlage für die Sitzung des Rates der Stadt Kamen für Dezember 2005 wider.

 

Die Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Bergkamen vom 20.12.1982 wird jedes Jahr auf Grund der Kalkulation der Gebührensätze angepasst.

 

Die Satzung in der derzeitigen Fassung wurde in der Sitzung des Rates vom 15.12.2005 beschlossen und gilt seit dem 01.01.2006. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 5 “Höhe der Gebühren” ist notwendig. Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2007 übersteigen. Der § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) bestimmt jedoch, dass das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und in der Regel decken soll. Darum ist im Ergebnis für die Einrichtung Rettungsdienst eine Gebührensenkung in Höhe von ca. 2,8 % vorzunehmen. Weitere inhaltliche Änderungen der Satzung sind nicht vorgesehen.

 

Nachfolgend werden kurz die wesentlichen Änderungen innerhalb der Kalkulation beschrieben:

 

Einen wesentlichen Anteil an dem insgesamt gegenüber der Kalkulation des Vorjahres um ca. 2,8 % gesunkenen Gebührenbedarf haben die um 91.730 € (3,6 %) niedrigeren Personalkosten. Aufgrund von bereits im vergangenen Jahr erfolgten Veränderungen im Verwaltungsbereich der Gruppe Feuerwehr, Rettungsdienst und Desinfektionswesen wurden Tätigkeitsanteile im Rettungsdienst vermindert.

 

Die mit der Umsetzung der im Oktober 2004 veröffentlichten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bezüglich der Bereitschaftsdienstzeiten verbundene Umstellung des Dienstplanes ab Januar 2006 hat sich bewährt. In dem Urteil wurde klargestellt, dass Rettungsassistenten in den Geltungsbereich des EU-Arbeitszeitschutzes fallen und damit Bereitschaftsdienste, die ein Arbeitnehmer in Form persönlicher Anwesenheit an dem von seinem Arbeitgeber bestimmten Ort leistet, in vollem Umfang Arbeitszeit sind, unabhängig davon, dass der Betroffene wäh­rend dieses Dienstes tatsächlich keine ununterbrochene berufliche Tätigkeit ausübt. Dies ist durch das veränderte Arbeitszeitgesetz in nationales Recht umgesetzt worden. Da auch der ab Oktober 2005 geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst auf das Arbeitszeitgesetz Bezug nimmt, musste die Wochenarbeitszeit für Rettungsassistenten von 54 auf 48 Stunden gesenkt werden. 4 zusätzliche Stellen wurden bereits für das Jahr 2006 eingeplant.

 

Die Sachkosten verringern sich im Vergleich zum Vorjahr um 11.872 € (1,9 %). Die größte Minderung gegenüber dem Vorjahr erfolgt bei den anteiligen Sachkosten der Personalkosten für Querschnittsbereiche. Diese sinken, weil unter anderem die im Vorjahr in die Berechnung einbezogenen Reinigungskräfte (1,35 Stellen) hier nun nicht mehr berücksichtigt werden. Die anfallenden Sachkosten sind vom Bereich Gebäudemanagement zu tragen und werden nur noch anteilig über Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung angesetzt.

 

Die kalkulatorischen Kosten vermindern sich gegenüber dem Vorjahr um 13.722 € (5,9 %), da die geplanten Investitionen geringer sind als der entsprechende Werteverzehr.

 

Die Kosten der Einrichtung Rettungsdienst, die im Bereich der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen verursacht werden, steigen um 14.780 € (20,8 %). Bei der Stadt Bergkamen wurden die anteiligen Personalkosten für die Verwaltungsmitarbeiter einschließlich der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen wie auch die der Gebäudereinigungskräfte mit dem Ergebnis neu berechnet, dass in der Vergangenheit der Ansatz viel zu gering war. Darüber hinaus sind auch hier allgemeine Preissteigerungen, die größtenteils durch die bevorstehende Mehrwertsteuererhöhung verursacht sind, berücksichtigt.

 

Gewichtigen Einfluss auf den Gebührenbedarf hat des Weiteren der Vortrag der halben Überdeckung (70.814 €) der Betriebsabrechnung 2004 als Rest und der der gänzlichen Unterdeckung (4.481 €) des Jahres 2005 mit insgesamt 66.333 €. Der Ansatz erfolgt aufgrund des § 6 Abs. 2 Satz 3 ff KAG NRW. Hiernach sind Kostenüberdeckungen als Ergebnis einer Betriebsabrechnung innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Betriebsabrechnung des Jahres 2004 und der sich daraus ergebende Überschuss wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Kamen am 20.09.2005 in der Mitteilungsvorlage 104/2005, die Unterdeckung des Jahres 2005 am 14.09.2006 in der Mitteilungsvorlage 60/2006 dargestellt. Es wurde auf eine identische Übernahme der Betriebsergebnisse für Krankentransport- und Rettungswageneinsätze verzichtet und je die Hälfte des Betrages angesetzt, da sich die Vorhaltung für diese Einsätze weder personell noch fahrzeugtechnisch unterscheidet.

 

Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf 3.267.666 €.

 

Die Einsatzzahlen als Divisoren des Gebührenbedarfs zur Ermittlung der Gebührensätze werden sich weiter unterschiedlich entwickeln. Während bei den Krankentransporten nach Verminderungen in den Jahren 2004 und 2005 um jeweils mehr als 30 % das Jahr 2006 vermutlich nur wenig unter den Vorjahreszahlen liegt, ist nun wieder mit einer weiteren Verringerung um ca. 12 % zu rechnen. Die erneute Senkung ist durch zunehmenden Wettbewerb bei den nicht qualifizierten Krankentransporteinsätzen (Entlassfahrten aus dem Krankenhaus etc.) bedingt. Auch bei Rettungswagen- und Notarzteinsätzen sind die Planzahlen eher vorsichtig geschätzt worden. Sie liegen aber nur knapp unter den Vorjahresprognosen.

 

Auf der Grundlage geltender Gebührensätze würden dann 3.361.590 € als Erlöse erwartet. Damit würde eine Überdeckung des Gebührenbedarfs um 93.924 € erzielt werden.

Grundsätzliche Veränderungen in der Berechnungstechnik wurden im Vergleich zur Vorjahreskalkulation nicht vorgenommen. Die gesamten Nebengebührenerlöse (km-Tarif, Wartezeiten, Reinigung und Desinfektion) nehmen um 17.411 € auf 165.412 € ab.

 


Um lediglich den Gebührenbedarf zu decken, ist eine Anpassung der Gebührensätze demnach wie folgt notwendig:

 


Bei einer Satzungsänderung mit den vorgenannten Gebührensätzen für das Jahr 2007 werden Gesamterlöse in Höhe von 3.267.780 € erwartet. Der Gebührenbedarf wäre dann um 114 € überdeckt, was sich durch Rundungsdifferenzen bei der Multiplikation mit den Einsatzzahlen ergibt und wegen Geringfügigkeit hinzunehmen ist. Die Berechnungen, die obige Gebührensätze begründen, sind samt Erläuterungen als Anlage beigefügt.

 

Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Gemeinde Bönen festzusetzen. Die Stadt Bergkamen erlässt nach vorheriger Abstimmung eigenverantwortlich eine gleichlautende Satzung.

 

Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist der Satzungsentwurf einschließlich der Berechnungen zu den Gebührensätzen fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde wurde gleichermaßen informiert.

 

Ich weise an dieser Stelle auf folgende Anlagen hin:

 

-          Gebührensatzberechnung für das Jahr 2007 einschließlich Erläuterungen (Anlage 1)

 

-          13. Satzungsänderung ab 01.01.2007 zur gültigen Satzung für den Rettungsdienst, welche der jetzigen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bergkamen unterliegt (Anlage 2)

-          Neufassung der Satzung vom 20.12.1982 zur besseren Verdeutlichung (Anlage 3)

-          Aktuelle Satzung zwecks Kostenvergleich (Satzung 2006 – 2007) (Anlage 4)

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 4 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Busch

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Quabeck