Beschlussvorschlag:
1. Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt, über die fristgerecht zur Offenlegung des
Bebauungsplanes WD 102 “Gewerbepark an der B 61 – Ostfeld” vorgebrachten
Stellungnahmen gem. der Anlage 1 dieser Vorlage zu entscheiden. Die
Stellungnahme der Verwaltung ist Bestandteil des Beschlusses nach § 3 Abs. 2
BauGB.
2. Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. WD 102 “Gewerbepark an
der B 61 – Ostfeld” nebst Begründung inklusive Umweltbericht nach § 10 BauGB
als Satzung.
Zum Bebauungsplan gehört die zusammenfassende Erklärung im Sinne von § 10 Abs.
4 BauGB (Anlage 4).
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 27.04.2006 hat der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung den städtebaulichen
Rahmenplan zum Bebauungsplan Nr. WD 102 “Gewerbepark an der B 61/Ostfeld”
gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung in
Form einer Bürgerversammlung durchzuführen.
Diese fand am 03.05. 2006 im Ratssaal des Rathauses
Bergkamen statt.
Bereits zuvor wurde in einem Scopingtermin am 01.03.2006
mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, der erforderliche Umfang
und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung abgefragt und festgelegt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie die Nachbargemeinden wurden in der Zeit vom 12.04.2006 bis 12.05.2006 um
Stellungnahme gebeten.
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen wurde das
Bebauungsplankonzept überarbeitet.
Die von privater Seite und von der Stadt Kamen vorgebrachten
Bedenken hinsichtlich eines verträglichen Nebeneinanders zwischen Wohnen und
Gewerbe wurden zur Kenntnis genommen und geprüft. Eine
Geräuschimmissionsuntersuchung (Schallgutachten) kann nachweisen, dass ein dauerhaftes Nebeneinander durch
Festsetzung von flächenbezogenen Schalleistungspegeln für die Gewerbebetriebe
und durch Festsetzung eines Lärmschutzwalles gesichert werden kann. Im Ergebnis
einer Verschattungsstudie, die ebenfalls in Auftrag gegeben wurde, wird belegt,
dass bezüglich des Aspektes “Besonnung” insgesamt keine Minderung der
Wohnqualität im Bereich der angrenzenden Wohnbebauung zu erwarten ist.
Aufgrund eines Einzeleinwandes im Nachgang zur
frühzeitigen Bürgerbeteiligung hinsichtlich des Artenschutzes bestimmter
Fledermausarten wurde durch einen externen Sachverständigen eine
Fledermausbestandsanalyse erstellt. Die Erarbeitung erfolgte parallel zur
Offenlegung. Das Ergebnis sollte im Rahmen der Prüfung der Stellungnahmen aus
der Offenlegung bewertet werden.
In Abwägung der Belange der Wirtschaft, der Erhaltung,
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen mit den allgemeinen Anforderungen an
gesunde Wohnverhältnisse und den Belangen des Umweltschutzes einschließlich des
Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Artenschutzes hat der Rat in
seiner Sitzung am 22.06.2006 den Aufstellungsbeschluss neu gefasst, den Entwurf
zum Bebauungsplan Nr. WD 102 gebilligt und die Offenlegung beschlossen.
Diese Offenlegung erfolgte in der Zeit vom 10. Juli 2006
bis 11. August 2006. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange wurden nur noch
wenige Anregungen vorgebracht. Die Stadt Kamen hat ihre Bedenken hinsichtlich
eines verträglichen Nebeneinanders zwischen Wohnen und Gewerbe, einer
Veränderung des Landschaftsbildes und hinsichtlich der Verkehrsmehrbelastung
auf Kamener Stadtgebiet erneuert.
Von privater Seite
wurden 226 Stellungnahmen abgegeben. Neben einzelnen, individuellen
Schreiben wurden 164 Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt
abgegeben. Sie betreffen folgende Bedenken:
§
Schutz
von Flora und Fauna (Eichenwald)
§
Artenschutz
( Fledermaus)
§
Zerstörung
Naherholungsgebiet
§
Verkehrsmehrbelastung
§
Feinstaubbelastung
§
Lärmbelastung
§
Verschattung
der Nachbargrundstücke
§
Geruchsbelastung
§
Lichtimmissionen
§
Minderung
der Grundstückswerte
§
Verschwendung
von Steuergeldern, da vorhandene Gewerbeflächen nicht genutzt werden
§
Bedenken
gegen die im Vergleich zu 1993 verdichtete Bauweise.
Die vorgebrachten Umweltbelange waren bereits im
Bauleitplanverfahren geprüft und bewertet sowie notwendige
Immissionsfestsetzungen getroffen und entsprechende Kompensationsmaßnahmen
festgelegt worden. Das Thema Lichtimmissionen soll nach der Offenlegung neu in
den Umweltbericht aufgenommen werden. Da Aussagen zu tatsächlichen
Lichtimmissionen der zukünftigen
Betriebe auf der Ebene der Bauleitplanung noch nicht möglich sind, weil es sich
hier um eine Angebotsplanung handelt, soll auf Festsetzungen verzichtet werden.
Die Problematik kann besser und hinreichend über die Instrumente des
Baugenehmigungsverfahrens geregelt werden. Eine Änderung des Bebauungsplanes
ergibt sich dadurch nicht.
Im Ergebnis der Fledermausbestandsanalyse wird das
Vorkommen von Quartieren des Großen Abendseglers in dem bestehenden Waldstück
nachgewiesen. Das durch den Eingriff wegfallende Teilhabitat kann durch
geeignete, gezielte Maßnahmen ausgeglichen werden. In Bezug auf diese relativ
häufige, weit wandernde Art, für die sich keine lokalen Populationen definieren
lassen, ist unter dieser Voraussetzung insgesamt keine Verschlechterung des
Erhaltungszustandes der Habitate und damit keine erhebliche Beeinträchtigung
der Population anzunehmen. Auch eine erhebliche Beeinträchtigung weiterer
Fledermausarten kann durch das geplante Projekt nicht angenommen werden. Für im
Gebiet nachgewiesene bzw. vermutete streng geschützte Vogelarten ist keine
populationsrelevante Beeinträchtigung gegeben.
Die Inhalte der Fledermausbestandsanalyse sollen nunmehr
nach der Offenlegung im Umweltbericht ergänzt werden. Eine Änderung des
Bebauungsplanes ergibt sich daraus nicht. Die Kompensationsmaßnahmen sollen
südlich der B 61 Richtung Sesekeaue und in dem Wäldchen nördlich der BAB A2
erfolgen. Die Realisierung wird in einem städtebaulichen Vertrag, der auch die
anderen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festlegt, mit dem Kreis Unna geregelt.
Die Stellungnahmen sowie deren Prüfung durch die
Verwaltung sind der Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.
Da sich aufgrund der Stellungnahmen aus der Offenlegung
keine Änderungen im Bebauungsplan ergeben, sondern lediglich der Umweltbericht
ergänzt wird, ist eine erneute Offenlegung nicht erforderlich. Daher kann die
Abwägung erfolgen und der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 4 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
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Amtsleiter Styrie |
Sachbearbeiterin Reumke |
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