Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 12. Änderung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bergkamen) so, wie sie der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1. Änderung des
Straßenverzeichnisses
1.1 Pestalozzistraße
Durch Umbenennung eines Teiles der Straße "Am Wiehagen" in Pestalozzistraße ist es notwendig, das bestehende Straßenverzeichnis zu ergänzen. Da die Straße "Am Wiehagen" durch den EBB gereinigt wird und im Bereich des Winterdienstes der Priorität 2 zugeordnet ist, sollte diese Regelung für die Pestalozzistraße übernommen werden.
1.2 Hüchtstraße von Landwehrstraße bis
Bahntrasse
Die Reinigung und der Winterdienst waren bisher auf die Anlieger übertragen. Der Bereich von der Landwehrstraße bis Bahntrasse weist eine zunehmende Verkehrsbelastung als Durchfahrt zum Haferkamp und zum Hahnenpatt aus. Die Zumutbarkeit für die Anlieger für die Reinigung und die Winterwartung ist daher nicht mehr gegeben.
Für den Bereich von der Bahntrasse bis Friedhofstraße bleibt die Reinigung und die Winterwartung bei den Anliegern.
2. Gebührenkalkulation
2.1 Kalkulationszeitraum
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW kann der Gebührenkalkulation ein Zeitraum von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Kalkulationszeitraum auf ein Jahr festzulegen.
2.2 Gewinn und Verlustvortrag gemäß KAG
NRW
Die Betriebsabrechnung 2005 schließt für den Bereich
- der Straßenreinigung mit einem Gewinn von 1.239,00 € (Vorjahr: 10.371,00 €),
- des Winterdienstes mit einem Verlust von 46.018,00 € (Vorjahr: 26.702,00 €)
ab.
Die Verwaltung schlägt vor, den Gewinn bzw. den Verlust in vollem Umfang als Gebühren mindernd bzw. Gebühren erhöhend in die Kalkulation einzustellen.
2.3 Ergebnis
2.3.1 Gebühren für die Straßenreinigung
Die nachfolgende Gebührenkalkulation führt zu einem Gebührensatz von 0,99 € je Meter.
Dieses entspricht einer Steigerung gegenüber dem
Gebührensatz von 2006 von 11,24 % (= 0,10 €).
Verursacht wird die Steigerung einerseits durch die geringere
Gewinnverrechnung, andererseits durch den Anstieg der kalkulatorischen Kosten,
bedingt durch den Kauf einer neuen Kehrmaschine.
2.3.2 Gebühren für den Winterdienst
Aufgrund der Kalkulation
ergeben sich folgende Gebührensätze:
|
2007 |
2006 |
Steigerung |
Priorität 1 |
1,14 € |
0,96 € |
18,75 % |
Priorität 2 |
1,14 € |
0,96 € |
18,75 % |
Priorität 3 |
0,86 € |
0,72 € |
19,44 % |
Diese Steigerung resultiert allein aus der erheblich erhöhten Verlustverrechnung.
3.
Gebührenbedarfsermittlung
3.1 Personalkosten
3.1.1 Personalkosten
Einsatzleitung 9.664,00 €
Die Einsatzplanung von
Personal und Fahrzeugen wird von Personen (anteilig) des
Baubetriebshofes wahrgenommen.
3.1.2 Kosten
des Büroarbeitsplatzes 3.120,00 €
Wie schon in der Kalkulation für
die Abfallbeseitigung kommen die Pauschalansätze lt. KGSt-Bericht 6/2005 zu Anwendung.
3.1.3 Personalkosten
Fahrer 78.673,00 €
Für die beiden Kehrmaschinen sind zwei Fahrer vom Baubetriebshof an den EBB
übergeleitet worden.
3.1.4 Kosten
des Arbeitsplatzes 7.867,00 €
Nach KGSt können für Nicht-Büroarbeitsplätze 10 % der Personalkosten für
die Abgeltung von z. B. Dienstkleidung, Kosten für Sozialräume etc.
berücksichtigt werden.
3.2 Kalkulatorische Abschreibungen
3.2.1 Kehrmaschinen 37.887,00 €
Für
die Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen werden die Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten zuzüglich Indizes zugrunde gelegt.
3.2.2 Zusatzgeräte
im Winterdienst 3.087,00 €
Gleiches gilt für die Zusatzgeräte im Winterdienst.
3.3 Kalkulatorische
Zinsen 5.521,00 €
Für die Ermittlung der Zinsen der Wirtschaftsgüter unter 2. werden die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Basis berücksichtigt. Der Zinssatz
beträgt 6,5 %.
3.4 Sonstige Kosten
3.4.1 Unterhaltung
Kehrmaschinen 56.000,00 €
Es
werden berücksichtigt fixe Kosten wie TÜV-Gebühren, Versicherungen, Reparaturen
anhand von Erfahrungswerten der Vorjahre sowie der Kraftstoffverbrauch.
3.4.2 Unterhaltung
Zusatzgeräte Winterdienst 2.000,00 €
Auch hier handelt es sich um Erfahrungswerte.
3.4.3 Kosten
des Winterdienstes 32.710,00 €
Für die Fahrzeuge sind im Winter besondere Aufsätze notwendig. Für
Wirtschaftsgüter, die sich nicht im Eigentum des EBB befinden, sind
Leasinggebühren zu zahlen, für die Einsatzplanung werden Angaben des
Wetterdienstes benötigt.
Des Weiteren wird der Ankauf von Streumitteln berücksichtigt.
3.4.4 Deponierung
von Straßenkehricht 21.800,00 €
Für die Entsorgung von Straßenkehricht nicht nur von den öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen, sondern auch von Schulhöfen und sonstigen nicht
gewidmeten Flächen werden rund 550 t einer Entsorgung zugeführt.
3.4.5 Erlöse
Personalgestellung 12.600,00 €
Die Fahrer der Kehrmaschinen werden nicht nur für die Straßenreinigung
eingesetzt, sondern vom Baubetriebshof auch bei Sonderveranstaltungen. Die
entsprechenden Stunden werden vom Baubetriebshof erstattet.
3.5 Leitungskosten
EBB 27.840,00 €
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter,
Buchhaltung, Rechnungsprüfung und Zahlung) sind Personalkosten sowie
Sachkostenpauschalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof (Mietereinbauten) an.
Die Verteilung der Gesamtsumme erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
Die Verteilung der Gesamtverwaltungskosten richtet sich nach den zu
vertretenden Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes.
3.6 Aufteilung
der Kosten der Straßenreinigung
Die hier ausgewiesenen Gesamtkosten der Straßenreinigung beinhalten auch
Kosten, die für die Reinigung von nicht gewidmeten Flächen entstehen.
Über die Straßenreinigungsgebühren dürfen aber nur die Kosten finanziert
werden, die für die Reinigung der gewidmeten Straßen, Wege und Plätze
entstehen.
Die Aufteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Kehrmaschinen für die
unterschiedlichen Bereiche.
3.7 Leistungen
des Baubetriebshofes 73.844,00 €
Die Reinigung der Fußgängerzone und des Bereichs des Busbahnhofes sind
überwiegend manuell vorzunehmen. Das notwendige Personal (600 Std.) sowie die
benötigte Ausrüstung wird vom Baubetriebshof in Anspruch genommen.
Für die Winterwartung werden ebenfalls weiterhin das Personal (1.100 Std.) des
Baubetriebshofes sowie die notwendigen Fahrzeuge in Anspruch genommen.
3.8 Öffentlicher
Anteil
Die Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes
belaufen sich ohne die Kosten der Verwaltung auf
- Straßenreinigung 139.884,00 €
- Winterdienst 91.399,00 €
Diese Kosten dürfen jedoch nicht komplett auf die Grundstückseigentümer
umgelegt werden, da die Allgemeinheit einen Teil der Kosten zu tragen hat, wie
z. B. die Beseitigung der Verschmutzung durch den Durchgangsverkehr.
Daher wird bei der Stadt Bergkamen der öffentliche Anteil anhand der zu
reinigenden Straßenflächen für überörtliche Straßen an den gesamt zu
reinigenden Straßenflächen gemessen; der Anteil beträgt 18,13 %.
Den dann durch Gebühren zu deckenden Kosten sind die Kosten der Verwaltung
hinzuzurechnen.
3.9
Kosten der Verwaltung
3.9.1 Kosten
der Verwaltung - Personal - 30.603,00 €
Der
EntsorgungsBetriebBergkamen nimmt Personalleistungen der Verwaltung in
Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen und Versenden der
Gebührenbescheide, der Stadtkasse oder des Umweltamtes.
Im Einzelnen werden Leistungen von folgenden Ämtern bezogen:
- Oberste Verwaltungsorgane 1 %
- Rechnungsprüfungsamt 3 %
- Hauptamt 1 %
- Rechtsamt 1 %
- Amt für Finanzen und Steuern 49 %
- Amt für Planung, Umwelt und Bauordnung 5
%
3.9.2
Kosten der Verwaltung - sächlich - 4.774,00
€
Mit diesem Betrag sind Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern
(s. o.) für die Beschäftigung mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst
entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
Die Umlage der Verwaltungskosten erfolgt je zur Hälfte auf die Straßenreinigung
und den Winterdienst, da die Anzahl der Veranlagungen identisch ist.
3.10
Gewinn- bzw. Verlustvortrag 2005
Gemäß
den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Überschüsse 2005 aus dem Bereich
der Straßenreinigung (1.239,00 €) Gebühren mindernd und der Verlust im Bereich
des Winterdienstes (46.018,00 €) Gebühren erhöhend berücksichtigt.
Es ergeben sich somit durch Gebühren zu deckende Kosten für
- die Straßenreinigung 130.973,00 €
- den Winterdienst 138.535,00 €
4.
Kalkulation
4.1
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren
Insgesamt
sind 131.738 Meter zu veranlagen. Bei Division der Kosten (130.974,00 €) durch
die Veranlagungsmeter ergibt sich ein Gebührensatz von 0,9942 €.
Der Gebührensatz sollte auf 0,99 € gerundet und festgesetzt werden.
4.2
Kalkulation der Winterdienstgebühren
Um den unterschiedlichen Vorteil der
erhaltenen Leistung darstellen zu können, bedient man sich der
Äquivalenzziffernrechnung.
Die Winterdienstleistungen der Prioritäten 1 und 2 erfolgen in gleichem Umfang
und werden mit der Äquivalenzziffer 1 bewertet.
Die Winterdienstleistung der Priorität 3 umfasst einen geringeren Umfang und
wird mit der Ziffer 0,75 berücksichtigt. Damit ist sichergestellt, dass
Anlieger der Straßen mit der Priorität 3 auch einen Anteil an den so genannten
Vorhaltekosten (Abschreibungen, Zinsen, Leasinggebühren etc.), die unabhängig
von einem tatsächlichen Winterdienst anfallen, mittragen.
Nach Anwendung der Äquivalenzziffernrechnung ergibt sich ein gewichteter
Gebührensatz von 1,1417 €.
Für die unterschiedlichen Prioritäten sollten die Gebührensätze wie folgt
festgesetzt werden:
Priorität 1 1,14 €
Priorität 2 1,14 €
Priorität 3 0,86 €
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Overhage |
Sachbearbeiterin Gläser |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |